Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Relevanz des Abkommens sowohl für die unterzeichnenden vier Besatzungsmächte Berlins, als auch für die ebenfalls zentral von der Regelung betroffenen beiden deutschen Staaten, insbesondere für die BRD, zu untersuchen. Außerdem sollen die Voraussetzungen, die nach einer krisenhaften Periode im Ost-West-Verhältnis die Unterzeichnung des Abkommens begünstigten und ermöglichten, beleuchtet werden, da die historische Kontextualisierung des Vertragswerkes in dem Prozess der Entspannung zwischen Ost und West für eine geschichtswissenschaftliche Betrachtung von größerem Interesse sein muss, als eine genaue Analyse des Vertragswerkes, die eher in einer politikwissenschaftlichen Abhandlung angemessen wäre und daher in dieser Arbeit nur in Ansätzen Platz finden wird. Außerdem ist eine Einbettung des Viermächte- oder Berlin-Abkommens in den historischen Kontext geradezu unvermeidlich, da „das gesamte System der Gespräche und Verhandlungen, die seit Anfang 1970 über die Gestaltung des Ost-West-Verhältnisses in und um das gespaltene Deutschland geführt wurden, ineinander verschränkt und miteinander verkoppelt war“ . Die „zentrale Bedeutung“ des Viermächteabkommens hierfür soll in dieser Arbeit ebenfalls herausgestellt werden. Außerdem soll besonders die Rolle der sozial-liberalen Bundesregierung unter Willy Brandt und ihrer Politik für das Zustandekommen des Viermächte-Abkommens Berücksichtigung finden, da dieses ohne die neue Ostpolitik, die die 1969 an die Macht gekommene sozial-liberale Koalition verfolgte, kaum denkbar wäre.
Inhalt
1. Einleitung
2. Die Rahmenbedingungen vor der Unterzeichnung des Abkommens
3. Die Politik der sozial-liberalen Bundesregierung und ihre Bedeutung für das Zustandekommen des Abkommens
4. Der Aufbau, der Inhalt und die Bedeutung des Viermächte-Abkommens
5. Schlussbemerkung
Bibliographie
1. Einleitung
Das Abkommen, das Vertreter der vier Besatzungsmächte Nachkriegsdeutschlands und Berlins im Gebäude des ehemaligen Kontrollrats in Berlin am 3. September 1971 unterzeichneten, ging als Viermächte- oder Berlin-Abkommen in die Geschichte ein.
Willy Brandt, der damalige Bundeskanzler, erklärte am Tage der Unterzeichnung des Abkommens den Bürgern der BRD die historische Relevanz des Vertragswerkes in einer durch Funk und Fernsehen übertragenen Ansprache u. a. mit den folgenden Worten: „Nun, ich meine, die eigentliche Bedeutung liegt darin, daß es in Zukunft keine Berlin-Krisen geben soll“ und er fügte, den Wert des Abkommens betonend, hinzu: „das wäre viel nach all den Jahren der Unsicherheit“[1].
In dem im Sommersemester 2006 an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald durch Herrn Prof. Dr. Stamm-Kuhlmann angebotenen Seminar „Berlin als Krisenherd der Weltpolitik 1945 bis 1971“ wurden insbesondere die, wie Brandt es formulierte, Jahre der Unsicherheit für West-Berlin betrachtet.
Da sich in Berlin während der Zeit des Kalten Krieges, wie auch im geteilten Deutschland insgesamt, zwei einander gegensätzliche, konkurrierende und allzu oft feindlich gesinnte Blöcke mit konträren Gesellschaftssystemen direkt gegenüberstanden und nach dem Krieg zwischen den früheren Alliierten und späteren Besatzungsmächten in Berlin – den Westmächten USA, Großbritannien und Frankreich einerseits und der Sowjetunion andererseits – nur unzureichende Vereinbarungen über Berlin betreffende Fragen existierten[2], blieb die geteilte Stadt bis zur Unterzeichnung des Viermächte-Abkommens der „Krisenherd Europas“[3]. Insbesondere die geographische Lage des durch die USA, Großbritannien und Frankreichs gemeinsam besetzten und verwalteten Teils von Berlin als „Insel“[4] inmitten des kommunistischen Machtblockes lieferte – neben den unzureichenden Vereinbarungen der Westalliierten mit der Sowjetmacht und konträren Ansichten über den zukünftigen Status der Stadt – immer wieder Zündstoff für einen möglichen ‚heißen’, militärischen Konflikt zwischen Ost und West in der Zeit des Kalten Krieges.
