Mit dem Herrschaftsantritt Heinrichs I. und dessen Einigungspolitik der „amticia“ sowie vielen Bündnisverträgen mit den Großen des Reiches sehen viele Forscher den Grundstein für das „Deutsche Reich“ gelegt.
Mit der Hausordnung von 929 regelte er die Thronfolge und bestellte sein Haus. Er wies jedem seiner nahen Verwandten, d.h. seiner Frau, dem Sohn aus erster Ehe, Thankmar, und den Söhnen aus zweiter Ehe ihre Plätze in der Reichstruktur zu.
Dieses Dokument ist eine herausragende Quelle, weil hier der Grundstein für die Individualsukzession gelegt wurde, die bis ins späte Mittelalter hinein bestand hatte.
Im Folgenden möchte ich nun die Ereignisse darlegen, die durch die Regelungen der Hausordnung eintraten und diese sowohl im historischen Kontext als auch im wissenschaftlichen Diskurs darlegen sowie das Nachspiel, das die Entscheidung hatte, Otto I. als Thronfolger zu bestimmen.
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Vorgeschichte
3. Die Hausordnung von 929
3.1 Die Heirat Ottos mit Edgith
3.2 Die Zeit von 929 bis 936
4. Die Auswirkungen und der Zusammenhang mit der Hausordnung
5. Abschließende Betrachtung
6. Quellen und Literaturverzeichnis
6.1 Quellen
6.2 Verwendete Übersetzungen
6.3 Urkunden und Regesten
6.4 Sekundärliteratur
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Bedeutung der „Hausordnung von 929“ als fundamentales Dokument für die Etablierung der Individualsukzession im frühmittelalterlichen Herrschaftsgefüge. Im Zentrum steht die wissenschaftliche Forschungsfrage, inwieweit die Regelungen Heinrichs I. zur Thronfolge und die damit verbundene Heirat Ottos I. mit Edgith bereits den Grundstein für den Übergang zu einer neuen ottonischen Herrschaftsform legten und inwiefern diese Entscheidung durch zeitgenössische Quellen, wie Verbrüderungsbücher, belegt werden kann.
- Analyse der „Quedlinburger Hausordnung“ von 929.
- Untersuchung der karolingischen Tradition versus ottonischer Neuerungen.
- Bedeutung der Eheschließung zwischen Otto I. und Edgith als politisches Instrument.
- Kritische Würdigung der Quellenlage, insbesondere der Verbrüderungsbücher von St. Gallen und Reichenau.
- Rezeption der Königserhebung im wissenschaftlichen Diskurs.
Auszug aus dem Buch
3. Die Hausordnung von 929
Das sich Heinrich schon im Vorfeld Gedanken über die Nachfolge der Königsherrschaft gemacht hat, ist zweifellos unstrittig. Ab wann er dies gemacht hat, lässt sich durch die „Quedlinburger Hausordnung“ (M.G. DD HI 20) belegen, in der er am 16. September 929 sein Haus bestellt. In dieser Urkunde weist er seiner Gemahlin Mathilde ihr Wittum für den Fall seines Ablebens mit Zustimmung von geistlicher und weltlicher Seite, sowie durch seinen Sohn Otto zu. Dieses Wittum beinhaltet Besitzungen in Quedlinburg, Pöhlde, Nordhausen, Grona und Duderstadt.
Hagen Keller und Gerd Althoff sehen die Hausordnung im Kontext der Ordnung des Herrscherhauses und der Zuweisung der Aufgaben an Heinrichs Nachkommen, die Betonung des von Gott verliehenen Königtums und der Königsaufgaben. Der Kontext erklärt sich unter anderem im Hinblick auf die geplante Vermählung Ottos mit der Englischen Prinzessin Edgith.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Einigungspolitik Heinrichs I. und die Bedeutung der Hausordnung von 929 als Grundlage für die Individualsukzession im Reich.
2. Vorgeschichte: Erörterung der karolingischen Tradition der Reichsteilung und der Problematik, vor der Heinrich I. hinsichtlich seiner Söhne stand.
