Sozialpädagogische Familienhilfe


Hausarbeit, 2006

17 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Entwicklung der Sozialpädagogischen Familienhilfe

3. Rahmenbedingungen
3.1 Rechtliche Grundlagen
3.2 Aufgaben und Ziele der SPFH
3.3 Trägerschaft
3.4 Kosten der Sozialpädagogischen Familienhilfe

4. Problemlagen des Klientel

5. Probleme der Familienhelfer
5.1 Nähe und Distanz
5.2 Datenschutz – Vertrauensschutz
5.3 Das Problem der „Freiwilligkeit“
5.3.1 Die Mitarbeit der Familie
5.3.2 SPFH als Alternative zur Fremdplatzierung
5.3.3 Arbeit mit „unfreiwilligen“ Klienten

6. Erfolgsaussichten in der SPFH

7. Fachliche Stellungnahme

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

Die Zahl der durch Sozialpädagogischen Familienhilfe betreuten Familien steigt kontinuierlich (vgl. Statistisches Bundesamt, 2005, S. 18/19) an. Immer mehr Familien nehmen diese Form der Hilfe an um an bestehenden Problemen zu arbeiten. Aber greifen sie diese Form der Hilfe freiwillig auf? Oder werden sie durch äußeren Druck dazu „gezwungen“?

Ziel meiner Hausarbeit ist es, vor allem die Probleme aufzuzeigen, mit denen Familienhelfer täglich zu „kämpfen“ haben. Dabei soll die Problematik der „Freiwilligkeit“ im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe besonders dargelegt und untersucht werden. Darüber hinaus werde ich aufzeigen wie die Erfolgschancen für Familien aussehen die an einer SPFH teilnehmen.

Zunächst möchte ich jedoch einen grundlegenden Einblick in das Arbeitsfeld der Sozialpädagogischen Familienhilfe und die Problemlagen der Klienten geben.

2. Entwicklung der Sozialpädagogischen Familienhilfe

Das Praxisfeld der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist ein vergleichsweise junger Bereich in der Sozialen Arbeit. Die Berliner Gesellschaft für Heimerziehung (BGfH) ersetzte in Westberlin 1969 erstmals Mütter durch Familienhelfer, um Kindern einen kurzfristigen Heimaufenthalt in Notsituationen zu ersparen (vgl. Nielsen, 2002, S. 161), und schuf somit die Grundlage für die heute bekannte Familienhilfe. Zu dieser Zeit stand der Wunsch nach einer Reduzierung von Fremdplatzierungen von Kindern im Vordergrund, nicht zuletzt aufgrund der hohen Kosten bei Heimunterbringungen.

Am Anfang der 70er Jahre setzte sich bald die Sozialpädagogische Familienhilfe durch, bei der nicht mehr primär die Vermeidung von Heimeinweisungen im Mittelpunkt stand, sondern auch die Unterstützung bei erzieherischen Aufgaben in der Familie (vgl. Nielsen, 2002, S. 162). Das Konzept der offensiven Jugendhilfe (Mehr Chancen für die Jugend) der BMFJG um 1974 begünstigte die Entwicklung der SPFH bundesweit (vgl. BMFSFJ, 2004, S. 7).

Im Jahr 1978 wurde der Einsatz von Familienhelfern von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und der obersten Landesbehörden ihren Mitgliedern empfohlen und Mitte der 80er-Jahre breitete sich die SPFH „boomartig“ (Nielsen, 2002, S. 162) aus.

3. Rahmenbedingungen

3.1 Rechtliche Grundlagen

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist seit der Verabschiedung des KJHG am 1.1.1991 ein fester Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Sie beruht auf den §§ 27 ff. SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) und gehört gemäß § 2 zu den Aufgaben der Jugendhilfe. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe tragen für die Erfüllung der Aufgaben des SGB VIII die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung (SGB VIII § 79).

Die SPFH ist ein Bestandteil der „Hilfen zur Erziehung“ des KJHG (§§ 27 ff.) und soll laut § 31 „ … durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. …“.

