Der Geschäftsführer hat Pflichten gegenüber der GmbH und deren Gesellschaftern. Für ihn gilt der strenge Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Geschäftsmannes. Hierzu gehören u. a. die Pflicht ordnungsgemäß Bücher zu führen, die Pflicht eine Bilanz aufzustellen sowie das ordnungsgemäße anmelden von Satzungsänderungen oder das rechtzeitige stellen des Insolvenzantrages. Da dem Geschäftsführer viele diverse Pflichten obliegen, ist auch der Bereich der Möglichkeiten diese Pflichten zu verletzen nicht gerade gering. Gem. § 43 I und II GmbHG, haftet der Geschäftsführer der GmbH für jede Pflichtverletzung die er schuldhaft begangen hat. Somit ist es für ihn von besonders großer Bedeutung über die vertragsrechtlichen Möglichkeiten, die im Rahmen des Anstellungs- und Geschäftsführervertrages bestehen, Kenntnis zu haben um eine Minimierung dieser Risiken zu bewerkstelligen und somit die Gefahr die für ihn und sein Privatvermögen besteht so gering wie möglich zu halten. Im folgenden soll dargestellt werden inwieweit dieses möglich ist und wie eben diese Klauseln formuliert werden sollten. Leider ist sich die h. M. und die Literatur, sowie der Gesetzgeber nicht so recht einig inwieweit bestimmte vertragliche Möglichkeiten zulässig sind. Hier werden nun die unterschiedlichen Meinungen dargestellt, verglichen und soweit es möglich ist diskutiert. Lediglich in einem Punkt sind sich alle einig, eine vertragsrechtliche Beschränkung der Risiken im Bereich der Außenhaftung ist nicht möglich, da diese gegen das Verbot der Verträge zu lasten Dritter verstoßen würde. Die persönliche Haftung des Geschäftsführers kann sich unter verschiedenen Gesichtspunkten ergeben. Er trägt die Konsequenzen für die Leistung der GmbH im Innen- und Außenverhältnis und haftet hierfür mit seinem Privatvermögen. Dadurch dass er dem Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Geschäftsmannes untersteht, haftet er selbst für Versäumnisse die auf leichtester Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung wird nach Innenhaftung (gegenüber der Gesellschaft) und Außenhaftung (gegenüber Dritten, z.B. Gläubigern, Vertragspartnern oder dem Staat) unterschieden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Haftung des Geschäftsführers der GmbH
2.1 Allgemeines
2.2 Haftung gegenüber den Gesellschaftern
2.3 Haftung gegenüber Dritten im Außenverhältnis
2.4 Haftung gegenüber der Gesellschaft im Innenverhältnis
3. Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
3.1 Haftungsbeschränkung gegenüber den Gesellschaftern
3.2 Haftungsbeschränkung gegenüber Dritten
3.3 Haftungsbeschränkung gegenüber der Gesellschaft
3.3.1 Herabsetzung des Sorgfaltsmaßstabes im Anstellungsvertrag
3.3.2 Verkürzung der Verjährung
3.3.3 Verzicht und Vergleich
3.3.4 Entlastung
3.4 gesetzliche Beschränkung der Haftung des Geschäftsführers
3.4.1 Arbeitnehmerhaftung gegen Organhaftung
3.4.1 Freistellung von der Haftung bei verbindlichen Weisungen
4. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die vielfältigen Risiken und Haftungsszenarien eines GmbH-Geschäftsführers und analysiert kritisch die vertraglichen sowie gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Beschränkung der persönlichen Haftung im Innen- und Außenverhältnis.
