Gewalt und Kindesvernachlässigung in der häuslichen Erziehung

Herausforderung für die Prävention in der Sozialen Arbeit


Diplomarbeit, 2008

88 Seiten, Note: gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Familie als eine Basis für die optimale Entwicklung des Kindes

3. Gewalt in der häuslichen Erziehung
3.1 Begriffsklärung Gewalt/ Häusliche Gewalt
3.2 Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
3.3 Aktuelle Studien aus Deutschland zu innerfamiliärer Gewalt gegen Kinder

4 Formen häuslicher Gewalt gegen Kinder und ihre Ursachen
4.1 Gewaltformen
4.1.1 Körperliche/physische Gewalt
4.1.2 Emotionale/psychische Gewalt
4.1.3 Sexuelle Gewalt
4.1.4 Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom
4.2 Ursachen häuslicher Gewalt gegen Kinder

5 Kindesvernachlässigung als eine Form der häuslichen Gewalt
5.1 Definition von Vernachlässigung
5.2 Formen von Vernachlässigung
5.3 Ablehnung und Vernachlässigung von Säuglingen – eine Studie
5.3.1 Themeneinführung
5.3.2 Ergebnisse der Studie
5.3.3 Weitere Entwicklung der Kinder
5.4 Häufigkeit von Vernachlässigung
5.5 Folgen der Vernachlässigung
5.6 Vernachlässigung aus bindungstheorethischer Sicht
5.6.1 Bindungstheorie
5.6.2 Bindungsmuster
5.6.3 Bindungsstrategie bei vernachlässigten Kindern
5.7 Ursachen und Risikofaktoren von Vernachlässigung

6 Prävention bei GewaltundVernachlässigung in der häuslichen Erziehung
6.1 Blick über die Ländergrenzen hinaus – Gewaltfreie Erziehung in Europa
6.2 Psycho-soziale Hilfen in der frühen Kindheit – Vorstellen weltweit angewandter präventiver Maßnahmen
6.3 Maßnahmen des Staates zur Unterstützung der Prävention bei Kindeswohlgefährdung
6.4 Merkmale für eine Prävention mit Erfolgsaussichten
6.5 Jugendhilfe und Prävention
6.5.1 Gesetzlicher Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und dessen Anspruch an die Sozialarbeiter
6.5.2 Präventive Arbeitsansätze des Allgemeinen Sozialen Dienstes zur frühzeitigen Gefährdungserkennung
6.6 Präventionsprojekte in Deutschland
6.6.1 Der Kinderschutzbogen – ein Diagnoseinstrument
6.6.1.1 Hintergründe zur Entwicklung des Diagnoseinstrumentes für die Kinderschutzarbeit im Allgemeinen Sozialen Dienst
6.6.1.2 Einsatz des Kinderschutzbogens
6.6.1.3 Inhalte und Struktur des Kinderschutzbogens
6.6.1.4 Erfahrungen mit dem Kinderschutzbogen
6.6.2 Präventionsprojekt „Zukunft für Kinder in Düsseldorf“
6.6.2.1 Ausgangslagen
6.6.2.2 Ziele und Inhalte
6.6.2.3 Evaluation des Projektes
6.6.2.4 Ausblicke

Schlussbetrachtungen

Literaturverzeichnis

Abbildungsund Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

Die Förderung einer gewaltfreien Erziehung wurde in unserer Gesellschaft als grundlegendes Ziel erhoben. Ein Gemeinwesen, welches seine Kinder schützt, fördert und ernst nimmt, gestaltet eine lebenswerte Gegenwart.

Das beste Fundament, dass Jungen und Mädchen mit „festen Beinen im Leben stehen“, sind Eltern, die ihre Kinder lieben und unterstützen (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2006, S. 6). Immer wieder wird festgestellt, dass viele Familien bei der Obhut und Erziehung ihrer Kinder an Grenzen stoßen und körperliche, seelische Strafe als weit verbreitetes Mittel Anwendung findet (vgl. www.oneline - familienhandbuch.de).

Historiker lehren uns, dass unsere Gesellschaft vom frühen Mittelalter bis heute noch nie so gewaltfrei war und auch soziologische Bevölkerungsumfragen über mehrere Jahrzehnte sprechen dafür, dass das Gewalttabu noch nie so stabil war, wie heute (vgl. Bussmann, Kai - D. 2002). Obwohl Gewalt in der Erziehung seit Jahrzehnten abnimmt, die meisten Eltern eine gewaltfreie Erziehung anstreben, ist sie aus dem Erziehungsalltag vieler Familien noch nicht verschwunden. Eltern schlagen heute weniger aus pädagogischer Überzeugung, sondern häufig aus Hilflosigkeit.

Die Thematik Gewalt in der Erziehung ist in unserem Land so aktuell wie nie. Dramatische Beispiele in jüngster Zeit zu Fällen von Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlungen zeigen, wie wichtig es ist, Kinder und Jugendliche zu schützen (vgl. Bussmann 2002).

Meine Tätigkeit in einer Mutter/Kind-Einrichtung, eine stationäre Jugendhilfeform unter Trägerschaft der Caritas und die Aktualität der Kindesvernachlässigung in unserem Land sind Grund genug, mich intensiv mit der Thematik „Gewalt in der Erziehung“ auseinanderzusetzen.

In meiner täglichen Arbeit habe ich Kontakt zu jungen Müttern, welche in ihrer Biographie zum Teil ebenfalls häusliche Gewalt und Vernachlässigung erfahren haben. Nun sind sie selbst als Mutter gefordert, wollen aber können oftmals nicht den Bedürfnissen ihres Kindes gerecht werden. Unter fachkompetenter Begleitung soll es den jungen Frauen ermöglicht werden, ihre eigene mitunter gewaltbelastete Erziehung aufzuarbeiten, zu ihren Kindern eine Mutter-Kind-Beziehung aufzubauen und somit das Wohl des Kindes zu gewährleisten.

In meinen Ausführungen möchte ich auf Gewalt und Vernachlässigung in der häuslichen Erziehung eingehen und die Prävention in der sozialen Arbeit diesbezüglich näher betrachten. Besonders in den letzten Monaten traten gehäuft Kindesmisshandlungs- und Vernachlässigungsfälle in unserem Land auf, wobei es oftmals zum Tode der betroffenen Kinder führte. Meine Arbeit soll die Hintergründe zu häuslicher Gewalt gegen Kinder verdeutlichen und außerdem offen legen, welche präventive Arbeit geleistet und aus der Aktualität heraus in Gang gesetzt wird.

Meine folgende Arbeit möchte ich in drei größere Abschnitte teilen:

Im ersten Teil werde ich über die Bedeutung der Familie im Allgemeinen, die Grundbedürfnisse des Kindes schreiben und eine Begriffserklärung vornehmen. Weiterhin lernt der Leser die Formen häuslicher Gewalt kennen und wird Informationen zu verschiedenen Ursachen erhalten.

