Zum Begriff von Macht und Gewalt bei Hannah Arendt


Hausarbeit, 2002

20 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG

I. DER BEGRIFF DER MACHT: INWIEFERN UNTERSCHEIDET SICH ARENDTS „VERSTEHEN DER MACHT“ VON DEM DER TRADITIONELLEN DENKER (WIE WEBER)
A. DIE TRADITIONELLEN MACHTBEGRIFFE
B. ARENDTS BEGRIFF DER MACHT

II. DAS VERHÄLTNIS VON MACHT UND GEWALT BEI HANNAH ARENDT
A. MACHT UND GEWALT ALS „ABSOLUTE GEGENTEILE“
B. DAS VERHÄLTNIS ZWISCHEN MACHT UND GEWALT IN DER PRAXIS

III. INWIEFERN SIND ARENDTS UND WEBERS BEGRIFFE DER MACHT UND DER GEWALT NICHT SO ENTFERNT VONEINANDER

SCHLUSS

ANHANG

LITERATURVERZEICHNIS

EINLEITUNG

„Es gibt nämlich keine wissenschaftliche Disziplin, deren spezifisches Objekt die Natur, der Ursprung und die Ausübung der Macht ist, obwohl dieses Phänomen seit langem die Überlegungen der großen Denker angeregt hat“[1].

Als Arendt die wichtigsten politischen Theoretiker der Neuzeit studierte, kam sie zu dem Ergebnis, dass es von Links bis Rechts eine Übereinstimmung gäbe, dass Macht und Gewalt dasselbe wären, oder sogar dass „Gewalt nichts weiter ist als die eklatanteste Manifestation von Macht“[2]. Im Gegenteil dazu will sie aber auf eine ganz andere Tradition hinweisen, nämlich auf die griechische Polis und die römische Res publica[3], denen ein ganz anderer Machtbegriff vorschwebte.

Die Hauptintention, die man bei Arendt zu einer klaren Definition des Begriffs der Macht ausformuliert findet, ist die Kritik an der politischen Wissenschaftler, die die Begriffe Macht, Stärke, Kraft, Autorität, Gewalt nicht gut trennt. Das resultiert nach Arendt aus einer theoretischen Überzeugung heraus, dass die einzige wichtige Frage in der Politik die nach der Herrschaft Wessen über Wen sei, und nur noch die dazu erforderlichen Mittel weiteres Interesse haben. Die Vermischung dieser Begriffe führt dazu, auch die Begriffe von Macht und Gewalt zu vermischen. Gewalt ist nach ihr nie als eigenständiges Phänomen betrachtet worden. Dies ist der Grund, warum „die Probleme der Gewalt (...) immer noch sehr dunkel“[4] sind.

Hannah Arendt wollte diese Probleme der Gewalt „heller“ machen. Dafür versucht sie, die Begriffe Macht, Stärke, Kraft, Autorität und Gewalt[5] zu klären, um besonders die zwei Begriffe der Macht und der Gewalt stark zu unterscheiden. Mit ihrem auf Theorie beruhenden Verständnis des Verhältnisses der Macht und der Gewalt als „absolute Gegensätze“ trennt sich Arendt scharf von den traditionellen Denkern wie Max Weber.

In der Praxis sind aber Macht und Gewalt nicht so stark getrennt, und Arendt gibt selbst zu, dass sie fast nie in ihrer Reinheit zu finden sind, und dass sie öfters zusammen auftreten.

Zwar gelingt es ihr diese Begriffe zu klären, aber sie baut ihre Theorie auf Worter, und das bleibt solange klar, wie man sie nicht in der Realität überlegt; und wenn man die Wortunterschiede übergeht, kann man beobachten, dass Arendts und Webers Machtbegriffe nicht so weit entfernt liegen.

I. DER BEGRIFF DER MACHT: INWIEFERN UNTERSCHEIDET SICH ARENDTS „VERSTEHEN DER MACHT“ VON DEM DER TRADITIONELLEN DENKER (WIE WEBER)

„Max Weber und Hannah Arendt (...) haben nicht nur unterschiedliches im Sinn, wenn sie von Macht sprechen. Weber bezeichnet mit Macht die Durchsetzung eines Willens, Arendt die Fähigkeit einer Gruppe, im zwangloser Miteinander Einverständnis zu erzielen“[6].

