Ausstiegsgedanken - Erste Überlegungen zu Veränderungen des bestehenden Resozialisierungssystems in und um den Jugendstrafvollzug


Hausarbeit, 2007

27 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

A In der Jugendstrafanstalt
I. Vorhandene Ressourcen aktivieren und besser nutzen
Schule, Ausbildung und Arbeit
Geeignete Mitarbeiter einstellen, richtig ausbilden, regelmäßig weiterbilden und motivieren
Familie mit einbeziehen
Ehrenamtliche mit einbinden
II. Neue Ressourcen erschließen
Exkurs

B Die Übergangsphase – von Drinnen nach Draußen: Netzwerke schaffen
1. Intensivere Entlassungsvorbereitung im Gefängnis
2. Übergangsbegleitung – sicher in Freiheit

C Ankommen in der Gesellschaft

″Wie kann man dem Einstieg in bzw. der Verfestigung von kriminellen Karrieren entgegenwirken oder den Ausstieg aus kriminellen Karrieren fördern″

Die folgenden Vorschläge betreffen Jugendliche und Heranwachsende, die bereits zu einer Jugendstrafe verurteilt sind und sich in einer Jugendstrafanstalt befinden oder diejenigen Verurteilten die einen Teil ihrer Strafe verbüßt haben und durch das Gericht die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt bekommen.

A In der Jugendstrafanstalt

Brauchbare Konzepte zur Resozialisierung straffällig gewordener Jugendlicher bzw. Möglichkeiten, den jungen Erwachsenen zu helfen, den Ausstieg aus ihrer beginnenden kriminellen Karriere zu schaffen und was die Mitarbeiter einer JVA, die täglich mit den Delinquenten arbeiten hierfür leisten könnten, gibt es meiner Meinung nach einige. Bevor man sich neue Ideen einfallen lässt, könnte man im Jugendstrafvollzug erst einmal versuchen, die bereits bestehenden konsequent in die Tat umzusetzen.

I. Vorhandene Ressourcen aktivieren und besser nutzen

Im Jugendstrafvollzug existieren seit längerem Ansätze die geeignet erscheinen, den jugendlichen Straftätern das für ein künftig straffreies Leben dringend notwendige Erlernen sozialer, schulischer oder beruflicher Kompetenzen sowie den Erwerb von echtem (nicht nur vorgeschobenen) Selbstbewusstsein und –vertrauen zu ermöglichen.

Schule, Ausbildung und Arbeit

Es ist im Jugendgefängnis Pflicht, täglich entweder die Anstaltsschule zu besuchen, ein Ausbildungsangebot anzunehmen oder in einem Anstaltsbetrieb zu arbeiten und meistens gelingt es bisher gerade noch, für die Mehrzahl der Gefangenen eine Beschäftigungsmöglichkeit zu finden.

In meinem Jahrespraktikum dort habe ich aber erlebt, dass die Jugendlichen zu Beginn ihrer Haftzeit viel zu schnell für eine Arbeit eingeteilt werden, die ihnen eigentlich nicht liegt. Die meisten von ihnen waren die letzten Jahre vor ihrer Inhaftierung weder regelmäßig in der Schule, noch haben sie eine Ahnung von konstanter Arbeit. Kommen sie dann im Betrieb mit den Anforderungen nicht zu recht oder weigern sich, hin zu gehen, bekommen sie meist Hausstrafen ohne dass mit ihnen über ihre Beweggründe gesprochen wird. Oft werden sie auch einfach in einen anderen Betrieb verlegt, wo sie dann ebenfalls nicht klar kommen und schließlich wird ihnen unterstellt, sie seien faul und wollen gar nicht arbeiten bzw. lernen. Auch wenn ein junger Inhaftierter einen Schulabschluss nachholen oder eine Ausbildung anfangen möchte, kommt es häufig vor, dass einer ersten Einschätzung aus dem Zugangsgespräch nach behauptet wird, er sei zu ″dumm″ dazu und würde die Prüfung sowieso nicht bestehen. Ein Versuch wird dem jungen Häftling erst gar nicht ermöglicht.

- Es sollte dringend darauf geachtet werden, dass der Inhaftierte viel mehr in die Arbeitsplatz-, Bildungs- und Ausbildungswahl (wie überhaupt in die ganze Vollzugsplanung) miteinbezogen wird – schließlich geht es um seine berufliche Zukunft (damit z.B. eng verbunden: soziales Lernen, Selbstvertrauen, finanzielle Sicherheit = Kriminalitätsprävention)!

- Dabei sollte ihm und seinen Betreuern in der Zugangsphase mehr Zeit zugestanden werden, um seine Fähigkeiten und Interessen herauszufinden und diese dann auch zu berücksichtigen.

- Gibt es Schwierigkeiten an der Ausbildungsstätte, müssen diese gemeinsam mit dem jungen Erwachsenen geklärt – und nicht sofort über seinen Kopf hinweg entschieden werden. Ansonsten setzt sich der Trend schneller Abbrüche fort, wie der junge Gefangene es von außerhalb des Gefängnisses bereits genügend gewohnt ist. Konstanz und Durchhaltevermögen können sich so weder während noch im Leben nach der Haft einstellen.

- Generell sollte in einer Jugendstrafvollzugsanstalt in Zukunft mehr Wert auf die Motivation der jungen Insassen gelegt werden, Schulabschlüsse nachzuholen bzw. sich schulisch und beruflich weiterzubilden – hier sind die Anstaltslehrer besonders gefordert: Draußen wurde meist versäumt, den Inhaftierten die Schule ″schmackhaft″ zu machen – im Jugendgefängnis bietet sich nun die vielleicht einmalige Chance, dies z.B. mit einem attraktiver gestalteten Unterricht und intensiver Individualbetreuung nachzuholen.

- Aufgrund der allgemein angespannten Arbeitsplatz- und Ausbildungslage, die sich auch in den JVAen widerspiegelt, werden vermehrte schulische Bildungsangebote sowieso unvermeidbar sein. Geschieht dies nicht, geht es noch weiter in Richtung bloßem Verwahrvollzug.

Da die zur Jugendstrafe Verurteilten in den meisten Fällen ″nur″ zwischen einem und eineinhalb Jahren tatsächlich in der Strafanstalt sind und dann auf Bewährung entlassen werden, ist es unmöglich hier eine vollständige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abzuschließen.

- Daher ist es dringend notwendig, dass aus der Anstalt heraus Kontakte zu Firmen draußen geknüpft werden, die denjenigen Inhaftierten, die im Gefängnis eine Lehre begonnen haben, die Möglichkeit eröffnen, nach der Entlassung die Ausbildung bei ihnen fortzusetzen. Hier wäre überlegenswert, ob nicht Selbständige und Betriebsinhaber oder Leute, die in ihren Firmen Entscheidungsträger sind (oder waren – z.B. Seniorchefs im Ruhestand), als ehrenamtliche Betreuer gewonnen werden können (es gibt bereits wenige Beispiele dafür, die aus Eigeninitiative entstanden sind - eines davon ist mein Mann).

