Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Herkunft und Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips
2.1 Historische Wurzeln
2.2 Der Bedeutungsgehalt des Prinzips
2.2.1 Die Ordnungsökonomische Sicht
2.2.2 Die Politisch-bürokratische Sicht
3. Das Subsidiaritätsprinzip im europäischen Integrationsprozeß
3.1 Historie der europäischen Integration
3.2 Der Subsidiaritätsbegriff in den europäischen Verträgen
3.3 Subsidiarität: Europäischer Grundsatz oder Floskel?
3.4 Anwendbarkeit des Prinzips in den verschiedenen Mitgliedsstaaten
4. Bewertung und Ausblick auf die Europäische Verfassung
Abbildungen
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Systematik des Subsidiaritätsprinzips
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Das Subsidiaritätsprinzip (SubP) hat 1992 Eingang in den Vertrag über die Europäische Union gefunden, um einer weit verbreiteten Europaverdrossenheit und Zentralismusphobie durch Begrenzung der bis zu diesem Zeitpunkt häufig beklagten Kompetenzüberschreitung durch die europäische Ebene entgegenzuwirken.1 Es wurde erwartet, damit ein Instrument zu besitzen, um der Zentralisierung entgegenzuwirken. Dabei trat in der Folge allerdings ein Problem auf: „Alle reden also vom Subsidiaritätsprinzip, bloß versteht es [...] „kein Mensch“, oder, auch nicht besser: Jeder versteht etwas anderes darunter.“2 Diese Seminararbeit hat zum Ziel, das SubP und seine Herkunft zu erläutern (Teil 2) und zu klären, auf welche Art und Weise es im Prozeß der europäischen Integration verstanden und angewendet wird (Teil 3). Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob das Prinzip die gestellten Erwartungen, namentlich eine Verhinderung der übermäßigen Zentralisierung von Befugnissen auf der
europäischen Ebene, erfüllen kann. In der Schlußbetrachtung soll noch ein kurzer Ausblick auf die zu erwartende weitere Entwicklung durch die mittlerweile verabschiedete (allerdings noch nicht ratifizierte) Europäische Verfassung stattfinden.
2. Herkunft und Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips
2.1 Historische Wurzeln
Der Begriff Subsidiarität stammt aus der katholischen Soziallehre. Das Stammwort
„subsidium“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie Beistand, Rückhalt oder auch Reserve.3
Im Jahr 1931 veröffentlichte Papst Pius der XI. die Enzyklika „Quadragesimo Anno“, in der ein Gegenentwurf zu den totalitären Systemen der Zeit (Kommunismus, Faschismus) enthalten war:4 „Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weiteren und übergeordneten Gemeinschaften in Anspruch zu nehmen Jedwede
Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.“5 Geistesgeschichtlich kann die Idee wesentlich weiter zurück verfolgt werden. Schon Aristoteles, Thomas von Aquin, Dante, Johannes Althusius und viele andere beschäftigten sich mit dem Verhältnis von Mensch und Gemeinwesen, wobei die Idee in der Neuzeit nach der Aufklärung am stärksten diskutiert wurde.6 Man kann daher sagen, das die katholische Soziallehre zwar den Begriff der Subsidiarität prägte, die Idee jedoch schon im europäischen Liberalismus vorfand.7
2.2 Der Bedeutungsgehalt des Prinzips
2.2.1 Die Ordnungsökonomische Sicht
Die grundsätzliche Folgerung, die in der katholischen Soziallehre aus dem SubP abgeleitet wurde, ist, dass sich Staat und Gesellschaft von unten, von den Individuen her aufbauen müssen, die dann zur Erreichung ihrer selbstgewählten Ziele Vereinigungen bilden können.8 Dabei wird betont, dass Subsidiarität zwei Seiten hat, die individuelle Freiheit auf der einen Seite, die Verpflichtung übergeordneter Stellen zur solidarischen Hilfe für untergeordnete Ebenen im Bedarfsfall auf der anderen Seite, wobei sich beides aus der Würde des Menschen ergibt.9
[...]
1 Vgl. Merten (1993), S. 79.
2 Reh (1993), S. 62.
3 Vgl. Ischia (2004), S. 44.
4 Vgl. Pleister (2000), S. 10.
5 Zit. nach Pleister (2000), S. 10.
6 Vgl. Ischia (2004), S. 44 ff.
7 Vgl. Merten (1993), S. 90 f.
8 Vgl. Dichmann (1994), S. 197.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in diesem Dokument?
Dieses Dokument ist eine Seminararbeit über das Subsidiaritätsprinzip (SubP), seine Herkunft, Bedeutung und Anwendung im europäischen Integrationsprozess. Es untersucht, ob das Prinzip die Erwartungen einer Verhinderung übermäßiger Zentralisierung auf europäischer Ebene erfüllt.
Was ist das Subsidiaritätsprinzip?
Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass eine höhere Instanz (z.B. Staat oder EU) nur dann tätig werden soll, wenn eine niedrigere Instanz (z.B. Einzelperson, Gemeinde) eine Aufgabe nicht selbst erfüllen kann. Es dient als Instrument zur Begrenzung der Kompetenzüberschreitung höherer Ebenen und zur Förderung der Eigenverantwortung niedrigerer Ebenen.
Woher stammt das Subsidiaritätsprinzip?
Der Begriff stammt aus der katholischen Soziallehre, insbesondere aus der Enzyklika "Quadragesimo Anno" von Papst Pius XI. Es hat jedoch auch historische Wurzeln in der Philosophie und im europäischen Liberalismus.
Wie wird das Subsidiaritätsprinzip im europäischen Integrationsprozess angewendet?
Das Subsidiaritätsprinzip wurde 1992 in den Vertrag über die Europäische Union aufgenommen. Es soll die EU-Zentralisierung begrenzen. Die Seminararbeit untersucht, ob es diese Erwartungen erfüllt und ob es in den verschiedenen Mitgliedsstaaten anwendbar ist.
Was sind die Hauptthemen der Seminararbeit?
Die Hauptthemen sind die Herkunft und Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips, seine Anwendung im europäischen Integrationsprozess, die Frage, ob es eine Verhinderung der übermäßigen Zentralisierung bewirkt, und ein Ausblick auf die zu erwartende weitere Entwicklung durch die Europäische Verfassung.
Was bedeutet "subsidium"?
"Subsidium" ist lateinisch und bedeutet Beistand, Rückhalt oder Reserve.
Was ist die "Quadragesimo Anno"?
"Quadragesimo Anno" ist eine Enzyklika von Papst Pius XI., die 1931 veröffentlicht wurde und in der ein Gegenentwurf zu den totalitären Systemen der Zeit enthalten war. In dieser Enzyklika wird das Subsidiaritätsprinzip formuliert.
Welche Sichtweisen auf das Subsidiaritätsprinzip werden in der Arbeit beleuchtet?
Die Arbeit beleuchtet die ordnungsökonomische und die politisch-bürokratische Sicht auf das Subsidiaritätsprinzip.
Was ist die Systematik des Subsidiaritätsprinzips?
Die Systematik des Subsidiaritätsprinzips wird in Abbildung 1 dargestellt, welche in der Leseprobe leider nicht enthalten ist.
- Arbeit zitieren
- Dipl.-Kfm. Christian Peters (Autor:in), 2004, Das Subsidiaritätsprinzip im europäischen Integrationsprozess - Idee und Wirklichkeit aus ordnungsökonomischer Sicht , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110874