Das Mutterschutzgesetz. Wesentliche Schutzvorschrift für (werdende) Mütter


Seminararbeit, 2021

23 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Einführung und aktuelle Entwicklungen
2.1 Geschichte
2.2 Ziel und Aufgabe der Reform
2.3 Kritik an der Reform

3 Grundlagen
3.1 Überblick
3.2 Inhalt und Zweck
3.3 Anwendungsbereich
3.4 Arbeitgeberbegriff

4 Umsetzung des Mutterschutzgesetzes im Betrieb
4.1 Vor der Schwangerschaft
4.1.1 Aushang des Mutterschutzgesetzes
4.1.2 Mutterschutzgefährdungsbeurteilung
4.2 Während der Schwangerschaft
4.2.1 Mitteilung und Nachweis der Schwangerschaft
4.2.2 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz
4.2.3 Betrieblicher Gesundheitsschutz
4.2.4 Betriebliches und ärztliches Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfristen und Mutterschutzlohn
4.2.5 Schutzfrist vor der Entbindung und Mutterschaftsgeld
4.3 Nach der Schwangerschaft
4.3.1 Schutzfrist nach der Entbindung
4.3.2 Fortsetzung der Beschäftigung und Erholungsurlaub
4.3.3 Mitteilung und Schutzmaßnahmen während der Stillzeit
4.3.4 Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen

5 Kündigungsschutz

6 Die Aufsichtsbehörde

7 Der Ausschuss für Mutterschutz

8 Der Betriebsrat

9 Fazit und Ausblick
9.1 Fazit
9.2 Ausblick

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Aufbau des Mutterschutzgesetzes

Abb. 2: Angrenzende Rechtsvorschriften

Abb. 3: Zeitliche Einordnung des Mutterschutzes

Abb. 4: Arbeitszeitliche Schutzvorschriften

1 Einleitung

Das Mutterschutzgesetz hat zum 01.01.2018 eine umfassende Reform erhalten. Die novellierte Fassung soll im Mittelpunkt dieser Seminararbeit stehen. Das Ziel der Arbeit ist es, die komplexe Rechtsvorschrift in eine chronologische Reihen­folge einzuordnen, um so für ein verbessertes Verständnis zu sorgen, denn heute sind immer noch viele Betriebe kaum über das Mutterschutzgesetz und seine umfangreichen Schutzmaßnahmen aufgeklärt.

Damit die Ausführungen den Rahmen dieser Seminararbeit nicht überschreiten, wird bewusst die Beleuchtung aus der Perspektive einer volljährigen, sich nicht in Heimarbeit befindlichen Frau mit gesetzlicher Krankenversicherung gewählt. Dies geschieht mit der Begründung, dass dann der größtmögliche Nutzen einer Erläuterung gestiftet wird, wenn die wesentlichen Teile für den Großteil der Kli­entel aufbereitet werden und gleichzeitig verständlich und kompakt bleiben.

Innerhalb der Arbeit wird zuerst über die Geschichte des Mutterschutzgesetzes aufgeklärt, bevor die Reform und ihre Kritik näher betrachtet wird. Im dritten Ab­schnitt werden die formalen Grundlagen geklärt, um sich danach ausführlich mit dem Gesundheitsschutz im Betrieb auseinanderzusetzen. Anschließend werden Kündigungsschutz, die Aufsichtsbehörde, der Ausschuss für Mutterschutz sowie das angrenzende Betriebsverfassungsrecht unter die Lupe genommen. Schluss­endlich kommt es zu Fazit und Ausblick, wo die wesentlichen Erkenntnisse als auch mögliche zukünftige Entwicklungen zusammengefasst werden.

Bei ausbleibenden Gesetzestiteln sei gesagt, dass das Mutterschutzgesetz ge­meint ist. Aus Gründen der Lesbarkeit wird zudem bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Substantiven und Pronomen die männliche Sprachform verwendet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten die entsprechenden Begriffe als geschlechtsneutral. Die verwendete Sprachform beinhaltet keinerlei Wertung und impliziert nicht die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts

2 Einführung und aktuelle Entwicklungen

2.1 Geschichte

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde am 24.01.1952 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen.1 Die damals als Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter benannte Rechtsvorschrift trat erstmals am 06.02.1952 in Kraft. Bis zur umfassenden Reform durch das am 23.05.2017 be­schlossene Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, war das Mutterschutzgesetz weitgehend von den Regelungen aus 1952 geprägt.2 Heute heißt das am 01.01.2018 in Kraft getretene Bundesgesetz offizi­ell Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Stu­dium und umfasst inhaltlich außerdem die ehemalige Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz.3

