[...]
Besonders wenn man sich die Gerichtsurteile der letzten Jahre anschaut, so läge es nahe, ohne Rücksicht auf Verluste zu kopieren, da seit 2003 nach einem offiziellen BGH-Urteil der urheberrechtliche Schutz von Formaten „im Allgemeinen“ als aufgehoben gilt. Der Markt reagierte sofort: Quizshows à la Wer wird Millionär? ähneln sich wie ein Ei dem anderen, Reality-Shows scheinen nur bedingt das Original zum verblassen zu bringen und überhaupt scheint das Programm weitestgehend homogenisiert worden zu sein. Schenkt man der umstrittenen Entscheidung von 2003 also Glauben, so wäre es ein Leichtes, sich die teuren Lizenzkosten zu sparen, um alle Konzentration in die Imitation zu stecken. Ist dies aber wirklich so einfach? Ist der Schutz des geistigen Eigentums an Formaten in Deutschland akut gefährdet?
Die folgende Arbeit will nun die Frage klären, ob das Urheberrecht Deutschlands tatsächlich jeden x-beliebigen Produzenten zur Kopie einer bereits existierenden Show befähigt, wenn ja, was genau kopiert werden darf oder ob die Duplikation einer geistigen Leistung a priori ausgeschlossen ist.
Methodisch sollen dabei zunächst einige Grundlagen zum deutschen Urheberrecht, das hierbei in den Fokus gerückt wird, erläutert werden. Der daran anknüpfende Teil beschäftigt sich dann mit dem noch relativ schwammigen und frei schwebenden Begriff des Formats, welcher bis heute keinen Einzug in deutsche Gesetzesblätter gefunden hat. Nach der Betrachtung von Schutzinstrument und Schutzobjekt, sollen beide Teile zusammengefügt werden, indem sich die zentrale Frage dem Schutz von Fernsehshowformaten widmen soll, wobei dies anhand von grundlegenden Begriffen, ökonomischen Voraussetzungen, urheberrechtlichen Relevanzen, juristischen Blickwinkeln sowie Praxis- und Literaturangeboten diskutiert werden soll. Abschließend wird versucht werden die anfangs aufgestellte Frage im Rahmen eines Abschlussplädoyers zu beantworten, um das noch offen stehende Problem, welches der BGH 2003 verursachte, zu klären
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Schutzinstrument Urheberrecht
2.1. Herkunft und ökonomischer Hintergrund
2.2. Showformatrelevante Grundlagen
3. Das Schutzobjekt Format
3.1. „Die Gedanken sind frei“ – zur Trennung von Idee und Format
4. Fernsehshow und Showformat
4.1. Die Fernsehshow
4.2. Das Showformat
4.3. Die ökonomische Bedeutung von Showformaten
4.4. Inwieweit kommt urheberrechtliche Absicherungen in Frage?
4.5. Wie urteilen die Gerichte?
4.6. Gegenentwurf aus Literatur und Praxis
5. Abschlussplädoyer
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Fernsehshowformaten in Deutschland, insbesondere vor dem Hintergrund einer restriktiven Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2003, welche die rechtliche Absicherung von Non-Fiktion-Formaten erschwert. Das primäre Ziel ist es zu klären, ob und unter welchen Bedingungen die Duplikation von Showkonzepten zulässig ist oder ob ein urheberrechtlicher Schutzanspruch gegen Kopien besteht.
- Grundlagen des deutschen Urheberrechts im Kontext geistigen Eigentums.
- Differenzierung zwischen abstrakten Ideen und schutzfähigen Formaten.
- Ökonomische Bedeutung und internationale Praxis des Lizenzhandels mit Fernsehformaten.
- Kritische Analyse der richterlichen Urteilsbildung bei Format-Plagiaten.
- Diskussion von Lösungsansätzen aus der Literatur und institutionellen Schutzversuchen.
Auszug aus dem Buch
3.1. „Die Gedanken sind frei“ – zur Trennung von Idee und Format
Die Gedanken sind frei sangen die deutschen Revolutionäre 1848 und erinnerten daran, dass kein Tyrann der Welt ihr Inneres besitzen kann. Niemand darf dazu berechtigt sein, ein geistiges Gut in Anspruch zu nehmen, ja eigentlich ist es demnach sogar unvereinbar es zu schützen und das Prinzip der „open source“ zu unterhöhlen. Nichts anderes verfolgt aber das Urheberrecht, indem es Geistiges tatsächlich zu Eigentum macht und trotzdem den Grundsatz Die Gedanken sind frei auf seine Fahnen schreibt. Ein eklatanter Widerspruch in sich?
Zugegebenermaßen nicht ganz, denn der Gesetzgeber zieht eine ganz klare Demarkationslinie zwischen geistigem Eigentum und dem sich schleunigst verflüchtigenden geistigen Besitz, also zwischen den freien Gedanken, welche 1848 durch Deutschland flogen und den wirklich schutzfähigen Konzepten, Fabeln oder Formaten. Worin besteht aber der entscheidende Unterschied zwischen Format und Idee? Was kann man unter den oft gebrauchten und dabei doch so schwammigen Begriffen Idee und Format verstehen?