Der zweite Teil beschäftigt sich ausschließlich mit dem ThemaKindesvernachlässigung als eine Form der häuslichen Gewalt. In meinen Ausführungen werde ich die Begrifflichkeit definieren, Symptome, Ursachen und deren Folgen beleuchten. Ebenso möchte ich herausarbeiten, wie Vernachlässigung aus Sicht der Bindungstheorie einzustufen ist.

Die Prävention im Bezug zur Gewalt in der häuslichen Erziehung soll im dritten Teil meiner Arbeit eine Rolle spielen.

Besonderen Blickpunkt möchte ich dabei auf die Reaktionen des Staates zum aktuellen Thema legen. Ebenso interessant erscheint für mich, der Umgang anderer Länder mit ähnlichen Problemen und welche Präventionsmaßnahmen über die Ländergrenzen hinaus Anwendung finden.

In meinen Ausführungen versuche ich, präventive Arbeitsansätze in der Jugendhilfe herauszuarbeiten und besonderes Augenmerk diesbezüglich auf die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes zu legen.

Am Ende meiner Arbeit werde ich zwei interessante Präventionsprojekte vorstellen, welche in einigen Teilen Deutschlands zur Anwendung kommen. Hierbei möchte ich auf die Einsatzmöglichkeiten, die Inhalte und Strukturen eingehen und über Erfahrungen mit diesen Präventionsmaßnahmen berichten.

2 Familie als eine Basis für die optimale Entwicklung des Kindes

Im Laufe der Jahrzehnte hat sich das Bild von Familie enorm gewandelt und es ist schwierig, eine konkrete Definition zu finden. Gegenwärtige gesellschaftliche Bedingungen und Erfahrungen zeigen nicht mehr die traditionelle Rollenverteilung der 50er und 60er Jahre, eine Haushaltgemeinschaft bestehend aus einem Elternpaar und deren leiblichen Kindern.

In der heutigen Zeit wird die Familie mehr über das Vorhandensein von Kindern definiert, weniger über die Ehe. Das Vorhandensein von Kindern bildet die Grundlage für die Familienbildung, welche durch Alleinerziehende, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Paare heterosexueller oder gleichgeschlechtlicher Orientierung, Patchworkoder Stieffamilien zunehmend unverbindlicher gestaltet wird (vgl. Grzanna; Schmidt 2007, S. 310f). Im 7. Familienbericht vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Juni 2005) wird das Verständnis von Familie neu definiert als “…Gemeinschaft mit festen Bindungen, in der mehrere Generationen füreinander sorgen. Diese Personen stehen in einem rechtlichen, biologischen oder sozial begründetem Nachkommenschaftsverhältnis zueinander…“ (Grzanna; Schmidt 2007, S. 310).

Das erste Bezugssystem, in das der Mensch hineingeboren wird, ist die Familie. Die Persönlichkeitsentwicklung des Menschen wird beeinflusst durch die Sozialisation und die Erziehung, welche eng miteinander verknüpft sind. Die elterliche Erziehung in der Familie nimmt neben anderen Faktoren (Großeltern, Kindergarten, Schule) den größten Raum ein (vgl. Goch 1998, S. 36).

Ebenso ist die Familie als Vermittler zwischen den gesellschaftlichen Institutionen und den Individuen zu sehen (vgl. ebenda 1998, S. 18). Das Kind braucht für die eigene Persönlichkeitsentwicklung Impulse und Anregungen. Die Qualität der emotionalen Beziehung zwischen Kind und Eltern, das Familienklima, die Konfliktpotential und die Konfliktlösestrategien spielt dafür eine maßgebliche Rolle. Durch das Verhalten der Eltern sollten beim Kind elementare soziale, emotionale und körperliche Bedürfnisse nach Zuwendung, Anerkennung, Sicherheit und Eigenentfaltung erfüllt werden (vgl. Cyprian; Franger 1995, S. 47).

Dr. Johanna Graf schreibt zum Thema „Was macht Familien zu einem starken Team?“, dass eine Schlüsselrolle für das Gelingen von Familie der Umgang mit Gefühlen in der Familie eine wesentliche Rolle spielt. Sie berichtet von wichtigen sozialen Kompetenzen wie Achtsamkeit (eigene Gefühle und die anderer bewusst wahrnehmen), Empathie (sich in andere einfühlen und das verstehen können, was andere empfinden), Kommunikation (über emotionales Erleben sprechen können) und Emotionsregulation (Intensität und Dauer von Gefühlen sowie den Ausdruck von Gefühlen). „In zahlreichen Untersuchungen wurden mittlerweile die positiven Auswirkungen solcher emotionaler Kompetenzen auf die soziale und schulische Entwicklung von Kindern, sowie auf die persönlichen Beziehungen, Gesundheit und Berufsleben von Erwachsenen dokumentiert“ (Graf 2007).

Persönlichkeitsund Beziehungsmuster werden häufig transgenerational weitergegeben. Der Umgang der Eltern mit den Kindern beeinflusst die Entwicklung der Kinder, dass Zurechtkommen mit Gleichaltrigen, den Umgang in der späteren Partnerschaft und die Beziehungsgestaltung zum eigenen Kind.

Das heutige Anstreben einer demokratisch-partnerschaftlichen Beziehung der Eltern zu ihren Kindern zeigt besonders da ein Missverständnis, wenn sich in Familien eine Gleichrangigkeit in den Faktoren Einfluss, Macht und Verantwortlichkeit einstellt. Graf berichtet angelehnt an Minuchin, dass sich gesunde Familien durch hohe emotionale Verbundenheit sowie klare Hierarchiegrenzen zwischen elterlichem Subsystem und Kind auszeichnen. Unklare Hierarchien, Eltern-Kind- Koalitionen und geringere Verbundenheit sind kennzeichnend für Familien mit klinisch-auffälligen Kindern. Für das emotionale und körperliche Wohlbefinden des Kindes und für deren kognitive Entwicklung tragen Eltern aktiv die Verantwortung (vgl. Graf, J. 2007).

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit…“Art.2Abs.1GG.

