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Universalität der Menschenrechte im Islam und die Rolle der Schari’at

Title: Universalität der Menschenrechte im Islam und die Rolle der Schari’at

Script , 2004 , 35 Pages

Autor:in: Prof. Social Manager M.A. Morris Setudegan (Author)

Law - Comparative Legal Systems, Comparative Law
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Summary Excerpt Details

In den Menschenrechtsdialogen der Vereinten Nat und anderen Organisationen wie z.B. EU mit den islamischen Ländern3 wird oft vom Dialog mit dem Islam gesprochen, welcher nicht auf der gleichen Ebene zu diskutieren ist. Dass Widersprüche zwischen dem Islam und den Menschenrechten oder, differenzierter gesehen, zwischen der Schari’at und den Menschenrechten bestehen, ist sowohl den Säkularen, den Kritikern als auch den westlichen Menschenrechtsverteidigenden klar. Die Kunst besteht darin, im Dialog einen Konsens zu finden, damit diese Uneinigkeiten in den Menschenrechtsdefinitionen beseitigt werden können. Trotzdem oder gleichzeitig dürfen die Grundsätze der Menschenrechte nicht beliebig verzerrt werden. Einerseits ist es schwierig, das Menschenrechtsdenken im Islam und in den islamisch geprägten Ländern zu fördern und angemessen vorzugehen, andererseits bestehen Möglichkeiten, diesen Prozess einzuleiten. In dieser Arbeit werde ich zunächst die Menschenrechte und die Rolle der Schari’at im Islam diskutieren und anschliessend die Schwierigkeiten oder Möglichkeiten der Akzeptanz der Universalität der Menschenrechte im Hinblick auf die Schari’at aufzeigen. Im 3. Kapitel beschreibe ich die unterschiedlichen Definitionen der Menschenrechte. Im 4. und 5. Kapitel werden nach einem historischen Rückblick auf den Islam und die Schari’at die Argumente oder Gegenargumente der westlichen und islamisch geprägten Länder zur Universalität der Menschenrechte dargestellt. Es geht mir dabei nicht darum, die bestehenden Theorien zu verifizieren oder zu falsifizieren, sondern die verschiedenen Argumentationen über islamische und internationale Menschenrechte anzuschauen, kritisch zu diskutieren und im 6. Kapitel in einem Dialogkonsens zusammenzuführen. Mein Ziel ist es, die Rolle der Schari’at für die Durchsetzung der Menschenrechte und deren Folgen für den Dialogkonsens zu erkennen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Einleitung

3. Was sind die Menschenrechte?

4. Historischer Rückblick auf den Islam und die Schari’at

4.1. Die Quelle der Schari’at

4.2. Wissenschaftliche Erklärungen zur Quelle und zur Rolle der Schari’at

4.3. Die Schwierigkeiten und Möglichkeiten im Islam in Bezug auf die Akzeptanz der internationalen Menschenrechte

5. Sind die Menschenrechte universal?

5.1. Die allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte im Islam vom 19. Sep. 1981 und die Kairoer Erklärung vom 5. Aug. 1990

5.2. Die Kritik der islamischen Länder an den westlichen Ländern in Hinsicht auf die Menschenrechte

5.3. Westliche Argumentationen zur Universalität

5.4. Annäherung der Menschenrechte und der Schari’at

6. Der Menschenrechtsdialog als ein Konsens

6.1. Dialog zwischen den internationalen Menschenrechtsorganisationen und den islamischen Ländern

6.2. Ist die Schari’at reformierbar?

7. Fazit und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der Universalität der Menschenrechte und der Rolle der Schari’at im islamischen Kontext, mit dem Ziel, Möglichkeiten für einen konstruktiven Dialog und eine Integration der Menschenrechte in islamisch geprägte Rechtssysteme zu identifizieren.

