Das Ausbildungswesen von Gesellen der Stadt Nürnberg im Mittelalter


Hausarbeit (Hauptseminar), 2013

31 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

GLIEDERUNG

I. Einleitung

II. Frühe Berichte über die Stadt Nürnberg
a) Gründung und frühe Entwicklung
b) Herausbildung einer eigenen Verfassung und individueller Strukturen

III. Der Handwerkeraufstand von 1348/49

IV. Neuordnung der Nürnberger Gesellschaft
a) Lenkung und Kontrolle der Handwerke über den Stadtrat
b) Ausbildung und Gesellenstatus in Nürnberg

V. Überregionaler Bedeutungsgewinn Nürnbergs

VI. Zusammenfassung

VII. Anhang
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3

Literaturverzeichnis
Quellen
Sekundärliteratur

Individuelle Strukturen im Ausbildungswesen der Gesellen der Stadt Nürnberg

I. Einleitung

Bei Untersuchung der Entwicklung des Handwerkswesens für den Raum des Heiligen Römischen Reiches ist im Spätmittelalter vor allem der massive Bedeutungsgewinn der Stadt Nürnberg für Metall verarbeitende Handwerke besonders auffällig. Insbesondere bei der Eisenverarbeitung existieren Schätzungen, nach denen sich die Anzahl von Meistern in Eisen verarbeitenden Gewerben von ca. 500 Meistern 1420 n. Chr. auf ca. 2000 Meister 1550 n.Chr. gesteigert hat1. Auch als einer der ersten Produktionsorte von Gewehrbüchsen, für deren Fertigung ebenfalls besondere Kenntnisse in der Metallbearbeitung erforderlich sind, wird eine Sonderbedeutung Nürnbergs bereits ab ca. 1356 angenommen2.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Reglungen bezüglich der Ausübung und des Einstieges in das Handwerk in Nürnberg anders waren und nicht etwa durch Zünfte, sondern primär durch die Stadtverwaltung selbst geregelt wurden3. Zwar hatte es kurzzeitig, während des sog. Handwerkeraufstandes von Juni 1348 bis Oktober 1349 zunftähnliche Vereinigungen gegeben, allerdings wurden aufgrund des damit einhergehenden Zerwürfnisses der vorübergehenden Handwerkszünfte mit der Führung des Heiligen Römischen Reiches, zunftähnliche Vereinigungen speziell in Nürnberg für die gesamte spätere Zeit verboten4. Die Regelung von Angelegenheiten, die üblicherweise durch Zünfte geregelt wurden, fielen in Nürnberg in die Zuständigkeit eines hierzu eingerichteten sog. Rugamtes5. Auf der einen Seite lässt sich der Vorteil Nürnbergs im Vergleich zu anderen Städten, in erheblichem Maße durch diese zentrale Lenkung der Handwerker durch die Stadtverwaltung erklären6. Auf der anderen Seite bedeutete dies aber auch, dass die Stadtverwaltung sich mit vollkommen neuen Aufgaben befassen musste. Speziell für Handwerksgesellen bedeutete dies, dass sie in Nürnberg, z. B. für eine Prüfungszulassung zum Meister, direkt in Kontakt mit der Stadtverwaltung treten mussten7. Auch die Vereinigung von Gesellen in eigenständigen Gruppierungen war den Gesellen, wie den Meistern in den Zünften, verboten8. Hierdurch müssen Aufgaben, die in anderen Städten üblicherweise durch Gesellenvereinigungen geregelt wurden, z. B. die gemeinschaftliche Versorgung kranker Gesellen oder gar die Einweihung neuer Gesellen durch die sog. Gesellentaufe, in Nürnberg grundsätzlich anders organisiert gewesen sein9. Auch eine andere Art und Weise der Vermittlung von Bildungsinhalten liegt nahe. Eine zu erhebliche Einschränkung der Freiräume von Gesellen kann zwar nicht bestanden haben, da dadurch eine Zuwanderung von Wandergesellen vollständig ausgeblieben wäre10. Dennoch muss sich der Status von Gesellen in Nürnberg erheblich von dem Gesellenstatus in anderen Städten des Heiligen Römischen Reiches unterschieden haben.

Aus diesen Gründen werde ich im Verlauf dieser Arbeit klären, wie sich Nürnberg in einen Sonderstatus als Handwerkerstadt entwickelte, worin die Besonderheiten einer Ausbildung als Geselle bestanden und ob sich der Sonderstatus Nürnbergs auch über die spezielle Form der Gesellenbildung begründete.

