Während westliche, rechtsstaatliche Verfassungen mittels Bürgerrechten und Gewaltenteilung die Freiheit des Individuums schützen wollen, zielt die chinesische Verfassung auf die uneingeschränkte Handlungsfreiheit der Kommunistischen Partei bei der Durchsetzung ihres politischen Programms. Man spricht in diesem Fall auch vom „programmatischen“ Verfassungsbegriff, der dem „rechtsstaatlichen“ Verfassungsbegriff westlicher Grundgesetze gegenübersteht.
Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die unbestrittene „programmatische“ Funktion der Verfassung von 1982 anhand inhaltlicher Bestimmungen nachzuweisen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Hauptteil
1. Die Verfassung
2. Der ”programmatische“ Verfassungsbegriff
3. Merkmale des ”programmatischen“ Verfassungsbegriffs in der geltenden Verfassung von 1982 und die Bedeutung der Neuerungen
3.1. Präambel
3.2. Allgemeine Grundsätze (Art. 1-32)
3.3. Grundrechte und Grundpflichten der Bürger (Art. 33 – 56)
3.4. Staatsaufbau (Art. 57 – 135)
III Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die spezifisch „programmatische“ Funktion der Verfassung der Volksrepublik China von 1982 zu analysieren und zu belegen, während gleichzeitig die Frage nach einer möglichen Entwicklung hin zu einer rechtsstaatlichen Verfassung westlicher Prägung untersucht wird.
- Charakterisierung der chinesischen Verfassung als Instrument des sowjetrussischen (marxistisch-leninistischen) Verfassungstyps
- Analyse des „programmatischen“ Verfassungsbegriffs im Kontrast zum westlichen rechtsstaatlichen Modell
- Untersuchung der Rolle der Kommunistischen Partei Chinas innerhalb der verfassungsrechtlichen Struktur
- Bewertung der inhaltlichen Neuerungen der Verfassung von 1982 hinsichtlich ihrer praktischen Wirksamkeit für den Rechtsschutz
Auszug aus dem Buch
2. Der ”programmatische“ Verfassungsbegriff
„Eine Gesellschaft, in der die Garantie der Menschenrechte nicht gesichert ist und die Gewaltenteilung nicht geregelt ist, hat keine Verfassung.“ (Art. 16 der Erklärung der Menschenrechte von 1789).
”Die geltende Verfassung der VR China (von 1982) repräsentiert demgegenüber in zentralen Strukturen den sowjetrussischen (marxistisch-leninistischen) Verfassungstyp, der durch Führung der auf ein Entwicklungsziel fixierten Kommunistischen Partei, Gewalteneinheit und pauschale Unterordnung individueller Interessen unter die (von der KP-Führung definierten) Interessen des Staates geprägt ist.“
Die chinesische Verfassung widerspricht also in zentralen Punkten den Anforderungen des rechtsstaatlichen Konstitutionalismus. Dieser Umstand ist dem Unterschied bezüglich Stellung und Zweck einer Verfassung innerhalb dieses politischen Systems geschuldet. Die Verfassung in der ursprünglichen, westlichen Form besitzt höchste Geltungswirkung und funktioniert als Beschränkung der Regierungsmacht.
Die chinesische Verfassung hat, durch das Fehlen einer Kontrollinstanz zur Einhaltung der in der Verfassung geregelten Normen (Verfassungsgericht / unabhängige Verwaltungsgerichte) praktisch keine Geltungswirkung. Ihr eigentlicher Zweck besteht in der Sicherung politischer Macht, so dass die von der Partei angestrebte Politik, deren Zielsetzung in der Präambel der Verfassung dargelegt ist, unter stabilen Machtverhältnissen und ohne verfassungsrechtliche Einschränkungen durchgeführt werden kann.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in den Kontext der Verfassung von 1982 ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der „programmatischen“ Funktion des Grundgesetzes sowie dessen Abgrenzung zum westlichen Verfassungsverständnis.
II. Hauptteil: Der Hauptteil analysiert die historische Genese der Verfassung, definiert den programmatischen Verfassungsbegriff und untersucht detailliert die Präambel, die Grundsätze, die Bürgerrechte sowie den Staatsaufbau auf ihre tatsächliche rechtliche Bedeutung hin.