Geeignete Mitarbeiter einstellen, richtig ausbilden, regelmäßig weiterbilden
und motivieren

In der öffentlichen Meinung herrscht oft das Bild des viel beschäftigten Gefangenen vor, der - außer nachts zum Schlafen - vor lauter Therapie- und Freizeitterminen keine Zeit mehr hat, sich in seiner Zelle aufzuhalten. Das stimmt so nicht - die wenigsten befinden sich wirklich in therapeutischer Behandlung. Und wenn überhaupt, dann besteht diese mit viel Glück höchstens einmal wöchentlich in einem 20minütigem Gespräch beim Stationspsychologen- oder Soziapädagogen.

In der JVA Laufen-Lebenau, in der die jüngsten Straftäter Bayerns untergebracht sind werden zweimal im Jahr ein Anti-Aggressivitäts-Training (über mehrere Wochen), ein soziales Kompetenztraining (″Power for Peace″, je ein Wochenende), eine Drogenberatungsgruppe, Kunsttherapie (je einmal wöchentlich) oder Sport (mehrmalig) angeboten.

Es können allerdings immer nur sehr wenige Gefangene teilnehmen, da es von jedem dieser Angebote nur ein bis zwei Gruppen gibt. Vom Anstaltsleiter wird zwar ausdrücklich gewünscht, dass die Mitarbeiter (auch des AVD und Werkdienstes) sich neben ihrer Grundaufgaben (Überwachung, Versorgung, Bewegung der Gefangenen) besonders an den Wochenenden wenigstens in Form von Freizeitgruppen mit ihren Schützlingen beschäftigen – in der Praxis tun dies aber die wenigsten Beamten und im Gegensatz zu den Inhaftierten unterliegen sie keinerlei Kontrollen (würde ich hier berichten, was ich in meinem Praxisjahr – den Umgang mit den jungen Menschen betreffend – gesehen und aktuell einmal wöchentlich immer noch erlebe, so könnte ich meine Ambitionen, eine Arbeitsstelle im Jugendstrafvollzug zu bekommen vermutlich vergessen).

Ein eher harmloses Beispiel, welches auch in meinem Praxisbericht nachzulesen ist, möchte ich dennoch anbringen, da es meiner Meinung nach ein bisschen die vorherrschende Berufsauffassung einiger der im Gefängnis Beschäftigten zeigt:

Eines Abends, genauer gesagt war es Freitagabend um 21.00 Uhr, begegnete mir auf meinem Weg zum Ausgang ein Bediensteter. Er schaute demonstrativ auf die Uhr und fragte sehr von oben herab, was ich denn hier noch zu tun hätte – am Wochenende. Er wüsste nicht, was ein Fachdienstmitarbeiter am Freitag ab 13.00 Uhr noch hier zu suchen hätte – die „anderen ohne Uniform“ seien jedenfalls schon längst draußen. Daraufhin legte ich ihm meine Arbeitsauffassung dar, wie ich sie draußen in unserer eigenen Firma praktiziere. Als ich ihm unter anderem zu erklären versuchte, dass meiner Meinung nach unsere wirklich wichtige Arbeit mit den jungen Menschen auf der Station gerade am Freitagnachmittag beginnt, wenn es für sie außer in der Zelle zu hocken nichts zu tun gibt, hatte ich jedoch das Gefühl als verstünde er überhaupt nicht, was ich meine.

Dieser Vorfall ist nur ein Exempel für einige andere Situationen, die ich immer wieder mit Vollzugsbediensteten erlebe und die mich dann auch richtig ärgern und schließlich traurig werden lassen – besonders darüber, wie diese eigenartige „Gefängnisgrundeinstellung“ mit der Zeit offenbar von fast jedem hier Beschäftigten Besitz ergreift und keinen Platz mehr für eigenes offenes und freies Denken lässt.

Sprachlos werden lässt mich auch immer noch der abwertende Umgang mit den ihnen anvertrauten Jugendlichen einiger Mitarbeiter. Auch hierzu gibt es ein Beispiel unter vielen, welches ich zur Verdeutlichung für Außenstehende erzählen möchte:

Im Rahmen meines Entspannungstrainings gibt es einige Übungen, die auf Meditationsmatten auf dem Boden liegend durchgeführt werden. Als ich vor eineinhalb Jahren diese Gruppenveranstaltung einführte, war das Interesse meiner Kollegen noch einigermaßen groß, zu erfahren, was ich dort mit den Gefangenen unternahm und einige von ihnen folgten gerne meiner Einladung, einmal mitzumachen. Das Feedback der meisten Bediensteten auf die von mir angewandten Entspannungsmethoden war dann größtenteils ganz gut – jedoch fanden einige den Umstand, dass ich mich zusammen mit den inhaftierten Teilnehmern auf den Boden lege oder sitze überhaupt nicht angemessen. Als ich dieser Meinung genauer auf den Grund ging und nachfragte warum ich dies nicht tun sollte, kam entgegen meiner Annahme, dass eventuell Sicherheitsgründe dafür ausschlaggebend sein könnten, folgende Antwort eines Beamten: „Also ich als JVA-Mitarbeiter würde mich nicht auf so eine erniedrigende Stufe mit diesen Lumpen begeben und mich sogar mit ihnen auf den Fußboden legen … die müssen schon noch wissen, wer hier das Sagen hat…“. Diese Aussage zeigt meiner Meinung nach deutlich das vorherrschende Menschenbild in einer JVA.

Ich muss diese Erlebnisse von Zeit zu Zeit reflektieren, da ich sie so unglaublich finde und daher manchmal sogar versucht bin, sie als Einbildung abzutun. Dann aber besteht die Gefahr, dass ein im Strafvollzug Tätiger die allem Anschein nach diese Institution durchdringende abwertende Grundeinstellung gegenüber den Inhaftierten selbst schleichend übernimmt.

Jeder der hier arbeitet müsste dazu angeregt werden, sich einmal mit folgenden Fragen beschäftigen:

Wie sollen eigentlich junge, sich in der Entwicklung befindliche Menschen lernen, in Freiheit ihren Mitmenschen mit Respekt und Achtsamkeit zu begegnen, wenn ihnen von den für sie im Gefängnis verantwortlichen Personen - die schließlich auch eine Vorbildfunktion inne haben (wenn auch von den Insassen ungewollt und unbewusst, andere erwachsene Vorbilder gibt es hier kaum) – außer Verachtung und (psychischer) Gewalt wenig entgegen schlägt? Wie soll in ihnen echtes Selbstwertgefühl wachsen, damit sie draußen ohne Gewaltanwendung auskommen können, wenn ihnen immer wieder vermittelt wird, dass sie nichts wert sind?

An dieser Stelle möchte ich eine weitere mir wichtig erscheinende Anmerkung machen, die den männlichen Jugendstrafvollzug betrifft:

Mehr als einmal wurde ich von männlichen Kollegen gefragt, ob ich keine Angst hätte, in meiner Eigenschaft als Frau mit acht bis zehn Gewaltstraftätern alleine Gruppenveranstaltungen durchzuführen. Einer der Beamten nahm sogar einmal überhaupt kein Blatt mehr vor den Mund und fragte, warum ich mich denn immer so „schön machen“ würde – ich müsse die Jungs doch nicht auch noch provozieren. Es fehlte nur noch der Zusatz „wenn ich als Frau schon unbedingt in einen Männerknast einbrechen müsse, könne ich wenigstens darauf achten, nicht zu weiblich auszusehen“. Offenbar spielt hier selbst die Tatsache keine Rolle, dass ich als beinahe 40jährige mit einem Sohn im selben Alter der Inhaftierten über einige Erfahrung im Umgang mit männlichen Jugendlichen – auch mit schwierigen – verfüge. Die Attribute weiblich und dann noch auf sein Äußeres achtend geben in einer solchen Umgebung scheinbar bereits genügend Anlass zu fadenscheinigen Spekulationen.

