Herzogstitel und Titelherzog - Der zähringische nomen ducis in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts


Seminararbeit, 2007

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition

3. Der Herzogstitel bis 1098
3.1 Frühere Dukate
3.2 Der Ausgleich von 1098

4. Berthold II
4.1 Bertholds Titel aus der Sicht Ottos von Freising
4.2 Zürich und Zähringen als Fahnlehen

5. Der Herzogstitel und Burgund: 1111 bis 1140
5.1 Die Zähringer unter Heinrich V. und Lothar III
5.2 Das burgundische Erbe und das Rektorat

6. Frühe Stauferherrschaft und Ausblick
6.1 Titelvielfalt
6.2 Der Vertrag mit Friedrich I
6.3 Ausblick: Zaringia und Bewusstseinswandel

7. Zusammenfassung

Quellennachweis

Literaturnachweis

1. Einleitung

Als Theodor Mayer 1935 an der Freiburger Universität seine Antrittsrede mit dem Titel „Der Staat der Herzöge von Zähringen“[1] hielt, kombinierte er zwei Ausdrücke, die in dieser Thematik kaum strittiger hätten sein können. Nicht nur, dass es als sehr fragwürdig erscheint, ob die Herrschaft der Zähringer als Staat bezeichnet werden kann, auch der damit unmittelbar verbundene Titel wirft Fragen auf. [Ihr Benut1]Nicht einmal 50 Jahre nachdem das erste Mal der Ausdruck Herzog von Zähringen fiel, urteilte Bischof Otto von Freising bereits, es handele sich hierbei um einen vacuum [...] nomen.[2] Und auch in der modernen Forschung bleibt der Titel umstritten. Gerd Althoff bringt die bedenkenlose Anerkennung des Herzogstitels mit einem „südbadischen Regionalpatriotismus“ in Zusammenhang[3] und sieht das Geschlecht dementsprechend als „Herzöge ohne Herzogtum“.[4]

Doch waren die Bertholde tatsächlich nur Inhaber eines leeren Titels, also „Titelherzöge“?

Diese Fragestellung gilt es zu beantworten. 1098 beendete ein staufisch-zähringischer Ausgleich faktisch den Investiturstreit in Schwaben und gestand Berthold II. zudem offiziell eine Herzogstitulatur zu, der das Interesse gelten soll. Weiter kann das Betrachtungsfeld etwa auf die erste Hälfte des 12. Jahrhunderts beschränkt werden, [Ihr Benut2]der Zeitraum, in dem sich die zähringische Herrschaft maßgeblich entwickelte. Zu Beginn soll der Begriff Herzog definiert werden und als Ausgangspunkt die dukale Tradition des Geschlechts bis zum Ausgleich von 1098 dargestellt werden. Darauf folgt eine genauere Untersuchung des „neuen“ Titels Bertholds II. bis zu seinem Tode.

Der Gebrauch dieses nomen unter seinen Söhnen bis etwa 1140 wird wiederum eine Betrachtung der Umstände in Burgund einschließen. Daran[Ihr Benut3] wird eine Darstellung der Entwicklung unter der frühen Staufer-Herrschaft bis etwa 1156 sowie ein kurzer Ausblick folgen. Schließlich sollen die Ergebnisse zusammengefasst werden. Da die Geschichte der Bertholde in unmittelbarem Zusammenhang mit den Staufern steht, wird auch dieses Geschlecht gelegentlich für Vergleich[Ihr Benut4] herangezogen werden.

2. Definition

Um sich eingehend mit dem Thema befassen zu können, bedarf es zunächst einer Begriffsklärung: Was verstand man unter einem Herzog? Nach Zotz war er „ranghöchster Vertreter des Königs“,[5] also zunächst einmal durch eine höhere, königliche oder gar kaiserliche[Ihr Benut5] Instanz legitimiert. Weiter hatte er meist einen geografischen Bezugspunkt, „sei es gentil, z. B. dux Suevorum, sei es territorial, dux Sueviae.“[6] Allerdings ist diese Definition ausdrücklich auf die Zeit bis gegen Ende des 11. Jahrhunderts bezogen, so dass[Ihr Benut6] es sich empfiehlt, darüber hinaus eine weitere Erklärung heranzuziehen. So bedurfte der Herzog auch nach Maurer einer königlichen Bestätigung (hier durch ein Reichs[Ihr Benut7]lehen), zeichnete sich darüber hinaus aber durch das Abhalten von „consilium coram duce“[7], also von Landtagen, aus. Effektiv benötigte er also immer noch ein Herrschaftsgebiet, in diesem hatte er aber nicht mehr nur ein Amt inne, sondern zeichnete sich durch eine größere Selbstständigkeit aus. Als Veranstalter eigener Landtage distanzierte er sich zunächst einmal weiter vom König. Gleichzeitig hob er sich vom untergeordneten Adel ab, ein Zeichen für das Abhängigkeits- beziehungsweise Gefolgschaftsverhältnis.