1. Die Verfassung: Dieses Kapitel beschreibt den historischen Kontext der Verfassung von 1982 als Reaktion auf die Kulturrevolution und erläutert die Zielsetzung der sozialistischen Modernisierung.
2. Der ”programmatische“ Verfassungsbegriff: Hier wird der theoretische Rahmen gesetzt, in dem die chinesische Verfassung als Instrument zur Machtausübung statt zur Machtbeschränkung verstanden wird.
3. Merkmale des ”programmatischen“ Verfassungsbegriffs in der geltenden Verfassung von 1982 und die Bedeutung der Neuerungen: Dieser Abschnitt unterzieht die zentralen Teile des Verfassungstextes einer detaillierten Prüfung auf ihre Effektivität und demokratische Substanz.
3.1. Präambel: Analyse der Bedeutung der Präambel für die Legitimation des Führungsanspruchs der Kommunistischen Partei Chinas.
3.2. Allgemeine Grundsätze (Art. 1-32): Untersuchung des Prinzips des demokratischen Zentralismus und dessen Auswirkung auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.
3.3. Grundrechte und Grundpflichten der Bürger (Art. 33 – 56): Bewertung der Durchsetzbarkeit von Grundrechten und der Einschränkung durch die Interessen des Staates.
3.4. Staatsaufbau (Art. 57 – 135): Erörterung der Kompetenzverteilung zwischen Nationalem Volkskongress, Ständigem Ausschuss und anderen Staatsorganen unter dem Aspekt der Machtkonzentration.
III Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die Verfassung von 1982 primär formale Aspekte der Rechtsstaatlichkeit vorgaukelt, ohne die politische Machtausübung tatsächlich rechtlich zu binden.
Schlüsselwörter
Verfassung der VR China, 1982, programmatischer Verfassungsbegriff, Kommunistische Partei Chinas, Rechtsstaatlichkeit, demokratischer Zentralismus, Gewaltenteilung, Grundrechte, Staatsaufbau, Modernisierung, Sozialismus, politische Führung, Machtbeschränkung, Konstitutionalismus, Gesetzeshörigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Verfassung der Volksrepublik China von 1982 und untersucht, inwiefern diese als „programmatisches“ Dokument zu verstehen ist, das eher die Ziele der Kommunistischen Partei stützt als die Macht des Staates zu begrenzen.
Welche zentralen Themenfelder werden analysiert?
Die zentralen Felder umfassen den Aufbau und die Struktur der Verfassung, die Rolle der Partei, die Definition und Einordnung von Bürgerrechten sowie die tatsächliche Machtverteilung im Staatsapparat.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist der Nachweis, dass die Verfassung trotz westlich anmutender Formelemente keine rechtsstaatliche Beschränkungsfunktion besitzt, sondern als programmatisches Instrument der politischen Führung dient.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristisch-analytischen Auswertung des Verfassungstextes und einer vergleichenden Betrachtung mit westlichen rechtsstaatlichen Prinzipien unter Einbeziehung relevanter Fachliteratur.
Welche Aspekte stehen im Hauptteil im Mittelpunkt?
Der Hauptteil beleuchtet detailliert die Präambel, die allgemeinen Grundsätze, die Bürgerrechte sowie den Aufbau der Staatsorgane, um die Diskrepanz zwischen verfassungsrechtlichem Anspruch und politischer Realität aufzuzeigen.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit am besten charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie „programmatischer Verfassungsbegriff“, „Parteiführung“, „demokratischer Zentralismus“ und „Rechtsstaatlichkeit“ beschreiben.
Wie unterscheidet sich die chinesische Verfassung nach Ansicht des Autors von westlichen Grundgesetzen?
Der Autor argumentiert, dass westliche Verfassungen die Freiheit des Einzelnen schützen und die Regierungsmacht begrenzen, während die chinesische Verfassung primär der Sicherung der politischen Macht und der reibungslosen Umsetzung des Parteiprogramms dient.
Welche Schlussfolgerung zieht die Arbeit hinsichtlich einer „Rechtsstaatlichkeit“ in China?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Reformen der Verfassung von 1982 im Kern nur formale Aspekte betreffen und der Verfassung lediglich den äußeren Anschein von Rechtsstaatlichkeit verleihen, ohne die substanzielle Unterordnung unter eine unabhängige Gerichtsbarkeit zu ermöglichen.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2006, Die geltende Verfassung der VR China von 1982, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112196