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Schenkung von Sparguthaben als Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Titel: Schenkung von Sparguthaben als Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Seminararbeit , 2006 , 17 Seiten , Note: 1,7

Autor:in: Susanne Köhler (Autor:in)

BWL - Recht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Schenkung von Sparguthaben als Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall gem. §§ 328 und 331 BGB, soll hier wirtschafts- juristische geprüft werden. Dabei handelt es sich um die Betrachtung verschiedener Auffassungen, die des BGH und der herrschenden Meinung auf der einen Seite und die diverser anderer Autoren auf der anderen Seite.
Es soll zuerst aufgezeigt werden was genau ein Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall ist und welchen Zweck er verfolgt. Weiterhin werden die Ansichten des BGH und die Meiningen anderer, im Literaturverzeichnis aufgeführten, Autoren dargestellt und erläutert.

Soll ein Dritter ein Forderungsrecht erst mit dem Tod des Versprechensempfängers erwerben, handelt es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall, §§ 328 und 331, (330).
§ 328 Abs.1 BGB regelt insofern den sogenannten echten Vertrag zugunsten Dritter, bei dem der Dritte ein eigenes Forderungsrecht erhält. Er sieht vor, dass durch Vertrag eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung bedungen werden kann, dass der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern. Ob der Dritte ein eigenes Forderungsrecht erwirbt, ist gem. § 328 Abs. 2 BGB durch Auslegung zu ermitteln. Der Dritte erwirbt damit den Leis-tungsanspruch und kann sich ebenfalls bei Leistungsstörungen auf die Schadenersatzansprü-che berufen. Jedoch erwirbt er in der Regel nicht einen Schadensersatzanspruch statt der Leis-tung (§ 281 BGB) und auch kein eigenes Rücktrittsrecht.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

2.1 Begriff nach den §§ 328, 331BGB

2.2 Der Zweck solcher Zuwendungen

2.3 Inhalt und Form

2.4 Rechtsfolgen eines wirksamen Vertrages zugunsten Dritter

2.5 Die Rechtsbeziehungen der Beteiligten in der Übersicht

3. Forderungserwerb des Dritten im Deckungsverhältnis

4. Das Valutaverhältnis-Rechtsgrund zum Behaltendürfen

4.1 Allgemeines

4.2 Form und Zustandekommen der Rechtsbeziehung

4.2.1 Allgemeines

4.2.2 Laut BGH und der herrschenden Meinung in der Literatur

4.2.2 Andere Ansicht von Prof. Dr. Dirk Olzen

4.2.3 Argumente gegen die Schenkung unter Lebenden

4.2.4 Lösungsmöglichkeit von Prof. Dr. Olzen

4.2.5 Argumente gegen die Ansicht des BGH von Prof. Dr. Harder

4.2.6. Lösungsvorschlag von Prof. Dr. Harder

4.2.7 Argumente gegen Anwendung des § 2301

4.2.8 Vermächtnisähnliches Zuwendung von Todes wegen besondere Art

4.2.9 Rechtsfolge der analogen Anwendung des Vermächtnisrechts

5. Schlusswort

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die wirtschafts-juristische Einordnung der Schenkung von Sparguthaben als Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall nach den §§ 328 und 331 BGB. Im Fokus steht die kritische Analyse, ob diese Konstruktion die erbrechtlichen Formvorschriften umgeht oder ob eine analoge Anwendung des Vermächtnisrechts als sachgerechte Lösung dienen kann.

  • Rechtliche Einordnung von Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall.
  • Differenzierung zwischen Deckungs- und Valutaverhältnis.
  • Kritische Auseinandersetzung mit der BGH-Rechtsprechung und verschiedenen Literaturauffassungen.
  • Analyse der Anwendbarkeit des § 2301 BGB im Vergleich zu vermächtnisähnlichen Zuwendungen.
  • Konsequenzen für Nachlassbeteiligte und Pflichtteilsberechtigte.

Auszug aus dem Buch

4.2.6. Lösungsvorschlag von Prof. Dr. Harder

Demnach ist das Valutaverhältnis beim Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall als erbrechtliches Rechtsverhältnis zu sehen. Erklärungsansätze die von dessen lebzeitigen Charakter ausgehen, scheiden damit aus. Dies gilt etwa für die Ansicht des BGH vom Eingreifen des Valutaverhältnis in das Deckungsverhältnis, nach dem der Versprechensempfänger und er Versprechende gleichzeitig mit dem Deckungsverhältnis stillschweigend einen mit dem Abschluss bereits vollzogenen Schenkungsvertrag zugunsten des Dritten vereinbaren würden.