In diesem ersten Teil werden diese verschiedenen Verstehen der Macht vorgestellt, und es wird gezeigt werden, worin diese Unterschieden liegen.

A. DIE TRADITIONELLEN MACHTBEGRIFFE

„Max Weber bezeichnet mit dem Wort „Macht“ im transitiven Sinn die (...) Fähigkeit, der Leiter eines sozialen Verbandes, verbindliche Anordnungen zu treffen und für die Durchsetzung bzw. regelmäßige Befolgung dieser Anordnungen zu sorgen. Ob die Leiter, soweit ihre Autorität in Betracht steht, demokratisch gewählt sind oder auf eine andere Weise als legitim angesehen werden, ist für die prinzipielle Frage ihrer Anerkennung nicht entscheidend“[7].

Max Weber definiert den Staat durch sein spezifisches Mittel und Merkmal und nicht durch seinen Inhalt, das heißt Macht durch Gewalt definieren. Nach Weber ist Staat „ein auf das Mittel der legitimen Gewaltsamkeit gestütztes Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen“[8] . Weber hat auch Trotzki zitiert und ihm zugestimmt, der sagte: „Jeder Staat wird auf Gewalt gegründet“[9]. Weber hat in seinem Vortrag Politik als Beruf konkretisiert, dass Staat diejenige Gemeinschaft ist, welche innerhalb eines bestimmten Gebiets, das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich mit Erfolg beansprucht[10]. Laut Weber beruht also Staatsmacht auf Gewalt, und die Herrschaft bedeutet „jede Chance innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstand durchzusetzen“[11] . Aber die Definition Webers will nicht das Wesen oder die Herkunft von Macht erklären, sie will ausdrücklich wertfrei sein.

Mit diesen Definitionen ist nämlich Weber in Übereinstimmung mit vielen weiteren Klassiker, wie Karl Marx, der den Staat als Instrument der Unterdrückung betrachtet, oder wie Voltaire, dessen Definition von Macht ist: „andere zu veranlassen, so zu handeln, wie es mir beliebt“[12]. Alle verstehen Staat als Herrschaft von Menschen über Menschen, die auf Gewalt beruht[13]. Nach Jouvenel muss die Herrschaft als ein „Trieb, andere zu unterjochen“, und der Krieg „als ein Akt, der zum Wesen der Staaten gehört“ betrachtet werden. Gewalt ist, wenn nicht die eklatanteste Manifestation der Macht, ein wesentlicher Teil der Macht, wie C. Wright Mills es auch meinte, als er schrieb: „Alle Politik ist Kampf um die Macht; aufs höchste gesteigerte Macht ist Gewalt“[14].

Zu diesen traditionellen Machtbegriffen gehört auch der von Julien Freund, der in seinem Buch L’essence du politique geschrieben hat, dass Macht „der Wille, der sich auf einen anderen Willen ausübt, und der fähig ist, seine Widerstand eventuell nachgeben zu lassen[15]. Die klassische Definition der Macht wäre also die Fähigkeit eines Einzelnen oder einer Gruppe, die Unterwerfung der anderen zu erreichen. Macht ist also ein Instrument der Herrschaft, das heißt ein Mittel zum Zweck, was Lutz Berthold als „transitiven“ Begriff der Macht bezeichnet[16].

Macht kann ein Einzelner besitzen, und Weber hat sich die Frage gestellt, warum man Macht ausüben möchtet. Seiner Meinung nach kann dieser Wunsch unterschiedliche Gründe haben: man kann nach Macht streben, „als Mittel im Dienst andere Ziele“ (ideell oder egoistisch), oder „als Macht um ihrer selbst willen, um das Prestigegefühl, das sie gibt, zu genießen“[17]. Das wäre also auch der Grund, warum man Politik betreibt, da Weber Politik als das Streben nach einem Machtanteil betrachtet, oder nach Beeinflussung der Machtverteilung[18], die der Machtanteil umschließt.

