Scheidungsfamilien - Das gemeinsame Sorgerecht


Hausarbeit, 2006

20 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Reaktion der Kinder auf die Scheidung
2.1 Im Hinblick auf das Alter
2.2 Im Hinblick auf das Geschlecht
2.3 Im Hinblick auf den sozioökonomischen Status

3. Das gemeinsame Sorgerecht
3.1 Die verschiedenen Modelle des gemeinsamen Sorgerechts

4. Schluss

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Bereits seit Jahrzehnten steigt die Scheidungsrate in Deutschland kontinuierlich an, eine Abschwächung der jährlichen Zunahme an Scheidungsfällen ist derzeit nicht in Sicht. Bereits seit längerem beschäftigt sich die Wissenschaft mit der Erforschung der psychischen Auswirkung der Scheidung auf die betroffenen Kinder. Eine Durchsicht der Untersuchungen zu den Scheidungsfolgen zeigt, dass die Scheidung der Eltern für die meisten Kinder ein einschneidendes Ereignis in ihrem Leben ist, das sie nur schwer verarbeiten können und das oft zu psychischen Problemen und Verhaltensstörungen führt. Insgesamt können als typische Scheidungsfolgen Verhaltensauffälligkeiten, Angst vor dem Verlassenwerden, Wut, Trauer, Schuldgefühle, Störungen des Selbstwertgefühls, Loyalitätskonflikte und ein allgemeines Misstrauen in die Verlässlichkeit menschlicher Beziehungen identifiziert werden. Allerdings weisen auch einige Autoren darauf hin, dass auch einige Kinder die Scheidung und die stressvolle Zeit der Umstellung danach relativ unbeschadet überstanden haben (vgl. Hetherington 1980, Camarra & Resnick 1980). Es stellt sich somit die Frage, welche Variablen diesen Kindern helfen, die Scheidung besser und unproblematischer zu verarbeiten als anderen Kinder, um sich gut an die neuen Lebensverhältnisse anzupassen.

Als eine diese Anpassung fördernde Variable wird zunehmend die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts der geschiedenen Eltern angesehen. Es wird vor allem von Seiten geschiedener Väter, aber auch von Psychologen, von Juristen und von Sozialarbeitern die Forderung erhoben, nach einer Scheidung die Kinder nicht mehr einem Elternteil allein zuzusprechen und dem anderen Elternteil lediglich ein Besuchsrecht einzuräumen, sondern die rechtliche Möglichkeit zu eröffnen, dass sich beide Eltern auch nach der Scheidung das Sorgerecht für ihre Kinder teilen. Dass diese Reglung für den ansonsten nur besuchsberechtigten Elternteil Vorteile mit sich bringt, ist evident. Sie ermöglicht die Mitentscheidung bei wichtigen Weichenstellungen im Leben des Kindes, so z. B. bei der Schulwahl oder der religiösen Erziehung und begründet ein Informationsrecht z. B. durch Schule und Ärzte, was ihm ohne das gemeinsame Sorgerecht verwehrt wäre. Überdies bietet das gemeinsame Sorgerecht mehr Möglichkeiten zu Kontakt und Umgang mit dem Kind, als es ein lediglich besuchsberechtigter Elternteil hätte.

Bringt das gemeinsame Sorgerecht der geschiedenen Eltern jedoch auch Vorteile für das Kind? Ist das gemeinsame Sorgerecht tatsächlich ein Faktor, der den von Scheidung betroffenen Kindern die Anpassung an die neue Familien- und Lebenssituation erleichtern kann?

Diesen Fragen will ich in der folgenden Arbeit nachgehen. Dazu soll zunächst ein Überblick zu den allgemeinen Folgen einer Scheidung für die Kinder im Hinblick auf das Alter, das Geschlecht der Kinder und im Hinblick auf den sozioökonomischen Status gegeben werden. Anschließend soll der Forschungsstand zu der Frage, ob das gemeinsame Sorgerecht geschiedener Eltern die Anpassung der Kinder an die Scheidung erleichtern kann, dargestellt werden. Schließlich soll die Lebenssituation von Kindern, deren Eltern nach einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht ausüben und die Auswirkung der Scheidung auf die psychische Verfassung und das Verhalten dieser Kinder erläutert werden.

2. Reaktionen der Kinder auf die Scheidung

Die Reaktion der Kinder auf die elterliche Scheidung hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Das Alter sowie das Geschlecht der Kinder spielt eine Rolle für ihr Verhalten nach der Scheidung, zudem beeinflusst die sozioökonomische Lage der Familie ihre Reaktion.

In Langzeituntersuchungen wurde festgestellt, dass Kinder geschiedener alleinerziehender Eltern insgesamt mehr Anpassungsprobleme haben und sozial und schulisch weniger kompetent waren als Kinder aus nicht geschiedenen Ehen und Kinder, die bei einem geschiedenen, aber wiederverheiratetem Elternteil lebten (vgl. Sluka, 1996, S. 7).