  • Historische und theologische Analyse der Schari’at
  • Diskussion über Universalität vs. kulturelle Spezifika
  • Analyse des Menschenrechtsdialogs zwischen dem Westen und islamischen Ländern
  • Untersuchung von Reformmöglichkeiten der Schari’at

Auszug aus dem Buch

4. Historischer Rückblick auf den Islam und die Schari’at

Zu Beginn möchte ich den Islam und die Schari’at aus islamischer Sicht definieren. In der islamischen Literatur wird oft Ibn Manzar zitiert und seine Definitionen sind anerkannt. Er umschreibt den Islam folgendermassen: „Islam ist ein arabisches Wort und bedeutet Hingabe, Hingebung und oder Unterwerfung. Als Religion bedeutet er Ergebung in den Willen Gottes und absoluten Gehorsam ihm gegenüber.“ Zur Schari’at sagt er: „Schari’at wird als göttliche Verkündung an die Propheten für die Menschheit bezeichnet. [......] Schari’at ist ein arabisches Wort für Weg, den Gott den Menschen vorschrieb“. In diesem Sinn sagt der Koran: „Dann gaben wir dir (Mohammad) eine Schari’at, folge ihr und nicht den Begierden der Unwissenden“.

Die Geschichte des Islams begann mit der Geburt des Propheten Mohammad in Mekka. Mekka war zu dieser Zeit eine der grössten Hafenstädte und ein bedeutungsvoller wirtschaftlicher Ort im Westen von Saudi-Arabien. Nach der Vermählung mit Khadija, seiner ersten Frau im Jahr 570 n. Chr. war Mohammad als Händler tätig und organisierte Gebetsversammlungen rund um die Stadt Mekka. Ab 610 n. Chr. empfing er göttliche Gebote und missionierte. Er hat die Menschen zu einer Verbesserung des gesellschaftlichen Systems und zu Religionsreformen aufgerufen. Die Menschen, die zumeist dem Ghoreisch’schen Volk entstammten, haben auf seine Botschaften negativ reagiert. Nach dreizehn Jahren Offenbarungen musste der Prophet mit wenigen Gläubigen emigrieren und nach einem besseren Ort für seine Offenbarungen suchen. Mohammad wanderte mit seiner Gefolgschaft nach Medina aus. Bei dem Bauernvolk, das wenig gebildet war, herrschte ein besseres politisches Klima und im Jahre 622 n. Chr. liess sich der Prophet dort mit einer Gruppe als MIGRANTINNEN nieder.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Vorwort: Der Autor hinterfragt die Selbstverständlichkeit von Menschenrechten und thematisiert die Diskrepanz zwischen universellem Anspruch und realer Umsetzung sowie die Verzerrung des Dialogs durch politische Instrumentalisierung.

2. Einleitung: Diese Einführung erläutert das Ziel der Arbeit, die Rolle der Schari’at für die Durchsetzung der Menschenrechte kritisch zu diskutieren, um im Dialog einen Konsens zu finden.

3. Was sind die Menschenrechte?: Das Kapitel befasst sich mit der Universalität der Menschenrechte und dem Wunsch islamisch geprägter Länder nach eigenen Erklärungen als Gegenmodell zum vermeintlich westlich geprägten Individualismus.

4. Historischer Rückblick auf den Islam und die Schari’at: Es werden die begrifflichen Grundlagen von Islam und Schari’at sowie die historische Entwicklung des Islams von Mekka nach Medina und deren Auswirkungen auf die rechtliche Auslegung dargelegt.

4.1. Die Quelle der Schari’at: Hier wird diskutiert, ob die Schari’at als absolute göttliche Wahrheit oder als menschliche Interpretation zu verstehen ist und welche Konsequenzen dies für Reformen hat.

4.2. Wissenschaftliche Erklärungen zur Quelle und zur Rolle der Schari’at: Das Kapitel beleuchtet den Reformbedarf innerhalb des Islams, indem zwischen dem Kern der Religion und der historischen juristischen Interpretation unterschieden wird.

4.3. Die Schwierigkeiten und Möglichkeiten im Islam in Bezug auf die Akzeptanz der internationalen Menschenrechte: Es wird analysiert, warum die Schari’at oft als Gegenpol zu westlichen Menschenrechtsvorstellungen wahrgenommen wird und wie der Konflikt zwischen beiden Systemen aufgelöst werden kann.

5. Sind die Menschenrechte universal?: Der Autor argumentiert, dass Menschenrechte keine exklusive Erfindung des Westens sind und historische Vorläufer in verschiedenen Kulturen und Epochen existierten.

5.1. Die allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte im Islam vom 19. Sep. 1981 und die Kairoer Erklärung vom 5. Aug. 1990: Das Kapitel thematisiert, wie politische Machtverschiebungen, insbesondere der Niedergang des Osmanischen Reiches, den Umgang mit internationalen Menschenrechten in islamischen Ländern beeinflussten.