Hiermit ist verankert, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben auf eine individuelle, soziale Entwicklung, sich damit zu emotional stabilen, eigenverantwortlichen und sozial verantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln können. Das Grundgesetz zeigt mit diesem Gesetzestext auf, dass die Erfüllung kindlicher Grundbe-dürfnisse als Grundvoraussetzung für eine positive Persönlichkeitsentwicklung gesehen wird. Diese kann ermöglicht werden durch bestimmte Formen von Fürsorge, Betreuung und Erfahrungen in und mit der Umwelt (vgl. Werner 2006, S. 13ff). Laut Bowlby belegen zahlreiche Studien, dass gesunde, ausgeglichene und selbstsichere Jugendliche bzw. junge Erwachsene aus stabilen Familien kommen und in denen sich Eltern viel mit ihren Kindern beschäftigen. Er berichtet, dass das Pflegeverhalten der Eltern die Kinder bis in das Erwachsenenleben beeinflusst und später auch deren eigenen Erziehungsstil mitbestimmt. Weiterhin sieht er einen Zusammenhang zwischen dem elterlichen Pflegeverhalten und dem kindlichen Bindungsstreben (vgl. Bowlby 1995, S. 17ff). Unter Bindungsstreben versteht er das Verhalten, das darauf ausgerichtet ist, die Nähe eines vermeintlich kompetenteren Menschen zu suchen. Am deutlichsten sei dieses Verhalten bei Angst, Müdigkeit, Erkrankung und bei Zuwendungsoder Versorgungsbedürfnis.

Findet das Kind eine sensible Bindungsfigur, fühlt es sich geborgen (vgl. Bowlby 1995, S. 36). Eltern, welche das Bindungsstreben ihrer Kinder intuitiv erfassen und respektieren, bilden so eine verlässliche Basis. Von dieser Basis aus können Kinder „auf Entdeckung“ gehen, die Eltern aber auch jederzeit wieder aufsuchen. Dieser Anlaufpunkt bringt die Gewissheit, willkommen zu sein, etwas zu essen zu bekommen, verstanden, getröstet und bei Ängsten beruhigt zu werden (vgl. Bowlby 1995, S. 23f).

Annegret Werner hat im „Handbuch Kindeswohlgefährdung“ recht deutlich die drei wichtigsten kindlichen Bedürfnisse hervorgehoben und beschrieben.

Die miteinander im Zusammenhang stehenden und in ihrer Wirkung voneinander abhängigen Grundbedürfnisse sind das Bedürfnis nach Existenz, das Bedürfnis nach sozialer Bindung und Verbundenheit und das Bedürfnis nach Wachstum. Sie werden als gleichwertig angesehen, haben aber in den verschiedenen Entwicklungsstadien des Kindes eine unterschiedliche Bedeutung. Besonders in der frü- hen Kindheit brauchen Kinder viel Fürsorge, dafür weniger Autonomie, wobei im Jugendalter dies eher umgekehrt ist (vgl. Werner 2006, S.13ff). Anhand verschiedener Studien berichtet Bowlby, dass Eltern, welche das Autonomiestreben der Kinder fördern, im Ernstfall aber zur Stelle sind, Kinder heranziehen, welche dadurch psychische Stabilität und Selbstsicherheit erlangen (vgl. Bowlby 1995, S. 23). Im Bedürfnis nach Existenz sieht Annegret Werner vor allem die Erfüllung grundlegender physiologischer Bedürfnisse, das heißt, die regelmäßige, ausreichende, ausgewogene Ernährung, Körperpflege und einen altersgerechten Wachund Ruhe- Rhythmus.

Weiterhin beinhaltet das Existenzbedürfnis, dass das Kind vor äußeren schädlichen Einflüssen (z.B. Witterung), Gefahren und Krankheiten geschützt ist. Ein wichtiger Faktor ist weiterhin das Unterlassen von Gewalt, anderen physisch und psychisch grenzverletzenden Verhaltensweisen beziehungsweise der Schutz vor solchen. Besonders in den ersten Jahren der kindlichen Entwicklung sollten die Bezugspersonen Ernährung, Pflege und Schutz vor Gefahren garantieren.

Von Natur aus ein Grundbedürfnis bei Kinder ist das Bedürfnis nach sozialer Bindung. Durch das Heranwachsen in einer beständigen, liebevollen Beziehung zu mindestens einer Bezugsperson wird dieses Bedürfnis grundlegend erfüllt. Nähe, Empathie, Verfügbarkeit und Verlässlichkeit sollte diese Bezugsperson auszeichnen. Bindungen, welche das Kind in den ersten Lebensjahren eingeht, dienen der körperlichen und psychischen Bedürfnisbefriedigung, sichern das Überleben. Es sammelt Erfahrungen, welche das zukünftige Bindungsverhalten und den Umgang mit anderen Menschen mitbestimmt. Positive Bindungen sind wichtig für die geistige Entwicklung, ermöglicht Aufmerksamkeit und Konzentration. Das Bindungsverhalten ändert sich mit zunehmendem Alter des Kindes und erfordert die Anpassung der Eltern.

Das Bedürfnis nach Wachstum, das heißt, nach kognitiven, emotionalen, ethischen und sozialen Anregungen und Erfahrungen ist ebenso von Wichtigkeit, um sich geistig und körperlich entwickeln zu können. Am jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes orientiert sollte eine ständige Unterund Überforderung vermieden werden. Anerkennung durch ausreichend Lob und Selbstkompetenzentwicklung sind Faktoren für eine positive Entwicklung (vgl. Werner 2006, S. 13ff).

3 Gewalt in der häuslichen Erziehung

3.1 Begriffsklärung Gewalt / Häusliche Gewalt

Im Online-Portal zum Thema „Gewalt/häusliche Gewalt“ konnte ich erfahren, dass der Begriff Gewalt von „walten“ stammt und als ursprünglich neutrale Bedeutung

„etwas bewirken können“ meint (vgl. www.gewalt-oneline.de). Gewalt wird in Meyers Online-Lexikon als eine Anwendung von physischem und psychischem Zwang gegenüber Menschen beschrieben, welches Durchsetzungsvermögen in Machtund Herrschaftsbeziehungen oder das gegen Sitte und Recht verstoßende Einwirken auf Personen umfasst.

Als Tatbestandsmerkmal einer Straftat wird im Strafrecht vielfach von Gewalt gesprochen. Es wird erläutert, dass der Einsatz physischer und psychischer Mittel zustande kommt, welche auf das Opfer einen Zwang ausüben, der den Willen oder einen tatsächlichen oder vermuteten Widerstand beseitigt. Unter Gewalt kann man auch eine nur mittelbare Beeinflussung verstehen, welche zum Beispiel bei Nötigung oder Erpressung dem Opfer einen Entscheidungsspielraum lässt. Unter dem Begriff Aggression findet man in der Psychologie im Sinn von individuellen oder kollektiven Angriffsverhalten Gewalt wieder (vgl. http://lexikon.meyer.de).

Im Fachlexikon der Sozialen Arbeit meint Büttner zur Erklärung von Gewalt, dass sie einer Logik von Aktion und Reaktion folge und dass ebenso in besonderen Krisensituationen Gewaltreaktion als Folge von Kränkung ein sozial typisches Phä- nomen sei. Die inneren Entwicklungsbedingungen des Menschen kollidieren mit den sozialen Anforderungen seiner Umwelt und es können Gewalthandlungen entstehen (vgl. Büttner 2007, S. 415).