Die Differenzierung dieser beiden Begriffe geht dabei bis weit in die Antike zurück, als sich Platon erstmals der Ideenlehre widmete. Die Idee Platons leitete sich dabei von dem altgriechischen Wort „idea“ ab, welches soviel wie Leitgedanke oder Musterbild bedeutet – nichts anderes versteht man aber prinzipiell unter dem Format, wenn man es, wie Fey als „anpassungsfähiges Muster“ definiert oder ihm, wie Heidenreich den Terminus eines „Flussbett[s]“ zugesteht. An dem Musterhaften gibt es folglich weder beim Format, noch bei der Idee etwas zu rütteln – der entscheidende Unterschied liegt grundlegend eher in der Wahrnehmungsform. So trennt Platon mithilfe seiner Ideentheorie „die sichtbare Welt von einer rein geistigen (intelligiblen) […] und deutet die Objekte der ersteren als Ableitung aus der letzteren.“ Die Ideenwelt steht daher der realen Welt gegenüber, ist für sie genuin und kann dennoch nicht vollends verwirklicht werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit beleuchtet den wachsenden Trend zu nonfiktionalen Fernsehshows und die damit verbundenen ökonomischen sowie rechtlichen Herausforderungen bei der Entwicklung und dem Schutz dieser Formate.
2. Das Schutzinstrument Urheberrecht: Es werden die theoretischen Grundlagen des Urheberrechts dargelegt, insbesondere die Kriterien der persönlichen Schöpfung, des geistigen Gehalts und der Individualität.
3. Das Schutzobjekt Format: Dieses Kapitel widmet sich der philosophischen und rechtlichen Abgrenzung zwischen einer (nicht schutzfähigen) bloßen Idee und einem (potenziell schutzfähigen) Format.
4. Fernsehshow und Showformat: Der Autor analysiert detailliert die Struktur von Fernsehshows, deren ökonomische Relevanz im globalen Handel sowie die bisherige, teils widersprüchliche Rechtsprechung dazu.
5. Abschlussplädoyer: Es wird die Notwendigkeit einer spezialisierten Instanz für Formatrecht betont und ein systematisches Vorgehen zur Prüfung von Plagiatsfällen gefordert.
Schlüsselwörter
Fernsehshow, Showformat, Urheberrecht, geistiges Eigentum, Formatentwicklung, Non-Fiktion, Lizenzrecht, Rechtsprechung, BGH, Plagiarius, Schöpfungshöhe, Originalität, Formatschutz, Fernsehwirtschaft, Medienrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Fernsehshowformaten in Deutschland und wie die Rechtsprechung mit dem Schutz dieser Konzepte gegen Kopien umgeht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit verknüpft medienwissenschaftliche Ansätze mit juristischen Diskursen zum Urheberrecht, der Philosophie von Idee und Form sowie den ökonomischen Aspekten des internationalen Format-Lizenzhandels.
Was ist die Forschungsfrage der Arbeit?
Die zentrale Frage ist, ob das Urheberrecht den Produzenten von Fernsehshows einen ausreichenden Schutz vor der Kopie ihrer Konzepte bietet oder ob die Duplikation dieser geistigen Leistung in der Praxis weitgehend schutzlos bleibt.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor nutzt eine methodische Kombination aus der Analyse grundlegender urheberrechtlicher Gesetzesnormen, einer historischen Herleitung von Eigentumsbegriffen und einer kritischen Auswertung bisheriger Gerichtsurteile zu spezifischen Fallbeispielen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der Definition des Formatbegriffs, der ökonomischen Bedeutung von Format-Packages, einer Analyse der (oft als fragwürdig kritisierten) BGH-Rechtsprechung und dem Vergleich zu alternativen Lösungsansätzen aus der Branche.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Showformat, Urheberrecht, Individualität, Schutzwürdigkeit, Formatschutz, geistiges Eigentum und medienrechtliche Praxis geprägt.
Wie unterscheidet sich laut Autor das „Format“ von einer „Idee“?
Die Idee ist laut Autor universal und abstrakt, während das Format als geordnete Ausformulierung in der realen Welt existiert und bei ausreichender Individualität als schutzfähiges Werk betrachtet werden kann.
Warum kritisiert der Autor die Rolle des Bundesgerichtshofs (BGH) in diesem Zusammenhang?
Der Autor kritisiert das BGH-Urteil von 2003, da es für Non-Fiktion-Formate einen generellen Ausschluss vom urheberrechtlichen Schutz formuliert, was er als juristisch unbegründet und marktgefährdend betrachtet.
Welche Rolle spielt die FRAPA in dieser Debatte?
Die FRAPA wurde als internationale Schiedsstelle gegründet, um den Mangel an effektivem rechtlichen Formatschutz durch brancheninterne Vermittlung und Registrierung von Showformaten auszugleichen.
- Quote paper
- Markus Müller (Author), 2005, Über die Schutzfähigkeit von Fernsehshowformaten im deutschen Urheberrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112482