E-Commerce im Zivilrecht


Ausarbeitung, 2003

50 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1 Einführung

2 E-Commerce
2.1 Begriffsbildung und Abgrenzung
2.1.1 Transaktionsphasen
2.1.2 Transaktionsparteien
2.2 Internet und seine Dienste

3 Informationsphase
3.1 Spamming
3.2 Links
3.2.1 Hyperlinks
3.2.2 Deep-Links
3.2.3 Frames
3.3 Counter
3.4 Manipulation von Suchmaschinen
3.4.1 Erzeugung rankingerhöhender Faktoren
3.4.2 Metatags
3.5 Beschreibende Angaben in Domain-Namen
3.6 Powershopping

4 Vereinbarungsphase
4.1 Angebot oder ‚invitatio ad offerendum’
4.2 Willenserklärungen im Internet
4.2.1 Abgabe und Zugang
4.2.1.1 Erklärung gegenüber Abwesenden oder Anwesenden
4.2.1.2 Machtbereich des Empfängers
4.2.1.3 Zugangszeitpunkt
4.2.2 Widerruf
4.2.3 Anfechtung
4.2.4 Formerfordernisse
4.2.5 Beweiskraft
4.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen
4.3.1 Business-to-Consumer
4.3.1.1 Ausdrücklicher Hinweis
4.3.1.2 Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme
4.3.2 Business-to-Business
4.4 Fernabsatzrecht
4.4.1 Anwendungsbereich
4.4.2 Informationspflichten und technische Vorgaben
4.4.3 Widerrufs- bzw. Rückgaberecht
4.5 Verbraucherkreditrecht
4.6 Haustürwiderrufsrecht

5 Abwicklungsphase

6 Kollisionsrechtliche Fragen
6.1 Vertragliche Schuldverhältnisse
6.1.1 UN-Kaufrecht
6.1.2 EGBGB
6.1.2.1 Business-to-Business
6.1.2.2 Business-to-Consumer & Consumer-to-Consumer
6.2 Außervertragliche Schuldverhältnisse
6.3 Herkunftslandprinzip
6.3.1 Sinn und Zweck
6.3.2 Verhältnis zum Internationalen Privatrecht

7 Fazit und Ausblick

Anhang

Erklärung des Verfassers gemäß § 12 V PO

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Literaturverzeichnis

Baeter, Axel: Unlauterer Wettbewerb, München 2002

Baetge, Dietmar: Vertragsrechtliche Grundlagen des elektronischen Geschäftsverkehrs – Vertragsschluss durch digitale Erklärungen in: Kaminski / Henßler / Kolaschnik / Papathoma-Baetge (Hrsg.), Rechtshandbuch E-Business – Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäfte im Internet, Neuwied/Kriftel 2001, S. 93 ff.

Baumbach, Adolf / Lauterbach, Wolfgang / Albers, Jan / Hartmann, Peter (Hrsg.): Zivilprozessordnung, 60. Auflage, München 2002 (zitiert: Baumbach u. a./ Bearbeiter)

Bizer, Johann: Elektronische Signaturen im Rechtsverkehr in: Kröger / Gimmy (Hrsg.), Handbuch zum Internetrecht: Electronic Commerce, Informations-, Kommunikations- und Mediendienste, 2. Auflage, Heidelberg u. a. 2002, S. 39 ff.

Bodewig, Theo: Elektronischer Geschäftsverkehr und Unlauterer Wettbewerb, GRUR Int. 2000,
S. 475 ff.