Seit 2003 besteht bei der Polizei Sachsen ein interdisziplinärer Lenkungsausschuss zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Im Landesaktionsplan versuchten die Mitarbeiter eine Definition für häusliche Gewalt zu finden. In ihren vielfältigen Erscheinungsformen umfasst sie besonders die physische, psychische und sexualisierte Gewalt zwischen erwachsenen Personen und gegenüber Kindern und Jugendlichen. Dabei stehen sie in persönlicher oder familiärer Beziehung zu den Gewaltanwendern. Nicht nur im innerfamiliären Bereich, sondern auch in anderen Lebensbereichen finden diese Formen der Gewaltanwendung statt (vgl. www.polizei.sachsen.de).

3.2 Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist in gesellschaftliche Verhältnisse und (Macht)-Strukturen eingebunden und grundsätzlich in allen gesellschaftlichen Schichten zu beobachten. Fast immer wird Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Familie oder in anderen Systemen des Zusammenlebens durchgeführt. Die Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt berichtet im Wegweiser für Erzieher und Lehrer außerdem, dass diese Gewalt durch schwierige familiäre, soziale oder chronisch belastende Lebensbedingungen begünstigt wird. Die dazu führende oftmals dauerhafte Überforderung sei aber in keinem Fall zu rechtfertigen oder zu entschuldigen (vgl. BIG 2005, S. 5).

Im „Nationalen Aktionsplan“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ 2006) wird unter Gewalt in der Erziehung das körperliche und seelische Bestrafen von Kindern verstanden. Hierbei kann es sich um verbale Abwertung, das Ignorieren des Kindes, leichte Züchtigungen bis hin zu schweren Kindesmisshandlungen handeln. Menschen, welche elterliche Gewalt erfahren haben, begleiten die seelischen Folgen oft ein Leben lang (vgl. BMFSFJ 2006, S. 27). In den meisten Fällen ist es eine verantwortliche erwachsene Person, welche wiederholt gegen ein Kind gewalttätig wird. Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zeigt im Grunde genommen eine Art Hilflosigkeit, angemessen mit den Bedürfnissen des Kindes umzugehen. Am schwächsten Glied der Familie, dem Kind, entlädt sich die familiäre Aggression, wenn Druck und Belastung zu stark werden.

Anwendung von häuslicher Gewalt ist zum einen ein Ausdruck von Kommunikations- und Beziehungsstörungen andererseits auch von unterschiedlichen Machtverhältnissen. Diese entwürdigende Behandlung in Kindheit und Jugend von einer nahe stehenden Person führt im weiteren Leben zu Mangel an Selbstachtung und Selbstvertrauen. Die Beziehungsfähigkeit wird beeinträchtigt, zur Entwicklung psychischer und psychosomatischer Krankheiten wird beigetragen, welches eine gravierende Einbuße an Lebensqualität für die Betroffenen bedeutet (vgl. BIG 2005, S. 5).

3.3 Aktuelle Studien aus Deutschland zu innerfamiliärer Gewalt gegen Kinder

Das Anwenden von Gewalt in der Erziehung war in früheren Jahren ein übliches Erziehungsmittel und gesellschaftlich akzeptiert. Die Nötigung der Eltern zum Gehorsam der Kinder war weit verbreitet und das Sprichwort „Wer nicht hören will, muss fühlen“ galt in vielen Familien mit autoritärem Erziehungsstil (vgl. Weymann- Reichardt 2007).

Untersuchungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen:

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen fand durch repräsentative Untersuchungen heraus, dass 75 bis 80% aller Kinder mindestens einmal kleine Klapse oder Ohrfeigen bekamen. Eindeutig wurde als Misshandlung eingestuft, dass 20 bis 30% Prügel oder anderen Gewaltformen ausgesetzt waren. Physische Gewalthandlungen durch Erziehungsberechtigte erlebten 75% der Kinder und Jugendlichen und zehn Prozent erfuhren schwere Misshandlungen. Durch die zunehmende Anerkennung gewaltfreier Erziehung zeigt die Anwendung körperlicher Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den letzten Jahren rückläufige Tendenzen (vgl. BIG 2005, S. 10).

Studie von Prof. Dr. Kai Bussmann Ende 2001 im Auftrag des BMFSJ:

Durch eine Studie von Professor Dr. Kai Bussmann wurde deutlich, dass sich die Erziehung in deutschen Familien heute so gewaltfrei wie nie zuvor erweist (vgl. BMFSFJ 2003, S. 52). Eine gewaltfreie Erziehung wurde zum gesellschaftlichen Leitbild erhoben, als im November 2000 das „Gesetz zur Ächtung von Gewalt“ im Bürgerlichen Gesetzbuch erschien (vgl. BMFSFJ 2003, S. 6).

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“BGB § 1631 Abs.2.

Für das künftige Zusammenleben von Eltern und Kinder soll damit ein hoher Anspruch formuliert werden (vgl. BMFSJ 2003, S. 6). Bussmanns Studie umfasste eine Befragung von Erziehungsexperten und Eltern. Es sollte zeigen, welche Auswirkungen das neue Gesetz von 2000 offenbaren. Laut Aussagen der Eltern sind rückläufige Tendenzen betreffs psychischer Sanktionen (Anschweigen, Niederbrüllen) und leichteren körperlichen Strafen zu verzeichnen. Erheblich seltener seien schwere Körperstrafen geworden. Waren es 1996 noch 33,2% der Eltern, welche laut Angabe ihren Kindern „kräftig den Po versohlten“, seien es sechs Jahre später nur noch 26,4%. Ebenfalls berichtet Bussmann von einer Jugendstudie, wo ersichtlich wurde, dass nur noch eine kleine Minderheit der nachwachsenden Generation die Erfahrung mit schwerer körperlicher Bestrafung macht. 1992 seien es noch 30% gewesen, welche „eine Tracht Prügel“ erhielten, 2002 berichteten davon nur noch drei Prozent. Bussmann meint, dass durch einen allgemeinen Wertewandel der letzten Jahre das Absinken der Gewalt begründet sei. Einerseits argumentiert er dies mit dem steigenden Bildungsniveau der Bevölkerung, andererseits macht er die in der Gesellschaft steigende Ablehnung von Gewalt als Mittel der Konfliktlösung verantwortlich (vgl. BMFSFJ 2003, S. 52).

Ein Wandel im Erziehungsverhalten zwischen 1992 und 2002 zeigt folgende Darstellung anhand der Bussmann - Studie:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Wandel im Erziehungsverhalten zwischen 1992 und 2002 (vgl. BMFSFJ 2003, S. 6).

Obwohl sich 85% der Eltern den Anspruch zu eigen gemacht haben, gewaltfrei zu erziehen und drei Viertel von ihnen die Auffassung vertreten, dass Gewalt gegen Kinder als Körperverletzung zu bewerten sei, bleibt die Wirklichkeit in den Wohnund Kinderzimmern leider noch dahinter zurück (vgl. BMFSFJ 2003, S. 6).