Die Scheidung der Eltern ist für das betroffene Kind immer ein gravierendes Lebensereignis, das sie zunächst in eine Krise stürzt. Über die unmittelbaren Krisensymptome hinaus belastet die Scheidung sie schwer und langdauernd und verunsichert sie für ihren weiteren Lebensweg. Akute Symptome einer Scheidungskrise sind Trauer, Gefühle der Kränkung, Wut, Schuldgefühle, Ruhelosigkeit, Loyalitätskonflikte, Angst vor weiteren Verlusten, verstärkte Abhängigkeit von verbliebenem Elternteil, sozialer Rückzug, Enuresis, Schlaflosigkeit, Lernstörungen, disziplinäre Schwierigkeiten in der Schule und Familie und unter Umständen auch psychosomatische Erkrankungen. Zudem kann es noch zu chronischen Auswirkungen kommen, im Sinne einer erhöhten Disposition für spätere neurotische Entwicklungen.

2.1 Im Hinblick auf das Alter

Im Hinblick auf das Alter der Kinder ist nach Langzeitstudien bewiesen worden, dass Kinder im Vorschulalter (3 bis 5,5 Jahre) in der Zeit nach der Scheidung massive Verhaltensveränderungen aufweisen. Sie neigen zu Aggressionsausbrüchen, sind weinerlich, irritierbar und ängstlich. Sie leben mit der Angst, den ihnen verbliebenen Elternteil auch noch zu verlieren und verlieren das Vertrauen in ihre Bezugspersonen. Durch diese Verhaltensänderungen folgen Rückfälle in der Reinlichkeitserziehung, ferner leiden die Kinder unter Schlafstörungen. Viele Kinder dieses Alters geben sich selbst die Schuld, dass ein Elternteil die Familie verlassen hat. Sie werfen sich vor, wenn sie folgsamer gewesen wären, wäre der Vater/die Mutter bei ihnen geblieben. Daraus resultiert dann ein verringertes Selbstwertgefühl der Kinder, sie fühlen sich wertlos und nicht liebenswert genug, um den Elternteil zu halten.

Das genannte Verhalten der Kinder lässt sich jedoch nur in dem unmittelbaren Zeitraum nach der Trennung der Eltern beobachten, schon nach einem Jahr wird bei vielen Kindern eine Verbesserung hinsichtlich ihrer Angst und ihrer regressiven und aggressiven Verhaltensweisen festgestellt. Einige Kinder zeigen jedoch auch eine Verschlechterung der Symptomatik, dies speziell in den Fällen, in denen die Eltern ihren Streit noch über die Ehe hinaus fortsetzten.

10 Jahre nach der Scheidung lassen sich jedoch keine schwerwiegenden Probleme mehr als Folgen der Scheidung identifizieren. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass viele der Kinder eine starke Sehnsucht nach einer intakten Familie haben. Den meisten Kindern ist auch der Kontakt zu dem nicht sorgeberechtigtem Elternteil, meistens dem Vater, sehr wichtig (vgl. Sluka, 1996, S. 9).

Betrachten wir nun etwas ältere Kinder, nämlich die, die sich in der frühen Latenzphase (5,5 bis 7 Jahre) befinden. Diese reagieren mit Trauer und Schmerz auf die elterliche Scheidung, außerdem lassen sich Zukunftsängste feststellen, die sich bis hin zur Panik entwickeln. Sie haben Angst um ihr Leben, da sie meinen, die Sicherheit beider Elternteile zu brauchen. Die Kinder haben ihrer Altersgruppe gegenüber Schuldgefühle für die Scheidung ihrer Eltern. Sie entwickeln Hass und Zorn auf ihre Mutter, da diese in ihren Augen den Vater weggeschickt hat. Es fällt zudem auf, dass die meisten Kinder die Schuld für die Scheidung bei dem Elternteil suchen, bei dem es lebt. Somit ist bei ihnen eine starke Sehnsucht nach dem Vater feststellbar und zwar unabhängig von der Intensität der Beziehung zwischen dem Vater und dem Kind vor der Scheidung. Die Kinder werden durch ihre Eltern in einen Loyalitätskonflikt gedrängt, was ein wichtiges Problem ist. In dem Alter besitzen die Kinder noch nicht die Fähigkeit mit diesem Konflikt umzugehen, sie wollen ihren Vater nicht hassen, auch wenn die Mutter das von ihnen verlangt. Ein äußeres Zeichen dieser psychischen Konflikte ist die allgemeine Konzentrationsschwäche und der Abfall der schulischen Leistungen.

Nach einem Jahr nach der Scheidung der Eltern stellt man fest, dass die meisten Kinder dieser Altersgruppe sich traurig und resigniert zeigen, insgesamt verringert sich aber die Intensität der Reaktionen, mit Ausnahme der Kinder, deren Eltern auch über die Scheidung hinaus ihre Konflikte ausleben. Bei Kindern, die in solch einer Situation leben, muss man einen verschlechterten Zustand feststellen.

Viele der Kinder jedoch wollen auch ein Jahr nach der Scheidung noch mehr Kontakt zu dem Vater haben, auch in den Fällen, in denen der Vater die Kinder ablehnt und nichts zum Gelingen der Vater-Kind-Beziehung beiträgt.

