Das Thema des Jugoslawienkonfliktes ist noch nicht abgeschlossen und hat durch die neuesten Entwicklungen weitere Kapitel hinzugewonnen. Der geplante Eu-Beitritt Sloweniens sowie die in Aussicht-Stellung von Aufnahmeverhandlungen zur EU für Kroatien haben gewisse Prozesse in der weiteren Bearbeitung dieses Krieges beschleunigt. Kroatien hat nur auf Druck der EU einen der bekanntesten kroatischen Kriegsverbrecher (M. Babić) mit Hilfe von Interpol und den spanischen Behörden gestellt, um einen Schritt weiter in Richtung des EU-Beitrittes zu gehen.
Hinzu kommen der Selbstmord des Kriegsverbrechers und „serbischen Kroatenführers“ Milan Babić und der plötzliche Tod des ehemaligen jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milošević. Die letzten zwei Ereignisse bringen gerade das eigens für die Ahndung der Kriegsverbrechen geschaffene Uno-Kriegsverbrechertribunal und damit die Uno als Global Governance Akteur schlechthin unter Druck. Im weiteren erhielt dieses Thema durch die Klage Bosnien-Herzegowinas vor dem Gerichtshof in Den Haag gegen Serbien-Montenegro am 27.02.2006 weiteren Zündstoff .
Anhand dieser eminenten Faktoren lassen sich mehrere Fragestellungen für diese Arbeit zu Grunde legen:
- Inwiefern hat Global Governance im Jugoslawienkonflikt eine Rolle gespielt?
- In welchen Formen hat sich Global Governance gezeigt?
- Waren die angewendeten Global Governance Maßnahmen erfolgreich?
- Welche Rückschlüsse auf die Veränderung im Global Governance Konzept lassen sich durch den Jugoslawienkrieg feststellen?
Die zuvor genannten Fragestellungen sollen in dieser Hausarbeit bearbeitet und beantwortet werden. Zunächst wird eine Diskussion über die verschiedenen Begriffe der internationalen Beziehungen und die verschiedenen Versionen des Global Governance Begriffes auf ihre Verwendbarkeit geprüft werden. Daran anschließend wird das Handeln mehrerer Staaten im Zusammenhang des Jugoslawienkonfliktes analysiert.
Gliederung
2. Einleitung
3. Grundannahmen der Global Governance Forschung
3.1. Der Global Governance Begriff
3.2. Was bedeutet Global Governance?
4. Multilateralismus als Form des globalen Handelns
5. Der Jugoslawienkonflikt: Ablauf der Geschehnisse
5.1. Vor dem Konflikt
5.2. Der Beginn des Konfliktes
6. Global Governance im Jugoslawienkonflikt – Chronik des internationalen Handelns
6.1. Vom Beginn bis zum Vance – Owen – Plan
6.2. Vom Vance – Owen – Plan bis Dayton
6.3. Von Dayton zum Kosovo
7. Fazit:
8. Literaturverzeichnis:
9. Anhang:
2. Einleitung
Das Thema des Jugoslawienkonfliktes ist noch nicht abgeschlossen und hat durch die neuesten Entwicklungen weitere Kapitel hinzugewonnen. Der geplante Eu-Beitritt Sloweniens sowie die in Aussicht-Stellung von Aufnahmeverhandlungen zur EU für Kroatien haben gewisse Prozesse in der weiteren Bearbeitung dieses Krieges beschleunigt. Kroatien hat nur auf Druck der EU einen der bekanntesten kroatischen Kriegsverbrecher (M. Babić) mit Hilfe von Interpol und den spanischen Behörden gestellt, um einen Schritt weiter in Richtung des EU-Beitrittes zu gehen. Hinzu kommen der Selbstmord des Kriegsverbrechers und „serbischen Kroatenführers“[1] Milan Babić und der plötzliche Tod des ehemaligen jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milošević. Die letzten zwei Ereignisse bringen gerade das eigens für die Ahndung der Kriegsverbrechen geschaffene Uno-Kriegsverbrechertribunal und damit die Uno als Global Governance Akteur schlechthin unter Druck. Im weiteren erhielt dieses Thema durch die Klage Bosnien-Herzegowinas vor dem Gerichtshof in Den Haag gegen Serbien-Montenegro am 27.02.2006 weiteren Zündstoff[2].
