Die 'Nicht – Rechtzeitig – Zahlung': Anwendung auf eine Fallsituation im Modellunternehmen Calenberger GmbH


Unterrichtsentwurf, 2008

29 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Analyse des Bedingungsfelds
1.1 Daten zur Schüler- und Klassensituation
1.2 Analyse der Kompetenzen der Lehrkraft
1.3 Analyse der Lehrer-Schüler-Situation
1.4 Analyse der sonstigen Rahmenbedingungen

2 Didaktisch-methodische Konzeption
2.1 Analyse der curricularen Vorgaben
2.2 Makrostruktur der Unterrichtseinheit
2.3 Analyse der Thematik
2.4 Auswahl- und Reduktionsentscheidungen der Lerninhalte
2.5 Lernziele und angestrebte Kompetenzen
2.6 Methodische Konzeption des geplanten Unterrichts
2.7 Geplanter chronologischer Unterrichtsverlauf

3 Literaturverzeichnis

4 Anhang

1 Analyse des Bedingungsfelds

1.1 Daten zur Schüler- und Klassensituation

Bei der BR 73 handelt es sich um eine einjährige Berufsfachschulklasse – Wirtschaft - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen (Höhere Handelsschule).

Die Klasse besteht aus zehn Schülerinnen und elf Schülern. Alle Schülerinnen und Schüler verfügen mindestens über den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss-. Eine Schülerin besitzt bereits den Erweiterten Sekundarabschluss I. Die Lernenden sind zwischen 16 und 18 Jahre alt.

1.2 Analyse der vorhandenen Kompetenzen

Fachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler der BR 73 haben bereits den Annahmeverzug als Störung der Auftragsabwicklung kennen gelernt. Der Annahmeverzug wurde am Beispiel des Modell­unternehmens Calenberger GmbH thematisiert. Hier wurde aufgrund eines gültigen Vertrages die Ware geliefert, jedoch die Annahme durch den Kunden verweigert. Die Ware wurde auf dem Rückweg beschädigt. Die Schülerinnen und Schüler haben auf Grundlage von Informationen erkannt, dass sie auf Abnahme und vollständige Bezahlung der Ware bestehen sollten.

Im Hinblick auf das heutige Thema, haben einige Schülerinnen und Schüler bereits Erfahrungen aus Sicht einer in Zahlungsverzug geratenen Privatperson gesammelt. Es ist jedoch nicht anzunehmen, dass sie die grundlegenden Voraussetzungen sowie die resultierenden Rechte kennen. Es ist aber wohl anzunehmen, dass sie intuitiv richtige Aspekte nennen können.

Die schriftlichen Leistungen der Schülerinnen und Schüler sind befriedigend bis genügend. Der Notendurchschnitt der letzten Klausur lag bei 3,6 und war damit um 0,3 schlechter als bei der ersten Klausur. Dabei gab es zuletzt ein sehr breites Mittelfeld. Kamuran hat als einziger Schüler eine gute Leistung erzielt während Robert mit einer mangelhaften Note die schlechteste Leistung gezeigt hat. Robert gleicht diese Leistung jedoch durch eine befriedigende Beteiligung aus.

Die mündliche Beteiligung am Unterricht ist mäßig und nur bei Martin D., Martin B., Mete, Eldan, Robert und Özlem zufrieden stellend. Eine sowohl qualitativ gute als auch quantitativ gute Beteiligung zeigt Kamuran. Vor allem die Schülerinnen sind sehr zurückhaltend. Marcel macht häufig durch seltsame Bemerkungen auf sich aufmerksam.

Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben im Rahmen ihrer Einführungstage zu Beginn des Schuljahres an einem Methodentraining teilgenommen. Dabei wurden u. a. Präsentationstechniken geübt. Bei den Präsentationen von Arbeitsergebnissen ist es jedoch immer wieder notwendig, sie auf Fehler hinzuweisen. Die Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen Unterrichtsstunden praxisorientierte und problemhaltige Arbeitsaufträge in Einzelarbeit, Partnerarbeit und Gruppenarbeit gelöst und diese anschließend im Klassenplenum präsentiert. Dabei wurden sie systematisch seit Schuljahresbeginn an die eigenständige Informationenerarbeitung aus dem Lehrbuch oder aus Informationstexten herangeführt. Die Schülerinnen und Schüler sind noch nicht damit vertraut, ihre Arbeitsschritte selbständig zu planen. Da sie mit der selbständigen Erschließung von Gesetzestexten nicht vertraut sind, ist anzunehmen, dass ihnen dies Schwierigkeiten bereiten wird. Dies werde ich für den geplanten Unterricht berücksichtigen.