2.2 Ziel und Aufgabe der Reform

Das Ziel der Neufassung ist eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes für werdende Mütter.4 Dabei werden „neuere gesundheitswissenschaftliche Er­kenntnisse umgesetzt und gesellschaftliche Entwicklungen beim Mutterschutz berücksichtigt.“5 Darüber hinaus sind die Regelungen des MuSchG nun besser strukturiert und verständlicher für Betriebe formuliert mit dem Ziel eine weitere Bekanntheit und damit verbunden eine bessere Beachtung der Schutzvorschrift zu erreichen.6

Langfristig soll die Aktualität durch den von BMFSFJ, BMG und BMBF neuge­gründeten Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) gesichert werden, der Interessen­vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Studierenden und Forschung beinhaltet. Dieser stellt Regeln auf, die den Arbeitgebern die Umsetzung des Mutterschutzes nach aktuellen Entwicklungen erleichtern soll.7 Die Erkenntnisse sind nach § 9 Abs. 4 MuSchG einzuhalten, um die gesetzlichen Anforderungen an den Mutterschutz zu erfüllen.8 Aktuell wurden noch keine Empfehlungen im Ministerialblatt veröffentlicht.

Laut dem BMFSFJ hat der Mutterschutz zwei zentrale Aufgaben: einerseits die Aufgabe des Gesundheitsschutzes und andererseits die Aufgabe der Sicherung der Erwerbstätigkeit. Es soll die besondere Situation der Frauen ins Zentrum rü­cken und Benachteiligungen entgegenwirken.9

2.3 Kritik an der Reform

Während die Bundesregierung die Reform als einen großen Erfolg feiert, wird im Frühjahr 2021 durch eine Umfrage des Deutschen Ärztinnenbunds Kritik laut. Das novellierte MuSchG bremse durch seine Restriktionen die Karriere von Ärz­tinnen und Medizinstudentinnen aus. Er fordert zeitnahe praxistaugliche Lösun­gen, damit Frauen ihre Schwangerschaft nicht absichtlich verschweigen.10

Wo Ärztinnen, die am oberen Ende des Gehaltsspektrum zu verorten sind, sich eine liberale Schutzvorschrift wünschen, gehen die Befürchtungen der Arbeitneh­merkammer Bremen in eine andere Richtung. Schwangere Frauen in prekärem Beschäftigungsverhältnis könnten trotz der Novellierung nach wie vor unter Druck geraten und sich auf belastende Arbeitsbedingungen einlassen, insbeson­dere wenn sie nicht in Kenntnis der Vorschriften sind.11

Die Forderung dem Arbeitgeber weniger Macht zu gewähren, besteht sowohl aus emanzipatorischer als auch restriktiver Perspektive.

Es bleibt abzuwarten, was der nach § 34 im Gesetz verankerte Evaluationsbe­richt für Erkenntnisse mit sich bringen wird. Dieser Bericht sollte bereits am 1. Januar dieses Jahres vorliegen, doch die Veröffentlichung wurde auf den Zeit­raum des gesamten Jahres ausgedehnt. (Quelle fehlt)

3 Grundlagen

3.1 Überblick

Das Mutterschutzgesetz ist eine zentrale Vorschrift im deutschen Arbeitsrecht und in sieben Abschnitte untergliedert. Beim Gesundheitsschutz wird in arbeits­zeitlichen, betrieblichen und ärztlichen Gesundheitsschutz unterschieden, wobei der arbeitszeitliche und der betriebliche Gesundheitsschutz 13 der 14 Vorschrif­ten abbilden und für die Betriebe von besonderer Bedeutung sind, wenn es um die konkrete Ausgestaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen geht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Aufbau des Mutterschutzgesetzes; eigene Darstellung

Während EU-Recht und Verfassung die Notwendigkeit des Mutterschutzes indu­zieren, steht das immer wieder in Verbindung zu weiteren Gesetzen. Um die gesetzeskonforme Durchführung im Betrieb zu gewährleisten, muss sich auch mit Teilen der angrenzenden Rechtsvorschriften auseinandergesetzt werden. Zum Betriebsverfassungsgesetz gibt es im MuSchG seit der Reform keinen di­rekten Verweis mehr, doch die Vorschriften des BetrVG sowie die Rechtspre­chung verlangen auch zum Thema Mutterschutz Kooperation zwischen Arbeitge­ber und der Interessensvertretung der Arbeitnehmer. Dazu später mehr.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Angrenzende Rechtsvorschriften; eigene Darstellung

3.2 Inhalt und Zweck

„Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“ - aus Art. 6 Abs. 4 GG geht der vom BVerfG12 für notwendig erklärte verfas­sungsrechtliche Auftrag des MuSchG hervor.13 Des Weiteren werden durch das MuSchG auch Art. 3 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 Satz 1 abgedeckt sowie die Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG und Art. 23 der Charta der Grund­rechte der EU beachtet.14

In § 1 Abs. 1 S. 1, 2 MuSchG werden drei Ziele definiert:

