Fraktionsfinanzierung im Deutschen Bundestag

Blühen die Finanzen der Fraktionen im Verborgenen?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

18 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Entwicklung der Fraktionsfinanzierung in der BRD

3.1. Die Einnahmen der Fraktionen
3.2. Die Ausgaben der Fraktionen

4. Resümee

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Finanzierung der Parteien und der Abgeordneten ist stets Gegenstand wissenschaftlicher und öffentlich-medialer Diskussion. Jede Diätenerhöhung wird von einem entsprechenden Echo begleitet, „die Finanzen der Parlamentsfraktionen blühen [jedoch] immer noch weitgehend im Verborgenen.“[1]

Ob dieser Befund Susanne Tiemanns aus dem Jahre 1993 auch nach der Reformation der Parlamentsfinanzierung noch zutreffend ist, soll diese Arbeit klären. Gesetzliche Regelungen zur Rechenschaftslegung existieren zwar mittlerweile auf Länder- und Bundesebene. Die von Tiemann beschriebene Chance, diesen zentralen Bereich der Politikfinanzierung durch akzeptable

Regelungen zu befrieden, haben die Fraktionen jedoch nicht genutzt.[2] Es ist

auch durch das 1995 in Kraft getretene Fraktionsgesetz nicht gelungen und war wohl auch nicht angestrebt, völlige Transparenz in diesem Bereich zu schaffen, um der viel zitierten Politikverdrossenheit etwas Positives entgegenzusetzen.

Die Einnahmen- und die Ausgabenstruktur der Fraktionen sind außerhalb der zuständigen Rechnungshöfe nur wenig bekannt. Zur Untersuchung dieses Sujets lassen sich lediglich die als Bundestagsdrucksache veröffentlichten Rechenschaftsberichte heranziehen, sowie das Datenhandbuch des Bundestages, das auch Angaben für die Zeit vor der Rechenschaftslegung enthält.

Aus diesen Quellen lässt sich die Entwicklung der Fraktionsfinanzierung im zeitlichen Verlauf ablesen. Da die Höhe der Zahlungen in auf den ersten Blick nicht nachvollziehbarer Weise angestiegen ist, soll zunächst beleuchtet werden, worin die Ursachen dieses exorbitanten Anstiegs liegen und wofür die Mittel konkret verwendet werden. Im nächsten Schritt soll der Versuch einer Beurteilung gewagt wagen, inwieweit das Ausmaß der Gelder gerechtfertigt ist und ob die Fraktionen verantwortungsvoll im Sinne der Zweckbindung der Mittel mit diesen umgehen. Zu diesem Zweck werden die Rechenschaftsberichte aufeinanderfolgender Jahre einer Fraktion miteinander vergleichen, sowie die Ausgabenstrukturen auf interfraktioneller Ebene gegenübergestellt. Dies geschieht im Zuge der Erklärung und Erörterung der einzelnen Positionen, welche die Rechenschaftsberichte aufführen. Da dort lediglich Gesamtsummen angegeben werden, ist zu identifizieren, welche Ausgaben hier im Einzelnen verbucht werden.

2. Die Entwicklung der Fraktionsfinanzierung in der BRD

Zahlungen an die Fraktionen aus dem Bundeshaushalt sind in Deutschland erst nach Gründung der Bundesrepublik eingeführt worden. Den Fraktionen der Weimarer Republik waren lediglich Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt worden, während sie für die Finanzierung ihrer Tätigkeit auf Spenden und Parteizuschüsse angewiesen waren.[3] Den Fraktionen des ersten Deutschen

Bundestages, sowie auch den Fraktionen der Länderparlamente wurden von Anfang an Zuschüsse gezahlt, mit denen zunächst nur die Unterhaltung der Büros finanziert werden sollte. Der Etat war jedoch so niedrig, dass er nicht ausreichte, um den finanziellen Aufwand der Fraktionsarbeit zu decken. Als Ausgleich bestand eine Abgabepflicht der Abgeordneten gegenüber ihrer Fraktion, um die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen.[4]