Sozialkompetenz

Das Klassenklima kann ich aus meiner Sicht als gut bezeichnen. Es gibt Anzeichen für Abneigungen zwischen Franziska und Daniel N., die sie jedoch nicht offen zeigen. Alle Schülerinnen und Schüler sind offensichtlich in die Klassengemeinschaft integriert.

Trotz zurückhaltender Beteiligung ist die Motivation der Schülerinnen und Schüler zufrieden stellend. Dies führe ich auf die praxisnahe Konzeption der Unterrichtseinheit zurück. Arbeitsaufträge werden von allen befriedigend ausgeführt, wobei es zum Ende der Stunden meist etwas unruhiger wird und die Schülerinnen und Schüler ermahnt werden müssen. Da die Konzentrationsfähigkeit der gesamten Lerngruppe eher als gering einzuschätzen ist, sollten Informationstexte nicht zu lang sein.

1.2 Analyse der Kompetenzen der Lehrkraft

Ich unterrichte das Lernfeld 3 „Leistungen kundenorientiert anbieten und erbringen“ zum ersten Mal. Mit der Problematik der „Nicht-Rechtzeitig-Zahlung“ wurde ich im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit konfrontiert. Hier habe ich Erfahrungen im Bereich kaufmännisches und gerichtliches Mahnverfahren gesammelt. Ich habe Erinnerungsschreiben an säumige Kunden verfasst und Anträge auf Erlass eines gerichtlichen Mahnverfahrens gestellt.

1.3 Analyse der Lehrer-Schüler-Situation

Die Klasse BR 73 unterrichte ich seit Beginn des Schuljahres im Rahmen meines Ausbildungsunterrichts eine Doppelstunde pro Woche. Ich werde dabei von Frau Jünemann als Ausbildungslehrerin betreut. Ich fühle mich von den Schülerinnen und Schülern als Lehrkraft persönlich und fachlich akzeptiert und empfinde die Zusammenarbeit insgesamt als gut und angenehm.

1.4 Analyse der sonstigen Rahmenbedingungen

Der Unterricht im Lernfeld 3 umfasst drei Unterrichtsstunden wöchentlich. Ich unterrichte die Klasse davon jedoch nur zwei Stunden wöchentlich. Dies erfordert eine genaue Absprache zwischen mir und der Klassenlehrerin. Eine Aufteilung der Makrosequenz ist nicht angebracht, da diese prozess­orientiert entwickelt wurde. Der Unterrichtsbesuch findet strategisch zu einem ungünstigen Zeitpunkt statt. Zum einen hat die Klasse in der letzten Stunde vor den Ferien eine Klausur geschrieben, zum anderen ist dies meine erste Stunde nach den Ferien in der Klasse. Wegen des Unterrichtsbesuchs wird darauf verzichtet, die Klausur zurückzugeben. Es ist anzunehmen, dass den Schülerinnen und Schülern die Inhalte der letzten Stunden nicht mehr präsent sind, so dass ich in einer kurzen Wiederholungsphase darauf eingehen werde.

2 Didaktisch-methodische Konzeption

2.1 Analyse der curricularen Vorgaben

Grundlage für die Planung des Unterrichts bilden die vom Niedersächsischen Kultusministerium herausgegebenen Rahmenrichtlinien für die fachrichtungsbezogenen Fächer in der einjährigen Berufsfachschule – Wirtschaft - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen (Höhere Handelsschule), Stand April 2005, sowie der schulinterne Arbeitsplan.

Als zeitlicher Rahmen sind 80 Unterrichtsstunden für das Lernfeld 3 „Leistungen kundenorientiert anbieten und erbringen“ vorgesehen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Störungen im Absatzprozess bearbeiten und die daraus resultierenden Folgen nennen können. Bei der Entwicklung der Lösungen für die Kaufvertragsstörungen, wie z.B. die verspätete Zahlung, sind die rechtlichen Regeln unter Berücksichtigung der Kundenorientierung zu beachten[1].