Anhand dieser eminenten Faktoren lassen sich mehrere Fragestellungen für diese Arbeit zu Grunde legen:
Inwiefern hat Global Governance im Jugoslawienkonflikt eine Rolle gespielt?
In welchen Formen hat sich Global Governance gezeigt?
Waren die angewendeten Global Governance Maßnahmen erfolgreich?
Welche Rückschlüsse auf die Veränderung im Global Governance Konzept lassen sich durch den Jugoslawienkrieg feststellen?
Die zuvor genannten Fragestellungen sollen in dieser Hausarbeit bearbeitet und beantwortet werden. Zunächst wird eine Diskussion über die verschiedenen Begriffe der internationalen Beziehungen und die verschiedenen Versionen des Global Governance Begriffes auf ihre Verwendbarkeit geprüft werden. Daran anschließend wird das Handeln mehrerer Staaten im Zusammenhang des Jugoslawienkonfliktes analysiert. Abschließend sollen die Fragestellungen in einem Fazit beantwortet werden.
3. Grundannahmen der Global Governance Forschung
Es lassen sich zur Zeit einige Global - Governance - Ansätze ausmachen jedoch gibt es in der wissenschaftlichen Diskussion wenig Einigkeit über einen einzelnen Ansatz, der das gesamte Thema begrifflich fassen und alle Faktoren in Einklang bringen könnte.
Die zwei klassischen Sichtweisen internationaler Beziehungen und damit auch der Sichtweisen der internationalen Beziehungen zu Beginn des Global Governance sind der sog. „Realismus“ und der sog. „klassische Liberalismus“.
Der Liberalismus geht von der grundlegenden These aus, dass die Menschheit im Grunde gut sei, eine allgemeine internationale Interdependenz unter den einzelnen Staaten vorherrsche und somit eine positive Weiterentwicklung der internationalen Beziehungen gewährleistet sei[3]. Der Realismus hingegen geht von einer diametral entgegengesetzten Grundannahme aus. Jeder Mensch, und damit auch jeder Staat als Repräsentant einer bestimmten Anzahl von Menschen, sei selbst- und machtsüchtig. Aus dieser Annahme resultierend seien Staaten auf sich alleine gestellt und müssten in den anarchischen Verhältnissen der internationalen Beziehungen nach dem geringsten Risiko suchen[4].
„The disjuncture may result in the resurgence of subnational ties and the reassertion of ethnic and religious identity. No longer does the state-centric world of the realists and traditional liberals exist.”[5]
So musste es zwangsweise zu einem oder mehreren neuen Global - Governance - Ansätzen kommen. In dieser Entwicklung stellen der Niedergang des real existierenden Sozialismus und dem damit zusammenhängenden Machtzerfalls und Machtvakuums nach dem Untergang der Sowjetunion und dem daraus resultierenden Zusammenbruch der SFR Jugoslawien eminente Faktoren dar. Nach Keohane[6] muss ein völlig neues Konzept entwickelt werden, in dem die Beziehungen der „complex interdependence“[7] klar erfasst und dargestellt werden können.
„Global Governance during the next decades will have to deal with threats of force as well as with economic interdependence. … American, and western, view of the world – an orientation that accepts responsibility for more far reaching action against poverty and injustice, without accepting the responsibility to govern other societies.”[8].
Diese Faktoren der internationalen gegenseitigen Abhängigkeiten haben vor allem durch den Effekt der weltwirtschaftlichen Globalisierung[9] begonnen das internationale System zu beeinflussen und zu verändern. Bei Keohane klingt allerdings eine westliche bzw. amerikanische Dominanz in den internationalen Beziehungen an, die später noch zu behandeln sein wird.