Tatsächlich kam heraus, dass auch manche Fachdienstmitarbeiter wie der Sozialpädagoge, den ich daraufhin auf dieses Thema aufmerksam machte meinen, Frauen hätten im männlichen Strafvollzug nichts verloren. Auch hier möchte ich wissen:

Wie wollen diese jungen Männer, die häufig ein gestörtes Verhältnis zu ihrer Mutter oder ein verdrehtes Frauenbild haben lernen, wie sie außerhalb der Gefängnismauern mit weiblichen Wesen umgehen sollen, wenn sie in der JVA ausschließlich männliche Bezugspersonen vorfinden?

Meiner Meinung nach sind in einem Jugendgefängnis Vertreter des weiblichen Geschlechts mindestens ebenso unerlässlich wie die des männlichen.

Bei jungen Gewaltstraftätern, die eine wichtige Phase ihres Lebens - in der Sexualität und Geschlechtsidentität zunehmend wichtig werden - meist allein in ihrer Gefängniszelle verbringen, gesellen sich zu ihren Gewaltphantasien nun eventuell noch sexuelle Vorstellungen und verbinden sich hier vielleicht zu einer hochexplosiven Mischung. Wenn diese Jugendlichen die Möglichkeit bekämen im Jugendstrafvollzug permanent einen für sie positiven alltäglichen Umgang mit Frauen einzuüben und eine Frau für sie kein Objekt darstellt an dem sie Macht in Form von Gewalt ausüben können oder müssen – im Gegenteil, wenn ihnen hier auf einfühlsame Weise vermittelt würde, Frauen als wirklich gleichgestellte Sozialpartnerinnen zu respektieren - so kann ich mir vorstellen, dass bei manchem jungen Gefangenen eine schlimmere Entwicklung in Richtung Sexualstraftäter verhindert werden könnte.

- Daher sind für mich einige Veränderungen im Jugendstrafvollzug am Grundlegendsten:

Erstens sollte zukünftig eine bessere Mitarbeiterauswahl erfolgen.

Es muss bei Neueinstellungen genauer geschaut werden, wer in einer JVA aus welchen Gründen und mit welchen Methoden hier arbeiten will, wie die Einstellung der Person gegenüber der ihr anvertrauten Personen ist, aus den Interviews zu meiner Diplomarbeit weiß ich z.B.: Ein Großteil der Beschäftigten arbeitet in der JVA Laufen wegen der Wohnortnähe und hat nicht etwa den Wohnort wegen der Arbeit gewechselt.

Zusätzlich müssen aus den oben ausgeführten Gründen dringend mehr Frauen - insbesondere auch im AVD und Werkdienst - eingestellt werden. Damit würde eventuell auch einem Vorgehen entgegengewirkt, das ich während meiner Praktikumszeit erlebt habe: Einer jungen AVD-Beamtin wurde von ihren männlichen Kollegen solange ein Verhältnis zu einem Inhaftierten nachgesagt, bis sie schließlich von selbst ihre Versetzung in eine andere Anstalt beantragte.

Zweitens ist dringend eine bessere pädagogische bzw. speziell auf den Jugendstrafvollzug zugeschnittene Ausbildung für AVD- und Werkdienstbeamte erforderlich.

Im Moment unterscheidet sich die Ausbildung eines Mitarbeiters im Jugendstrafvollzug nur geringfügig von derjenigen eines Bediensteten in einer Erwachsenenvollzugsanstalt. Hierzu möchte ich aus meinem Praktikumsbericht zitieren: "§ 91 IV JGG verlangt für alle Beamten, dass sie „für die Erziehungsaufgabe des Vollzuges geeignet und ausgebildet sind“. An einer solchen Sonderausbildung fehlt es bisher bei Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes. Nach Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz werden an alle Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes zwar besondere Anforderungen, unter anderem z.B. „Geistige Beweglichkeit“ und „Fähigkeit zum Umgang mit Menschen“, gestellt und auch gibt es in der ca. eineinhalbjährigen Ausbildung von insgesamt 20 Fächern ein Fach „Jugendarrest und –strafvollzug“ (!!!) aber eine speziell auf den Jugendstrafvollzug zugeschnittene nachhaltige Ausbildung ist nicht ersichtlich. Sie beinhaltet nur zwei dreimonatige fachtheoretische Ausbildungsblöcke an der Bayerischen Justizvollzugsschule in Straubing, der Rest umfasst praktische Ausbildungs- und Erprobungsphasen an zwei bayerischen Vollzugsanstalten, die keine Jugendstrafanstalten sein müssen.

Ich frage mich wie es möglich sein soll, dass potentielle Mitarbeiter während dieser kurzen Zeit lernen können, die meiner Meinung nach völlig anderen Anforderungen an den Jugendstrafvollzug zu begreifen.

Ich kann nur aus der Praxis berichten, dass vielen Mitarbeitern diese Unterschiede zur Arbeit mit erwachsenen Straftätern überhaupt nicht bewusst sind.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass natürlich neben der fachlichen Vorbildung auf jeden Fall eine in der Anlage wurzelnde sozialpädagogische Begabung und Neigung wichtig ist, die auch vor den gerade im Jugendstrafvollzug unvermeidlichen Misserfolgen und Enttäuschungen nicht resigniert. Die Verbindung von beidem – der inneren Grundhaltung und einer auf die Besonderheiten des Jugendstrafvollzugs ausgerichteten intensiven Ausbildung – erscheint mir insbesondere für diejenigen Menschen, die sich tagtäglich um die Erziehung der jungen Gefangenen bemühen, mehr als erstrebenswert.

Zum Dritten müssen alle Mitarbeiter regelmäßig motiviert werden, eigene Angebote an die Häftlinge zu machen.

Jeder Vollzugsbedienstete besitzt irgendeine Fähigkeit oder ein Hobby an dem er die Jugendlichen und Heranwachsenden teilhaben lassen kann – und sei es nur ein- oder zweimal im Monat in Form einer kleinen Gruppenveranstaltung. So werden Beziehungen zwischen den Bediensteten und Gefangenen gefestigt und erhalten sofort eine ganz andere, persönlichere Qualität.

Außerdem wird die Eigeninitiative der Mitarbeiter gefördert, ihnen wird die Wichtigkeit ihrer Arbeit bewusst er und das derzeit vorherrschende negative Menschenbild das den jungen Gefangenen häufig von Seiten des Vollzugspersonals entgegenschlägt, kann in ein positiveres verändert werden.

Das heißt konkret: Verdeutlichung der Probleme junger Inhaftierter beim Vollzugspersonal und damit Wecken von Verständnis für die Situation der Inhaftierten Einstellungs- und Verhaltenswandel anregen sowie Schaffung von Voraussetzungen für einen ″menschlicheren″ Umgang mit den Inhaftierten.