In einem Vortrag an der Universität Halle – Wittenberg meint Prof. Dr. Bussmann, dass trotz des allgemeinen Rückgangs kein Grund bestehe, die Dinge zu verharmlosen, da es besonders im Bereich der häuslichen Gewalt noch genug zu tun gibt. Wichtig ist, dass Eltern, welche weniger aus pädagogischer Überzeugung als aus purer Hilflosigkeit ihre Kinder schlagen, im gleichen Maße Gewalt ablehnen wie die übrige Bevölkerung. Das Ideal Gewaltfreiheit streben fast 90% aller Eltern an. In der Gruppe der gewaltbelasteten Familien sank die Tracht Prügel als übliche Form der körperlichen Bestrafung von 99% im Jahr 1992 auf 20% im Jahr 2002. Trotz des deutlichen Rückgangs wird heute immer noch 16% der Kinder und Jugendlichen eine gewaltbelastete Erziehung zuteil. Auch derzeit wird in gewaltbelasteten Familien mehr gestraft und geschlagen als in anderen Sanktionsgruppen und somit ist die Gewalt aus der Erziehung in unseren Familien noch nicht vollständig verschwunden (vgl. Bussmann 2002).

Forschungsarbeiten des Deutschen Jugendinstitutes:

Das Deutsche Jugendinstitut ist anhand von Forschungsarbeiten bemüht, ein möglichst realistisches Bild des heutigen Familienlebens zu zeichnen. Bei einer Elternbefragung um den Erziehungsstil im Jahr 2005 offenbarten zwei Drittel der Mütter einen milden Erziehungsstil und gut ein Drittel einen strengen Umgang mit den Kindern. Eine erstaunliche Erkenntnis war, dass Väter sich als etwas milder bezeichnen. 44% der Mütter und 41% der Väter gaben ihren Kindern Klapse, 14% der Mütter und 13% der Väter gaben Ohrfeigen.

Ausführlich befasste sich die Studie des Deutschen Jugendinstituts mit benachteiligten und „schwierigen“ Familien. Schon im frühen Alter beginnen die Schwierigkeiten in der Erziehung. Empfinden Eltern ihr Kleinkind als sehr anstrengend, wird teilweise mit Gewalt dagegen vorgegangen. Reaktionen der Kinder darauf sind meist Wut, Aggression, Trauer oder Rückzug. Viele Eltern können die Erwartungen der Gesellschaft bezüglich Kindererziehung nicht verwirklichen (vgl. Wahl 2005).

Untersuchungen des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen:Im „Wegweiser für Berliner Erzieher und Lehrer“ werden durch Untersuchungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen bekannt, dass mehr als die Hälfte der in Institutionen bekannt gewordenen Fälle von Kindesmisshandlungen Vernachlässigungsfälle seien. Ebenso erfahren Kinder in jeder Altersklasse sexuelle Gewalt. Es wird berichtet, dass jedes vierte Mädchen und jeder siebente Junge noch vor dem Erreichen des zwölften Lebensjahres sexuell missbraucht würde, wobei die Kinder mitunter viele Jahre den sexuellen Übergriffen ausgesetzt sind. Die Täter sind in über 94% der Fälle Männer und zu 75% den Opfern bekannt. Sie gehören zum sozialen Nahbereich des Kindes und sind unter anderem Väter, Verwandte oder Familienangehörige (vgl. BIG 2005, S. 10).

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichte eine Pressemitteilung der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zum Thema „Kinderschutz“. Sie teilte mit, dass sich das Ausmaß von Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung und Misshandlung nur annäherungsweise abschätzen lässt, da das Dunkelfeld sehr groß sei. Anhand von Schätzungen könne davon ausgegangen werden, dass fünf bis zehn Prozent aller Kinder im Alter bis sechs Jahre vernachlässigt werden.

Durch die Änderung des Anzeigeverhaltens der Bevölkerung haben sich bei Vernachlässigung und Misshandlung die Anzeigen seit 1990 beinahe verdreifacht. Laut Kriminalstatistik der Polizei gingen 1990 bei Kindern bis zu sechs Jahren 600 Meldungen ein und im Jahr 2005 wurden 1445 Anzeigen gemacht. Bei Kindern bis 14 Jahre waren es 1990 1377 Meldungen und im Jahr 2005 stiegen die Anzeigen auf 3377 Fälle.

Von der Leyen berichtet von Zahlen des Statistischen Bundesamtes bezüglich Inhobhutnahme. Von 1995 bis 2005 stiegen die Zahlen der Fälle, in denen Jugend- ämter gefährdete Kinder in Obhut nehmen mussten, um 40%. Die Jugendbehörden bewilligten im Jahr 2005 ca. 40 000 überforderten Eltern mit Kindern unter sechs Jahren „Familienunterstützende Maßnahmen“.

Weiterhin muss das Familiengericht jedes Jahr in etwa 2200 Fällen bei Kindern unter drei Jahren das elterliche Sorgerecht entziehen (vgl. www.bmfsfj.de).

4 Formen häuslicher Gewalt

In meinen nächsten Ausführungen möchte ich auf die verschiedenen Formen häuslicher Gewalt gegen Kinder eingehen. Folgende Formen der Kindesmisshandlung sind in der Kinderschutzpraxis zu unterscheiden: die körperliche/physische Gewalt, die emotionale/psychische Gewalt, der sexuelle Missbrauch, das Münchhausen-by-proxy-Syndrom und die Kindesvernachlässigung.

In diesem Kapitel werde ich mich auf die vier erstgenannten Gewaltformen beziehen und auf die ThematikVernachlässigungmöchte ich im nächsten Hauptgliederungspunkt ausführlicher eingehen.

Mit dem Begriff „Gewalt gegen Kinder“ wird in seiner allgemeinsten Fassung synonym der Begriff Kindesmisshandlung verwendet. Er umfasst hierbei die Gesamtmenge aller Formen negativ bewertender Einwirkungen, Akte und Unterlassungen, welche Kinder betreffen. Die Gesamtheit der Lebensbedingungen, der Handlungen und Unterlassungen, welche das Recht des Kindes auf Leben, Erziehung und wirkliche Förderung beeinträchtigen, umfasst die Kindesmisshandlung. Die Soll – Ist – Abweichung zwischen den Rechten des Kindes und ihrer tatsächlichen Lebenssituation zeigt das Ausmaß von Kindesmisshandlung an (vgl. Wetzels 1997, S. 59).

Im aktuellen Fachbuch „Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung“ berichtet R. Wolff, dass ein feindseliges Klima mit wiederholten gewaltsamen Beeinträchtigungen oder Vernachlässigungen über einen längeren Zeitraum hin ein typisches Muster der Misshandlung sei und gefährliche Folgen für das Kind nach sich zieht. Eltern – Kind – Beziehungen mit hohem Niveau an Kritik und Ablehnung, Härte im Erziehungsstil, wenige Wärme und Zuneigung und häufigen Strafen sind gewaltbelastende Umstände (vgl. Wolff 2007,S. 45).