Boehme-Neßler, Volker: CyberLaw – Lehrbuch zum Internet-Recht, München 2001

Börner, Fritjof / Rath, Michael / Sengpiel, Markus / Strunk, Günther / Zöllkau, York: Der Internet Rechtsberater – Rechtsfragen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, 2. Auflage,
Köln 2002

Bröhl, Georg M. / Bender, Rolf / Röder-Messell, Ernst: Das neue E-Commerce-Recht: Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz – EGG und weitere Gesetze, Köln 2002

Brox, Hans: Allgemeiner Teil des BGB, 26. Auflage, Köln u. a. 2002

Büllesbach, Alfred / Miedbrodt, Anja: Überblick über die internationale Signaturregulierung,
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Dethloff, Nina: Marketing im Internet und Internationales Wettbewerbsrecht, NJW 1998,
S. 1596 ff.

Dietrich, Christian: Zugang einer per E-Mail übermittelten Willenserklärung, K & R 2002,
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Dilger, Petra: Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet, München 2002

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Horn, Christian: Verbraucherschutz bei Internetgeschäften, MMR 2002, S. 209 ff.

Hoenike, Mark / Hülsdunk, Lutz: Rechtliche Vorgaben für Fernabsatzangebote im elektronischen Geschäftsverkehr bei und nach Vertragsschluss, MMR 2002, S. 516 ff.

Hoeren, Thomas: Grundzüge des Internetrechts, 2. Auflage, München 2002 (zitiert: Hoeren, Grundzüge des Internetrechts)

Hoeren, Thomas: Rechtsfragen des E-Commerce - Eine erste Übersicht in: Recht, Wettbewerb und e-commerce – Referate des XXXIV. FIW-Symposiums, FIW Schriftenreihe Heft 184, Köln u. a. 2001, S. 19 ff. (zitiert: Hoeren, Rechtsfragen des E-Commerce)

Imhof, Ralf: Wettbewerbsrechtliche Fragen des E-Commerce in: Graf / Paschke / Stober (Hrsg.), Das Wirtschaftsrecht vor den Herausforderungen des E-Commerce (StöW 52), Köln u. a. 2002, S. 37 ff.

Kaminski, Ralf: Technische und wirtschaftliche Grundlagen des E-Business in: Kaminski /Henßler/ Kolaschnik / Papathoma-Baetge (Hrsg.), Rechtshandbuch E-Business – Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäfte im Internet, Neuwied/Kriftel 2001, S. 1 ff.

Koch, Frank: Internet - Recht, München 1998

Koch, Robert: Einbeziehung und Abwehr von Verkaufs-AGB im b2b-commerce, K & R 2001,
S. 93 ff.

Köhler, Markus / Arndt, Hans-Wolfgang: Recht des Internet, 3. Auflage, Heidelberg 2001

Kresbach, Georg: E-Commerce – Nationale und internationale Rechtsvorschriften zum Geschäftsverkehr über elektronische Medien, Wien 2000

Magnus, Ulrich: E-Commerce und Internationales Privatrecht in: Graf / Paschke / Stober (Hrsg.), Das Wirtschaftsrecht vor den Herausforderungen des E-Commerce (StöW 52), Köln u. a. 2002, S. 19 ff.

Mankowski, Peter: Besondere Formen von Wettbewerbsverstößen im Internet und Internationales Wettbewerbsrecht, GRUR Int. 1999, S. 995 ff.

Mehrings, Josef: Vertragsabschluss im Internet – Eine neue Herausforderung für das „alte“ BGB, MMR 1998, S. 30 ff.

Micklitz, Hans- W. / Tonner, Klaus: Handkommentar Vertriebsrecht: Haustür-, Fernabsatzgeschäfte und elektronischer Geschäftsverkehr, Baden-Baden 2002

Moritz, Hans-Werner / Dreier, Thomas (Hrsg.): Rechtshandbuch zum E-Commerce, Köln 2002 (zitiert: Moritz, Dreier/ Bearbeiter)

Muscheler, Karl-Heinz / Schewe, Markus: Die invitatio ad offerendum auf dem Prüfstand,
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Palandt: Bürgerliches Gesetzbuch, 61. Auflage, München 2002 (zitiert: Palandt/ Bearbeiter)

Papathoma-Baetge, Anastasia / Nehrenberg, Stefanie / Finke, Tilman: Gesetzliche Rahmenbedingungen für das E-Business – Anwendbares Recht (IPR) in: Kaminski / Henßler / Kolaschnik / Papathoma-Baetge (Hrsg.), Rechtshandbuch E-Business – Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäfte im Internet, Neuwied/Kriftel 2001, S. 62 ff.