Prädestiniert für diese Aufgaben sind aufgrund ihrer Ausbildung die SozialarbeiterInnen der JVA. Sie müssen also in Zukunft neben ihrer Tätigkeit für die Gefangenen viel mehr auch für die kontinuierliche Weiterbildung der MitarbeiterInnen im Strafvollzug eingesetzt werden. Selbstverständlich setzt das voraus, dass die Sozialdienstmitarbeiter sich immer auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Forschung befinden und ständigem Kontakt zu ihren Ausbildungsstätten (Fachhochschulen und Universitäten) halten. Dies erfordert von der Sozialen Arbeit um einiges mehr Engagement als bisher.

Familie mit einbeziehen

Gibt es noch Familie oder andere Bezugspersonen, die den Jugendlichen wichtig sind und die ihnen während ihrer Haftzeit und darüber hinaus Halt geben können gilt es viel stärker noch als bisher, den oft gestörten Kontakt langsam wieder herzustellen oder noch bestehende Verbindungen nach draußen zu festigen.

- Hierzu könnten beispielsweise monatlich feste Eltern- und Familienstunden installiert werden in denen eine Annäherung ermöglicht werden kann oder Gruppenveranstaltungen in denen die jungen Straftäter zusammen mit den Angehörigen unter fachlicher Anleitung des Sozialarbeiters die Entlassung vorbereitet und geprobt oder bisher schief Gelaufenes im gegenseitigen Miteinander bearbeitet werden kann u.ä.

- Auch für diese Aufgaben sind SozialarbeiterInnen mit besonderem Einfühlungsvermögen und einem langen Atem gefragt, denn um die Eltern und andere in Frage kommende Bezugspersonen erst einmal zur Mitarbeit zu mobilisieren bedarf es zunächst einiger Vorarbeit und damit verbundenen hartnäckigen Einsatz (weit über das derzeit vorherrschende Maß hinausgehend).

- Außerdem müssen sich für diesen Auftrag (ebenso wie den o.g. Vorschlag der Vernetzung mit Ausbildungsbetrieben und potentiellen Firmen, in denen die Jugendlichen ihre im Gefängnis angefangene Ausbildung fortsetzen können) die Sozialdienstmitarbeiter als Vertreter der Jugendstrafvollzugsklientel dafür einsetzen, dass der Jugendstrafvollzug dezentralisiert wird und nicht wie es bisher die Praxis ist, dass die Bezugspersonen teilweise bis zu 400 Kilometer anreisen müssen, um ihre inhaftierten Kinder/Geschwister/Freunde zu besuchen.

Ehrenamtliche mit einbinden

Von Zeit zu Zeit finden in der JVA Laufen-Lebenau verschiedene ehrenamtliche Veranstaltungen wie Gitarrenkurse statt.

Es können allerdings immer nur sehr wenige Gefangene teilnehmen, da es von jedem dieser Angebote nur ein bis zwei Gruppen gibt. Die potentiellen Teilnehmer müssen sich selbst darum bemühen, in eine Veranstaltung aufgenommen zu werden – oft dürfen sie nur teilnehmen, wenn ihre Stationsbeamten ihnen eine gute Führung bestätigen. Auf diese Art kommen meist die sowieso schon angepassten Gefangenen in den „Genuss“, einige Zeit außerhalb der Gefängniszelle verbringen zu dürfen.

Seitens der Bediensteten wird diese Erlaubnis als eine Vergünstigung für den Gefangenen gesehen und nicht als Chance, soziale (oder andere) Kompetenzen zu erwerben oder zu erweitern. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter werden dabei von den Vollzugsdienstmitarbeitern oft als Störenfriede erlebt, die den geregelten Vollzugsalltag gefährden. Ich habe oft in Erzieherkonferenzen erlebt, dass sogar von Sozialdienstmitarbeitern misstrauisch gefragt wurde: „Was haben solche Leute hier freiwillig zu suchen? Die können doch nicht normal sein, wenn sie hier ohne Bezahlung arbeiten wollen – haben die sonst niemanden?“

Selbstverständlich müssen Ehrenamtliche ebenso wie Hauptamtliche auf ihre Motive hin überprüft werden – allerdings ist das Misstrauen und die Abwehrhaltung diesen Menschen gegenüber (die sich in den meisten Fällen mit den redlichsten Absichten hier engagieren) völlig übertrieben. Meiner Meinung nach geht es hier eher darum, dass manch ein Mitarbeiter Mehraufgaben auf sich zukommen sieht, von denen er sich lieber nicht belastet sähe.

- Hier sind ebenfalls – neben dem Anstaltsleiter – die Sozialarbeiter einer JVA gefordert, zwischen den haupt- und den ehrenamtlichen Mitarbeitern besser zu vermitteln.

Das heißt, regelmäßige Meetings zu organisieren um dort erstens die ehrenamtlichen Mitarbeiter vorzustellen und ihre Beweggründe und Aufgaben zu verdeutlichen, ihre Bedeutung klar zu machen (insbesondere auch für diejenigen Inhaftierten, die sonst niemanden haben, der sich um sie kümmert).

Und zweitens die Ehrenamtliche n besser zu informieren (was in der Anstalt momentan aktuell ist), sie mit in die Vollzugsarbeit zu integrieren und ihnen somit zu vermitteln, dass sie gebraucht werden. Oft habe ich schon erlebt, wie potentielle ehrenamtliche Mitarbeiter entmutigt abgesprungen sind, weil ihre Tätigkeit, ihre Vorschläge, schlimmer noch ihre ganze Person von den Hauptamtlichen ganz einfach ignoriert wurde.

- Es liegt insbesondere in der Hand der Sozialen Arbeit im Vollzug, diese wertvolle, sich zwar noch in den Startlöchern befindliche, aber in den meisten JVAen schon vorhandene Ressource der Freiwillige n besser zu organisieren, neue Engagierte zu rekrutieren und den Strafvollzug auf eine Zusammenarbeit mit so genannten „Anstaltsfremden“ – also Menschen von außen, vorzubereiten, ihm die Angst vor ihnen zu nehmen und zu öffnen.

II. Neue Ressourcen erschließen

Unter der Erschließung neuer Ressourcen verstehe ich zum Beispiel die aktive o.g. Rekrutierung und Ausbildung von Ehrenamtlichen – also das Zugehen auf die Bevölkerung, abzielend auf Menschen, die nicht selbständig die Idee haben oder umsetzen, feiwillig einen Beitrag für unsere Gesellschaft zu leisten – aber bei entsprechendem Impuls dennoch bereit dazu wären. So wird es in naher Zukunft immer mehr Menschen geben, die sich im Ruhestand befinden, selbst keine Kinder oder Familie haben und sich trotzdem wünschen, sich in eine für alle positive Entwicklung unserer Gesellschaft einbringen zu können.

Auch gibt es meiner Erfahrung nach viel mehr Personen aus der Wirtschaft – Unternehmer mit sozialem Verantwortungsbewusstsein als allgemein angenommen wird.

Diese Zielgruppen gilt es anzusprechen und für ein persönliches Engagement zugunsten der jungen Straffälligen zu gewinnen. Diese Arbeit führt, wenn sie kontinuierlich unter professioneller Anleitung und Organisation stattfindet auch zu mehr Sicherheit in unserer Gesellschaft.

Es ist gerade die so genannte Sicherheit, die jeder will und die nur gewonnen werden kann, wenn wir die Jugendlichen bereits zu Beginn ihrer kriminellen Karriere (die im derzeit praktizierten Jugendstrafvollzug in Begriff ist, sich zu verfestigen) abfangen, auffangen und auf unsere Seite ziehen.