4.1 Gewaltformen

4.1.1 Körperliche / physische Gewalt

In körperliche Züchtigung und körperliche Misshandlung wird elterliche, körperliche Gewalt unterteilt. Sie ist abhängig von der Intensität der körperlichen Einwirkung und deren Verletzungsrisiko. Zum Zweck der erzieherischen Einflussnahme oder Kontrolle des kindlichen Verhaltens nicht zufällig zugefügte, kurzzeitige körperliche Schmerzen zählen zur elterlichen körperlichen Züchtigung. Ziel der Handlung ist hierbei nicht die psychische oder physische Schädigung des Kindes. Die mit der Absicht oder in Kaufnahme der Verursachung ernsthafter physischer Verletzungen, nicht zufällige Zufügung körperlicher Schmerzen wird als elterliche körperliche Misshandlung definiert. Die Grenzen des elterlichen Züchtigungsrechtes werden durch die Intensität beziehungsweise dem Verletzungsrisiko der Handlungen überschritten, unabhängig davon, ob eine erzieherische Einflussnahme damit verfolgt wird (vgl. Wetzels 1997, S. 69f).

Definitionen in der klinischen Praxis, der Wissenschaft und Öffentlichkeit sind häufig sehr unterschiedlich, da die Thematik nach Häufigkeit, Schweregrad, zeitlicher Dauer und dem Alter der Kinder und Jugendlichen differenziert werden kann (vgl. Deegener 2005, S. 38).

Körperlichen Schädigungen und Verletzungen liegen verschiedene Ursachen zugrunde. Sie können durch aktive Handlungen entstehen als auch durch Unterlassungen, zum Beispiel Verletzung der Aufsichtspflicht. Ebenfalls kann durch mangelnde gesundheitliche Fürsorge körperliche Schädigung hervorgerufen werden. Angst, Hilflosigkeit und Verzweiflung sind traumatische Begleiterscheinungen, welche Kinder durch zugefügte körperliche Schmerzen und Beschädigungen erleben. Sie erfahren, dass ihm der Erwachsene, der es schützen sollte, Schaden zufügt und die Kontrolle verliert.

Eine der häufigen oberflächlichen Verletzungen bei Kindern sind Blutergüsse, welche aus Stoßoder Schlagverletzungen resultieren. Auf Misshandlung weisen blaue Flecken an untypischen, relativ gepolsterten Körperteilen (Wange, Gesäß, Genitalbereich, Hals, Ohrmuscheln, Oberlippe) hin (vgl. Kinderschutz-Zentrum 2000, S. 69f).

Durch Gewalteinwirkung hervorgerufene Blutergüsse haben meist auch die Form von Griffmarken und streifige Abdrücke von Schlägen mit der Hand.

Absichtliche Verbrühungen und Verbrennungen als Form der körperlichen Gewalt sind erkennbar durch ihre Lokalisation oder Form. Verbrühungen des Gesäßes und der Rückseite der Oberschenkel bei Eintauchen des Kindes sind typisch für Misshandlungen. Weitere Verletzungsmuster, hervorgerufen durch brennende Zigaretten, Bügeleisen, weisen auf Misshandlung hin, treten insgesamt aber selten auf. Absichtlich beigebrachte Schnittwunden oder Verletzungen durch Fesselung sind ebenfalls selten. Die nächst häufigste Form nach Hautverletzungen sind Knochenbrüche durch Gewalteinwirkung. Besonders bei Säuglingen und Kleinkindern wurde diese Verletzung häufiger festgestellt, als bei älteren Kindern. Nahezu beweisend für Misshandlung sind mehrere Knochenbrüche unterschiedlichen Alters. Werden keine plausiblen Unfallursachen beschrieben, weisen Knochenbrüche bei Kindern unter einem Jahr immer auf eine körperliche Gewaltausübung hin. Besonders bei kleinen Kindern kommen Kopfverletzungen mit Schädigung des Gehirns als Folge von Misshandlung vor. Durch heftige Schläge auf den Kopf oder das Schleudern des Kopfes gegen eine harte Oberfläche können Blutgefäße zwischen der Schädeldecke und dem Gehirn einreißen und es kann zu Bewusstseinsverlust, Krampfanfällen, Koma oder zum Tod führen.

Oft sehr schwierig ist eine Diagnose zu stellen, hat der Säugling ein Schütteltrauma erlitten. Die meist im Affekt handelnden Eltern sind sich der Gefahr für das Kind nicht bewusst (vgl. Kinderschutz – Zentrum 2000, S. 70f). Wird der Kopf des Säuglings in den ersten Lebensmonaten kraftvoll gegen eine weiche Oberfläche geschleudert oder das Kind am Körper gehalten und kräftig geschüttelt, ist der Kopf des Säuglings Flieh –und Rotationskräften ausgesetzt. Verschiedene Verletzungen, wie Einrisse in Blutgefäße, Nervenbahnen oder Prellungen des Gehirns infolge einer Kollision mit der Schädelkapsel können auftreten, sind aber kaum äußerlich sichtbar.

„Bei diagnostizierten Schütteltraumen werden oft außergewöhnlich schwere Folgen beobachtet. So beträgt die Sterblichkeit verschiedenen Untersuchungen zufolge bis zu 30 Prozent. In den beiden größten derzeit vorliegenden Studien wird sie mit 13 bzw. 19 Prozent angegeben.“ (Kindler 2006, S. 8).

„Ein weiterer Anteil der Opfer von Schütteltraumen, der im Mittel der vorliegenden Untersuchungen mehr als 50 Prozent beträgt (Spannweite in den vorliegenden Studien: zehn bis 85 Prozent), erleidet bleibende Schädigungen, beispielsweise in Form von Blindheit, geistiger Behinderung oder Lernbehinderung. Wie Langzeitstudien gezeigt haben, treten Verhaltenssymptome und neuropsychologische Defizite erst nach Jahren auf.“ (Kindler 2006, S. 8).

Vergleichsweise selten, jedoch aber lebensbedrohlich können innere Verletzungen sein, welche die Bauchorgane durch Schläge oder Tritte verletzen (vgl. Kinderschutz - Zentrum Berlin 2000, S.73). Deegener berichtet in “Kindesmisshandlung und Vernachlässigung. Ein Handbuch“, dass Ohrfeigen, Schlagen mit Händen, Stöcken und Peitschen, Stoßen von der Treppe, Einklemmen in Türen, in kaltes Badewasser setzen, Pieksen mit Nadeln oder auch eigenen Kot essen und Urin trinken zu weiteren Formen der körperlichen Misshandlung zählen (vgl. Deegener 2006, S. 37).