Sowohl den Westmächten, als auch der östlichen Hegemonialmacht UdSSR war das Konfliktpotential, das von der früheren Reichshauptstadt ausging, bewusst und dennoch blieb die geteilte Stadt für beide Seiten 20 lange Jahre eine der wichtigsten Bühnen des Kalten Krieges.
Das Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 schuf nicht nur, wie Brandt es formulierte, die Voraussetzungen für eine krisenfreie Entwicklung der Stadt, denn die Bedeutung dieses „Wunderwerks der Diplomatie“[5] ist nicht auf die Berlin betreffenden vertraglichen Abmachungen zwischen den unterzeichnenden Parteien zu reduzieren.
Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Relevanz des Abkommens sowohl für die unterzeichnenden vier Besatzungsmächte Berlins, als auch für die ebenfalls zentral von der Regelung betroffenen beiden deutschen Staaten, insbesondere für die BRD, zu untersuchen.
Außerdem sollen die Voraussetzungen, die nach einer krisenhaften Periode im Ost-West-Verhältnis die Unterzeichnung des Abkommens begünstigten und ermöglichten, beleuchtet werden, da die historische Kontextualisierung des Vertragswerkes in dem Prozess der Entspannung zwischen Ost und West für eine geschichtswissenschaftliche Betrachtung von größerem Interesse sein muss, als eine genaue Analyse des Vertragswerkes, die eher in einer politikwissenschaftlichen Abhandlung angemessen wäre und daher in dieser Arbeit nur in Ansätzen Platz finden wird. Außerdem ist eine Einbettung des Viermächte- oder Berlin-Abkommens in den historischen Kontext geradezu unvermeidlich, da „das gesamte System der Gespräche und Verhandlungen, die seit Anfang 1970 über die Gestaltung des Ost-West-Verhältnisses in und um das gespaltene Deutschland geführt wurden, ineinander verschränkt und miteinander verkoppelt war“[6]. Die „zentrale Bedeutung“[7] des Viermächteabkommens hierfür soll in dieser Arbeit ebenfalls herausgestellt werden.
Außerdem soll besonders die Rolle der sozial-liberalen Bundesregierung unter Willy Brandt und ihrer Politik für das Zustandekommen des Viermächte-Abkommens Berücksichtigung finden, da dieses ohne die neue Ostpolitik, die die 1969 an die Macht gekommene sozial-liberale Koalition verfolgte, kaum denkbar wäre.
2. Die Rahmenbedingungen vor der Unterzeichnung des Abkommens
Obwohl Berlin, wie eingangs erwähnt, lange Zeit Krisenherd Europas war und insbesondere die Sowjetführung und zunehmend auch die DDR als an Bedeutung zunehmender Partner der östlichen Schutzmacht im kommunistischen Machtblock immer wieder den großen und kleinen Berlin-Hebel nutzten[8], um den Westen – also die westlichen Besatzungsmächte und die BRD – unter Druck zu setzen, gelang es doch, „trotz zunächst unbeugsam scheinender Grundpositionen“[9], 1971 durch das Viermächte-Abkommen die Krisenanfälligkeit Berlins wesentlich zu entschärfen.
Im Folgenden sollen die Ursachen und Rahmenbedingungen analysiert werden, die zu einer Verständigung der vier Besatzungsmächte über die Berlin betreffenden Probleme und letztendlich zur Unterzeichnung des Abkommens geführt haben. Dabei sind besonders die internationalen Beziehungen der handelnden Akteure und die von ihnen verfolgten Interessen zu betrachten, um ihre Verständigungsbereitschaft in der Berlinfrage erklären zu können.
Da für Gespräche und eine Einigung über Berlin die Bereitschaft der USA und der UdSSR als zwei der vier Besatzungsmächte in Berlin und als jeweilige Führungsmächte des westlichen bzw. östlichen Machtblocks[10] unerlässlich war[11], sollen zuerst ihre Beweggründe untersucht werden.