- Auf Dauer kann dieses Vorhaben nur gelingen, wenn die für sie im Strafvollzug zuständigen Personen ihnen andere Wege als die bisher eingeschlagenen eröffnen, sich draußen zu beweisen und dazu braucht es Menschen, die sich um sie kümmern, auf die Verlass ist, die ihnen neue Perspektiven geben und Leute, die sie sich zum positiven Vorbild nehmen können.

→ Enorm wichtig sind hierbei einerseits starke Charaktere mit denen sie es tagtäglich im Gefängnis zu tun haben aber auf der anderen Seite ebenso „ganz normale“ Bürger von draußen, die für die jungen Häftlinge Brücken bauen, damit für sie nach der Entlassung so etwas wie ein Neuanfang erst möglich wird.

Die Erschließung neuer Ressourcen kann auch bedeuten, dass Soziale Arbeit im Jugendstrafvollzug sich aufmacht, z.B. mit Prominenten in Kontakt zu treten und sich diese zu Verbündeten im Kampf gegen kriminelle Karrieren macht.

- Aktuell stehen bei den jungen Männern z.B. Rapper hoch im Kurs, die selbst oft eine kriminelle Vergangenheit haben und mithilfe ihrer Musik den Absprung geschafft haben. Was spricht dagegen, sich ihre Beliebtheit bei den Jungs zunutze zu machen, sie einzuladen und sich ihre Geschichte berichten zu lassen? Wie sie es geschafft haben, auch ohne Straftaten durch das Leben zu kommen und Aufmerksamkeit durch Kreativität zu erlangen und nicht durch die Verletzung der Grundrechte ihrer Mitmenschen.

Durch meine wöchentliche Entspannungsgruppe weiß ich um die Bedeutung von derartigen Vorbildern bei den Gefange-nen. Auch hier herrscht bei den Bediensteten großer Vorbehalt gegenüber einer etwaigen Präsentation eines solchen Idols (aus für mich derzeit noch nicht nachvollziehbaren Gründen).

→ Mindestens genauso gefragt bei den Inhaftierten, die während des Knastaufenthaltes häufig erst ihre Begabung für sportliche Aktivitäten entdecken (was auch daran liegen mag, dass es an Alternativangeboten mangelt) sind übrigens Sportler wie der Ex- Profifußballer Stefan Effenberg – der sich, wie kürzlich zu lesen war, für straffällige Jugendliche engagieren soll oder auch Boxer usw.

Die Vertreter der Jugendlichen, die Sozialarbeiter, müssen das Selbstbewusstsein entwickeln, an solche Persönlichkeiten heranzutreten und ihnen zu verdeutlichen, dass sie aufgrund ihrer Vorbildfunktion besonders geeignet sind, den Straffälligen neue Perspektiven zu vermitteln. Aufgrund ihrer Öffentlichkeit sind es genau diese Leute, die das Thema Jugendstrafvollzug sowie alle damit verbundenen Probleme bekannt machen und in das öffentliche Bewusstsein rücken können.

- Unter der Erschließung neuer Ressourcen verstehe ich somit auch das Verständnis wecken in der Öffentlichkeit für die Situation straffällig gewordener inhaftierter Jugendlicher und die Möglichkeit für einen gegenseitigen Austausch eröffnen.

Exkurs

Hierzu haben zum Beispiel meine Gruppenteilnehmer zusammen mit mir eine Vision entwickelt, die zugleich auch eine Warnung für gefährdete Jugendliche in von Jugendkriminalität bedrohten oder bereits betroffenen Stadtteilen bzw. ländlichen Gegenden sein könnte. Als ich für meine Diplomarbeit mehrere Interviews mit den jungen Häftlingen durchführte und in der JVA Laufen Statistiken zur Herkunft der Betroffenen las, stellte ich fest, dass es beispielsweise im Raum München Stadtteile gibt, aus denen mehr Inhaftierte stammen, als aus anderen. Dasselbe gilt für bestimmte ländliche Regionen Bayerns.

Die mir in meiner Gruppe anvertrauten Jugendlichen und ich könnten uns zum Beispiel vorstellen, dass im Rahmen eines Projektes in der JVA Laufen-Lebenau einsitzende oder bereits entlassene Jugendliche in eines der stark von Jugendkriminalität betroffenen Stadtgebiete gehen und dort gemeinsam mit den dort lebenden Jugendlichen zum gegenseitigen Austausch eine Art Workshop zu veranstalten, in dem es um das Thema Jugendkriminalität und Jugendstrafvollzug gehen soll – transportiert durch das Medium Kunst, wie und in welcher Form die Jugendlichen selbst sie verstehen und ausdrücken. In der Jugendstrafanstalt ist gerade aktuell, sich Raptexte auszudenken und sich über die vergitterten Fenster Rapbattles zu liefern.

Von dieser (oder der jeweils aktuellen) Kunstform könnte man Gebrauch machen um ihre jeweiligen Lebenswege aus dem Gefängnis heraus transportieren und einer breiteren Öffentlichkeit (evtl. unter Einbeziehung der Presse) zugänglich zu machen - wie sie in den Knast gekommen sind, ihre Erlebnisse und Gedanken während der Haft oder was sie sonst noch den Jugendlichen und Erwachsenen draußen mitteilen wollen.

Ein anderes beliebtes Hobby, dem die Gefangenen in ihren Hafträumen nachgehen ist das Schreiben von Gedichten oder das Zeichnen von Tattooentwürfen. Begleitend zu einer Rapbattleveranstaltung könnte man eine Ausstellung mit Tattooentwürfen der Gefangenen inszenieren und in den Pausen zwischen den Rapbattles könnten sie ihre Gedichte vorlesen. Diese Rapbattles könnten zwischen einem inhaftierten Jugendlichen und einem stadtteilansässigen Jugendlichen stattfinden. Ebenso könnten die Gedichtevorlesungen in gegenseitigem Wechsel ablaufen, genauso wie in der Ausstellung der Tattooentwürfe eigene Kunstwerke der Jugendlichen "draußen" zu sehen sein sollen. Ort der Veranstaltung könnte ein Kulturhaus oder ein öffentlicher Platz eines von Jugendkriminalität bedrohten Stadtteils oder einer Ortschaft sein. Denkbar wäre, in Zusammenarbeit mit der Polizei – die an der Entwicklung von kriminalitätspräventiven Maßnahmen interessiert sein dürfte – und mit den im Stadtteil zuständigen Sozialarbeitern ein solches Vorhaben zu planen.

Bei der Entwicklung unserer Vision war den jungen Gefangenen übrigens schon klar, dass es sich hierbei vorerst um eine reine Fiktion handelt und dass der Jugendstrafvollzug für derartige Aktivitäten zur Kontaktaufnahme mit der „realen“ Welt seitens der Inhaftierten lange noch nicht bereit ist.