Wenn das Valutaverhältnisses erbrechtlicher Natur ist, hat das zur Folge, dass die Begünstigung eines Dritten, durch erbvertraglich oder aufgrund eines gemeinschaftlichen Testaments gebundenen Versprechensempfängers, nach § 2289 I S.2 BGB ohne weiteres zur Unwirksamkeit der Drittbegünstigung führt und nicht einen Bereicherungsanspruch nach § 2278 auslöst.

Der Vertragserbe kann die gleichwohl von der Bank an den Dritten ausgezahlte Sparsumme von diesem gem. § 812 I S.1, 1. Alt. BGB (Leistungskondiktion) herausverlangen.

Auf eine Benachteiligungsabsicht kommt es anders als bei § 2278 BGB hierbei nicht an. Vor allem aber kann sich der Erblasser aufgrund des erbrechtlichen Charakters des Valutaverhältnisses darauf verlassen, dass sein Geheimhaltungsbedürfnis u Lebzeiten respektiert wird und verhindern, dass seine Erben die durch Vertrag zugunsten Dritter erfolgte Zuwendung durch Widerruf nach § 130 I 2 BGB vereiteln.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Darstellung der Problemstellung bezüglich der Schenkung von Sparguthaben und der verschiedenen wissenschaftlichen Auffassungen.

2. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall: Erläuterung der Begrifflichkeiten, des Zwecks sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen und Folgen nach den §§ 328, 331 BGB.

3. Forderungserwerb des Dritten im Deckungsverhältnis: Analyse, unter welchen Voraussetzungen der Dritte den schuldrechtlichen Anspruch gegen den Versprechenden (Bank) erwirbt.

4. Das Valutaverhältnis-Rechtsgrund zum Behaltendürfen: Ausführliche Diskussion der Rechtsgrundlage, insbesondere der Debatte um Schenkung unter Lebenden, § 2301 BGB und die analoge Anwendung des Vermächtnisrechts.

5. Schlusswort: Resümee des Verfassers, der sich für die Einordnung als vermächtnisähnliche Zuwendung nach Prof. Dr. Harder ausspricht.

Schlüsselwörter

Vertrag zugunsten Dritter, Todesfall, Schenkung, BGB, Sparguthaben, Valutaverhältnis, Deckungsverhältnis, Erbrecht, Vermächtnis, § 331 BGB, § 2301 BGB, BGH, Schenkung unter Lebenden, Nachlass, Forderungserwerb.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Behandlung von Schenkungen von Sparguthaben, die über einen Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall abgewickelt werden.

Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Im Zentrum stehen die Abgrenzung von schuldrechtlichen Verträgen und erbrechtlichen Verfügungen sowie die Frage der Formbedürftigkeit solcher Zuwendungen.

Was ist die primäre Forschungsfrage der Arbeit?

Die Arbeit untersucht, ob die Schenkung von Sparguthaben als Vertrag zugunsten Dritter die erbrechtlichen Formvorschriften umgeht oder ob eine Einstufung als vermächtnisähnliche Zuwendung sachgerechter ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?

Der Verfasser nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, indem er die bestehende BGH-Rechtsprechung mit verschiedenen Lehrmeinungen in der Literatur, insbesondere von Prof. Dr. Olzen und Prof. Dr. Harder, vergleicht.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Deckungsverhältnisses zwischen Bank und Erblasser sowie die intensive Auseinandersetzung mit dem Valutaverhältnis zwischen Erblasser und Begünstigtem.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die wichtigsten Begriffe sind Vertrag zugunsten Dritter, § 331 BGB, Valutaverhältnis, Schenkung unter Lebenden, Vermächtnis und Erbrecht.

Warum hält der Verfasser die BGH-Konstruktion für "realitätsfremd"?

Der Verfasser kritisiert, dass die vom BGH angenommene Konstruktion eines Schenkungsvertrages unter Lebenden bei vielen Verträgen zugunsten Dritter faktisch auf einer Fiktion beruht, da die Bank meist nicht als Bote fungiert und der Erblasser seine Erben gezielt übergehen möchte.

Welche Konsequenzen hat der Lösungsvorschlag von Prof. Dr. Harder für die Erben?

Nach diesem Vorschlag ist das Valutaverhältnis erbrechtlicher Natur, wodurch die Zuwendung als vermächtnisähnlich gilt und die Erben bei pflichtteilsrelevanten Fällen oder Anfechtungsmöglichkeiten eine stärkere Position gegenüber dem Begünstigten haben.

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Details

Titel
Schenkung von Sparguthaben als Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall
Hochschule
Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden
Veranstaltung
Erbrecht
Note
1,7
Autor
Susanne Köhler (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2006
Seiten
17
Katalognummer
V112101
ISBN (eBook)
9783656968207
ISBN (Buch)
9783656968214
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schenkung Sparguthaben Vertrag Dritter Todesfall Erbrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Susanne Köhler (Autor:in), 2006, Schenkung von Sparguthaben als Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112101
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Leseprobe aus  17  Seiten
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