Unter Stalin und Chruschtschow wurde das geteilte Berlin oftmals benutzt, um den Westen unter Druck zu setzen und zu Zugeständnissen zu zwingen. Nach dem Bauer der Mauer 1961, des „steinernen Monuments des Status quo“[12], aber wandelte sich Moskaus Einstellung zu Berlin, da die Westalliierten während der vorangegangenen Krisen stets ihre Bereitschaft betont hatten, ihre Rechte in Westberlin und damit die Weiterexistenz Westberlins als vom umschließenden Osten unabhängigen Teil zu garantieren[13]. Der mit Moskau abgesprochene Mauerbau der DDR ließ das Berlinproblem zumindest in den Augen der Moskauer Politiker als gelöst oder zumindest weniger dringlich[14] erscheinen, obwohl auch danach noch durch krisenhafte Zuspitzungen die Problematik der geteilten Stadt in Erinnerung gerufen wurde[15].
Die Gründe dafür, dass die Führung der UdSSR die Zeit für eine friedliche und vertragliche Lösung der Berlin betreffenden Probleme gekommen hielt, sind vielfältig. Dennoch weist Heinrich Potthoff darauf hin, dass die wirklichen Motive und Strategien, welche die Sowjetführung mit ihrer Entspannungspolitik – zu der auch die Unterzeichnung des Berlinabkommens gehört – verfolgte, ein Forschungsdesiderat darstellen[16].
Mit dem „Wetterleuchten der weltpolitischen Veränderungen“[17], welches die UdSSR einerseits selbst gestaltete und durch welches sie andererseits beeinflusst wurde, kamen neue Interessen und Ziele der sowjetischen Politik auf.
Zum einen erreichte die UdSSR durch die enormen Rüstungsanstrengungen der vergangenen Jahrzehnte in den beginnenden 70er Jahren Parität mit den USA bei strategischen Waffen[18]. Die daraus resultierende gesicherte globale Großmachtposition[19] und die auf Seiten beider Großmächte vorhandene Scheu vor einem tatsächlichen Einsatz der Waffen in einem Atomkrieg[20] waren ohne Zweifel wichtige Voraussetzung für eine Fokussierung der Sowjetführung auf eine Politik der Entspannung.
Weiterhin schien die Position der UdSSR als Hegemonialmacht im Osten Europas nach der Disziplinierung der Tschechoslowakei zuerst einmal gesichert[21]. Natürlich lag es im Interesse Moskaus nach der blutigen Zerschlagung des Prager Frühlings wieder auf dem internationalen Parkett das stark beschädigte Ansehen[22] aufzupolieren. Dennoch hatte die international kritisierte Niederwerfung des Prager Frühlings auch die Funktion, dass die Grenzen für Entspannungspolitik aufgezeigt wurden und kaum illusionäre Vorstellungen Platz finden konnten[23]. Die UdSSR hatte deutlich gemacht, dass „die sowjetische Macht- und Herrschaftsordnung in Osteuropa nicht gefährdet werden durfte“[24] und wollte durch Dialog mit dem Westen die Anerkennung der eigenen Machtposition in Osteuropa erreichen[25].
Andererseits spielten auch globalstrategische Erwägungen eine Rolle für die Bereitschaft der Sowjetführung zumindest in Europa, und so auch in Berlin, den Kalten Krieg weiter zu entschärfen. Nach teils schweren Kämpfen mit chinesischen Truppen am Grenzfluss Ussuri gebot die strategische Vernunft, eine um Ausgleich bemühte Politik in Europa zu fahren, um genügend Truppen an der sowjetisch-chinesischen Grenze stationieren zu können, da China ein unberechenbarer Faktor blieb[26]. Die chinesisch-amerikanische Annährung nährte diese Erwägungen[27].
Weiterhin zählen viele Historiker wirtschaftliche Interessen zu den Hauptursachen, die die UdSSR dazu bewogen, Entspannungspolitik zu betreiben[28]. Die UdSSR hoffte, durch eine verbesserte politische Situation zwischen Ost und Westen durch gesteigerte Importe westliche Technologie und Kredite erhalten zu können[29].
Nach dem Regierungsantritt der sozial-liberalen Koalition unter der „sozialdemokratischen Lichtgestalt Willy Brandt“[30] sollte sich zeigen, wie sehr es diese Regierung verstand, die skizzierten Interessen und Wünsche der östlichen Vormacht zu bedienen, um ihrerseits in eine günstige Position zu gelangen, von der aus man, trotz der ausschließlichen Verantwortung der vier Mächte für Berlin, im Rahmen einer deutschen Entspannungspolitik Einfluss auf das Zustandekommen des Viermächte-Abkommens nehmen konnte.