B Die Übergangsphase – von Drinnen nach Draußen:
Netzwerke schaffen

1. Intensivere Entlassungsvorbereitung im Gefängnis

Bis jetzt gibt es im bayerischen Jugendstrafvollzug keine einheitlichen Richtlinien welche Entlassungsvorbereitungen getätigt werden müssen - zunehmend können auch die bisher geltenden Mindestanforderungen (geeigneter Wohnplatz, Arbeit, Ausbildung, Schule usw.) nicht eingehalten werden, ich habe z.B. selbst oft erlebt, dass ein Achtzehnjähriger in eine einfache Pension ohne Arbeitsplatz o.ä. entlassen wird – zwei Monate nach der Entlassung kommt er wieder in Haft; Schwierigkeit im Alter zwischen 18 und 21: Weder Jugend- noch Sozialamt fühlen sich zuständig, häufig werden Wohn- oder Ausbildungsmaßnahmen versagt…

notwendig ist eine viel stärkere Vernetzung mit allen in Frage kommenden öffentlichen (und privaten) Ämtern und Hilfeanbietern

- Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe:

Bisher habe ich unter Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe erlebt, dass nachdem der junge Gefangene sein Entlassungsgesuch gestellt hat, der zuständige Sozialdienstmitarbeiter den zuständigen Bewährungshelfer anschreibt und ihn bittet zu prüfen, ob der Jugendliche zurück zu den Erziehungsberechtigten kann.

Oft kam dann vom Bewährungshelfer sogar das OK nach lediglich telefonischer Absprache mit den Eltern! Es wird teilweise also nicht einmal persönlich geschaut, wohin der junge Mann eigentlich entlassen werden soll.

Äußerst selten kommt die Bewährungshilfe zu Besuch in das Gefängnis oder ist wenigstens an einem Briefwechsel interessiert, so dass bereits von hier aus eine Beziehung zum Gefangenen aufgebaut oder eine schon bestehende gefestigt werden könnte.

Das Problem hierfür ist vermutlich auch wieder darin zu suchen, dass die Jugendstrafvollzugsanstalt viel zu weit vom Entlassungsort der Jugendlichen entfernt liegt.

- Geeignete Lösung: Dezentralisierung und Regionalisierung der Jugendstrafanstalten.

Dass die Bewährungshilfe von sich aus mit den Betreuern in der Anstalt in Kontakt tritt habe ich äußerst selten erfahren.

- Appell an die Bewährungshilfe: Zusammenarbeit mit der Jugendstrafanstalt (Beide müssen von sich aus in Aktion treten bzw. es muss gemeinsam eine Regelung vereinbart werden, wer den Erstkontakt herstellt).

Nur ein Beispiel unter vielen für mangelnde Entlassungsvorbereitung:

Ich habe die meisten Jugendlichen auf meiner Station so kennen gelernt, dass sie gerne selbst etwas beitragen würden, um draußen einen Job zu finden. Hier jedoch scheitert es an den einfachsten Mitteln:

Sie müssen erstens ihre Bewerbung mit der Hand (!!!) schreiben – dabei mangelt es nicht einmal an Computern in der Anstalt, sondern an Personal, das mit ihnen in den Computerraum geht und mit ihnen zusammen Bewerbungen schreibt oder mit ihnen ein Bewerbungstraining macht…

(Ehrlich gesagt: Mein Mann und ich haben selbst eine Firma und wenn wir ein solches Bewerbungsschreiben bekämen und wüssten nicht, wie es um die Bewerber aus dem Jugendstrafvollzug steht – es würde voraussichtlich leider im Papierkorb landen).

Ich habe auch schon gehört, wie Vollzugsdienstmitarbeiter zu bewerbungswilligen Inhaftierten sagten, sie bräuchten erst gar nicht versuchen, sich zu bewerben, da der Arbeitsmarkt ″eh schon durch „normale“ Arbeitssuchende″ ausgeschöpft sei.

Vor einigen Jahren kam alle zwei Wochen eine Mitarbeiterin vom Arbeitsamt – anstatt diese Besuche zu intensivieren, sind sie leider weniger geworden.

- Arbeitsagentur verstärkt mit einbeziehen – gezielte (speziell auf die besondere Situation Haftentlassener zugeschnitten) intensive Bewerbungstrainings (z.B. mittels Selbstkontrolle durch Videoaufnahmen) und Beratungen für alle Inhaftierten.

2. Übergangsbegleitung – sicher in Freiheit

Nachdem die ganze Haftzeit für den einzelnen Betroffenen sich sehr lange hinziehen kann und die meisten Häftlinge das Gefühl haben, die Zeit im Gefängnis würde nie enden, kann der Tag der Entlassung dann fast so etwas wie Schock sein.

Das liegt auch mit daran, dass die Jugendlichen oft erst eine Woche oder zwei bis drei Tage vorher erfahren, dass sie nun entlassen werden (ich habe sogar schon erlebt, dass ein Jugendlicher, der weit über zwei Jahre (!!) seines jungen Lebens ununterbrochen in der Anstalt verbrachte, erst am Abend zuvor Bescheid bekam, dass er am nächsten Morgen mit dem Zug nach Hause fahren kann).

„Plötzlich steht man vorm Gefängnistor und weiß eigentlich gar nicht, was jetzt los ist… was man machen soll und wo man hingehen soll… auch wenn man drin grad noch die besten Vorsätze gehabt hat… dann geht man halt wieder zu denen, die man kennt“ (aus meinen Interviews zur Diplomarbeit). So oder so ähnlich geht es vielen der Entlassenen.

Eine denkbare Möglichkeit - die ich für äußerst sinnvoll halte und daher auch schon in meiner Diplomarbeit vorgeschlagen habe, die allerdings auch wieder die Dezentralisierung des Jugendstrafvollzugs sowie eine intensive Vernetzung von Bewährungshilfe, Gefängnissozialarbeit und aller anderen verfügbaren und unbedingt auszuschöpfenden Hilfsangebote voraussetzt - wäre beispielsweise, dass während der Haft begonnene, sozialpädagogische Interventions- und Unterstützungsangebote auf die Zeit nach der Entlassung ausgeweitet werden.

Oftmals gehen junge Inhaftierte während ihrer Zeit im Gefängnis erstmals in ihrem Leben eine verlässliche Beziehung zu ihrer BetreuerIn ein, die mit der Entlassung dann einen jähen Abbruch findet. Mit der Zuständigkeit der SozialarbeiterIn über die Haft hinaus (z.B. während der Bewährungszeit) hätte der jugendliche Straftäter auch nach der Entlassung eine ihm vertraute Person, an die er sich bei Problemen wenden kann. Auch müsste er nicht zum wiederholten Mal einen Beziehungsabbruch bewältigen (wie im Leben von vielen der jungen Inhaftierten schon oft geschehen).

Eine weitere Möglichkeit im Sinne von verlässlichen Beziehungen – und darum geht es meiner Meinung nach hauptsächlich bei den jugendlichen Straftätern – wäre, dass man auch ehrenamtliche Mitarbeiter findet die bereit sind, über die Haft hinaus als Ansprechpartner und Mentoren für die Entlassenen zu fungieren. Beratungs- und Betreuungsangebote sollten dann für solche Bereitwilligen zur Verfügung stehen.

Da mein Mann, wie bereits erwähnt, als ehrenamtlicher Betreuer tätig ist, weiß ich um die Schwierigkeit, eine wirklich vertrauensvolle und verlässliche Beziehung zu einem Gefangenen herzustellen.