Die Kinder, die sich in der späten Latenzphase befinden, während die Eltern sich scheiden, durchleben nach der Scheidung Angst, Scham und Wut. Sie haben nun Angst, dem Elternteil ausgeliefert zu sein, bei dem sie nun leben. Zudem sind sie traurig darüber, dass ihre Familie zerbrochen ist. In diesem Alter kann es schon dazu kommen, dass die Kinder die elterliche Scheidung als unmoralisch ansehen. Sie zeigen sich den Eltern gegenüber ärgerlich, dass diejenigen, die sie zu Disziplin und zur Moral anhielten, selbst unmoralisch agieren. Diese Tatsache weckt in den Kindern ein Schamgefühl. Aus diesem Scham und dem Ärger entwickelt sich bei den Kindern ein aggressives und unangemessen forderndes Verhalten den Eltern gegenüber. Die Kinder dieser Altersgruppe zeigen jedoch ein intensives Bemühen mit der neuen Situation fertig zu werden. Dies tun sie am meisten damit, in dem sie sich nach außen, aus der Familie heraus, orientieren, zum Beispiel, indem sie in der peer-group neue Erfahrungen sammeln oder einen Sportverein besuchen.

Die Kinder dieser Altersgruppe fühlen sich ebenfalls in einen Loyalitätskonflikt gestürzt, welcher häufig mit einer klaren Verbündung mit einem Elternteil und mit intensivem Ablehnen des anderen Elternteils endet. Der Elterteil, mit dem sich das Kind verbündet, wird meist ziemlich fürsorglich und empathisch behandelt und unterstützt. Es kommt bis zu einem Rollentausch, bei dem sich das Kind nachher mehr um den verbündeten Elternteil kümmert als andersherum. Mit dieser Situation ist das Kind dann jedoch überfordert. Zudem kommt es bei Kindern in der späten Latenzphase zu Identitätsbrüchen sowie zu einer Unsicherheit über ihr Selbstbild. Infolge dessen äußern einige Kinder somatische Beschwerden wie Kopf- und Bauchschmerzen. All diese Konflikte verursachen bei Kindern dieser Altersgruppe einen Abfall der schulischen Leistung sowie eine erhöhte Aggressivität in der Schule und im Umgang mit anderen Kindern.

Bei der Hälfte der Jugendlichen werden als langfristige Folgen der Scheidung chronische Fehlanpassungen mit Depressionen, mangelndes Selbstwertgefühl, Schulprobleme und Probleme im sozialen Umgang mit Gleichaltrigen festgestellt. Zudem leben diese Jugendlichen in einer gewissen Orientierungslosigkeit, was sich darin äußert, dass sie ziel- und planlos in den Tag hinein leben (vgl. Sluka, 1996, S.11). Dadurch ziehen sich die angehenden Erwachsenen mehr und mehr aus der Familie und aus ihrem gewohnten Freundeskreis zurück.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Auswirkung der Ehescheidung zum Scheidungszeitpunkt auf ältere Kinder schwerwiegender als auf jüngere wirkt, da bei diesen ein Abflauen der Reaktionen im Laufe der Jahre festgestellt wird, während bei den älteren Kindern, die sich zum Zeitpunkt der Scheidung in der späten Latenzzeit oder im Jugendalter befanden, die Probleme zunahmen.

Bei einigen Jugendlichen, die die Situation der Scheidung durchleben, kann das genannte Verhalten jedoch auch darauf zurück zu führen sein, dass sie sich in der Pubertät befinden und sich in einer Identitätskrise oder auf der Sinnsuche befinden.

Es lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Kinder abhängig von ihrem Alter verschieden auf die Scheidung ihrer Eltern reagieren. Es kommt jedoch auch immer auf die Individualität des Kindes an, was es für einen Charakter besitzt und in welcher psychischen Situation es sich befindet.

2.2 Im Hinblick auf das Geschlecht

Es wurde festgestellt, dass Söhne, die bei ihren Müttern leben, eine starke Sehnsucht nach dem Vater bemerken und den Wunsch äußern, mehr Kontakt mit ihm zu haben, unabhängig davon, wie die Vater-Sohn-Beziehung vor der Scheidung war. Diese Söhne suchen die Schuld für die Scheidung bei ihrer Mutter und deshalb zeigen sie ihr gegenüber Ärger und Zorn. Den Vater jedoch sehen sie als unschuldig an und verhalten sich ihm gegenüber friedlich und nett. Da meistens der Vater die Familie verlässt, fehlt den Jungen nach der Scheidung der Eltern das Vorbild, an dem sie sich immer orientiert haben. Besonders in jüngeren Altersgruppen ist die Vater-Sohn-Beziehung wichtig. Den Mädchen bleibt in solch einer Situation ihr Vorbild erhalten. Viele Töchter suchen die Schuld des Ehebruchs bei ihren Vätern, da diese ihrer Meinung nach ja die Familie verlassen haben. Erst nach einiger Zeit entwickelt sich wieder besserer Kontakt zwischen den Töchtern und ihren Vätern.

