In den letzten Jahren ist die Schülerzahl an deutschen Privatschulen rasant gestiegen. Allein an den Gymnasien beträgt der Zuwachs 44T Schüler (von 200T auf 244T) zwischen 1992 und 2002 . Der Verband Deutscher Privatschulen bezif-fert einen Anstieg von insgesamt „120T auf rund 600T Schülern an Schulen in freier Trägerschaft in den vergangenen zehn Jahren“ . Im gleichen Zeitraum kam es zu 600 Neugründungen, womit es heute bundesweit 2.600 Schulen in freier Trägerschaft gibt . Bereits diese Zahlen zeigen die zunehmende Bedeutung des Privatschulwesens.
Problematisch ist die Frage nach der Finanzierung dieser Schulen. Aufgrund neuer Urteile des BVerfG hat sich die verfassungsrechtliche Diskussion um diese Frage erneut entfacht. Die vorliegende Arbeit will die Rechtsprechungsentwicklung aufzeigen und kritisch bewerten. Dabei soll zunächst die grundrechtliche Bedeutung und Funktion sowie die Ausgestaltung der Privatschulfreiheit nach Art. 7 Abs. 4 GG aufgezeigt werden. Darauf folgt eine dogmatische Einordnung der Entscheidungen des Gerichts. Schlussendlich soll ein Ausblick für die weitere verfassungsrechtliche Situation geliefert werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Verfassungsrechtliche Bedeutung der Privatschulfreiheit nach dem Grundgesetz
C. Gründungsfreiheit
I. Schutzumfang des Art. 7 Abs. 4 GG
II. Institutionelle Garantie
III. Geschützter Personenkreis
D. Die Genehmigungsvoraussetzungen nach Art. 7 Abs. 4 S. 3 und 4 GG
I. Differenzierung zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen
II. Unterwerfung unter die Landesgesetzgebung
III. Staatliche Aufsicht
IV. Die Genehmigungsvoraussetzungen im Einzelnen
1.) Gleichwertigkeit der Lehrziele und Einrichtungen
2.) Gleichwertigkeit der wissenschaftlichen Ausbildung der Lehrkräfte
3.) Sonderungsverbot
4.) Sicherung der wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Lehrkräfte
5.) Ergänzende Landesrechtliche Voraussetzungen?
E. Anspruch auf Finanzhilfe
I. Theoretische Ansätze der Literatur
1.) Institutionenlehre
2.) Unmöglichkeitslehre
a) Strukturierende Rechtsnormtheorie
b) Garantenstellung des Staates im Privatschulbereich
c) Umfang der Garantenpflicht
d) Subjektivierung der objektiven Förderpflicht
II. Die Leitentscheidung des Finanzhilfe-Urteils des Bundesverfassungsgerichts
1.) Herleitung einer staatlichen Finanzierungspflicht
2.) Bedingungen der Finanzierungspflicht
3.) Umfang und Ausgestaltung der Finanzierung
4.) Dogmatische Einordnung des Finanzhilfe-Urteils
III. Die Wartefrist-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
IV. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts
V. Landeskinderbeschluss
VI. Bewertung der Rechtsprechungsentwicklung
1.) Gefährdung der Institution
2.) Erweiterung des Gestaltungsspielraums
3.) Rechtfertigung durch das „herkömmliche Bild der Privatschule“
4.) Entlastungsfunktion
F. Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Problematik der staatlichen Finanzierung privater Ersatzschulen. Dabei wird analysiert, wie sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von einer individuellen Grundrechtskonkretisierung hin zu einer institutionellen Betrachtungsweise gewandelt hat und welche Auswirkungen dies auf den Anspruch der Schulen auf staatliche Finanzhilfe hat.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Privatschulfreiheit nach Art. 7 Abs. 4 GG
- Genehmigungsvoraussetzungen und staatliche Aufsicht
- Theoretische Ansätze zur Herleitung eines Finanzhilfeanspruchs (Institutionenlehre vs. Unmöglichkeitslehre)
- Kritische Analyse der Rechtsprechungsentwicklung des Bundesverfassungsgerichts
- Verhältnis von staatlicher Finanzierung, Schulpluralismus und Haushaltsvorbehalt
Auszug aus dem Buch
C. Gründungsfreiheit
Ausweislich seines Wortlauts ist Art. 7 Abs. 4 S. 1 GG in erster Linie ein Freiheitsrecht16. Entgegen der staatlichen Schulaufsicht nach Art. 7 Abs. 1 GG, der zur Folge der Staat die Schulen regelmäßig in eigener Regie betreibt, gewährleistet Art. 7 Abs. 4 S. 1 GG das Recht zur Errichtung privater Schulen als subjektives Grundrecht und verbietet zugleich als Abwehrrecht ungerechtfertigte Eingriffe in diese Freiheit17. Neben der Errichtung ist auch der Betrieb einer Privatschule geschützt, da ansonsten die Verbürgung, Privatschulen zu errichten, leer liefe18. In negativer Hinsicht ist das Recht geschützt, keine Privatschule zu gründen oder den bestehenden Betrieb aufgeben zu können19.