Anspruch auf Hilfe zur Erziehung hat laut § 27 KJHG jeder Personensorgeberechtigter, „…wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist …“.

Bevor jedoch eine Hilfe zur Erziehung beginnen kann bedarf es nach den §§ 36 u. 37 einer Erstellung eines Hilfeplans an der der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche beteiligt sein sollen. Im Hilfeplan muss der Bedarf, die zu gewährende Hilfe und die notwendigen Leistungen festgehalten werden (vgl. § 36 Abs. 2 Satz 2).

Der Hilfeplan muss regelmäßig zusammen geprüft werden, um festzustellen ob die bestehende Maßnahme weiterhin geeignet und notwendig erscheint (vgl. § 36 Abs. 2 Satz 2).

3.2 Aufgaben und Ziele der SPFH

Wie schon in Punkt 3.1 dargelegt soll die Sozialpädagogische Familienhilfe laut § 31 KJHG „… durch intensive Betreuung und Begleitung Familien mit Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.“

Da in jeder Familie andere Problemlagen vorherrschen sind die Aufgaben der SPFH sehr vielfältig.

Das BMFSFJ hat die Arbeit in der SPFH in die vier folgenden großen Tätigkeitsbereiche eingeteilt (2004, S. 93):

a. Erwachsenenzentrierter-familiendynamischer Bereich

Die Arbeit in diesem Bereich beinhaltet u. a. die Förderung der Eltern und die Verbesserung der innerfamiliären sozialen Beziehungen. Mögliche Aufgaben in diesem Gebiet sind z.B. die Beratung der Eltern bei Erziehungsfragen oder die Führung von Familiengesprächen. Mit etwa 92 % benötigen hier die meisten Familien Unterstützung.

b. Verbesserung der Außenkontakte und gezielte Förderung der Kinder

Schwerpunkt dieses Arbeitsbereichs ist es, notwendige Zusatzhilfen für Familienmitglieder, vorwiegend aber für die Kinder, zu organisieren. Dabei vermitteln die SA/SP die Familien zu Institutionen wie z.B. Schulen und Behörden. Aber auch Hausaufgabenbetreuung, gemeinsame Unternehmungen mit Eltern und Kindern und die Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte gehören in etwa 89 % aller Familien zu den Aufgaben der Familienhelfer.

c. Lebenspraktischer Bereich

In etwa 61 % der Familien helfen sozialpädagogische Fachkräfte bei der Verbesserung der Wohnsituation. Wichtige Maßnahmen sind beispielsweise die gemeinsame Erstellung eines Haushaltplans oder die Unterstützung in Ernährungs- und Gesundheitsfragen.

d. Verbesserung der materiellen Grundlagen

Etwa 57 % der betreuten Familien erhalten Hilfe bei Problemen wie Schulden, Armut und Arbeitslosigkeit. Die Familienhelfer helfen bei der Schuldenregulierung und versuchen die Einkommens- und Arbeitssituation ihrer Klienten zu verbessern.

Ziel der, auf längere Dauer angelegten, Sozialpädagogischen Familienhilfe ist es allgemein, die Familie langfristig zu befähigen, Probleme selbständig zu bewältigen. Die SPFH gibt den Familien also Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei erschließt die SPFH „… für und mit den unterversorgten Familien inner- und außerfamiliäre Ressourcen, unter dem Aspekt der Wiedergewinnung oder Gewinnung von Handlungsfähigkeit von Familien, von Stärke, Energie und Phantasie zur Gestaltung des eigenen Lebens“ (Fachlexikon der Sozialen Arbeit, 2002, S. 321).

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Sozialpädagogische Familienhilfe
Hochschule
Hochschule RheinMain
Veranstaltung
Arbeitsfelder Sozialer Arbeit
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
17
Katalognummer
V111711
ISBN (eBook)
9783640158126
ISBN (Buch)
9783640166718
Dateigröße
9926 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sozialpädagogische, Familienhilfe, Arbeitsfelder, Sozialer, Arbeit
Arbeit zitieren
Doreen Binder (Autor:in), 2006, Sozialpädagogische Familienhilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111711

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