Daraus ergibt sich dann, dass die Beziehung der Söhne zu ihren Müttern nach der Scheidung zunächst konflikthafter ist als die Tochter-Mutter-Beziehung. Die Jungen werden inkonsistenter, mit mehr negativen Sanktionen und weniger positiver Unterstützung behandelt als Mädchen. Geschiedene alleinerziehende Mütter von Jungen fühlen sich in der ersten Zeit nach der Scheidung mehr gestresst und depressiver als die von Mädchen. Die Söhne waren daher mehr Stress, Frustrationen und Aggressionen ausgesetzt als die Töchter (Hetherington, 1980, vgl. Sluka, 1996, S. 14). Es kann sein, dass die Söhne ihre Mütter stärker an den Expartner erinnern und dies sich in der ersten Zeit nach der Ehe belastend auf die Mutter-Sohn-Beziehung auswirkt. Der Sohn ist den Frustrationen und Aggressionen der Mutter ausgesetzt, die aber eigentlich dem Expartner gelten. Dieses vermindert das Selbstwertgefühl des Jungen. Genau das selbe würde sich entwickeln, wenn ein Mädchen mit ihrem alleinerziehendem Vater leben würde.

Im Hinblick auf das Geschlecht des Kindes lässt sich zusammenfassend sagen, dass Söhne nach der Scheidung der Eltern nicht immer grundsätzlich stärker verhaltensauffällig werden, dass sich aber die Beziehung zwischen der alleinerziehenden Mutter und dem Sohn, aber auch zwischen dem alleinerziehendem Vater und der Tochter nach der Scheidung verschlechtert.

2.3 Im Hinblick auf den sozioökonomischen Status

Nach der Scheidung sinkt meistens der Lebensstandard der Mütter mit ihren Kindern, da die alleinerziehenden Frauen oft in Teilzeitarbeitsplätzen oder schlecht bezahlten Berufen arbeiten. Durchschnittlich müssen die Frauen nach der Trennung von ihrem Ehepartner einen Einkommensrückgang von 30 % hinnehmen (Sluka, 1996, S.15). Nach der Scheidung kommt es meistens zu einem Umzug in eine kleinere Wohnung, die oftmals in einer schlechteren Wohngegend liegt. Somit werden die Kinder auch noch aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen. Die Anpassung der Kinder an die veränderten Lebensumstände verläuft um so erfolgreicher, je geregelter die allgemeine sozioökonomische Situation ist. Die finanziellen Probleme, beengte Wohnungsverhältnisse und ein sozialer Abstieg der Familie stellen generell eine ungünstige Prognose für die Bewältigung der Trennungsproblematik und für eine gelungene Anpassung an die neuen Lebensverhältnisse dar. Ein einzelner Stressor kann von Kindern noch gut verarbeitet werden, bei einer höheren Anzahl jedoch kann es zu Verhaltensstörungen und psychiatrischen Auffälligkeiten kommen. Wenn demnach ein Kind nach der Scheidung seiner Eltern zusätzlich zur eigentlichen Belastung der Trennung und der familiären Neuorientierung noch eine massive Verschlechterung der sozioökonomischen Situation verkraften muss, summieren sich die Stressfaktoren und eine Fehlanpassung mit Verhaltensauffälligkeiten wird wahrscheinlicher als ohne diese zusätzlichen Stressfaktoren.

3. Das gemeinsame Sorgerecht von geschiedenen Eltern

Um den Kindern bei der Bewältigung der Scheidung der Eltern zu helfen, ist das gemeinsame Sorgerecht beider geschiedener Elternteile das geeignetste Mittel. Die Frage ist nun, ob die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts nach einer Ehescheidung den Kindern wirklich helfen kann, dieses Ereignis so problemlos wie möglich zu überstehen? Erleben Kinder, deren Eltern nach ihrer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht ausüben, die Scheidung ihrer Eltern weniger traumatisch und weisen weniger Störungen auf als Kinder, die in der alleinigen Fürsorge eines Elternteils sind? Es ist nun wichtig diese Fragen zu klären, um fest zu stellen, ob das Modell des gemeinsamen Sorgerechts wirklich das Beste für das Kind ist.

Das Ziel des gemeinsamen Sorgerechts ist es, dass beide Elternteile dem Kind weiterhin als Eltern dienen. Die Eltern lassen sich zwar voneinander scheiden, jedoch nicht von ihrem Kind. Das heißt, dass die Familie nicht auseinander bricht und zerstört wird, sondern nur umorganisiert wird. Die Scheidung und das gemeinsame Sorgerecht ist somit eine Entwicklungsform der Familie, welche die Familie nicht auflöst, sondern sie lediglich verändert. Wilde (1989) geht von der Bildung eines mütterlichen und eines väterlichen Subsystems aus, welche das Gesamtsystem der Familie zwar verändern, es jedoch nicht in ihrem Bestand in Frage stellen (Sluka 1996, zitiert nach Wilde, 1989, S. 26). Zwei weitere Autoren, nämlich Ballof und Walter, halten diese Annahmen zum Fortsetzen der Familie für pure Ideologien, da sie meinen, dass die Eltern den Kindern nach der Scheidung dann eine heile Familie vorspielen und diese Familie aber nicht mehr real sei. Sie sind der Meinung, dass den Kindern hierdurch die Hoffnungen gemacht werden, dass die Familie wieder intakt wird und durch dieses Vorspielen haben die Kinder Schwierigkeiten, sich an die neuen Lebensverhältnisse anzupassen.

