Renaturierungsmaßnahmen im Landkreis Uecker-Randow


Facharbeit (Schule), 2006

39 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Was bedeutet „Renaturierung“?
1.1. Wie plant man eine Renaturierungsmaßnahme?
1.1.1 Zielstellung
1.1.2 Istaufnahme
1.1.3. Erfordernisse und Maßnahmen
1.1.4. Ausführungsplanung, Umsetzung
1.1.5. Erfolgskontrolle

2. Beispiele für Renaturierungsmaßnahmen im Landkreis Uecker- Randow
2.1. Darstellung der Renaturierung im NSG „Großer Koblentzer See“
2.1.1. Lage und Größe
2.1.2. Geologie und Wasserhaushalt
2.1.3. Pflanzen- und Tierwelt
2.1.4. Unterschutzstellung und Schutzzweck
2.1.5. Gebietszustand und Entwicklungsziele
2.2. Darstellung der Renaturierung in den Moorbrandflächen bei Pasewalk
2.2.1. Veranlassung
2.2.2. Anforderungen an das Gewässer für die Erstellung einer offenen Wasserfläche
2.3.2. Beschreibung der Renaturierung
2.3. Darstellung der Renaturierung am Latzigsee

3. Darstellung des Latzigsees und dessen Renaturierung
3.1. Beschreibung des Gebietes und seiner Bedeutung
3.2. Artenbestand und Bedeutung
3.2.1. Pflanzen und Tiere
3.2.2. Das Sumpf- Knabenkraut und dessen Bedeutung bezüglich des Latzigsees
3.3. Geschichtliche Hintergründe
3.4. Vergleich vom Latzigsee mit 1938 und heute und dessen Bedeutung
3.5. Warum ist eine Renaturierung notwendig?
3.5.1. Veranlassung
3.5.2. Gründe für die Renaturierung
3.5.3. Schutzerfordernisse
3.6. Beschreibung der Renaturierungsmaßnahme
3.6.1. Beschreibung der ökologisch durchgängigen Stauhaltung
3.6.2 Renaturierungsergebnis

4. Zusammenfassung

Anhang 1

Anhang 2

Anmerkungen

Quellenverzeichnis

Bildquellenverzeichnis

Einleitung

In der vorliegenden Facharbeit möchte ich klarstellen und hervorheben, wie wichtig Natur- und Umweltschutz in unserer heutigen Gesellschaft sind. Es gab und gibt ständig Eingriffe des Menschen in die Natur, die schwerwiegende Folgen auf u.a. wertvolle Biotope nach sich ziehen können. Deshalb werden Renaturierungsmaßnahmen angewendet, um dem entgegen zuwirken.

in den folgenden Ausführungen werde ich erklären, was Renaturierung überhaupt ist, wie sie aufgebaut und umgesetzt wird und werde dies anhand von Beispielen verdeutlichen. Ausführlicher gehe ich dabei auf die bedeutung des Latzigsees und seiner Renaturierung ein.

1. Was bedeutet „Renaturierung“?

„Renaturiert werden alte Industriestandorte, Tagebaue (Braunkohle), Kiesgruben, unwirtschaftliche landwirtschaftliche Randzonen und Gewässer. In einer intensiv genutzten, [durch menschliche Einwirkungen strukturell veränderten Naturlandschaft (Kulturlandschaft)] ist [Renaturierung] zum Erhalt naturnaher Ruhezonen erforderlich. Jedoch kann damit der Verlust an Naturlandschaft durch Bebauung und Versiegelung nicht kompensiert werden. Die Rückzugsgebiete vieler Pflanzen und Tiere sind mittlerweile so zerschnitten, klein und weit auseinander liegend und die genutzten Äcker, Wiesen und Gärten so artenarm, dass eine Wiederbesiedlung nahezu ausgeschlossen ist. Im Gegensatz zur [Renaturierung] von Gewässern und Feuchtgebieten, die durch die Flugverbreitung von Insekteneiern und Pflanzensamen im Gefieder von Wasservögeln begünstigt wird, ist die [Renaturierung] von Trockenrasen und Torfmooren, wenn überhaupt, nur in Hunderten bis Tausenden von Jahren

möglich.“1)

1.1. Wie plant man eine Renaturierungsmaßnahme?

a.) Gründe für Renaturierungen

Der Renaturierungsbedarf eines Gebietes ist je nach Landschaft und Biotopausstattung verschieden. Er setzt sich aus den Anforderungen des Artenschutzes und des Biotopschutzes mit der charakteristischen Artenausstattung“ zusammen. Sie erfordern Lebensräume großer Fläche mit einer Vielfalt unterschiedlicher Habitatstrukturen , was bedeutet, dass mit Hilfe von Renaturierungen nicht nur vorhandene Biotope bezogen auf ihrer Fläche vergrößert sondern auch mangelnde Biotope grundsätzlich neu erschafft werden müssen, sofern dies überhaupt möglich ist.