Viele Menschen die mit Straftätern arbeiten haben natürlicherweise Probleme, sich auf die Jugendlichen wirklich einzulassen. Sie befürchten, dass sie nach der Entlassung der Jugendlichen in irgendwelche kriminelle Machenschaften verstrickt oder gar selbst von ihren Schützlingen überfallen und ausgeraubt werden. Daher achten sie darauf nicht zu viel von sich preis zu geben – dass eine solche Beziehung nie von uneingeschränktem gegenseitigem Vertrauen geprägt sein wird ist klar. Deshalb kann sie sich selbstverständlich nur auf die Haftzeit beschränken – dennoch finde ich auch eine solche Verbindung wichtig, richtig und für enorm förderungswürdig.

Aber ich denke es gibt auch Personen, die für noch mehr Einsatz bereit und auch dazu befähigt wären – diese Menschen zu finden und ihnen professionelle Unterstützung zu geben für den Umgang mit jungen Leuten deren Start in das Leben nicht ganz optimal war, wäre ein weiterer zentraler Auftrag an die Soziale Arbeit in und um den Jugendstrafvollzug.

C Ankommen in der Gesellschaft

Nach wie vor ist es ist in unserer Gesellschaft ein Tabu, offen und ehrlich zu einer selbst erlebten kriminellen Vergangenheit zu stehen. Menschen mit dem Makel einmal im Knast gewesen zu sein, müssen ständig mit der Angst leben, dass der Nachbar, der neue Freund, der potentielle Arbeitgeber, der Kollege oder später vielleicht sogar das eigene Kind alles erfährt und sie ab diesem Zeitpunkt misstrauisch beobachtet werden oder gar sofort der Kontakt zu ihnen abgebrochen wird.

Was zu ihrer Straffälligkeit geführt hat, was sie im Vorfeld ihrer kriminellen Laufbahn oder während ihrer Haft an psychischer Gewalt, Stigmatisierung und Ausgrenzung erlebt haben und was das Erlebte beim einzelnen Jugendlichen bis weit ins Erwachsenendasein hinein bewirkt will niemand wissen – oder kann vielleicht auch keiner wissen solange diese Problematik nicht in die Öffentlichkeit gelangt.

Wirklich ankommen in der Gesellschaft kann meiner Meinung nach ein Mensch mit krimineller Vergangenheit nur, wenn er offen zu seinen Straftaten und ebenso dazu, dass er zu ihrer Verbüßung im Gefängnis gesessen hat stehen kann und seinen Mitmenschen ehrlich und ohne Angst, deshalb fallen gelassen zu werden, gegenübertreten kann. Dies bedeutet, dass dem „normale“ Bürger zunächst verständlich erklärt werden muss, dass es bestimmte Umstände gibt, die einige seiner Mitmenschen kriminell werden lassen – aber auch, dass insbesondere junge Menschen sich ändern können – und, dass eine Maßnahme zur Herbeiführung einer solchen Veränderung ist, das derzeit bestehende Resozialisierungssystem (das den Jugendstrafvollzug als letzte Möglichkeit für eine Verhaltensänderung der Jugendlichen vorsieht) mit seiner Hilfe um- und auszubauen.

Jugendstrafvollzug arbeitet noch zu sehr im Verborgenen und daher braucht er engagierte („umtriebige“ – wie es im Strafvollzugsjargon so schön heißt) Mitarbeiter die sich trauen, Missstände aufzudecken, gegebenenfalls bekannt mahen und die Volksvertreter wie auch die Bürger selbst zur Mithilfe aufzufordern, damit Resozialisierung - wie wir alle uns sie wünschen - gelingen kann.

Leider kommt jedoch das im Vollzug vorherrschende Elend erst durch Vorfälle wie in der JVA Siegburg zum Vorschein. Dann geht ein kurzer Aufschrei durch die Medien und nach ein paar Tagen und der Ankündigung, Gemeinschaftshaftplätze in den Jugendstrafanstalten würden in Zukunft abgeschafft, wird wieder zur Tagesordnung übergegangen.

Auch hier frage ich mich immer wieder:

Wo ist die Stimme der Sozialen Arbeit zu hören? Gehört dieses Klientel nicht zu unserem Aufgabengebiet? Warum zum Beispiel hört man nie etwas von der Anstalt in der die jüngsten Straftäter Bayerns untergebracht sind?

Gerade hier wäre doch meines Erachtens nach eine sozialtherapeutische Abteilung (wieso eigentlich nur eine Abteilung und nicht Sozialtherapie in der ganzen Anstalt?) schon längst sinnvoll – und nicht erst in Neuburg-Herrenwörth, wo diejenigen, die jetzt in Laufen-Lebenau einsitzen erst später (nach erneuten Straftaten) wieder inhaftiert werden?

Liegt es vielleicht an der Nähe zur Landeshauptstadt und dass somit hier die bayerische Justizministerin schneller öffentlichkeitswirksam vor Ort sein kann? Oder sind dort ein „umtriebigerer“ Anstaltsleiter oder Sozialarbeiter im Einsatz?

Für meine Vorstellung von Gefängnissozialarbeit halten die Zuständigen sich zu sehr im Hintergrund. Solche Fragen müssen gestellt werden dürfen und verlangen dringend nach einer Antwort.

Mir gehen auch die ernst genommenen Stimmen derjenigen Menschen, deren Biographie durch eine kriminelle Karriere beeinflusst worden ist ab.

Natürlich, zu Antiaggressivitätstrainings oder manchmal auch zu Veranstaltungen der ehrenamtlichen Straffälligenbetreuung oder als Beiwerk wissenschaftlicher Vorträge und Ähnlichem werden sie gerne einmal als „Vorzeigeresozialisierte“ mitgenommen und präsentiert. Aber wenn sie dann einmal – als echte Experten – Vorschläge bringen dürfen oder (sicher gut gemeinte) Empfehlungen von Fachleuten kritisieren, werden sie schnell belächelt oder gar als Miesmacher bzw. Pessimisten abgetan.

Wie eingangs bereits erwähnt finde ich, dass es einige gute Ansätze im Jugendstrafvollzug gibt – schulische und berufliche Maßnahmen, Antiaggressivitäts- und soziale Kompetenztrainings, ehrenamtliche Betreuer, Sport-, Musik- und andere Angebote in denen Gefangene soziale Umgangsformen erwerben können usw. – sie müssen allerdings intensiv und kompetent angewandt und eingeübt werden um für ein Leben in Freiheit tauglich sein zu können.

Die allergrößte Chance die der Freiheitsentzug den jungen Menschen bieten könnte wäre, dass sie anhand von positiven Vorbildern in Form von verbindlichen Vollzugsdienstmitarbeitern den respektvollen und achtsamen Umgang mit ihren Mitmenschen draußen erfahren und proben könnten (dies beinhaltet nach meiner Auffassung die gesetzliche Vorgabe der Erziehung zu einem rechtschaffenen Lebenswandel).

Die Möglichkeit der Einstellung geeigneter Mitarbeiter für eine solche Vorstellung von Jugendstrafvollzugsarbeit in den bayerischen Jugendstrafvollzugsanstalten ist nach meiner Erkenntnis in den nächsten zehn Jahren gegeben, da viele der derzeit Bediensteten (zumindest aus den Fachdiensten) sich dann aus dem Berufsleben altersbedingt zurückziehen werden. Es mag sich etwas brutal anhören, aber dennoch glaube und sage ich, ein Wandel des Menschenbildes und der immer noch altertümlich anmutenden Grundeinstellung der Mitarbeiterschaft im Strafvollzug ist nur zu erreichen, wenn eine grundlegende Umstrukturierung auch mithilfe neuer Belegschaften durchgeführt wird.