Es scheint so, dass Kinder ihre Eltern als ein Ganzes ansehen und nicht als zwei Teilpersonen und nun ist es bei der gemeinsamen Ausübung des Sorgerechts die Aufgabe der Eltern, den Kindern diese Gestalteinheit über die Trennung hinaus zu erhalten. Nach der Scheidung darf es zwischen den Eltern nicht zu einem Machtkampf kommen, wer das Sorgerecht für das Kind erhält, denn wenn beide Elternteile an dem Wohl des Kindes interessiert sind, dann sollten sie sich auf das gemeinsame Sorgerecht einigen.

Einige Autoren, wie Schwartz (1987), Luthin (1987), Ballof und Walter (1990, 1991a, 1991b, 1992), Furstenberg und Cherlin (1991) und Figdor (1993) äußerten ihr Bedenken an der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts nach der Scheidung, da sie der Auffassung sind, dass die elterlichen Streite und Konflikte nach der Scheidung nicht direkt beendet sind und auch danach dann weitergeführt werden. Um das Kind gemeinsam zu erziehen, ist es nötig, dass die Eltern miteinander kommunizieren und gemeinsam Entscheidungen treffen, doch bei anhaltenden Streitigkeiten nach der Ehe wäre dieses eher problematisch und würde sich auch negativ auf das Kind auswirken, wenn dieses den weiteren Konflikten der Eltern ausgesetzt ist (vgl. Sluka, 1996, S. 27). Ein ähnliches Problem ergibt sich, wenn die Eltern sich bezüglich der Erziehung des Kindes nicht einigen können und das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich angeordnet wird, ohne dass einer der Elternteile überhaupt dazu bereit ist. In dieser Situation muss das Kind wiederum mit den Auseinandersetzungen der Eltern leben und zudem bekommt es noch genau mit, dass die Eltern sich um das Kind direkt streiten. Es könnte dazu kommen, dass das Kind sich folglich dieser Konflikte sich selbst die Schuld für die Trennung der Eltern gibt. In diesem Fall ist das gemeinsame Sorgerecht nicht sehr sinnvoll, da das Kind mehr darunter leidet, als wenn es mit einem sorgeberechtigten Elternteil leben würde.

Die oben erwähnten Autoren sehen daher das gemeinsame Sorgerecht als eine wertvolle Alternative zu einem alleinigen Sorgerecht eines Elternteils, doch für die Ausübung der gemeinsamen Erziehung werden einige Bedingungen an die Eltern gestellt. Beide müssen das gemeinsame Sorgerecht wollen und akzeptieren, dass das Kind nicht einem alleine zugesprochen wird. Zudem müssen die Eltern ihre Konflikte, ihre Verletzungen und auch ihren Zorn und Hass gegenüber dem Expartner verarbeiten und dazu fähig sein, kooperativ miteinander umzugehen. Weiterhin dürfen sie ihren Expartner bei dem Kind nicht abwerten und dürfen die Beziehung zu ihm nicht mit Eifersucht verfolgen, sondern als etwas Positives ansehen, das dem Kind hilft.

Lempp (1984) nennt weitere klaren Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um das gemeinsame Sorgerecht aus kinderpsychiatrischer Sicht korrekt ausüben zu können (vgl. Sluka, 1996, S.28). Dass beide Elternteile diese Art von Erziehung befürworten und es in ihrer Situation wollen, ist selbstverständlich, sie müssen jedoch auch erziehungswillig und erziehungsfähig sein. Als Grund, der gegen ein gemeinsames Sorgerecht steht, erwähnt Lempp zum Beispiel "den Widerspruch des Kindes gegen das gemeinsame Sorgerecht oder anhaltende Feindschaften der Eltern untereinander" (Sluka, 1996, S. 28). Die Eltern müssen sich gegenseitig respektieren und sich gegenseitig als Eltern ihres Kindes anerkennen, erst dann kann sich diese Art der Erziehung positiv für das Kind entfalten. Beide Erziehungsberechtigten müssen bereit und in der Lage dazu sein, an der Erziehung des Kindes aktiv mitzuwirken. Lempp nimmt grundsätzlich an, dass diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, wenn ein Elternteil nicht in der unmittelbaren Nähe des Kindes wohnt, denn eine erzieherische Tätigkeit über eine weite Entfernung auszuüben ist eigentlich nicht möglich.