4.1.2 Emotionale / psychische Gewalt

Emotionale Misshandlung ist im Grunde genommen Kernpunkt jeglicher Misshandlung und Vernachlässigung (vgl. Kinderschutz – Zentrum 2000, S. 29). Es hat sich als schwierig erwiesen, die Charakteristik der psychischen Misshandlung klar zu definieren. Benannt wird sie unter anderem als ein wiederholtes Verhaltensmuster der Betreuungsperson oder als Muster extremer Vorfälle, welche Kindern Wertlosigkeit oder Ungeliebtheit zu verstehen geben (vgl. Kindler 2006, S. 4).

Emotionale Gewalt ist ebenfalls, dass Sorgeberechtigte Kinder ablehnen, überfordern, ängstigen oder terrorisieren. Das Verweigern emotionaler Zuwendung und Unterstützung als Form psychischer Misshandlung hindern das Kind in seinem Bestreben, die affektiven, kognitiven und moralischen Entwicklungsbedürfnisse zu befriedigen. Somit wird die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes in hohem Maße beeinträchtigt und geschädigt (vgl. Kinderschutz – Zentrum 2000, S. 29).

Im Handbuch Kindeswohlgefährdung wird von zwei Formen gesprochen, je nachdem, ob elterliches Tun oder Unterlassung bei Gefährdung im Vordergrund stehen. Feindliche, abweisende, ignorierende Verhaltensweisen von Eltern gegen- über Kindern beinhaltet die erste Form. Gehören diese Eigenschaften zum festen Bestandteil der Erziehung, ist von Misshandlung die Rede. Werden notwendige Erfahrungen von Beziehungen für eine gesunde, emotionale Entwicklung vorenthalten, wird ebenfalls von emotionaler Gewalterfahrung gesprochen. Einzeln oder in Kombinationen auftreten können fünf genannte verschiedene Unterformen, welche als psychische Misshandlung betrachtet werden müssen. Von emotionaler Gewalt ist auszugehen, wenn die Beziehung eines Elternteils zum Kind durch feindselige Ablehnung, Beschämung, Kritisieren oder durch Demütigen gekennzeichnet ist. Psychische Gewalt erfährt ein Kind ebenfalls, wird es ausgenutzt oder zu einem selbstzerstörerischen oder strafbaren Verhalten angehalten oder gezwungen. Terrorisieren des Kindes und durch Drohen es in einen ständigen Angstzustand zu versetzen, ist einen weitere Unterform. Wird das Kind in ausgeprägter Form von altersentsprechenden sozialen Kontakten ferngehalten, isoliert, ist ebenso von psychischer Misshandlung auszugehen. Werden die Signale des Kindes und seine Bedürfnisse nach emotionaler Zuwendung anhaltend und in ausgeprägter Form übersehen und nicht beantwortet, bedeutet dies gleichfalls emotionale Misshandlung (vgl. Kindler 2006, S. 4).

Deegener spricht von psychischer Kindesmisshandlung, wird umgekehrt das Kind zu stark behütet und mit Fürsorge erdrückt. Durch „gluckenhaftes“ Verhalten der Eltern werden Kinder in ihren Entfaltungsmöglichkeiten behindert, zeigen Entwicklungsstillstände, fühlen sich extrem unsicher, ängstlich und abhängig.

Eine weitere Form psychischer Gewalt benennt er, wenn Kinder zu früh und dauerhaft in die Erwachsenenrolle gedrängt werden, übermäßige Haushaltspflichten übernehmen, die Geschwister versorgen und sich ebenso um ihre Eltern kümmern müssen (vgl. Deegener 2005, S. 38).

Seelisch misshandelt werden Mädchen und Jungen ebenfalls, wenn sie sich unter Zwang Streitereien der Erwachsenen anhören müssen und ihnen in Beziehungskonflikten oder bei häuslicher Gewalt bestimmte Rollen zugewiesen werden (vgl. BIG – Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt 2005, S. 6).

4.1.3 Sexuelle Gewalt

Alle Handlungen eines Erwachsenen gegen Kinder und Jugendliche, in der Absicht, sich selbst oder andere sexuell zu stimulieren, werden als sexueller Missbrauch bezeichnet.

Aufgrund seiner emotionalen und intellektuellen Entwicklung ist das Kind nicht in der Lage, diesen Handlungen frei zuzustimmen. Sexueller Missbrauch ist ein Ausnutzen ungleicher Machtverhältnisse zwischen Erwachsenen und Kindern, ist ein Überreden oder Zwingen des Kindes zur Befriedigung seiner Bedürfnisse. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, wodurch das Kind verurteilt wird, sprachlos, wehrlos und hilflos zu sein. Berühren des Kindes an den Geschlechtsteilen, die Aufforderung, den Täter anzufassen, Zungenküsse, sowie analer, oraler und vaginaler Geschlechtsverkehr zählen zu Formen sexueller Gewalt. Sexuelle Übergriffe durch Penetration mit Fingern oder Gegenständen sind ebenfalls Inhalt sexuellen Missbrauchs. Missbrauchsformen ohne körperlichen Kontakt sind Exhibitionismus und das Darbieten von Pornographie

(vgl. BIG – Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt 2005, S. 6). Zu sexuellem Missbrauch zählt weiterhin die sexualisierte Ansprache, Missbrauch in Sexringen und ritualistischer Missbrauch (vgl. Motzkau 1997, S. 60). Im Gegensatz zur körperlichen Misshandlung handelt der sexuelle Gewalttäter häufig in überlegter Absicht. Sexuelle Übergriffe steigern mit der Zeit ihre Intensität, sind geplanter als körperliche Gewalttaten. Ebenso wird sexuelle Gewalt überwiegend von Männern oder männlichen Jugendlichen ausgeübt, während Kindesmisshandlung von Männer und Frauen durchgeführt wird.

Sexuelle Gewalt findet fast immer im sozialen Nahbereich statt, da der Täter im besonderem Maße das Macht – und Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt, welches zwischen ihm und dem Kind besteht. Meist wendet er dabei keine körperliche Gewalt an, sondern verpflichtet das Kind durch Drohungen zur Geheimhaltung oder verbindet seine Übergriffe mit Zuwendungen. Die für das Kind zunächst scheinbare Aufwertung kann später die Widersprüche im Verhalten des Täters schwer durchschauen, sucht daher oft die Schuld für sexuelle Übergriffe bei sich und schämt sich dafür. Dem missbrauchten Kind fällt es schwer, sich einer dritten Person anzuvertrauen, meist aus Scham, von einer geliebten und geachteten Person sexuelle Gewalt erfahren zu haben (vgl. BIG - Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt 2005, S. 7). Befunde, welche auf eindeutige sexuelle Misshandlung hinweisen, sind Nachweise von Spermien oder dessen Bestandteile am Körper des Kindes.