Doch nicht nur die UdSSR, sondern auch die USA hatten als Vormacht des westlichen Bündnisses gute Gründe, um an einer Politik der Entspannung, die eben auch das Viermächte-Abkommen ermöglichte, interessiert zu sein. So wurde aus dem beiderseitigen Wunsch nach Ausgleich tatsächlich eine Politik der Détente, denn „nötig hatten es beide Großmächte“[31].
Der amerikanische Präsident Richard M. Nixon hatte bei seinem Amtsantritt im Januar 1969 die Notwendigkeit einer neuen Regulierung des Ost-West-Verhältnisses deutlich erkannt und versprach in seiner Amtsantrittsrede, die Ära der Konfrontation durch eine Ära der Verhandlungen abzulösen[32].
Amerika steckte zu diesem Zeitpunkt tief im Krieg in Vietnam, der – anders als der Zweite Weltkrieg und sogar noch der Koreakrieg – nicht nur die Nation spaltete[33], sondern auch der ohnehin mit Problemen belasteten Wirtschaft der USA schadete[34]. Der Rüstungswettlauf der beiden Supermächte forderte nicht nur große wirtschaftliche Anstrengungen von der UdSSR, sondern er belastete auch die wirtschaftliche Entwicklung in den USA[35], die eben insbesondere „durch Vietnam kriegs- und rüstungsmüde“[36] waren. Die der Sowjetunion wohl bereits früh bekannte Bereitschaft Nixons, den Vietnamkrieg zu beenden, bot weiterhin zwischen den beiden Hauptkontrahenten des Kalten Krieges die Möglichkeit, auch andere Problemfelder wie Berlin im Dialog zu bearbeiten. Die sowjetische Gesprächsbereitschaft wiederum war der US-Führung durch das, obwohl halbherzige und zögernde, Angebot in der Vietnamfrage zu vermitteln bewusst[37]. Die USA konnten also durchaus auf Gesprächsbereitschaft auf sowjetischer Seite hoffen und im Falle einer Berlinregelung eigene Interessen verfolgen.
Ein Abkommen über Berlin anzustreben passte auch ins amerikanische Kalkül, weil so eine ohnehin geplante und vom Kongress geforderte Truppenreduzierung in Europa[38] in diesem Falle weniger gefährlich erscheinen musste. Die geplante Reduzierung der amerikanischen Truppen in Europa muss natürlich wiederum vor dem Hintergrund des Vietnamkrieges gesehen werden, für den große Truppenkontingente in Südvietnam gebraucht wurden[39]. Außerdem waren die USA durch verstärkte Hilfe für anti-kommunistische Regierungen in Staaten der Dritten Welt zusätzlich belastet[40]. Natürlich zielten die amerikanischen Entspannungsbemühungen, wie die der UdSSR, auch auf verbesserte Handelsbeziehungen mit den ideologischen Kontrahenten, was wiederum der angeschlagenen Wirtschaft helfen sollte[41].
Aus den genannten Gründen mussten also auch die USA an einer Verbesserung der Situation Westberlins im Rahmen von Verhandlungen mit dem Osten interessiert sein und Herbert Dittgen spricht aufgrund der US-Interessenlage in dieser Zeit sogar von einem „Zwang zur Koexistenz mit der Sowjetunion“[42].
Darüber hinaus boten sich für die Amerikaner im Rahmen der am 26. März 1970 beginnenden Verhandlungen über das Viermächte-Abkommen noch günstige Möglichkeiten die eigenen politischen Interessen durchzusetzen. Inwieweit dies schon im Voraus von der als äußerst fähig einzuschätzenden Nixon-Administration[43] erkannt wurde, ist aber nicht zu klären.
So wurden etwa mit Beginn der Verhandlungen um das Abkommen dieses und andere amerikanische Anliegen, etwa das Vorankommen bei den im November 1969 begonnenen Gesprächen mit den UdSSR um eine Begrenzung der strategischen Waffen (SALT)[44], gekonnt miteinander verknüpft[45].
[...]
[1] Ansprache des Bundeskanzlers zur Unterzeichnung des Viermächte-Abkommens, in: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hg.): Das Viermächte-Abkommen, S. 59.
[2] Steininger: Deutsche Geschichte, S. 340.
[3] Bender: Die „Neue Ostpolitik“ und ihre Folgen, S. 172.