- Grundlagen der Innen- und Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers
- Vertragliche Haftungsbeschränkungen im Anstellungsvertrag
- Methoden zur Haftungsminderung durch Verzicht, Vergleich und Entlastung
- Die umstrittene Analogie zur privilegierten Arbeitnehmerhaftung
- Bedeutung von Gesellschafterweisungen für die Haftungsfreistellung
Auszug aus dem Buch
3.3.1 Herabsetzung des Sorgfaltsmaßstabes im Anstellungsvertrag
Hält man sich an die h. M. hält, dann ist die Chance dass der Geschäftsführer in den Genuss der privilegierten Arbeitnehmerhaftung kommt recht gering. Deshalb sollte der Geschäftsführer versuchen diese Haftungserleichterung im Anstellungsvertrag zu vereinbaren. Es ist möglich eine Regelung die auf die Arbeitnehmergrundsätze verweist in den Anstellungsvertrag mit aufzunehmen, oder eine Freizeichnungsklausel für einfache Fahrlässigkeit, die dann die leichteste und mittlere Fahrlässigkeit in sich aufnehmen würde.14
Es ist zwar umstritten ob durch eine derartige Regelung vorab die Haftung des Geschäftsführers modifiziert werden kann, jedoch wird der GF jede Möglichkeit nutzen um zu einer Haftungserleichterung zu kommen.15 Eine Formulierungsvariante für den Ausschluss der Haftung für Fahrlässigkeit könnte sein: „Der Geschäftsmann hat die Geschäfte der GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu führen und die ihn nach Gesetz, Satzung sowie diesem Vertrag obliegenden Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Die Haftung für Fahrlässigkeit wird in diesem Bereich ausgeschlossen.“16 Oder: „Der Geschäftsmann haftet gegenüber der Gesellschaft nicht für Schäden, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen.“ Damit die Regelung nicht von vornherein unwirksam wird sollte der Satz: „ Wird der Anspruch zum Zweck der Gläubigerbefriedigung zum Zeitpunkt seiner Entstehung benötigt, bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.17, ergänzt werden. In welchem Maß eine solche Klausel eines einstimmigen Gesellschafterbeschlusses bedarf oder einer satzungsmäßigen Änderung ist strittig. Lt. Jula ist eine Regelung im Anstellungsvertrag ausreichend, da der Abschluss desselben in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung fällt, die damit den Inhalt des Vertrages legitimiert. Solange die Gläubigerinteressen also nicht betroffen sind, sollte es den Gesellschaftern zur Wahl stehen ob sie eine Haftungsbeschränkung mit dem Geschäftsführer vereinbaren oder nicht.18
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Pflichten eines Geschäftsführers und die Problematik der persönlichen Haftung unter dem Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Geschäftsmannes.
2. Haftung des Geschäftsführers der GmbH: Darstellung der Haftungsarten, differenziert nach Innenverhältnis zur Gesellschaft und Außenverhältnis gegenüber Gesellschaftern oder Dritten.
3. Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung: Analyse vertraglicher und gesetzlicher Ansätze, um das Haftungsrisiko durch Klauseln, Entlastung oder Sonderregeln wie die Arbeitnehmerhaftung zu begrenzen.
4. Zusammenfassung: Resümee über die Notwendigkeit sorgfältiger vertraglicher Absicherung und der Bedeutung einer engen Abstimmung mit den Gesellschaftern zur Risikominimierung.
Schlüsselwörter
Geschäftsführerhaftung, GmbH, Innenhaftung, Außenhaftung, Anstellungsvertrag, Sorgfaltsmaßstab, Entlastung, Arbeitnehmerhaftung, Organhaftung, Gläubigerbefriedigung, Haftungsbeschränkung, Gesellschafterbeschluss, Fahrlässigkeit, Pflichtverletzung, Kapitalerhaltung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die einem GmbH-Geschäftsführer zur Verfügung stehen, um seine persönliche Haftung bei der Ausübung seines Amtes zu begrenzen.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Felder sind die Haftungsunterscheidung zwischen Innen- und Außenverhältnis, die Wirksamkeit von Haftungsausschlussklauseln sowie Instrumente wie Entlastung, Verzicht und Vergleich.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie ein Geschäftsführer durch vertragliche Vereinbarungen oder Gesellschafterbeschlüsse sein persönliches Haftungsrisiko minimieren kann, ohne gegen zwingende gesellschaftsrechtliche Vorschriften zu verstoßen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die Literaturdiskussionen, die herrschende Meinung (h. M.) sowie einschlägige BGH-Rechtsprechung vergleicht und diskutiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der allgemeinen Haftungsgrundsätze und die detaillierte Untersuchung spezifischer Beschränkungsmöglichkeiten, inklusive praxisnaher Formulierungsbeispiele.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Geschäftsführerhaftung, GmbHG, Entlastung, Sorgfaltsmaßstab, Arbeitnehmerhaftung und Gläubigerschutz.
Inwiefern beeinflusst eine "Entlastung" die Haftung des Geschäftsführers?
Die Entlastung wirkt als Billigung der Geschäftsführung, wodurch die Gesellschaft grundsätzlich auf Ersatzansprüche bezüglich bekannter Sachverhalte verzichtet, sofern keine Gläubigerinteressen entgegenstehen.
Warum ist die Analogie zur Arbeitnehmerhaftung umstritten?
Da der Geschäftsführer als Organ der Gesellschaft und nicht als Arbeitnehmer im klassischen Sinne agiert, ist eine Anwendung arbeitnehmerrechtlicher Privilegierungen stark umstritten und wird durch die herrschende Meinung weitgehend abgelehnt.
Was passiert, wenn ein Geschäftsführer eine rechtswidrige Weisung befolgt?
Befolgt er eine Weisung auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses, ist er für diese Handlung entlastet; ist der Beschluss jedoch nichtig oder rechtswidrig, kann die Haftung dennoch eintreten, weshalb Vorsicht geboten ist.
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- Susanne Köhler (Author), 2007, Möglichkeiten der vertraglichen Haftungsbschränkung des GmbH Geschäftsführers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112094