Dickmeis ( 1989) rechnete damit, dass das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall bei einer Scheidung verübt wird, da die Auseinandersetzungen der Eltern während und nach der Scheidung deutlich reduziert werden, da keine Machtkämpfe um die Kinder stattfinden und nunmehr beide Elternteile gleichberechtigt die Kinder haben dürfen. Wenn die Eltern nicht vor Gericht um das Sorgerecht kämpfen, sondern gemeinsam für ihre Kinder sorgen, stellt sich im Laufe der Zeit nach der Scheidung wieder Ruhe um die Erziehungsfähigkeit ein. Dickmeis behauptet, "...die Eltern werden fähig, in sachlicher und emotionaler Weise miteinander umzugehen. Es kann gesagt werden, daß die Erwachsenen und die Kinder gelernt haben, in veränderter Weise miteinander umzugehen; die emotionalen Ansprüche der Eltern sind reduziert, richten sich nicht mehr ausschließlich aufeinander. In dieser Nach-Scheidungs-Phase werden die Eltern mit den Interessen des Kindes sachgerechter umgehen. Sorgerechts- und Umgangsrechtsfragestellungen werden jetzt von den Eltern entsprechend den herrschenden Anschauungen selbst gelöst" (Sluka, 1996, zitiert Dickmeis, 1989, S. 29).

Es muss darauf geachtet werden, dass im Fall des gemeinsamen Sorgerechts zwar nicht mehr darum gestritten wird, wer die Kinder bekommt, dass sich jedoch aber andere Gründe für Auseinandersetzungen entwickeln können, die mit der Ausgestaltung des gemeinsamen Sorgerechts und der Erziehung zu tun haben. Es könnten sich Schwierigkeiten bei den Eltern ergeben, sich einerseits emotional voneinander zu lösen, die alten Verletzungen und negativen Gefühle dem anderen gegenüber zu verarbeiten und andererseits gleichzeitig mit diesem Menschen eine neue positive Beziehung aufzubauen. Es könnte zu der Gefahr kommen, dass die Kinder auch bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts zum Spielball der Machtinteressen und Konflikte der Eltern werden. Die Kinder können zudem ausgenutzt werden, um über den anderen Partner neue Informationen zu erhalten, die dieser vielleicht den Kindern anvertraut, aber dem Expartner nicht.

Das gemeinsame Sorgerecht bietet natürlich keine Garantie für das Wohl des Kindes, es bietet nur den Rahmen für die Eltern, dass diese gemeinsam handeln können, wenn sie dazu emotional in der Lage sind. Dazu ist jedoch letztlich nicht das gemeinsame Sorgerecht im rechtlichem Sinne notwendig, denn Eltern, die zur Kooperation fähig sind, werden dieses auch ohne rechtlich verankertes Sorgerecht tun und diejenigen Eltern, die dazu nicht in der Lage sind, werde auch nicht miteinander kommunizieren, wenn sie es nicht wollen, auch wenn es gerichtlich angeordnet ist.

Es kann zu weiterem Missbrauch des gemeinsamen Sorgerechts kommen, indem die Eltern, wie gesagt, Machtkämpfe ausüben, doch können die jeweiligen Elternteile auch Einfluss auf das Leben des geschiedenen Partners haben. Denn wenn sich Eltern entscheiden, das gemeinsame Sorgerecht auszuüben, dann dürfen beide Erziehungsberechtigten darüber entscheiden, in welche Schule die Kinder gehen und wo sie wohnen. In diesem Fall hat ein Elternteil ein Druckmittel in der Hand, denn er kann z. B. einer Übersiedlung seines ehemaligen Ehepartners in eine andere Stadt, in der er vielleicht mit einem neuen Partner zusammen ziehen möchte, verhindern, in dem er nicht zustimmt, dass die Kinder einen Wohnort- und Schulwechsel durchleben müssen.

Somit muss gesagt werden, dass die Annahme, das gemeinsame Sorgerecht würde die Machtkämpfe zwischen den Eltern verhindern und Kinder nicht mehr zu Opfern von Auseinandersetzungen ihrer Eltern machen, nicht in allen Fällen richtig zu sein scheint.

Wenn den Vätern nach einer Scheidung das Sorgerecht nicht mehr zugesprochen wird, kann es dazu kommen, dass diese sich völlig zurück ziehen. Denn durch den Gerichtsbeschluss wird der Vater gekränkt, denn seine Fähigkeit, die Kinder zu erziehen, wird in Frage gestellt. Die Mutter wird als wichtigere Person für die Kinder ernannt und diese Annahme ist für den Vater falsch. Durch die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts wird diese Kränkung der Väter verhindert und ihr Selbstwertgefühl wird gestärkt. Sie sind weiterhin wichtige Personen in dem Leben ihrer Kinder und haben die Pflicht ihre Elternrolle ernst zu nehmen.

Man darf aber nicht nach der Scheidung nicht nur an die Väter denken, sondern muss auch die Situation der Mütter betrachten. Wenn die Mütter nach einer Ehe die Erziehung der Kinder alleine ausüben, ist die Belastung für sie sehr hoch. Sie haben niemanden zur Seite, mit dem sie Entscheidungen über die Kinder besprechen können. Zudem sind die Mütter meistens nicht in der Lage, einem Beruf nach zu gehen, da sie ständig für ihre Kinder da sein müssen. Bei geteilter Verantwortung beider Eltern für die Kinder haben beide Elternteile die Entscheidungen, die in Bezug auf die Kinder anfallen, zu treffen und die Mutter gewinnt auch noch Zeit hinzu, nämlich dann, wenn der Vater sich um die Kinder kümmert. Es kann sogar dazu kommen, dass die Mutter leichter einen Beruf ausüben kann, wenn der Vater nämlich zu dieser Zeit die Kinder betreut. Auch für die Kinder hat diese Lösung einen Vorteil, denn sie leben dann mit einer weniger überlasteten, dafür aber ausgeglicheneren Mutter zusammen.