PLACHTER (1991) zählt vier Gründe für die Renaturierung von Biotopen auf:

- Förderung von Organismenarten/ -gruppen
- Wiederherstellung stark rückläufiger Lebensraumtypen; naturnahe Biotope
- Wiederbereicherung von Landschaften und Gebieten
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen2)

1.1.1 Zielstellung

a.) Begriffsklärung „Natura 2000“

Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 besteht aus der Fauna- Flora- Habitatrichtlinie (FFH- Richtlinie; Rechtsquelle: Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992) und der Vogelschutz- Richtlinie (Rechtsquelle: Richtlinie 79/409/EWG vom 02.April 1979). Das Netz Natura 2000 versucht den Erhalt von Arten und Lebensraumtypen zu gewährleisten (insgesamt 218 Lebensraumtypen und über 1000 Tier- und Pflanzenarten bei der FFH- Richtlinie; in Deutschland davon 91 Lebensraumtypen und 258 Tier- und Pflanzenarten; bei der Vogelschutz- Richtlinie 700

natürlich vorkommende Vogelarten im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten). 3)

b.) Begriffsklärung „FFH- Richtlinie“

Die FFH- Richtlinie ist ein von der Europäischen Union erstmal existierendes, umfassendes rechtliches Instrumentatrium zum Lebensraum- und Artenschutz. Es wurde am 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Pflanzen und Tiere geschaffen. Die FFH- Richtlinie soll die biologische Vielfalt durch gegebene Schutzgebietsysteme dauerhaft schützen und erhalten.

Jedoch muss gewiss sein, dass das Ziel biologische Vielfalt zu erhalten nicht nur durch den Schutz der einzelnen Habitate erreicht werden kann. Es muss ein Biotopverbund mit einbezogen werden, der sich mit den unterschiedlichen ökologischen Ansprüchen für die Arten und Lebensraumtypen, die geschützt werden sollen, befasst.4)

c.) Begriffserklärung „Biotopverbund“

Die zunehmende Landschaftsnutzung in Form von Straßen- und Siedlungsbau und verstärkter Land- und Forstwirtschaft haben schwere Folgen auf die Natur, da wertvolle Biotope verloren gehen, die nicht nur insgesamt an Fläche verlieren, sondern in isolierte Einzelteile zerlegt werden und somit wegen ihrer geringen Größe verstärkt störenden Einflüssen der Umgebung ausgesetzt sind. Die übrigen Einzelteile der Biotope sind für viele Lebewesen zu klein und durch ihre Vereinzelung wird der Austausch von

Individuen zwischen den Gebieten erschwert. Die Folgen davon sind genetische Verarmung der Populationen und Gefährdung ihres dauerhaften Überlebens.

Desweiteren sind Biotope vorhanden, die in ihrer Räumlichkeit und ihren Funktionen voneinander abhängig sind, worauf viele Lebewesen angewiesen sind um all ihre Lebensraumansprüche zu erfüllen. Dadurch, dass Biotope in isolierte Einzelteile zerlegt werden und durch den verstärkten Nutzungsdruck zunehmende „lebens- feindliche“ Umgebungen entstehen, tritt ein Verlust der besonders wichtigen Vernetzungsbeziehungen zwischen den einzelnen Biotopen und der gesamtland- schaftlichen ökologischen Zusammenhänge ein.

Somit ist das Ziel des Biotopverbundes, abgesehen von der Sicherung der Lebensräume, die beschriebenen Wechselbeziehungen in der Landschaft zu bewahren, wiederherzustellen und zu entwickeln. Desweiteren spielt auch die Gewährleistung des genetischen Austausches zwischen Populationen, Tierwanderungen und Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse eine große Rolle. 5)

d.) Naturschutzfachliche Landschaftsleitbilder

Damit ist gemeint, die Entwicklung regionalisierten Rahmenvorstellungen, die Teil eines zusammenhängenden naturschutzfachlichen Zielkonzeptes sein sollen, für eine gute Landschaftsentwicklung aus einer bundesweiten Sicht zu erzielen. Zur Erarbeitung des Biotopverbundsystems können diese Rahmenvorstellungen als Grundlage dienen. 6)

e.) Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben

Zum Erhalt der biologischen Vielfalt dienen die Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E- Vorhaben), welche vom Bundesumweltministerium gefördert und vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreut werden. Aufgaben der Förderprojekte sind somit die Umsetzung wichtiger Forschungsprojekte in die Praxis, die Erprobung neuer und verbesserte Anwendung schon erprobter Methoden und die Aufbereitung der Erfahrungen für verwertbare Empfehlungen. Schwerpunkte der

Förderungen und beispielhafte Lösungsansätze sind dabei:7)

- „Artenvielfalt bewahren (Wiedereinbürgerung und Schutz hochgradig gefährdeter Tiere)
- Naturschutzgerechte Regionalentwicklung vorantreiben (Umsetzung von Nutzungs- und Pflegekonzepten)
- Wertvolle Lebensräume schützen (Verfahren und Methoden zur Renaturierung von Biotopen)
- Gesellschaftliche Akzeptanz für den Naturschutz steigern (Naturschutzbildungs- und Informationszentren)
- Naturschutz in die Stadtentwicklung integrieren (Ökologische Stadterneuerung).“ 8)
-

1.1.2 Istaufnahme

a.) Gefährdete Biotoptypen

Abgesehen von rein technischen Lebensraumtypen, wie Straßen, Gebäude und Deponieflächen, lassen sich in Deutschland rund 500 Biotope unterscheiden.