3. Die Hausordnung von 929: Detaillierte Betrachtung der Urkunde von 929 sowie der historischen Hintergründe zur Heirat Ottos I. und der Quellenlage.
3.1 Die Heirat Ottos mit Edgith: Analyse der zeitlichen Einordnung der Heirat mittels der Verbrüderungsbücher und der politischen Intention hinter dieser Verbindung.
3.2 Die Zeit von 929 bis 936: Untersuchung, warum Otto I. trotz Designation zu Lebzeiten Heinrichs nicht zum Mitkönig erhoben wurde.
4. Die Auswirkungen und der Zusammenhang mit der Hausordnung: Zusammenführung der Ergebnisse zur Krönung Ottos und Interpretation des Symbolcharakters der Zeremonien.
5. Abschließende Betrachtung: Synthese der Forschungsergebnisse mit der Schlussfolgerung, dass 929 den faktischen Beginn des ottonischen Herrschaftsmodells markiert.
6. Quellen und Literaturverzeichnis: Auflistung der herangezogenen Primärquellen, Übersetzungen, Urkunden und der fachwissenschaftlichen Sekundärliteratur.
6.1 Quellen: Verzeichnis der lateinischen Quelleneditionen.
6.2 Verwendete Übersetzungen: Zusammenstellung der deutschen Übersetzungen der mittelalterlichen Quellen.
6.3 Urkunden und Regesten: Auflistung der relevanten Regestenwerke und Urkundensammlungen.
6.4 Sekundärliteratur: Auflistung der für die Arbeit verwendeten wissenschaftlichen Fachliteratur.
Schlüsselwörter
Heinrich I., Otto der Große, Hausordnung von 929, Individualsukzession, Thronfolge, Edgith, Verbrüderungsbücher, Ottonen, karolingische Tradition, Königserhebung, Regesten, Liudprand, Widukind, Reichsteilung, Mittelalter.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die historische Bedeutung der Hausordnung von 929 unter Heinrich I. und deren Rolle bei der Etablierung der Thronfolge für Otto den Großen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Themen umfassen den Wandel von karolingischen Traditionen hin zu ottonischen Strukturen, die politische Bedeutung von Eheverbindungen und die Auswertung mittelalterlicher Memorialüberlieferungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, nachzuweisen, dass bereits 929 die Weichen für die Alleinherrschaft Ottos I. gestellt wurden, entgegen mancher kontroverser Ansichten in der Forschung.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer quellenkritischen Analyse. Hierbei werden Urkunden (Hausordnung), Chroniken (Widukind, Liudprand) und Gedenkbucheinträge (Verbrüderungsbücher) im wissenschaftlichen Diskurs interpretiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Vorgeschichte unter den Karolingern, der Analyse der Urkunde von 929, der Heirat Ottos mit Edgith sowie der Zeit zwischen 929 und der Thronbesteigung 936.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Heinrich I., Otto I., Hausordnung von 929, Individualsukzession, Verbrüderungsbücher und ottonische Dynastie.
Warum spielt das Verbrüderungsbuch der Reichenau eine so wichtige Rolle?
Der Eintrag „rex“ für Otto I. in diesem Buch dient als wichtiges Indiz für die Forschung, dass die Nachfolgeplanung Heinrichs I. bereits vor 936 feststand.
Welchen Einfluss hatte die Heirat mit Edgith auf Ottos Stellung?
Die Verbindung mit einer englischen Prinzessin hob Otto aus dem Kreis des regionalen sächsischen Adels hervor und unterstrich seinen hohen Rang sowie den bewussten Bruch mit karolingischen Traditionen.
Wie erklärt der Autor das Fehlen Ottos in Urkunden zwischen 929 und 936?
Der Autor argumentiert, dass Heinrich I. bewusst vermied, Otto als Mitregenten erscheinen zu lassen, um das Bild einer unabhängigen Königserhebung aus eigener Kraft und Gottes Gnaden zu wahren.
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- Florian Paulus (Author), 2008, Die Hausordnung Heinrichs I. von 929, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112203