Die herrschende Ansicht. bestimmt den Privatschulbegriff positiv20. Danach ist eine „private Schule“ eine Schule, die auf Grund privater Initiative errichtet wurde und geführt wird, wobei der Träger den Unterrichtsbetrieb, insbesondere im Hinblick auf eine weltanschauliche Basis, die Erziehungsziele, den Lehrstoff und die Lehrmethoden selbstverantwortlich gestaltet21. Entscheidendes Kriterium ist, dass der Schulträger gerade nicht die öffentliche Gewalt ist22.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Einleitung beleuchtet den Anstieg der Schülerzahlen an Privatschulen und verdeutlicht die Notwendigkeit staatlicher Finanzierung sowie die verfassungsrechtliche Relevanz der Thematik.
B. Verfassungsrechtliche Bedeutung der Privatschulfreiheit nach dem Grundgesetz: Das Kapitel erläutert die Funktion der Privatschule als pluralistisches Element und Minderheitenschutz im Bildungswesen.
C. Gründungsfreiheit: Hier wird der grundrechtliche Schutzbereich der Privatschulfreiheit als Abwehrrecht und institutionelle Garantie definiert.
D. Die Genehmigungsvoraussetzungen nach Art. 7 Abs. 4 S. 3 und 4 GG: Das Kapitel analysiert die spezifischen Anforderungen für Ersatzschulen, wie Gleichwertigkeit und Sonderungsverbot, sowie die Rolle der staatlichen Aufsicht.
E. Anspruch auf Finanzhilfe: Der Hauptteil vergleicht theoretische Ansätze zur Finanzierung und bewertet die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von der "Unmöglichkeitslehre" zur "Institutionenlehre".
F. Fazit und Ausblick: Das Fazit kritisiert die aktuelle Tendenz der Rechtsprechung, die zu einer Minimierung der Schulvielfalt führen kann, und fordert eine Rückbesinnung auf den pluralistischen Grundgedanken.
Schlüsselwörter
Privatschulfreiheit, Art. 7 Abs. 4 GG, Ersatzschulen, Finanzhilfe, Grundgesetz, Schulpluralismus, Verfassungsrecht, Institutionelle Garantie, Unmöglichkeitslehre, Sonderungsverbot, Landesgesetzgebung, staatliche Aufsicht, Bildungsauftrag, Finanzierungsanspruch, Rechtsprechungsentwicklung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die staatliche Finanzierung privater Ersatzschulen und wie sich das Verständnis dieser Pflicht durch das Bundesverfassungsgericht über die Jahrzehnte gewandelt hat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Auslegung von Art. 7 Abs. 4 GG, den Genehmigungsvoraussetzungen für Privatschulen und dem Wandel der juristischen Argumentation von der individuellen Grundrechtswahrnehmung hin zum Schutz der "Institution" Privatschulwesen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der staatlichen Finanzierungspflicht kritisch aufzuzeigen und zu bewerten, inwieweit diese die Privatschulfreiheit und den Schulpluralismus untergräbt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die verfassungsrechtliche Dogmatik mit einer Analyse der höchstrichterlichen Rechtsprechungsentwicklung und literarischer Theorieansätze (z. B. strukturierende Rechtsnormtheorie) verbindet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil (Abschnitt E) werden die "Institutionenlehre" und die "Unmöglichkeitslehre" gegenübergestellt und an verschiedenen Grundsatzentscheidungen wie dem "Finanzhilfe-Urteil" und dem "Landeskinderbeschluss" diskutiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Privatschulfreiheit, Finanzhilfeanspruch, Ersatzschulen, institutionelle Garantie, Schulpluralismus und die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen staatlicher Aufsicht und individueller Freiheit.
Warum wird die aktuelle "Institutionenlehre" des Bundesverfassungsgerichts kritisiert?
Die Arbeit kritisiert, dass durch den Rückzug auf den Schutz der Institution an sich – anstelle der Unterstützung einzelner Schulen – die individuellen Grundrechte der Schulträger in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt und dem Gesetzgeber zu große Spielräume für Haushaltskürzungen eingeräumt werden.
Welche Rolle spielt die Unterscheidung zwischen Genehmigung und Anerkennung für die Finanzierung?
Die Arbeit betont, dass die Genehmigung das Recht auf Betrieb unter Bedingungen festschreibt, während die Anerkennung zusätzliche staatliche Aufgaben (wie Verleihung von Abschlüssen) beinhaltet. Eine verfassungsfremde Verknüpfung der Finanzierung an die Anerkennung wird als problematisch eingestuft.
- Quote paper
- Lars Haverkamp (Author), 2007, Schulen in freier Trägerschaft - Zur Frage der Finanzierung des Privatschulwesens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111132