Hieraus wird eine Transformation der internationalen Beziehungen in den letzten 15 Jahren deutlich, die, vor allem auch in der wissenschaftlichen Debatte, neu zu bewerten waren bzw. noch sind. In diesem Zusammenhang stellen der Jugoslawienkonflikt und der erste Irak-Krieg einen entscheidenden Wendepunkt dar. Eine Rede von George W. Busch sen., die er 1990 vor dem Kongreß hielt, als wegweisend anführen:
„Today, that new world is struggling to be born, a world quite different from the one we have known, a world where the rule of law supplants the rule of the jungle, a world in which nations recognize the shared responsibility for freedom and justice, a world where the strong respect the rights of the weak.”[10].
Diese Grundannahme einer grundsätzlichen Veränderung der sog. „new world order“ hat sich schließlich auch in der Wissenschaft niedergeschlagen. Die „Entgrenzung der Staatenwelt“[11] wird nicht nur von Debiel als ein Hauptfaktor in den neuen internationalen Beziehungen gesehen. Eine der Globalisierung entgegen gesetzte Entwicklung fand zu Beginn der 1990´er Jahre statt. Die sog. „Fragmentierung“, die dann einsetzt, wenn ein großes Staatengebilde wie z.B. die Sowjetunion oder das ehemalige Jugoslawien zunächst an Legitimität und Steuerungsfähigkeit[12] verlieren und sich dann in kleinere Einheiten auflösen.
„Der Staat verliert an Steuerungsfähigkeit und sozialer Kompetenz. Die Konfliktträchtigkeit dieser Entwicklung liegt auf der Hand. Sie bedeutet aber nicht das Ende des Staates. Vielmehr können die Entgrenzungsprozesse in der Staatenwelt zur Herausbildung neuer Formen von Staatlichkeit führen. Sofern diese darin bestehen, daß die territorialen Fixierungen der Politik zugunsten problembezogener Handlungsräume gelockert werden, kann von einer Entgrenzung der Staatenwelt gesprochen werden, die auch als Quintessenz weltgesellschaftlicher Entwicklungstendenzen im Zuge eines Epochenwandels von der Moderne zur Postmoderne verstanden werden könnte.“[13].
Diese Entgrenzungs- oder Transformierungsprozesse setzen vor allem durch die Entwicklungen der Zivilgesellschaften ein und der damit verbundenen „weltweiten“ Vernetzung sowie dem rapiden Informationsaustausch. In diesem Zusammenhang sprach der Spiegel[14] von einer sog. „Weltrevolutions AG“, die von NGO´s[15], die durch die amerikanische Administration unterstützt werden, aufgebaut wurde und Regierungen im ehemaligen Warschauer Pakt zu Fall gebracht haben sollen. Hier bezog man sich speziell auf die „Revolutionen“ in Jugoslawien, Kirgisien, Georgien und der Ukraine. Ohne diese populärwissenschaftliche These zu sehr aufgreifen zu wollen, lassen sich hier die zuvor genannten Argumente bestätigen. Die Entgrenzung einzelner nationaler Staaten setzt sich fort, die Verbindung der Zivilgesellschaften nimmt zu und die von Präsident Bush formulierte Idee, dass starke Staaten in Zukunft mehr Rücksicht auf kleinere Staaten nehmen würden, manifestiert sich durch das Handeln von NGO´s.
Bei Held und McGrew werden klarere wissenschaftliche Faktoren angeführt, die zu einem strukturellen Versagen von Regierungen führen können:
„It is multilayered“ (“the institutional structure of global governance”) “in the sense that it is constituted by and through the structural enmeshment of several principal infrastructures of governance:
the suprastate (the UN system);
the regional (EU, ASEAN, MERCOSUR etc.);
the transnational (civil society, business networks etc.);
and the substate (community associations and city governments).
Sandwiched between these layers is national government.”[16].
Eine Einbahnstrasse, in der einzelne Regierungen von Staaten immer weniger Einfluss auf das haben, was sie eigentlich kontrollieren können sollten?