5.2. Die Kritik der islamischen Länder an den westlichen Ländern in Hinsicht auf die Menschenrechte: Hier wird die Sichtweise islamischer Länder auf westliche Menschenrechtspolitik, insbesondere in Bezug auf Rassismus und den Schutz von Minderheiten, dargestellt.

5.3. Westliche Argumentationen zur Universalität: Das Kapitel hinterfragt, inwiefern westliche Rechtssysteme die Universalität der Menschenrechte erfolgreich verankert haben und warnt vor der Nutzung von Menschenrechten als machtpolitisches Instrument.

5.4. Annäherung der Menschenrechte und der Schari’at: Es wird die Notwendigkeit eines formalisierten Dialogs diskutiert, um verbindliche Ziele und Prioritäten für eine Annäherung der Rechtssysteme zu setzen.

6. Der Menschenrechtsdialog als ein Konsens: Der Autor betont die Wichtigkeit eines echten interkulturellen Dialogs, der über ein reines Nord-Süd-Gespräch hinausgeht und gemeinsame Lösungen anstrebt.

6.1. Dialog zwischen den internationalen Menschenrechtsorganisationen und den islamischen Ländern: Dieses Kapitel thematisiert die gegenseitigen Vorurteile und den Vertrauensverlust gegenüber internationalen Organisationen, welche den Dialog behindern.

6.2. Ist die Schari’at reformierbar?: Der Autor leitet aus der Analyse ab, dass eine Reform der Schari’at von innen heraus möglich ist, sofern Rechtsgelehrte für die moderne Interpretation sensibilisiert werden.

7. Fazit und Ausblick: Zusammenfassend wird festgehalten, dass eine Reform in islamisch geprägten Ländern und gegenseitiges Vertrauen im Dialog die Grundvoraussetzungen für die Verankerung der Menschenrechte sind.

Schlüsselwörter

Menschenrechte, Islam, Schari’at, Universalität, Menschenrechtsdialog, Reform, Koran, Sunna, Vereinte Nationen, Konsens, interkultureller Dialog, Rechtsgelehrte, Säkularisierung, islamische Länder, kulturelle Werte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?

Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der Universalität der internationalen Menschenrechte und der Rolle der Schari’at in islamischen Rechtssystemen.

Welche zentralen Themenfelder behandelt der Autor?

Im Zentrum stehen die historische Entwicklung der Schari’at, der Dialog zwischen der westlichen Welt und islamisch geprägten Ländern sowie die Möglichkeiten zur Reform und Integration von Menschenrechten.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, die Rolle der Schari’at zu verstehen und Wege für einen konstruktiven Dialog zu finden, um die Durchsetzung universeller Menschenrechte in islamischen Ländern zu fördern.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine theoretische und argumentative Analyse der verschiedenen Positionen zu islamischen und internationalen Menschenrechten unter Einbeziehung von Literatur und Deklarationen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in historische Rückblicke, eine kritische Diskussion der Universalität, die Analyse westlicher sowie islamischer Argumentationen und die Auseinandersetzung mit dem Menschenrechtsdialog.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?

Menschenrechte, Islam, Schari’at, Universalität, Menschenrechtsdialog, Reform, Säkularisierung, interkultureller Dialog.

Welche Rolle spielt der 11. September für die Argumentation des Autors?

Der Autor argumentiert, dass die Ereignisse des 11. Septembers oft als Deckmantel für politische Spiele genutzt wurden, die die Weltwahrnehmung manipulieren und den konstruktiven Dialog zwischen dem Islam und dem Westen erschweren.

Warum hält der Autor die Schari’at für reformierbar?

Der Autor vertritt die Ansicht, dass die Schari’at nicht nur eine Offenbarung, sondern auch ein Produkt menschlichen Verstandes und historischer Interpretation ist und somit durch sensibilisierte Rechtsgelehrte zeitgemäß angepasst werden kann.

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Details

Title
Universalität der Menschenrechte im Islam und die Rolle der Schari’at
Course
Islam und Menschenrechte
Author
Prof. Social Manager M.A. Morris Setudegan (Author)
Publication Year
2004
Pages
35
Catalog Number
V111108
ISBN (eBook)
9783640092055
ISBN (Book)
9783640463107
Language
German
Tags
Universalität Menschenrechte Islam Rolle Schari’at Islam Menschenrechte
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Prof. Social Manager M.A. Morris Setudegan (Author), 2004, Universalität der Menschenrechte im Islam und die Rolle der Schari’at, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111108
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