203.000 DM[5] machten die Fraktionszuschüsse aus den Zuweisungen des Bundeshaushaltes für die Fraktionen des ersten Deutschen Bundestages aus. Im darauf folgenden Jahr waren es 348.000 DM.[6] Doch auch nach dieser moderaten Erhöhung war es den Fraktionen nicht möglich, aus ihren Mitteln eigene Mitarbeiterstäbe zu bilden, so dass sie diesbezüglich noch von ihren Mutterparteien abhängig waren.[7] Dies änderte sich mit Beginn der zweiten Wahlperiode, als die Fraktionsbezüge um mehr als 100% erhöht wurden und einer weiteren Erhöhung der Mittel um 50% vier Jahre später, die im Wesentlichen für Personalausgaben genutzt wurden und somit dem Aufbau von Mitarbeiterstäben zuflossen. Die enormen Steigerungsraten der 60er Jahre und insbesondere die Verdopplung der Fraktionsgelder zu Beginn der sozial-liberalen Koalition können unter anderem als Reaktion auf die durch das Bundesverfassungsgericht geänderten Modalitäten der Parteienfinanzierung gedeutet werden, welches von 1966 an staatliche Leistungen an die Parteien begrenzte, jedoch die Zulässigkeit von Fraktionszahlungen bestätigte.[8]

1970 war mit rund 10 Millionen DM[9] annähernd das Fünfzigfache des ursprünglichen Wertes erreicht. Eine weitere Verzehnfachung vollzog sich dann in den folgenden 25 Jahren bis 1995.

Die jährlichen Zuschüsse haben sich seit Ende der 90er Jahre bei rund 60 Millionen Euro eingependelt und haben sich nur durch das Dazukommen der fünften Fraktion in der 16. Wahlperiode, namentlich der Linken, noch einmal auf 67,6 Millionen Euro jährlich erhöht.[10]

Die Entwicklung der Fraktionsfinanzierung in Deutschland scheint auf den ersten Blick ein Beleg für unkontrolliert ausufernde und explodierende Kosten zu sein. Diese oberflächliche Betrachtung birgt um so mehr Konfliktpotential, da es sich hierbei um staatliche Zuschüsse handelt, die aus Steuergeldern bezahlt werden. Die Zahlungen an die Bundestagsfraktionen haben sich von 1960 bis 2001 verfünfundsechzigfacht, von 1.826.000 DM[11] auf 119.929.000

DM[12], und sind damit schneller gewachsen als alle sinnvollen

Vergleichszahlen. Dies lässt sich jedoch plausibel mit der veränderten Struktur der Fraktionen und ihrer Mitarbeiter erklären. „Mittlerweile sind die ursprünglich als Sekretariatshilfen angelegten Stäbe zu politischen Dienstleistungsunternehmen mittlerer Betriebsgröße geworden.“[13]

Momentan sind 863 Personen als Mitarbeiter der Bundestagsfraktionen beschäftigt, während es 1969 noch 140 waren.[14]

[...]


[1] Susanne Tiemann, VI, in: Hans Herbert von Arnim, Finanzierung der Fraktionen, Wiesbaden, 1993

[2] Vgl. ebd. V

[3] Vgl. Andreas Linde, Fraktionsfinanzierung in der parlamentarischen Demokratie, Frankfurt, 2000, S. 77

[4] Vgl. ebd., S.77

[5] Angabe ebd., S. 77

[6] Angabe aus Peter Schindler, Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1999, Baden-Baden, 1999, Band III, S. 3243ff

[7] Vgl. ebd., S. 77

[8] Vgl. ebd., S. 78

[9] Angabe aus Schindler, 1999, S. 324ff

[10] Vgl. Schüttemeyer, 2007, S. 23

[11] Angabe aus Schindler, 1999, S. 324ff

[12] Angabe ebd., S. 324ff

[13] Suzanne Schüttemeyer, Der Deutsche Bundestag und seine Akteure, in: Informationen zur politischen Bildung, Parlamentarische Demokratie, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 2007, S. 23

[14] Angaben aus Schindler, 1999, S. 1006ff und Feldkamp, 2005, S. 273

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Fraktionsfinanzierung im Deutschen Bundestag
Untertitel
Blühen die Finanzen der Fraktionen im Verborgenen?
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Politikwissenschaft und Japanologie)
Veranstaltung
Binnenorganisation von Parlamenten
Note
1,7
Autor
Jahr
2008
Seiten
18
Katalognummer
V112290
ISBN (eBook)
9783640111497
ISBN (Buch)
9783640112807
Dateigröße
442 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Fraktionsfinanzierung, Deutschen, Bundestag, Binnenorganisation, Parlamenten
Arbeit zitieren
Benjamin Siegert (Autor:in), 2008, Fraktionsfinanzierung im Deutschen Bundestag, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112290

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