[4] Bender, S. 191.
[5] Bender, S. 192.
[6] Potthoff: Im Schatten der Mauer, S. 99.
[7]
[8] Steininger, S. 340; Bender, S. 147; Potthoff, S. 92.
[9] Rupp: Politische Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, S. 196.
[10] Potthoff stellt heraus, die UdSSR besaß im Osten die „unbestrittene Hegemonie“, Potthoff, S. 80 und Kanet ergänzt, dass auch die USA diese Konstellation anerkannten, Kanet: Regional Crisis and the Cold War, in: Schmidt (Hg.), Ost-West-Beziehungen, Bd. I, S. 116; UdSSR als „östliche Hegemonialmacht“ bezeichnet auch in Bracher (et. al.): Republik im Wandel, S. 164; Bender betont, dass in der Entspannungspolitik „Washington, wie Moskau, für sein ganzes Bündnis handeln wollte“, Bender, S. 187.
[11] Bracher (et. al.) betonen, dass die „letzten Entscheidungen“ das Abkommen betreffend „natürlich (…) in Washington und Moskau“ getroffen wurden, Bracher (et. al.), S. 202.
[12] Potthoff, S. 8.
[13] Mahn>
[14] Chruschtschow erklärte dies u. a. auf dem VI. Parteitag der SED am 16. Januar 1963; Steininger, S. 341.
[15] So etwa durch die Bezeichnung Westberlins als selbstständige politische Einheit in einem Freundschaftsvertrag zwischen der DDR und der UdSSR 1964 und durch die anhaltende Bundespräsenz im Westteil Berlins; Steininger, S. 341; auch Bender verweist auf die weiterhin stattfindenden „Störungen und Schikanen“, Bender, S. 147.
[16] Potthoff, S. 94.
[17] Bracher (et. al.), S. 163.
[18] Dittgen: Die Ära der Ost-West-Verhandlungen, in: Larres/ Oppelland (Hg.), Deutschland und die USA im 20. Jahrhundert, S. 178 und auch S. 184; Painter: The Cold War, S. 57.
[19] Bracher (et. al.), S. 163.
[20] Ploetz: Wie die Sowjetunion den Kalten Krieg verlor, S. 124f u. 146; Dittgen, S. 181 und 183.
[21] Bender, S. 158; auch durch den Mauerbau und die hermetisch abgeriegelte Grenze zum Westen habe die UdSSR, mit westlicher Duldung, ihr westliches Vorfeld – also Osteuropa – absichern können, Potthoff, S. 8.
[22] Painter, S. 61; auch Potthoff weist auf das Schaden nehmende Ansehen der UdSSR nach Prag hin, Potthoff, S. 76.
[23] Painter, S. 61f; Bender, S. 157.
[24] Bracher (et. al.), S. 164.
[25] Painter, S. 69; Kanet, S. 109ff.
[26] Potthoff, S. 77; Painter, S. 57 u. 62.
[27] Painter, S. 69.
[28] Kaldor: Der imaginäre Krieg, S. 149; Rupp, S. 194; Potthoff, S. 77 u. 94; Painter, S. 60; Bender, S. 155.
[29] Kaldor, S. 151.
[30] Potthoff, S. 88.
[31] Bender, S. 157.
[32] Dittgen, S. 181.
[33] Kaldor, S. 166.
[34] Bracher (et. al.), S. 163.
[35] Painter weist darauf hin, dass die US-Wirtschaftsleistung in Relation zu den aufstrebenden Wirtschaften Japans und Westeuropas abnahm und Nixon diese Entwicklung durch Entspannung aufhalten wollte, Painter, S. 56.
[36] Bender, S. 157.
[37] Bender, S. 157.
[38] Bracher (et. al.), S. 237.
[39] Die Zahl der US-Soldaten in Vietnam wurde von 16 000 im Jahre 1963 auf 535 000 1968 erhöht, wodurch der Konflikt für die USA nicht nur zunehmend gefährlich, sondern auch sehr kostspielig wurde, Painter, S. 67f.
[40] Painter, S. 63.
[41] Painter, S. 69
[42] Dittgen, S. 183.
[43] Bender, S. 156.
[44] Potthoff, S. 94; Rupp, S. 196.
[45] Dittgen, S. 183.
- Arbeit zitieren
- Stefan Ruhnke (Autor:in), 2006, Das Viermächte-Abkommen über Berlin 1971, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111162