Als weiterer Vorteil des gemeinsamen Sorgerechtes wird genannt, dass Loyalitätskonflikte für die Kinder vermieden würden, da sie sich nicht entscheiden müssen, ob sie bei dem Vater oder bei der Mutter leben wollen. Sie werden nicht unter Druck gesetzt, sich für einen ihrer Elternteile zu entscheiden, sondern sie können weiter leben wie bisher und zu beiden Eltern eine gute Beziehung haben, sie beide lieben und die Liebe beider Elternteile genießen.

Ein bedeutsamer Einwand gegen das gemeinsame Sorgerecht ist an dieser Stelle jedoch noch zu nennen. Wenn die gemeinsame Erziehung gesetzlich festgelegt ist, gibt es trotzdem die Möglichkeit für die Eltern, diese Entscheidung zurückzuziehen und das Sorgerecht an den anderen Elternteil zu übergeben. Dieses Ereignis ist wohl für das Kind psychisch von großer Bedeutung, wenn ein Elternteil das gemeinsame Sorgerecht für sich nicht will und den Antrag stellt, die alleinige Fürsorge des anderen Elternteils festzusetzen. Es muss vor dem Gericht begründet werden, warum es für den einen Elternteil nicht mehr möglich ist, die Erziehung des Kindes fortzusetzen. Wenn einer der Erziehungsberechtigten sich so gegen das Kind entscheidet, plagen das Kind starke Verlassenheits- und Schuldgefühle. Denn in diesem Fall lassen sich die Eltern dann tatsächlich von dem Kind "scheiden", denn der Elternteil gibt so zu erkennen, dass er kein Interesse mehr an dem Kind hat.

Aufgrund theoretischer Überlegungen sind die Ansichten zum gemeinsamen Sorgerecht somit äußerst kontrovers. Jede Familie muss die Vor- und Nachteile für sich abwägen und herausfinden, welche die passende Lösung für die Erziehung der Kinder ist.

3.1 Die verschiedenen Modelle des gemeinsamen Sorgerechtes

Nun möchte ich noch kurz die verschiedenen Modelle des gemeinsamen Sorgerechtes erläutern, da hierbei den Eltern selbst überlassen ist, welches Modell sie wählen. Das "gemeinsame Sorgerecht" ist nur ein Rechtstitel, der von dem Gericht bestimmt wurde, doch wie genau die Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausführen, ist ihnen nun selbst überlassen. Ballof und Walter (1991,1992), Luthin (1987) und Wilde (1989) unterscheiden drei verschiedene Modelle, nach denen das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt werden kann (vgl. Sluka, 1996, S.33).

Das erste Modell ist das Nestmodell, bei dem drei Haushalte geführt werden. Die Kinder leben in einer eigenen Wohnung und die Eltern in zwei voneinander getrennten Wohnungen. Die Eltern ziehen nun abwechselnd zu den Kindern in die Wohnung und sorgen für sie. Bei diesem Modell leben die Kinder immer in ihrer gewohnten Umgebung, in der sie sich wohl fühlen und können genau gleich viel Zeit mit dem Vater und mit der Mutter verbringen. Das Problem bei diesem Modell ist jedoch die Finanzierung, da nicht viele Familien sich drei Wohnungen leisten können und daher ist eine Anwendung dieses Modells in der Realität eher sehr unwahrscheinlich.

Das Pendelmodell ist eine weitere Art, das gemeinsame Sorgerecht auszuführen. Die Eltern leben in zwei getrennt voneinander liegenden Wohnungen und die Kinder wohnen abwechselnd bei den Elternteilen, zum Beispiel eine halbe Woche bei der Mutter und eine halbe Woche bei dem Vater. Dieses Verfahren ist jedoch eher problematisch für die Kinder, da diese in einer ständigen Unruhe leben und viel zu oft aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden. Hinzu kommt, dass sie sich immer wieder von einem Elternteil verabschieden müssen. Das Modell kann nur angewendet werden, wenn die Wohnungen der Eltern nah beieinander liegen, so dass das soziale Umfeld gleich bleibt und die Kinder zum Beispiel ungefähr den gleichen Weg zur Schule und zu Freunden haben, aber auch in der Lage sind, den anderen Elternteil ständig besuchen zu können.

Dass meist angewandte Modell ist wohl das Residenzmodell. Bei diesem wohnen die Kinder bei einem Elternteil mit langen und intensiven Besuchen sowie Mitspracherecht und Miterziehung des anderen Elternteils. Der Vorteil bei diesem Modell ist, dass die Kinder nicht ständig umziehen müssen, sondern immer in ihrem gewohnten Umfeld leben können. Die Kinder haben ein klar definiertes Zuhause und zwei konstante Bezugspersonen, jedoch ist der Kontakt zu dem zwar sorgeberechtigtem Elternteil, der aber nicht bei den Kindern wohnt, meist reduzierter. Es kommt auch auf die Familie an, wie sie dieses Modell auslebt. Von daher kann es schon dazu kommen, dass die Beziehung zu beiden Elternteilen gleich gut und intensiv ist. Die Vorteile dieses Modells sind die Kontinuität, die Stabilität und die Sicherheit, in der die Kinder leben. Dieses Modell wird von den meisten Familien, aber auch von vielen Autoren, favorisiert, da die Lebenssituation der Kinder hier am besten erhalten bleibt und die Kinder zu beiden Elternteilen eine intensive Beziehung haben.