Petersen, Jens: Allgemeiner Teil des BGB und Internet, JURA 2002, S. 387 ff.

Rauscher, Thomas: Internationales Privatrecht – Mit internationalem und europäischem Verfahrensrecht, 2. Auflage, Heidelberg 2002

Schindler, Werner: Sichere digitale Kommunikation – Motivation, Anforderungen, mathematisch-technische Realisierung und rechtliche Aspekte, K & R 2002, S. 481 ff.

Schünemann, Wolfgang B.: Wirtschaftsprivatrecht, 4. Auflage, Stuttgart 2002

Schwarz, Mathias / Peschel-Mehner, Andreas (Hrsg.), Recht im Internet, Augsburg, Loseblattwerk, Stand: Oktober 2002 (zitiert: Schwarz/ Bearbeiter)

Spindler, Gerald: Das Gesetz zum elektronischen Geschäftsverkehr – Verantwortlichkeit der Diensteanbieter und Herkunftslandprinzip, NJW 2002, S. 921 ff. (zitiert: Spindler, Das Gesetz zum elektronischen Geschäftsverkehr)

Spindler, Gerald: Herkunftslandprinzip und Kollisionsrecht – Binnenmarktintegration ohne Harmonisierung?, RabelsZ 2002, S. 633 ff. (zitiert: Spindler, Herkunftslandprinzip und Kollisionsrecht)

Stober, Rolf: Vom E-Conomy und E-Commerce-Recht zum M-Business-Recht in: Graf / Paschke / Stober (Hrsg.), Das Wirtschaftsrecht vor den Herausforderungen des E-Commerce (StöW 52), Köln u. a. 2002, S 1. ff.

Strömer, Tobias H.: Online-Recht: Rechtsfragen im Internet, 3. Auflage, Heidelberg 2002

Taupitz, Jochen / Kritter, Thomas: Electronic Commerce – Probleme bei Rechtsgeschäften im Internet, JuS 1999, S. 839 ff.

Thot, Norman B. / Gimmy, Marc Andre: Vertragsschluss im Internet in: Kröger / Gimmy (Hrsg.), Handbuch zum Internetrecht: Electronic Commerce, Informations-, Kommunikations- und Mediendienste, 2. Auflage, Heidelberg u. a. 2002, S. 3 ff.

Vehslage, Thorsten: Beweiswert elektronischer Dokumente, K & R 2002, S. 531 ff.

Von Bernuth, Wolf H.: Abschluss und Gestaltung von Online-Verträgen in: Hamann / Weidert (Hrsg.), E-Commerce und Recht, Berlin 2002, S. 173 ff.

Weidert, Stefan.: Wettbewerbsrecht und E-Commerce in: Hamann / Weidert (Hrsg.), E-Commerce und Recht, Berlin 2002, S. 211 ff.

Wildemann, Daniela: Vertragsschluss im Netz, München 2000

Zahn, Erich: Informationstechnologie und Informationsmanagement in: Bea / Dichtl / Schweitzer (Hrsg.), Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Bd. 2: Führung, 8. Auflage, Stuttgart 2001,
S. 376 ff.

Zibung, Andre A.: Vernetztes Denken – Basisauslegung der heutigen elektronischen Medienwerkzeuge in: DACH Schriftenreihe 16, Rechtsprobleme des E-Commerce, Köln u. a. 2001,
S. 1 ff.