Was auch die traditionellen Begriffe einigt, ist die wesentliche Rolle von Befehl und Gehorsam im Begriff der Macht, die zusammen mit Gewalt auftreten. „Befehle und Gehorsam, ohne das gibt es keine Macht (...) ihr Wesen ist der Befehl“[19] , sagte Jouvenel. John Stuart Mill ist der gleichen Meinung. Er schreibt, dass „Gehorsam die erste Lektion der Zivilisation“ wäre, und er spricht davon, dass zwei grundlegende „Gemütszustände des Menschen...“, „das Verlangen, Macht über andere auszuüben“ und „die Abneigung dagegen, Macht über sich ausüben zu lassen“[20] sind . Max Weber geht in die gleiche Richtung. Laut ihm ist Herrschaft „die Chance, für einen Befehl (...) Gehorsam zu finden“[21]. Herrschaft wäre bei Weber eine gegenseitige Willensbeziehung, wie auch bei J. Stuart Mill, der meint, dass eine „bereitwillige Unterwerfung unter Gewaltherrschaft“ und eine „extreme Passivität“ immer miteinander verbunden werden müssen[22].

Lefort ist der gleichen Meinung, wenn er schreibt: „In jedem Fall ist der Charakter der Macht mit dem des Gehorsams verbunden (...). Von einer Herrschaft durch Stärke gebildet, kann man sich fragen, wie La Boétie uns dazu führte, ob sie je dauerhaft weiterexistieren konnte, ohne „freiwillige Knechtschaft“ zu genießen“[23].

Auch nach Foucault ist die Gewalt wesentlich inhärent der Begriffe der Macht und des Staates. In seinem Buch Surveiller et Punir benutzt er seine Analyse der Strafe und der Gefängniswelt, um das Abbild einer Gesellschaft vorzustellen, die nur auf disziplinären Beziehungen beruht, genau wie ein Gefängnis. Zwar geht es hier nicht unbedingt um eine physische Gewalt, aber diese ist laut Foucault viel hinterhältiger. Es handelt sich um „Dressur“, eine Art Gewalt, die vom Opfer in seinem Innern ausgetragen wird. Die Gesellschaft sei nicht durch den „Sozialvertrag“ geschaffen, sondern durch diese disziplinäre Macht[24].

Arendt hat auch einen Autor entdeckt, der Macht und Gewalt unterscheidet. Es handelt sich um Alexander Passerin d’Entrèves, der die Macht als eine „beschränkte“ oder „institutionalisierte“ Gewalt betrachtet[25]. Aber laut Arendt ist dieses Verhältnis zwischen den zwei Begriffen nur umgekehrt zum Verhältnis der schon hier zitierten Autoren[26], und deswegen stellt es letzten Endes dasselbe dar.

[...]


[1] Lefort, S. 25, von mir übersetzt.

[2] Arendt, S. 36.

[3] Arendt, S. 41.

[4] Sorel, zitiert nach Arendt, S. 36.

[5] Arendt, S. 45 ff.

[6] Berthold, S. 349.

[7] ebd., S. 358.

[8] zitiert nach Arendt, S. 36.

[9] zitiert nach Arendt, S. 36.

[10] www.alafac.com

[11] zitiert nach Arendt, S. 37.

[12] zitiert nach Arendt, S. 37. (Dieses Verständnis der Macht erinnert an Clausewitz Definition der Krieg als „ein Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen“, aus Über den Krieg, nach Arendt zitiert, S. 37).

[13] Auch Strausz-Hupé (deren Definition der Herrschaft „die Macht der Menschen über den Menschen“ ist), S. 37.

[14] zitiert nach Arendt, S. 36.

[15] zitiert nach: www.philagora.net/philo-bac/pouvoir.htm. (von mir übersetzt)

[16] Berthold, S. 358.

[17] zitiert nach Berthold, S. 350.

[18] zwischen Staaten oder innerhalb eines Staates zwischen den Menschengruppe.

[19] zitiert nach Arendt, S. 38.

[20] zitiert nach Arendt, S. 40.

[21] zitiert nach Berthold, S. 349.

[22] zitiert nach Arendt, S. 41.

[23] Lefort, S. 26, von mir übersetzt.

[24] www.alafac.fr

[25] Arendt, S. 38.

[26] Macht als eine gemilderte Gewalt oder Gewalt als die eklatanteste Manifestation der Macht.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Zum Begriff von Macht und Gewalt bei Hannah Arendt
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg  (Seminar für wissenschaftliche Politik)
Veranstaltung
Staatstheorie
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
20
Katalognummer
V11259
ISBN (eBook)
9783638174657
ISBN (Buch)
9783640856565
Dateigröße
393 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Harendt Macht Gewalt
Arbeit zitieren
Patrick Nitsch (Autor:in), 2002, Zum Begriff von Macht und Gewalt bei Hannah Arendt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11259

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