Auf Grundlage der curricularen Vorgaben hat die Fachgruppe der BBS 11 für das genannte Lernfeld aktuell zwei Makrosequenzen sowie Unterrichtmaterialien entwickelt. Die erste Makrosequenz umfasste 20 Unterrichtsstunden. Darin wurden die rechtlichen Grundlagen des Vertragsrechts behandelt. Die Entwicklung der zweiten Makrosequenz ist noch nicht abgeschlossen. Sie wird etwa 30 Unterrichtsstunden umfassen. In dieser aktuellen Makrosequenz steht der Prozess der Kundenauftragsbearbeitung im Mittelpunkt. Dazu gehört auch die Bearbeitung der möglichen Störungen Annahme- und Zahlungsverzug.

2.2 Makrostruktur der Unterrichtseinheit

Die Makrostruktur wurde in einer Tabelle dargestellt und ist dem Anhang zu entnehmen[2]. Grundlage der geplanten Makrostruktur ist der Prozess der Kundenauftrags­bearbeitung. Schwerpunkte sind dabei die Bearbeitung der Kundenanfrage, das Erstellen von Angeboten, die Bearbeitung der Bestellung, der Kaufvertrag als Verpflichtungsgeschäft, die Abwicklung des Kaufvertrages mit der Erstellung der Rechnung und der Versendung der Ware. Daran knüpfen die Störungen Annahme- und Zahlungsverzug an.

Die Inhalte des Lernfeldes „Leistungen kundenorientiert anbieten und erbringen“, wurden anhand des Modellunternehmens Calenberger GmbH erarbeitet. Die Calenberger GmbH wurde auch in die aktuelle Makrosequenz einbezogen.

2.3 Analyse der Thematik

Die Inhalte der geplanten Unterrichtsstunde „Nicht-Rechtzeitig-Zahlung“ weisen unterschiedliche Verflechtungen auf, die im Folgenden kurz dargestellt werden.

Die juristische Dimension bildet den Schwerpunkt der thematischen Analyse und wird im Folgenden stichwortartig skizziert[3]:

Die Nicht-Rechtzeitig-Zahlung zählt zu den Pflichtverletzungen im Erfüllungsgeschäft und ist im BGB sowie im HGB geregelt.

Auf Grundlage des § 433 II ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

Die Zahlung hat sofort, spätestens zu einem bestimmten Termin oder einem bestimmbaren Termin zu erfolgen (§ 271 BGB).

Voraussetzungen für das Eintreten der Nicht-Rechtzeitig-Zahlung ist die Fälligkeit der Zahlung, eine verspätete bzw. unvollständige Zahlung sowie das Verschulden des Käufers (§§ 271, 276, 286 I BGB)

Der Schuldner gerät nach dem Eintritt der Fälligkeit in Verzug oder wenn der Käufer durch den Verkäufer gemahnt wurde. Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn die Leistungszeit kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar ist, der Schuldner die Leistung verweigert oder besondere Gründe vorliegen (§ 286 BGB).

Die Rechte des Gläubigers auf Schadensersatz neben/statt der Leistung, Ersatz des Verzugsschadens, Verzugszinsen und Rücktritt vom Vertrag bestimmen sich nach den §§ 280, 281, 288, 323, 325, 346, 349 BGB und §§ 353, 376 HGB.

Die betriebswirtschaftliche Dimension:

Auf eine Nicht-Rechtzeitig-Zahlung erfolgen in der Praxis im Rahmen des kaufmännischen Mahnverfahrens eine Zahlungserinnerung und bis zu drei schriftliche Mahnungen. Damit ergibt sich auch die Verbindung zum kaufmännischen Schriftverkehr.

[...]


[1] Vgl. Niedersächsisches Kultusministerium (2005), S. 16.

[2] Vgl. Anhang 1: Makrostruktur

[3] Vgl. BGB (2005) und HGB (2007)

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Die 'Nicht – Rechtzeitig – Zahlung': Anwendung auf eine Fallsituation im Modellunternehmen Calenberger GmbH
Autor
Jahr
2008
Seiten
29
Katalognummer
V111465
ISBN (eBook)
9783640095186
ISBN (Buch)
9783640829026
Dateigröße
870 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Nicht, Rechtzeitig, Zahlung, Anwendung, Fallsituation, Modellunternehmen, Calenberger, GmbH
Arbeit zitieren
Dipl. Handelslehrerin Jacqueline Weiler (Autor:in), 2008, Die 'Nicht – Rechtzeitig – Zahlung': Anwendung auf eine Fallsituation im Modellunternehmen Calenberger GmbH , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111465

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