Internet-Links

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zum Thema Electronic-Business
http://www.bmwi.de/Homepage/Unternehmen/E-Business/E-Business.jsp,
17.10.2002, 20:25 Uhr

Studie der SofTrust Consulting zur E-Mail-Nutzung in deutschen Unternehmen
http://www.dotpress.de/daten/kundendaten/softrust/SofTrust%20E-Mail-Studie.pdf, 15.10.2002, 18:26 Uhr

1 Einführung

Das world wide web (www) wurde Anfang der neunziger Jahre ins Leben gerufen. Bis zum heutigen Zeitpunkt hat sich dieses zum wichtigsten Netzwerk des weltumspannenden Internets entwickelt. Es war, ist und wird weiterhin ein wesentlicher Motor für die steigende Bedeutung des Internets sein.[1] Eine ebenso hohe Akzeptanz wird der E-Mail bescheinigt. Weltweit haben über 500 Millionen Personen eine E-Mail-Adresse (Stand: August 2002), und es werden täglich mehr[2].

Dadurch gewinnt der E-Commerce quer durch alle Branchen eine immer größere Bedeutung. Die klassische Geschäftsanbahnung sowie Vertriebsformen geraten in den Hintergrund und werden zunehmend durch elektronisch durchgeführte Geschäftsabschlüsse ersetzt.[3] Außerdem führt der Handel über das Internet zu einer schneller anwachsenden Globalisierung der Märkte und durch die hohe Transparenz zu häufig wechselnden Geschäftspartnern. Dies birgt für jeden eine Reihe von Chancen und Risiken.

Hier ist die Aufgabe der Jurisprudenz und der Judikatur, mit einem verlässlichen Instrumentarium der steigenden wirtschaftlichen Bedeutung des Mediums Internet zur Seite zu stehen, um ein Stocken der Entwicklung in diesem Bereich durch rechtliche Risiken oder Hemmnisse entgegenzuwirken. Diese Ausarbeitung gibt einen Überblick über die wichtigsten zivilrechtlichen Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs. Jedoch läuft im gegenwärtigen Zeitalter der geradezu hektischen Reformen auf nationaler, supranationaler und internationaler Ebene jede Ausarbeitung produktionsbedingt der Gesetzgebung hinterher.[4] Daher bittet der Verfasser zu beachten, dass stets nur eine Momentaufnahme möglich ist.

In dieser Ausarbeitung wird der Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsstand bis einschließlich Oktober 2002 berücksichtigt. Doch bevor der zivilrechtliche Bereich genauer betrachtet wird, ist zunächst zu klären, was unter E-Commerce im Einzelnen zu verstehen ist.

2 E-Commerce

2.1 Begriffsbildung und Abgrenzung

Der Begriff des E-Commerce (elektronischer Geschäftsverkehr) wird in der Literatur sehr uneinheitlich verwendet, weshalb in diesem Kapitel die verschiedenen Dimensionen aufgezeigt und analysiert werden. Dies mündet dann in jene Begriffsfestlegung von E-Commerce, die den weiteren Ausführungen dieser Arbeit zugrunde liegt.

Häufig werden die Begriffe des E-Commerce und des E-Business synonym verwendet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) definiert E-Business als jede Art von Geschäftsprozessen, die auf elektronischem Wege abgewickelt werden. E-Commerce dagegen umfasst lediglich reine Handelsprozesse im weiten Feld des E-Business.[5]

Aus der Definition des BMWi wird außerdem ersichtlich, dass nicht nur das Internet eine Rolle zu spielen scheint, auch der Geschäftsverkehr mit Hilfe der elektronischen Medien Telefon und Telefax wäre mit eingeschlossen. Ein Teil der Literatur, dem sich im Folgenden angeschlossen wird, versteht den E-Commerce jedoch nur im Zusammenhang mit dem Internet[6]. In diesem Kontext wird E-Commerce als die Unterstützung aller Phasen von Handelsaktivitäten, von der Angebotserstellung bis zum Mahnwesen, mit Hilfe der Kommunikationsnetze definiert.