1. Schutz der Gesundheit der Frau und ihres Kindes während der Schwan­gerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit
2. Sicherstellung der Fortsetzung der Beschäftigung während der Schwan­gerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit
3. Vermeidung von Benachteiligungen wegen Schwanger- und Mutterschaft Weiterhin implizieren §§ 17 ff. der Rechtsvorschrift zwei zusätzliche Ziele:15
4. Sicherung des Einkommens vor und nach der Entbindung
5. Schutz vor Verlust des Arbeitsplatzes

TILLMANNS sieht zudem in § 13 Abs. 1 einen „ungeschriebenen Gesetzeszweck“, der Arbeitgeber dazu verpflichte, während des Schutzzeitraumes ein Beschäfti­gungsverbot ausschließlich als Ultima Ratio einzusetzen.16

3.3 Anwendungsbereich

Das MuSchG gilt für alle Beschäftigten, die eine Tätigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV ausüben, d.h. nichtselbständige Arbeit. Diese ist regelmäßig bei Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers gegeben.17 Ergänzend bestimmt § 1 Abs. 4 die Gültigkeit für jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Dabei spielen eingetragenes Geschlecht bei der Geburt, Staatsangehörigkeit und Familien­stand keine Rolle.18 § 1 Abs. 2 Nr. 1-8 sieht weitere Sonderfälle vor.

3.4 Arbeitgeberbegriff

Arbeitgeber im Sinne des MuSchG ist jede natürliche oder juristische Person oder die rechtsfähige Personengesellschaft, die Personen aus dem Anwendungsbe­reich beschäftigt. § 2 Abs. 2 Nr. 1-8 sieht weitere Sonderfälle vor.

4 Umsetzung des Mutterschutzgesetzes im Betrieb

In diesem Kapitel wird geschildert, welche Rechte und Pflichten Betriebe haben und welche konkreten Maßnahmen daraus resultierend umgesetzt werden müs­sen. Um das Verständnis für diese Maßnahmen zu vereinfachen, ist das Kapitel chronologisch aufgebaut.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Zeitliche Einordnung des Mutterschutzes; eigene Darstellung

4.1 Vor der Schwangerschaft

Selbst Arbeitgeber, die keine in einer Schwangerschaft befindlichen Frauen be­schäftigen, müssen gewisse mutterschutzrechtliche Vorschriften einhalten.

4.1.1 Aushang des Mutterschutzgesetzes

§ 26 Abs. 1 verpflichtet Arbeitgeber, die regelmäßig mehr als drei Frauen be­schäftigen, zur Auslage bzw. elektronischen Erreichbarkeit des Mutterschutzge­setzes.

[...]


1 Vgl. BGBl. I (1952), S. 69 ff.

2 Vgl. Aligbe, P. (2018), S. 5; Vgl. Gaul, B./Boewer, D. (2017), S. 16 f.; Vgl. Bundesministerium für Familie u.a., S. 8.

3 Vgl. BGBl. I (2017), S. 1228 ff.; Vgl. Marburger, H. (2017), S. 8.

4 Vgl. Gaul, B./Boewer, D. (2017), S. 17.

5 Bundesministerium für Familie u.a., S. 8.

6 Vgl. Marburger, H. (2017), S. 9.

7 Vgl. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (2021).

8 Vgl. Ausschuss für Mutterschutz (2021).

9 Vgl. Bundesministerium für Familie u.a., S. 8 f.

10 Vgl. Puhahn-Schmeiser, B. (2021), S. 16 f.

11 Vgl. Arbeitnehmerkammer Bremen (2020).

12 Vgl. BVerfG, Urteil v. 24. April 1991, 1 BvR 1341/90, Rn. 88.

13 Vgl. Tillmanns, C./Mutschler, B. (2018), S. 103.

14 Vgl. Annuß, G. u.a. (2020), S. 2664.

15 Vgl. Bundesministeriums für Familie u.a., S. 11; Vgl. Tillmanns, C./Mutschler, B. (2018), S. 106; Vgl. Annuß, G. u.a. (2020), S. 2664.

16 Vgl. Tillmanns, C./Mutschler, B. (2018), S. 106.

17 Vgl. Aligbe, P. (2018), S. 9.

18 Vgl. Marburger, H. (2017), S. 14; Vgl. Gaul, B./Boewer, D. (2017), S. 21.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Das Mutterschutzgesetz. Wesentliche Schutzvorschrift für (werdende) Mütter
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Lörrach, früher: Berufsakademie Lörrach
Veranstaltung
Arbeits- und Gesundheitsschutz (Recht)
Note
1,0
Autor
Jahr
2021
Seiten
23
Katalognummer
V1107263
ISBN (eBook)
9783346479334
ISBN (Buch)
9783346479341
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mutterschutzgesetz, Mutterschutzrecht, Arbeitsschutz, Mutterschutz, Schwangerschaft
Arbeit zitieren
Domenic Hartmann (Autor:in), 2021, Das Mutterschutzgesetz. Wesentliche Schutzvorschrift für (werdende) Mütter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1107263

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