Im Zuge dieser Umgestaltung würde ich sogar soweit gehen, bevorzugt Fachdienstmitarbeiter einzustellen, die halbtags in der JVA arbeiten, ein Viertel der verbleibenden Zeit für die Nachsorge ihrer entlassenen Klientel verwenden und ihre restliche Arbeitszeit der Wissenschaft und Forschung ihrer jeweiligen Profession zur Verfügung stellen wollen.

Für diese Aufteilung gibt es meiner Ansicht nach eine Reihe von Gründen. Die beiden wichtigsten scheinen mir zu sein, dass ein Vorwärtskommen im Punkt Erarbeiten von Resozialisierungskonzepten nur gewährleistet ist, wenn Strafvollzugspraktiker mit Wissenschaftlern eng zusammenarbeiten (neue Ideen und Konzepte können z.B. sofort in der Wirklichkeit auf ihre Tauglichkeit geprüft werden – es könnte endlich eine bisher weitgehend fehlende Rückkoppelung stattfinden; Jugendstrafvollzugsarbeit wird sich ihrer gesellschaftlichen Bedeutung bewusst und wird zur Eigeninitiative angeregt usw.) und ob man will oder nicht, arbeitet man in einer geschlossenen Institution wie dem Jugendgefängnis besteht permanent die Gefahr, dass man den Bezug zur Welt draußen und damit seinen eigentlichen Erziehungsauftrag aus dem Blickfeld verliert. Dieser Auftrag beinhaltet mitunter vor allem, die jungen Menschen fit zu machen für ein selbstbestimmtes und die Regeln unserer Gesellschaft achtendes Leben draußen.

Um dieses Staatsanliegen erfüllen zu können muss ich als „Erzieher“ der Inhaftierten und damit als Vermittler der aktuell geltenden Normen aber wissen, was in Freiheit gerade von den wieder Einzugliedernden erwartet wird. Auf dem neuesten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung zu sein, wissen, welche Fähigkeiten z.B. auf dem Arbeitsmarkt gerade von den Menschen besonders gefordert sind oder wie die allgemeine Stimmung momentan außerhalb der Knastrealität ist und flexibel darauf reagieren zu können indem ich das Erfahrene in das Gefängnis transportiere und die sich darin befindlichen gesellschaftlich Ausgeschlossenen vorbereite auf das, was sie nach der Haft draußen erwartet – das kann ich nur, wenn ich beide Welten aktiv miterlebe.

Die Nachsorge, die idealerweise mit der Vorsorge bereits lange vor der Entlassung aus dem Gefängnis begonnen hat (indem z.B. spätestens am Entlassungstag ein geeigneter Therapieplatz – für alle Inhaftierten, seien es Suchtmittelabhängige, Gewaltstraftäter o.a. am Allerbesten unter Einbindung ihrer Bezugspersonen falls es welche gibt, Wohnung, Arbeitsplatz, Bildungsaßnahme usw. feststehen muss), stelle ich mir so vor:

Der während der Haft schon für den jungen Erwachsenen zuständige Fachdienstmitarbeiter ist für eine bestimmte Zeitspanne, die individuell von beiden Parteien eigenständig je nach Bedarf festgelegt wird, zu miteinander vereinbarten Zeiten ansprech- und erreichbar. Er gibt dem Entlassenen Hilfestellung in Fragen des alltäglichen Lebens, vermittelt vielleicht zwischen ihm und seinen Eltern, seinem ehrenamtlichen Betreuer oder sonstigen (eventuell erst während der Haft gefundenen) Bezugspersonen und „übergibt“ ihn behutsam an seinen Bewährungshelfer – kurz, er ist ein zusätzlicher verlässlicher Anker im freien Leben eines jungen Menschen in dem er aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit in einer Extremsituation dessen Lebens eine nicht unerhebliche Rolle eingenommen hat.

Gerade weil wir Menschen uns an Ausnahmesituationen - und damit auch an diejenigen, die sie mit uns durchgestanden oder erlebt haben - im weiteren Verlauf unseres Lebens besonders gut erinnern, darf der Stellenwert eines Betreuers im Strafvollzug für die Biographie seines Schutzbefohlenen nicht unterschätzt werden.

Bei all diesen Bemühungen muss der Staat – und damit jeder einzelne Bürger – sich auch fragen lassen, was die Sicherheit ihm wert ist. Denn wenn wir Schutz vor Straftätern wollen, kommen wir auch an finanziellem Einsatz nicht vorbei.

Ebenso müssen wir uns fragen inwieweit wir bereit sind, staatliche Institutionen - wie zum Beispiel das Jugendamt - für unsere Sicherheit in unsere Privatsphäre hineinschauen und wenn nötig eingreifen zu lassen. Aus meiner Arbeit mit den inhaftierten Jugendlichen weiß ich, dass manchmal die ganze Familie von Kriminalität betroffen ist – da sitzen oft beide Elternteile und die Geschwister abwechselnd in einer JVA und zusätzlich ist die 15jährige Freundin hochschwanger, die ebenfalls keinen gefestigten familiären Backround aufweisen kann. Wie kommen wir an solche eingefahrenen Familienstrukturen heran, damit das Ungeborene bessere Lebenschancen erhält? Und wie verhält es sich bei Familien, deren Kinder auf den ersten Blick nicht so offensichtlich davon bedroht sind „auf die schiefe Bahn“ zu geraten?

Wollen wir kriminelles Verhalten bei davon bedrohten bzw. auffälligen Kindern und Jugendlichen, das sich im Laufe ihres Lebens verfestigt verhindern, muss der Staat sich – wenn die Eltern oder andere Bezugspersonen von sich aus keine Hilfe in Anspruch nehmen – viel früher und nachhaltiger „einklinken“ (am Besten vor der Geburt schon „Elternführerschein“) als bisher. Die Frage ist, ob das von den Mitgliedern unserer Gesellschaft gewollt ist.

Meine persönliche Meinung dazu ist noch nicht ausgereift und abgeschlossen. Eines jedoch weiß ich sicher: Der Status Quo darf so nicht beibehalten werden – Veränderungen sind angesagt für die Zukunft der auf Abwege Geratenen als auch für die Sicherheit und damit für die Freiheit eines jeden Gesellschaftsmitgliedes.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Ausstiegsgedanken - Erste Überlegungen zu Veränderungen des bestehenden Resozialisierungssystems in und um den Jugendstrafvollzug
Hochschule
Hochschule München  (Sozialwesen)
Veranstaltung
Kriminelle Karrieren als Gegenstand kriminologischer Forschung
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
27
Katalognummer
V111193
ISBN (eBook)
9783640092819
Dateigröße
550 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ausstiegsgedanken, Erste, Veränderungen, Resozialisierungssystems, Jugendstrafvollzug, Kriminelle, Karrieren, Gegenstand, Forschung
Arbeit zitieren
Dipl.-Sozialpäd. (FH) Gabriela Springer (Autor:in), 2007, Ausstiegsgedanken - Erste Überlegungen zu Veränderungen des bestehenden Resozialisierungssystems in und um den Jugendstrafvollzug, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111193

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