2.1.1 Transaktionsphasen

Um die einzelnen Phasen von Handelsaktivitäten und deren Tragweiten im E-Commerce näher zu spezifizieren, lässt sich auf das allgemeine Transaktionsphasenmodell zurückgreifen[7].

Die erste Phase des Modells ist die Informationsphase, welche durch Marktbeobachtungen der Internetnutzer gekennzeichnet ist, damit diese einen bestmöglichen Kenntnisstand für ihre zu fällenden Entscheidungen erhalten. In der Vereinbarungsphase werden Angebot und Nachfrage abgeglichen, um anschließend einen Vertrag über den Austausch von Leistungen zu schließen. Die letzte Phase des Transaktionsphasenmodells ist die Abwicklungsphase, in der die Erfüllung der Verträge durch die Geschäftspartner stattfindet. Dazu gehören vornehmlich die Lieferung der Leistung (physische und digitale Auslieferung) sowie die Bezahlung des Rechnungsbetrags. Am Ende der Abwicklungsphase sind die vertraglich definierten Leistungen der Vereinbarungsphase erbracht.[8]

2.1.2 Transaktionsparteien

Die Transaktionsparteien im E-Commerce, die miteinander in Beziehung stehen, sind Unternehmen (‚business’) und Verbraucher (‚consumer’).[9]

Der B2B-Commerce (Business-to-Business-Commerce) bezeichnet den elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Hierbei werden auf einem virtuellen Marktplatz Informationen zur Verfügung gestellt. Diese Plattformen übernehmen die Funktion von Kundenberatern oder Maklern. Ein generelles Interaktionsmuster gibt es nicht, da dieses je nach betrachteter Branche abweicht.[10]

B2C-Commerce (Business-to-Consumer-Commerce) steht für die elektronische Geschäftsabwicklung zwischen Unternehmen und Verbrauchern[11]. Paradigmatisch hierfür ist die Verkaufsplattform http://www.amazon.de.

Bei C2C-Commerce (Consumer-to-Consumer-Commerce) handelt es sich um Transaktionen zwischen Verbrauchern auf Grundlage elektronischen Handels (z. B. der Verkauf gebrauchter Waren). Ein Charakteristikum
für den C2C-Handel sind Auktionsplattformen wie beispielsweise http://www.ebay.com.

Im Folgenden und somit für die weiteren Ausführungen dieser Arbeit maßgeblich wird E-Commerce als die Unterstützung der unternehmensexternen Handelsprozesse mit Hilfe des Internets definiert.

2.2 Internet und seine Dienste

Das Internet stellt kein Netzwerk mit einheitlichen Funktionen dar. Es ist die Summe seiner Anwendungen und Dienste.

Der Internetdienst world wide web verknüpft alle weltweit gespeicherten Internetseiten mit Hilfe eines sogenannten Hypertext-Prinzips. Dadurch stellt das www eine riesige dezentrale Datenbank mit einer grafischen Nutzeroberfläche dar, über welche in die darunter liegenden Internetseiten verzweigt wird. Die Summe aller Internetseiten eines Anbieters im www wird als Web-Site bezeichnet.[12] Die E-Mail hingegen ermöglicht den Empfang und die Versendung von Informationen an andere Nutzer, die durch eine individuelle E-Mail-Adresse identifizierbar sind.

Von Bedeutung sind ebenso die Echtzeitdienste. Diese haben die Kommunikation in Echtzeit ohne Zwischenspeicherung auf einem Server zum Ziel. Für den Abschluss von Verträgen im Internet sind hier insbesondere das auf Austausch von Texten basierende System des Internet-Chat und das auf den Austausch von Sprache basierende System des Telefonierens im Internet von Relevanz.[13]

3 Informationsphase

Nach dem Transaktionsphasenmodell ist zunächst die Informationsphase näher zu betrachten. Um sich den ‚Informationsdurst’ der Internetnutzer im Rahmen seiner Marketingpolitik nutzbar zu machen, müssen diese zunächst auf das Internetangebot des Unternehmers aufmerksam werden. Hierfür ermöglicht das Internet besondere Gestaltungsformen der Online-Werbung[14]. Die wichtigsten werden im Folgenden näher betrachtet.