Ebenso ausgeprägte oder bestimmte typische vaginale oder anale Verletzungen, bakterielle Entzündungen, Schwangerschaft oder Vorliegen pornographischer Fotos und Videos sind Merkmale, welche sexuelle Gewalt anzeigen (vgl. Kinderschutz - Zentrum Berlin 2000, S. 74).

Im Umgang mit Verdachtsmomenten bezüglich sexueller Gewalt ist besondere Sorgfalt, Besonnenheit und Sicherheit erforderlich. Verdacht kann entstehen, indem ein Dritter Zeuge des Missbrauchs wird oder ihn situativ wahrnimmt. Direkte Äußerungen des Kindes oder körperliche Anzeichen am Kind sind weitere Faktoren, welche sexuellen Missbrauch nicht ausschließen. Auch indirekte Äußerungen, wie sprachliche, darstellende oder Verhaltensäußerungen können interpretativ als Hinweis verstanden werden. Die sexualisierte kindliche Äußerung verdient besondere Beachtung, hauptsächlich im täglichen Verhalten und in Spielsituationen. Als unmittelbare Reaktion auf traumatisierende Erlebnisse können neue Verhaltensweisen, Wesensveränderungen, affektive Labilität, Aggressivität und Angst bei Kindern mit sexuellen Missbrauchserfahrungen gesehen werden. Traumatisch begründete Verhaltensänderungen sind zum einen als Anpassungsreaktion im Sinne einer Überlebensstrategie zu interpretieren.

Andererseits kann ein missbrauchtes Kind in bereits verlassene Entwicklungsphasen zurück fallen, Beziehungen verweigern, sich sozial allgemein zurückziehen oder mit Weglaufen reagieren. Weitere Auffälligkeiten nach sexueller Gewalt können unter anderem Schlafstörungen. Albträume, Phobien, Quälen von Kindern oder Tieren und kindliche Depressionen sein (vgl. Motzkau 1997, S. 60f).

4.1.4 Münchenhausen-by-proxy-Syndrom

Als eine in der Regel seltene und ungewöhnliche Form der Kindesmisshandlung wird das Münchhausen-by-proxy-Syndrom bezeichnet.

Durch eine nahe Bezugsperson wird die Erkrankung eines Kindes fälschlich angegeben, vorgetäuscht, künstlich erzeugt beziehungsweise aufrechterhalten (vgl. Kindler 2006, S. 7). Körperliche oder psychische Krankheitsbilder werden vorgetäuscht, um so Aufnahme in Krankenhäuser, medizinische Behandlung oder Maß- nahmen, wie Operationen und aufwendige diagnostische Eingriffe zu erreichen. Kinder mit unterschiedlichsten Beschwerden werden immer wieder Ärzten vorgestellt oder in Kliniken eingeliefert, wobei keine organische Ursache gefunden werden kann. Die Beschwerden gehen während des Krankenhausaufenthaltes zurück, treten jedoch im häuslichen Umfeld immer wieder, sogar verstärkt und mit zusätzlicher Symptomatik auf (vgl. Novara 2005, S. 128). Bei den medizinischen Vorstellungen werden die wahren Ursachen für das angegebene oder vom Kind gezeigte Beschwerdebild nicht mitgeteilt. Zur Weiterentwicklung der Definition ist insbesondere der Vorschlag umstritten, vom Münchhausen-by-proxy-Syndrom nur dann zu sprechen, wenn die verursachende Bezugsperson hauptsächlich die Misshandlung durchführt, um über das Kind im Mittelpunkt medizinischer Aufmerksamkeit zu stehen.

Wesentlicher einheitlicher spricht man von Faktoren, dass Kinder mit künstlich erzeugten Beschwerden eher anderen mit Autorität ausgestatteten Stellen (Schulen, Jugendamt) vorgestellt werden und nicht vordringlich medizinischen Fachkräften (vgl. Kindler 2006, S. 7).

In dieser Sonderform der Kindesmisshandlung sind meist Mütter die Täterinnen. In den bekannten Fällen sind Väter nicht beteiligt, aber meist selbst von den Frauen abhängig. Festgestellt wurde bei den dazugehörigen Männern intellektuelle Unterlegenheit und Unterordnung. Sie reagieren bei Konfrontation auf Verdacht mit Abwehr und stellen sich dann auf die Seite ihrer Frau. Ein ähnliches Verhaltensmuster als Parallele, nur in umgekehrter Rollenverteilung, wird in der Literatur hierbei zum sexuellen Missbrauch gesehen.

Der Verdacht der Ärzte fällt beim Münchhausen-by-proxy-Syndrom anfangs keinesfalls auf die Mutter, da diese durch betont mütterliches Auftreten eine andere Rolle darstellt. Sie bemüht sich sehr um ihr Kind und identifiziert sich regelrecht mit dem Behandlungsteam. Medizinische Eingriffe beim Kind werden kaum kritisch hinterfragt, oftmals begrüßt oder gar eingefordert.

Bekannt gewordene Manipulationen sind zum Beispiele Hinzufügen von Farbstoffen zu Stuhl oder Urin, um innere Blutungen vorzutäuschen oder Erzeugen eines Atemstillstandes durch Vergiftungen oder Ersticken mit der Handfläche. Ständiges Erbrechen des Kindes kann durch Vergiftungen erzeugt werden aber auch nur erfunden sein und als ständige Beschwerde beim Arzt vorgetragen werden. Ebenso geben betroffene Mütter Dauerfieber an, verfälschen aber selbst die Temperatur. Auch werden Kinder mit Ausschlag in Kliniken vorgestellt, welcher aber absichtlich durch Vergiftung, Zerkratzen oder aufgetragener Säure hergestellt wird. Warnsignale für behandelnde Ärzte, welche auf ein Münchhausen-by-proxy-Syndrom hinweisen, sind beispielsweise lang andauernde und außergewöhnliche Symptome, welche nur in Gegenwart der Mutter oder des Vaters auftreten. Auch Mütter, welche symbiotisch pausenlos bei ihrem Kind sind und oft sehr enge Beziehungen zu den Schwestern oder den anderen Eltern aufbauen, können auf diese Misshandlungsform hinweisen (vgl. Novara 2005, S. 129ff).

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Ende der Leseprobe aus 88 Seiten

Details

Titel
Gewalt und Kindesvernachlässigung in der häuslichen Erziehung
Untertitel
Herausforderung für die Prävention in der Sozialen Arbeit
Hochschule
Hochschule Mittweida (FH)
Note
gut
Autor
Jahr
2008
Seiten
88
Katalognummer
V112620
ISBN (eBook)
9783640110933
ISBN (Buch)
9783640111008
Dateigröße
870 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gewalt, Kindesvernachlässigung, Erziehung, Herausforderung, Prävention, Arbeit, Bindung
Arbeit zitieren
Sylke Gottschalk (Autor:in), 2008, Gewalt und Kindesvernachlässigung in der häuslichen Erziehung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112620

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