4. Schluss

Zum Ende meiner Arbeit möchte ich noch kurz meine eigene Meinung zu dem Thema Scheidung und dem gemeinsamen Sorgerecht äußern. Ich denke, dass die Scheidung der Eltern ein gravierendes Ereignis für die Kinder ist, das viele Veränderungen mit sich bringt. Dass die Kinder ihr Verhalten darauf verändern, ist für mich selbstverständlich, da sie ja nun ein ganz anderes Leben führen. Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass Kinder, dessen Eltern geschieden sind große Probleme in der Zukunft haben werden, wenn sie immer eine Bezugsperson haben und mit ihnen über die neue Lebenssituation nach der Scheidung gesprochen wird und gemeinsam eine Lösung gefunden wird, wie die Familie weiter leben kann. Es ist sicherlich nicht leicht für die Kinder eine Scheidung zu verstehen und ohne einen Elternteil zu leben, doch denke ich, dass jedes Kind fähig dazu sein kann, auch nach der Scheidung ein relativ normales Leben weiter zu führen, welches in der Anfangszeit natürlich etwas schwerer ist. Auch nicht alle Kinder reagieren gleich auf die Trennung der Eltern, während einige Kinder über Jahre noch Probleme haben mit der neuen Situation zurecht zu kommen, leben andere Kinder schon nach Tagen fast normal weiter, wie sie bisher auch gelebt haben. Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Eltern mit den Kindern reden, ihnen erklären, warum es zu einer Trennung kam und den Kindern deutlich machen, dass sie keine Schuld an der Scheidung tragen. Ich denke, dass eine Scheidung auch in der heutigen Zeit viel normaler angesehen wird als früher. Viele Kinder leben heute ohne einen Elternteil und führen trotzdem ein normales Leben und weisen keinerlei Schäden aus der Zeit der Scheidung auf.

Das gemeinsame Sorgerecht ist meiner Meinung nach die beste Lösung, nach einer Scheidung dem Kind ein unbeschwertes Leben bieten zu können. Die Bedingung dafür ist natürlich, dass beide Elternteile das Kind weiterhin zusammen erziehen wollen und für das Kind da sein wollen, ihm all ihre Liebe schenken. Das Kind hat somit weiter das Gefühl, dass sowohl die Mutter als auch der Vater für das Kind da sind und sich um es kümmern. Wenn sich ein Elternteil jedoch gegen eine gemeinsame Erziehung ausspricht, ist es nicht sinnvoll, vor dem Gericht das gemeinsame Sorgerecht zu verlangen. Ich denke, dass die meisten Eltern aber beide weiterhin für das Kind da sein wollen und nur in den seltensten Fällen der Vater oder die Mutter den Kontakt zu dem Kind abbricht. Durch das gemeinsame Sorgerecht verliert das Kind nicht einen seiner geliebten Elternteile, sondern beide bleiben ihm weiterhin erhalten. Es ist klar, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, mehr Kontakt zu dem Kind hat, doch man kann sich durchaus einigen, dass das Kind beide Elternteile häufig sieht und Umgang mit ihm hat. Meiner Meinung nach ist das gemeinsame Sorgerecht auch nur sinnvoll, wenn die Eltern nicht all zu weit voneinander entfernt wohnen.

Für mich ist nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht auf jeden Fall die sinnvollste Lösung. Ich denke, dass ein Kind mit dieser Situation besser leben kann, als wenn das Sorgerecht nur einem Elternteil zugesprochen wird. Ich möchte auch gerne an die Eltern appellieren, dass sie sich doch beide nach einer Scheidung um die Kinder kümmern sollten, um ihnen das Leben so leicht und gewohnt wie möglich machen sollten.

5. Literaturverzeichnis

Sluka, Jasna, Das gemeinsame Sorgerecht – ein Modell für die Zukunft?, Eschborn bei Frankfurt am Main: Klotz 1996

Keyserlingk, Linde von, Stief und halb und adoptiv: neue Familie – neue Chance, Düsseldorf: Patmos-Verlag 1. Aufl. 1994

Dudenredaktion, Duden – Die deutsche Rechtschreibung, Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich: Dudenverlag 22., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2000

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Scheidungsfamilien - Das gemeinsame Sorgerecht
Hochschule
Universität Paderborn
Note
2,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
20
Katalognummer
V110827
ISBN (eBook)
9783640089871
Dateigröße
477 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Scheidungsfamilien, Sorgerecht
Arbeit zitieren
Linda Brüggemann (Autor:in), 2006, Scheidungsfamilien - Das gemeinsame Sorgerecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110827

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