Vorab ist jedoch klarzustellen, wann von Werbung gesprochen wird und welche gesetzlichen Grundlagen hierfür von maßgeblicher Bedeutung sind:

Werbung besteht aus 3 Elementen. Werbung erfolgt immer aus einem geschäftlichen Anlass. Ferner wird sie mit einem bestimmten Inhalt zum Ausdruck gebracht.[15]

Die Zulässigkeit von Werbung bestimmt sich u. a. nach den Regelungen des Wettbewerbsrechts. Dieses wird durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt, gekoppelt mit einer Vielfalt von Gerichtsentscheidungen[16]. Zu den gesetzlichen Grundlagen gehören u. a. das Grundgesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der Mediendienstestaatsvertrag sowie spezielle Regelungen für bestimmte Berufsgruppen[17].

§ 1 UWG kommt dabei eine herausragende Bedeutung zu. Zentrales Merkmal dieser Norm ist der Verstoß gegen die guten Sitten im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken. Was sittenwidrig ist, wird von der Rechtsprechung beurteilt, die jedoch im Bereich des Internets teilweise zu unkritisch agiert, da sie nicht ausreichend versucht, die tatsächlichen Verhältnisse zu erkunden. Stattdessen bescheinigt sie sich eher eine ausreichende Sachkunde[18], wie an späterer Stelle noch erkennbar wird.

Sind im Folgenden auch die Gesetze über das Urheberrecht (UrhG) bzw. über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) von Relevanz, so finden auch diese Berücksichtigung.

3.1 Spamming

Die unaufgeforderte Werbung per E-Mail wird als Spamming bezeichnet. Das europäische Gemeinschaftsrecht (EG-Recht) sieht im Gegensatz zur deutschen Rechtsprechung für Empfänger solcher E-Mails keine Schutznotwendigkeit. Nach Art. 7 der E-Commerce-Richtlinie (ECRL)[19] ist das Spamming immer dann zulässig, wenn der Empfänger sich nicht durch Eintragung in sogenannte Robinson-Listen geschützt hat (Opt-out-Lösung).[20] Diese Art der Werbung ist somit nach gleichen Maßstäben wie die unerbetene Briefwerbung zu beurteilen. Setzt sich der Unternehmer über den erkennbaren Willen (Eintrag in der Robinson-Liste entspricht dem Werbeverbotsaufkleber auf dem Briefkasten) des E-Mail-Empfängers hinweg, so handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 1 UWG[21].

Bei der E-Commerce-Richtlinie handelt es sich jedoch nur um einen Mindeststandard zum Schutz der Nutzer. Es bleibt den einzelnen nationalen Rechtsordnungen überlassen, strengere Schutzvorschriften anzuwenden. Diesen Weg ist die deutsche Rechtsprechung gegangen, die dem Empfänger von unverlangt zugesandten E-Mails weitergehenden Rechtsschutz gewährt. Ein Wettbewerbsverstoß i. S. v. § 1 UWG liegt demnach bereits vor, wenn Werbung nicht ausdrücklich für erwünscht erklärt wurde (Opt-in-Lösung). Nach derzeitiger Rechtsprechung ist es dafür unerheblich, ob Verbraucher oder Unternehmer die Empfänger von E-Mail Werbung sind.[22]