Dies geht mit den zahlreichen Herrschaften[Ihr Benut8] einher, die sich im 12. Jahrhundert zunehmend verselbstständig[Ihr Benut9]en und aus anderen Gebieten[Ihr Benut10] heraus lösten.

3. Der Herzogstitel bis 1098

3.1 Frühere Dukate

Doch wie gelangten die Zähringer an ihr Herzogtum? Erstmals ist Berthold I. 1061 als Herzog von Kärnten bezeugt,[8] das er als Entschädigung für das ihm versprochene, aber vier Jahre vorher[Ihr Benut11] vorenthaltene Herzogtum Schwaben erhalten haben soll.[9] Dass Berthold den Dukat tatsächlich besessen hat, ist strittig. Otto von Freising verneint dies grundsätzlich,[10] jedoch gibt es immerhin einen Beleg für seine Anwesenheit in der dazugehörigen Mark Verona. Letztlich konnte er sich dort jedoch nicht durchsetzen. Das Herzogtum soll von Liutolf von Eppenstein usurpiert worden sein. Nachdem Berthold den antisalischen Gegenkönig Rudolf von Rheinfelden unterstützte, wurde es ihm 1077 schließlich offiziell von Heinrich IV. aberkannt.[11]

Sein jüngerer Sohn Berthold II., der ihm seit 1078 nachfolgte, ließ sich jedoch weiterhin als dux bezeichnen, so dass er auch in den 1080er-Jahren noch so genannt wurde[Ihr Benut12].12 Da Kärnten bis dato das einzige[Ihr Benut13] königlich legitimierte Herzogtum der Zähringer blieb und auch unter den Gegenkönigen keine weitere Erhöhung nachweisbar ist, kann mit Sicherheit gesagt werden, dass er sich zu diesem Zeitpunkt nominell noch auf den ducatus carinthiorum, den Dukat der Kärntner, bezog. Die Legitimationsbasis änderte sich jedoch im Frühjahr 1092, als er von der schwäbischen Adelsopposition auf dem Ulmer Landtag zum [dux] totius Sueviae [13] erhoben wurde.

Berthold II. erhielt also zunächst eine – zumindest aus Sicht der Opposition – wesentlich stärkere Grundlage für seinen Titel. Immerhin konnte er diesen künftig nicht mehr nur mit einem Dukat begründen, auf den er Anspruch erhob, sondern mit einem, in dem er auch zu weiten Teilen über tatsächliche Macht verfügte. Diese Entwicklung brachte jedoch nicht nur Vorteile mit sich, sondern machte ihn gleichzeitig zu einem

direkten Konkurrenten dems Staufers Friedrich, dem Kaiser Heinrich IV. 1077 das Herzogtum Schwaben verliehen hatte.[14]

[...]


[1] Theodor Mayer: Der Staat der Herzöge von Zähringen (Freiburger Universitätsreden 20), Freiburg 1935.

[2] Ottonis episcopi Frisingensis et Rahewini gesta Frederici seu rectius chronica (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe 17), Darmstadt 1965, I, 9 [im Folgenden zitiert als Otto].

[3] Vgl. Gerd Althoff: Die Zähringer – Herzöge ohne Herzogtum (Veröffentlichungen zur Zähringer-Ausstellung 3), hg. vom Archiv der Stadt Freiburg i.Br., Sigmaringen 1990, S. 81 [im Folgenden zitiert als Althoff, Herzöge].

[4] Althoff, Herzöge, 82.

[5] Thomas Zotz: Dux de Zaringen – dux Zaringiae. Zum zeitgenössischen Verständnis eines neuen Herzogtums im 12. Jahrhundert, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 139 (Jg. 1991), S. 12 [im folgenden zitiert als Zotz, Dux].

[6] Ebd.

[7] Zitiert nach: Helmut Maurer: Der Herzog von Schwaben. Grundlagen, Wirkungen und Wesen seiner Herrschaft in ottonischer, salischer und staufischer Zeit, Sigmaringen 1978, S. 237 [im Folgenden zitiert als Maurer].

[8] Ulrich Parlow: Die Zähringer. Kommentierte Quellendokumentation zu einem südwestdeutschen Herzogsgeschlecht des hohen Mittelalters, Stuttgart 1999, Nr. 31 [im Folgenden zitiert als Parlow].

[9] Frutolfi et Ekkehardi chronica necnon anonymi chronica imperatorum (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe 15), Darmstadt 1972, a. 1057 [im Folgenden zitiert als Frutolf].

[10] Otto, I, 9.

[11] Frutolf, a. 1057.

[12] Parlow, Nr. 112.

[13] Annales Marbacenses (MGH SS 17), ed. Georg Heinrich Pertz, Hannover 1861, a. 1092.

[14] Otto, I, 8.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Herzogstitel und Titelherzog - Der zähringische nomen ducis in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
22
Katalognummer
V110937
ISBN (eBook)
9783640090655
Dateigröße
556 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Herzogstitel, Titelherzog, Hälfte, Jahrhunderts
Arbeit zitieren
Julian Hessenkamp (Autor:in), 2007, Herzogstitel und Titelherzog - Der zähringische nomen ducis in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110937

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