Wie unweigerlich erkennbar wird, existiert eine Mächteverschiebung zwischen nationalen Regierungen und transnationalen Organisationen. Diese können sowohl staatlich legitimierte Bündnisse sein (z.B. UN, Nato, EU), aber auch NGO`s. Diese Nicht-Regierungs-Organisationen nutzen die Medienlandschaften der Zivilgesellschaften der westlichen Welt um Informationen weiterzugeben oder eine Lobby für bestimmte Interessen zu organisieren. Durch diese öffentliche Macht werden Regierungen immer häufiger in ihrem Verhalten beeinflusst. Durch die NGO´s als eine Organisationsform, die immer mehr Einfluss zu gewinnen scheint, lassen sich folgende Merkmale ausmachen: Sie (NGO`s) sind private, nicht profit-orientierte Organisationen, die eine von Staaten unabhängige Ausrichtung aufweisen und eine satzungsmäßige, formelle und zeitlich festgelegte Struktur besitzen. Internationale NGO`s haben eine transnationale Ausrichtung. Sie lassen sich in verschiedene Formen kategorisieren, „public policy NGO`s“, „operational NGO`s“ und „conflict resolution NGO`s“[17]. Diesen Kategorien folgend lassen sich auch die Tätigkeitsfelder beschreiben. „Public policy NGO`s“ versuchen Transparenz und Öffentlichkeit zu schaffen in Bezug auf das politische Handeln einzelner Akteure, wie z. B. „Human Rights Watch“. Im weiteren zählen „lobbying“ (Beeinflussung zur Erreichung eigen- oder gemeinnütziger Ziele), „monitoring“ (die Umsetzung vereinbarter Normen), „awareness raising/advocacy“ (eine sog. Anwaltschaft im politisch/öffentlichen Raum) und „public education“ (die allgemeine Information einer breiten Öffentlichkeit) zu ihren selbsternannten Aufgabenfeldern[18]. „Operational NGO`s“ arbeiten zumeist an speziellen Einsätzen wie z.B. „Ärzte ohne Grenzen“, die in spezifischen Notsituationen zu Hilfe eilen. Die „conflict resolution NGO`s“ sind im Hintergrund agierende Zusammenschlüsse, die Mediatoren und gesellschaftliche Multiplikatoren ausbilden oder Diskussionsforen schaffen.
Durch diese vielen Faktoren ist es unstrittig, dass ein umfassender Global Governance Ansatz einige Ansprüche erfüllen muss. Zum Einen muss ein solcher Ansatz die theoretischen Grundlagen zur Erforschung der internationalen Beziehungen integrieren, welche für die Staatenwelt Gültigkeit beanspruchen können. Hier seien nur zwei Ansätze erwähnt, die Interdependenztheorie der 1970´er Jahre und die Regime-Theorie der 1980´er. Die Interdependenztheorie versuchte zum ersten Mal die weltweiten politischen, ökonomischen und militärischen Abhängigkeiten zu kategorisieren. Die Regime-Theorie hingegen unternahm den Versuch, die sich selbst koordinierenden staatlichen Akteure, die zunehmend in einem Umfeld stärkerer Abhängigkeiten agierten, zu beleuchten. Weiterhin sollte ein Global – Governance - Ansatz offen sein für andere sozialwissenschaftliche Theorien (z.B. Netzwektheorien).
J.N. Rosenau bezeichnete die sich ausdifferenzierte Welt, in diesem Kontext, als eine multizentrische oder Gesellschaftswelt („bifurcation“)[19].
So wirken die zuvor erwähnten Theorien der internationalen Beziehungen anachronistisch und müssen überholt oder angepasst werden. Die Welt hat sich - nicht nur politisch - von einer zweipoligen Ordnung zu einem weltweiten und „multizentrischen“ Netzwerk aus Abhängigkeiten entwickelt, sodass jegliche Auseinandersetzung ihre Monokausalität und ihre Monodimensionalität verlieren.