(siehe Anhang 1)

Aktuelle Gefährdungssituation

Insgesamt liegt die Zahl der Biotoptypen, die als gefährdet eingestuft werden, bei ca. 69

%. Davon zählen 15% als von vollständiger Vernichtung bedroht, 33% als stark gefährdet, 20% als gefährdet und 1% als potentiell gefährdet. Desweiteren liegt die Zahl der vollständig vernichteten Biotoptypen bei einem Anteil von 0,2% und zeigt den mangelnden Kenntnistand der Biotoptypen von Zeiten vor 100 bis 150 Jahren, die noch nicht einmal beschrieben wurden und nun gar nicht mehr vorhanden sind.

Regenerierbarkeit

Ob ein Biotoptyp gefährdet ist, hängt u.a. auch von seiner „Regenerations- fähigkeit“ (Wiederherstellbarkeit) oder „Belastbarkeit“ (Nichtwiederherstellbarkeit) ab. Mit „Regenerationsfähigkeit“ ist das eigene Potential des Biotops zur selbstständigen Regeneration wie auch eine mögliche Wiederentwicklung („Regenerierbarkeit“) durch

Hilfe des Menschen (z.B. durch Renaturierung) gemeint. Die

„Regenerationsfähigkeit“ ist abhängig von der benötigten Entwicklungszeit, von Standort- und Rahmenbedingungen (z.B. Feuchte, Nährstoffgehalt) und auch von gesamtlandschaftlichen Zusammenhängen. Von den gefährdeten Biotoptypen zählen rund 35% zu der Kategorie nicht bzw. kaum regenerierbar und 37,7% als schwer regenerierbar.

Gefährdungsursachen

Hauptgefährdungsursachen für Biotoptypen der Binnengewässer sind vor allem Eingriffe in den Wasserhaushalt (mit 84,7%), Gewässerausbau/-unterhaltung (74,6%), Nährstoffanreicherung in Boden und Gewässer (66,1%), mechanische Einwirkungen (57,6%) und Boden-, Luft- und Gewässerverschmutzung (57,6%).

Hauptgefährdungsursachen für Biotoptypen des Binnenlandes sind vor allem Nutzungsintensivierung (36,3%), Nährstoffanreicherung in Boden und Gewässer (22,4%), Eingriffe in den Wasserhaushalt (15,6%), Aufgabe landwirtschaftlicher Extensivnutzung (13,3%), mechanische Einwirkungen (13,3%) und Eingriffe in die

Waldbestände (12,7%).9)

1.1.3. Erfordernisse und Maßnahmen

a.) Begriffsklärung/Definitionen

Sukzession: „Zeitliche Aufeinanderfolge von Arten bzw. Lebensgemeinschaften eines Biotops, hervorgerufen durch Klima, Boden oder die Organismen selbst:

- primäre Sukzession: erstmalige Besiedelung von sich neu bildenden Flächen (Vulkaninsel, Gesteinsschutt nach Gletscherrückgang)

und- sekundäre Sukzession: Wiederherstellung des ehemaligen Zustandes nach stärkeren Eingriffen von außen (Kahlschlag, Brand, Überschwemmung, Beweidung, Ackerbau).“10)

Ende der Leseprobe aus 39 Seiten

Details

Titel
Renaturierungsmaßnahmen im Landkreis Uecker-Randow
Note
1,0
Autoren
Jahr
2006
Seiten
39
Katalognummer
V110864
ISBN (eBook)
9783640090105
ISBN (Buch)
9783640112555
Dateigröße
1241 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In der vorliegenden Facharbeit möchte ich klarstellen und hervorheben, wie wichtig Natur- und Umweltschutz in unserer heutigen Gesellschaft sind. Es gab und gibt ständig Eingriffe des Menschen in die Natur, die schwerwiegende Folgen auf u.a. wertvolle Biotope nach sich ziehen können. Deshalb werden Renaturierungsmaßnahmen angewendet, um dem entgegen zuwirken.
Schlagworte
Renaturierungsmaßnahmen, Landkreis, Uecker-, Randow
Arbeit zitieren
Jan Kowalczyk (Autor:in)Annekatrin Erler (Autor:in), 2006, Renaturierungsmaßnahmen im Landkreis Uecker-Randow, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110864

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