Diese Rechtsprechung entwickelte sich durch die bereits bestehenden Rechtsgrundsätze zur Telefon-, Telefax- sowie zur Btx-Werbung. Allerdings entsteht der Eindruck, dass diese Rechtsgrundsätze missverstanden wurden und Gerichte teilweise der Versuchung erlagen, diese Grundsätze allzu schnell auf den E-Mail-Bereich zu übertragen. Im Gegensatz zur Telefonwerbung stellt eine unverlangte E-Mail nämlich keinen Eingriff in die Individualsphäre dar. Ebenso wenig wird die Empfangsanlage des E-Mail Empfängers blockiert, wie es regelmäßig bei Telefaxwerbung der Fall ist. Dem Argument der angewachsenen Werbeflut und der Netzüberlastung ist bedingt zuzustimmen, jedoch entgegenzuhalten, dass solche E-Mails - ungelesen - aus der Mailbox gelöscht werden können.[23]

Im Ergebnis stellt sich die Frage, warum gerade der deutsche Internetnutzer nach deutschem Recht, im Gegensatz zum EG-Recht, vor Spamming geschützt werden muss[24].

3.2 Links

Links auf fremde Web-Sites stellen das zentrale Merkmal des Internets dar und sind grundsätzlich erwünscht. Durch sie erweitert sich die Reichweite des Angebots, ohne dass der Anbieter etwas tun muss.[25] In der Praxis gibt es verschiedene Arten von Links, die auch für die rechtliche Würdigung zu unterscheiden sind[26].

[...]


[1] Vgl. Köhler/Arndt, Rdnr. 3.

[2] S. 3 der Studie der SofTrust Consulting zur E-Mail—Nutzung in deutschen Unternehmen, abrufbar unter: http://www.dotpress.de/daten/kundendaten/softrust/SofTrust%20E-Mail-Studie.pdf = Anhang 2.

[3] Vgl. Kresbach, S. 31.

[4] Vgl. Köhler/Arndt, Rdnr. 2.

[5] Abrufbar unter: http://www.bmwi.de/Homepage/Unternehmen/E-Business/E-Business.jsp = Anhang 1.

[6] Vgl. Kaminski, Rdnr. 1 ff.; Stober, S. 1; Boehme-Neßler, S. 125 ff.

[7] Vgl. Fallenböck, S. 20.

[8] Vgl. Fallenböck, S. 20 f.

[9] Vgl. Zahn, S. 404 ff.

[10] Vgl. Zibung, S. 16.

[11] Vgl. Kaminski, Rdnr. 44.

[12] Vgl. Fallenböck, S. 14 f.

[13] Vgl. Dilger S. 13 ff.

[14] Vgl. Dethloff, NJW 1998, S. 1597.

[15] Vgl. Baeter, § 8 Rdnr. 50 ff.

[16] Vgl. Hoeren, Grundzüge des Internetrechts, S. 148.

[17] Vgl. Boehme-Neßler, S. 324.

[18] Vgl. Imhof, S. 41.

[19] Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr), Abl. Nr. L 178/1 vom 17.07.2000.

[20] Vgl. Schwarz/ Peschel-Mehner, Teil 8-R Kap. 2.1 Rdnr. 3.

[21] Vgl. Baeter, § 16, Rdnr. 45.

[22] Vgl. Schwarz/ Peschel-Mehner, Teil 8-R Kap. 2.1 Rdnr. 1 ff.

[23] Vgl. Köhler/Arndt, Rdnr. 433.

[24] Vgl. ebenda, Rdnr. 439.

[25] Vgl. Mankowski, GRUR Int. 1999, S. 999.

[26] Vgl. Weidert, S. 224.

Ende der Leseprobe aus 50 Seiten

Details

Titel
E-Commerce im Zivilrecht
Hochschule
Deutsche Versicherungsakademie GmbH
Veranstaltung
Abschlussarbeit
Note
1,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
50
Katalognummer
V11060
ISBN (eBook)
9783638173261
Dateigröße
505 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Studium zum Versicherungsbetriebswirt (DVA).
Schlagworte
E-Commerce, Zivilrecht, Abschlussarbeit
Arbeit zitieren
Arthur Kudella (Autor:in), 2003, E-Commerce im Zivilrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11060

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