3.1. Der Global Governance Begriff
Der Global Governance Begriff legt zunächst eine sprachliche Terminusdefinition und damit eine Unterscheidung der beiden Kernbegriffe „Government“ und „Governance“ nahe.
„The term of governance depicts the lack of centralized authority and suggests that, despite uncertainties, there is always a fair amount of order in international relations. The efficiency of governance depends on the capacity of international institutions to establish a consensus on the contents of norms and enforce them when actors fail to comply (Rosenau, 3-8).”[20].
So wird nicht nur der Begriff Governance ein wenig klarer sondern in der Ableitung auch der Begriff Government. Diese Unterscheidung wird in der anglistischen Sprachforschung nur sprachlich, aber nicht inhaltlich unternommen, im Gegensatz zur Politikwissenschaft. Governance lässt sich mit den unterschiedlichen Rechtsauffassungen und mit den Formen der Regierungsausübung verbundenen Normen der internationalen Beziehungen in Einklang bringen. Natürlich existieren so unterschiedliche Räume des internationalen Handelns, die durch die internationale Gemeinschaft (z.B. UNO) definiert werden müssen. Government bedeutet dementsprechend eine Zentralgewalt, die Recht und Ordnung in einem bestimmten staatlichen Gebilde herstellt und wahrt. Zusammengefasst ist dies bei Debiel:
„Governance ist die komplexe Steuerung und Regelung politischer, sozialer, ökonomischer und kultureller Prozesse, wobei eine Vielzahl staatlicher und nicht-staatlicher Akteure und Institutionen auf unterschiedlichen Handlungsebenen beteiligt ist. In einem Governance-System verfolgen die unterschiedlichen Akteure spezifische Ziele. Die Strukturierung von Handeln kann sich dabei aus unterschiedlichen Quellen speisen: Aus legaler Autorität, aus institutionalisierten Regelungssystemen („Regimen“) oder auch aus informelleren Normen, Regeln und Verfahren. Die Koordinationsmechanismen können sowohl herrschaftsförmig (hierarchisch/vertikal) strukturiert sein als auch auf freiwilligem Konsens (nicht-hierarchisch/horizontal) beruhen.“[21].
3.2. Was bedeutet Global Governance?
Unter Global Governance ließe sich einiges subsumieren. Allerdings das Wort „global“ lässt in diesem Zusammenhang mit Governance drei grundlegende Konnotationen zu. Zum Einen umfasst der Begriff alle Aktivitäten die transnationale Auswirkungen haben. Zum Anderen meint es alle Aktivitäten, die in Bezug auf Governance auf transnationaler Ebene stattfinden. Die dritte Sinndeutung meint richtet sich auf den sog. „global concern“.
So lässt sich die Global Governance Definition als Arbeitsbegriff in Anlehnung an Debiel am Besten so fassen:
„Global Governance ist die komplexe Steuerung politischer, sozialer, ökonomischer und kultureller Prozesse, die von global agierenden, zielorientiert handelnden Akteuren als relevant und regelungsbedürftig wahrgenommen werden. Bei Global Governance wirken eine Vielzahl staatlicher und nicht-staatlicher Akteure auf globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene zusammen. Ihr Handeln kann durch legale Autorität, institutionalisierte Regelungssysteme („Regime“) oder durch informelle Normen, Regeln und Verfahren strukturiert werden. Die Koordinationsmechanismen können dabei sowohl hierarchischer (vertikaler) als auch nicht-hierarchischer (horizontaler) Art sein bzw. Mischformen umfassen.“[22].
[...]
[1] Financial Times Deutschland, S. 1, 13.03.2006.
[2] Serbien-Montenegro wird als Staat angeklagt die Massenmorde und Massaker der bosnischen Serben unterstützt zu haben. Somit steht zum ersten Mal ein Staat zur Verurteilung vor dem noch jungen UN-Strafgerichtshof.
[3] Vgl.: Mingst, K., A.: „Global Governance: The American Perspective“, in: Väyrynen, R. “Preface”, in: “Globalization and Global Governance”, New York/Oxford, 1999, S. 87/88.
[4] Vgl.: Ebenda.
[5] Ebenda, S. 89/90.
[6] Keohane, R. O.: “Power and Governance in a partially globalized world”, London/New York, 2002.
[7] Ebenda, S. 17.
[8] Ebenda, S. 17.
[9] Siehe Anhang, S. 34.
[10] Debiel, T.: „UN-Friedenssicherung in Subsahara-Afrika. Möglichkeiten und Grenzen multilateraler Konfliktbearbeitung in regionalisierten Bürgerkriegen“, Dissertation an der Gerhard-Mercator-Universität Duisburg, Duisburg, 2002, von: http://www.ub.uni-duisburg.de/ETD-db/theses/available/duett-11072002 112213/unrestricted/debieldiss.pdf, 02.02.2006, S. 34.
[11] Ebenda, S. 35.
[12] Vgl.: Debiel, T.: „UN-Friedenssicherung in Subsahara-Afrika. Möglichkeiten und Grenzen multilateraler Konfliktbearbeitung in regionalisierten Bürgerkriegen“, Dissertation an der Gerhard-Mercator-Universität Duisburg, Duisburg, 2002, von: http://www.ub.uni-duisburg.de/ETD-db/theses/available/duett-11072002 112213/unrestricted/debieldiss.pdf, 02.02.2006, S. 35.
[13] Ebenda, S. 36.
[14] Vgl.: “Der Spiegel”, Nr. 46, 14.11.2005.
[15] NGO = Non Governmental Organisation.
[16] Held, D., Mc Grew, A.: “Governing Globalization: Power, Authority and Global Governance”, Oxford, 2002, S. 9.
[17] Vgl.: Debiel, T.: „UN-Friedenssicherung in Subsahara-Afrika. Möglichkeiten und Grenzen multilateraler Konfliktbearbeitung in regionalisierten Bürgerkriegen“, Dissertation an der Gerhard-Mercator-Universität Duisburg, Duisburg, 2002, von: http://www.ub.uni-duisburg.de/ETD-db/theses/available/duett-11072002 112213/unrestricted/debieldiss.pdf, 02.02.2006, S. 35 ff..
[18] Vgl.: Debiel, T.: „UN-Friedenssicherung in Subsahara-Afrika. Möglichkeiten und Grenzen multilateraler Konfliktbearbeitung in regionalisierten Bürgerkriegen“, Dissertation an der Gerhard-Mercator-Universität Duisburg, Duisburg, 2002, von: http://www.ub.uni-duisburg.de/ETD-db/theses/available/duett-11072002 112213/unrestricted/debieldiss.pdf, 02.02.2006, S. 35 ff.. S. 49 f..
[19] Vgl.: Ebenda, S. 54.
[20] Väyrynen, R.: „Norms, Compliance, and Enforcement in Global Governance”, in: Väyrynen, R.: „Globalization and Global Governance“, New York/Oxford, 1999, xi, S. 40.
[21] Debiel, T.: „UN-Friedenssicherung in Subsahara-Afrika. Möglichkeiten und Grenzen multilateraler Konfliktbearbeitung in regionalisierten Bürgerkriegen“, Dissertation an der Gerhard-Mercator-Universität Duisburg, Duisburg, 2002, von: http://www.ub.uni-duisburg.de/ETD-db/theses/available/duett-11072002 112213/unrestricted/debieldiss.pdf, 02.02.2006, S. 58.
[22] Debiel, T.: „UN-Friedenssicherung in Subsahara-Afrika. Möglichkeiten und Grenzen multilateraler Konfliktbearbeitung in regionalisierten Bürgerkriegen“, Dissertation an der Gerhard-Mercator-Universität Duisburg, Duisburg, 2002, von: http://www.ub.uni-duisburg.de/ETD-db/theses/available/duett-11072002 112213/unrestricted/debieldiss.pdf, 02.02.2006, S. 61/62.
- Arbeit zitieren
- M.A. Magister Artium Sebastian Popovic (Autor:in), 2006, Global Governance im Jugoslawienkonflikt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111669