II. Frühe Berichte über die Stadt Nürnberg

Bei dem Versuch einer Rekonstruktion der Entwicklung der Stadt Nürnberg besteht bereits in der Festlegung des Gründungsdatums ein erstes Problem. Ab wann genau dauerhafte Bestandteile der späteren Siedlung Nürnberg entstanden waren, ist aus heutiger Sicht nicht mehr rekonstruierbar11. Quellendarstellungen, nach denen sich z. B. der Stadtname Nürnberg nach seinem ursprünglichem Gründer von „Neroberg“ ableite, sind aber in jedem Fall vollkommen unglaubwürdig12.

a) Gründung und frühe Entwicklung

Der einzige Anhaltspunkt zur Entstehung einer dauerhaften Ansiedlung besteht damit in der ersten urkundlichen Erwähnung des Stadtnamens Nürnberg in einer Freilassungsurkunde des Kaisers Heinrich III an seine Leibeigene Sigena aus Nürnberg13. Insgesamt ist zwar bekannt, dass auf dem Gebiet der späteren Stadt Nürnberg bereits erheblich früher immer wieder vorübergehende Ansiedlungen existierten, erst zum 11. Jahrhundert aber nachweisbar eine dauerhafte Ansiedlung erfolgte14. Aus diesen Gründen wird die sog. Sigena-Urkunde Heinrichs III vom 16. Juli 1050 in aller Regel als Anfangsdatum für die Stadtgeschichte Nürnbergs eingeordnet15.

Für die frühe Zeit der Siedlung bestehen Hinweise darauf, dass Nürnberg nach Planung des Kaisers in erster Linie die Funktion einer Festung zur Stabilisierung der umliegenden Regionen erfüllte16.

Da frühe Siedlungsspuren vor allem auf einer Fläche unfruchtbaren Sandsteinfelsens existierten, ist ein früher, selbstständig durch Siedler getragener Ausbau des bürgerlichen Stadtcharakters Nürnbergs nicht anzunehmen17. Für 1105 bestehen bereits Belege, dass die Festung von Nürnberg so weit ausgebaut war, dass sich Kaiser Heinrich IV in Nürnberg einer Belagerung durch seinen Sohn Heinrich V längere Zeit erfolgreich widersetzen konnte18. Auch eine Unterbringung und Begünstigung von Mitgliedern des Deutschritterordens ab 1209, als eine der Ersten auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches, passt in diesen Zusammenhang19.

Für das Wachstum der Stadt um die Festung geht man damit davon aus, dass es vor allem auf Begünstigungen für Siedler um Nürnberg, insbesondere Händler und Handwerker, durch den Kaiser zurückzuführen ist20. Klare Hinweise hierzu bestehen bereits für die Zeit ab 1062, ab welcher der Kaiser sich aufgrund möglicher Streitigkeiten mit Nachbarregionen bei dem raschen Ausbau der Markt- Münz- und Zollrechten von Nürnberg einschränken musste21. Auch für die nachfolgende Zeit existieren aber wiederholt eindeutige Nachweise auf eine zunehmend bessere Stellung der Nürnberger Bürger im Reich, so z. B. in einer Urkunde Friedrich Barbarossas vom 13.03.1163, die besondere Freiheiten für Kaufleute Nürnbergs im ganzen Reich betont22. Für die gesamte Folgezeit, bis zum Frühjahr 1348 blieben derartige Privilegien bestimmend für den Wachstumsprozess und außenpolitischen Bedeutungsgewinn Nürnbergs als der zentrale Verkehrsknotenpunkt des Heiligen Römischen Reiches, als der es in späterer Zeit bekannt war23.

Insgesamt lässt sich der Wachstumsprozess der Stadtgemeinde Nürnbergs damit, wie auch in spätmittelalterlichen Quellen angedeutet, als ein von der kaiserlich begünstigten Burganlage ausgehender Prozess, bei dem mindestens 2 Siedlungskerne nach und nach zu einer großen Siedlung zusammenwuchsen, charakterisieren24.

b) Herausbildung einer eigenen Verfassung und individueller Strukturen

Wie zur Stadtgründung existierten auch zur frühen Verwaltung der Stadt Nürnberg quasi keine Quellen, weshalb eine Rekonstruktion schwierig ist. Im Wesentlichen wurde sie in früher Zeit eventuell durch den Burggrafen, welchem auch in verschiedenen zeitgenössischen Dokumenten eine hohe Bedeutung als Zeuge von Erlässen des Kaisers beigemessen wird, wahrgenommen25. Ab ca. 1200 ist zudem die Existenz der kaiserlichen Ämter des Schultheißen, zur Regelung der inneren Angelegenheiten der Stadt und des Butiglers, zur Regelung außenpolitischer Angelegenheiten, bekannt26. Das Treiben von Handwerk und Gewerbe galt damit aller Kenntnis nach als Bestandteil des Zuständigkeitsbereiches des Schultheißen27. Auch bei der frühen Entwicklung Nürnbergs ist damit ein Amt erkennbar, unter dessen Zuständigkeit offensichtlich die Regelung innerer Angelegenheiten der Handwerke fiel. Für eine Entstehung selbstständig organisierter Zünfte kann damit kaum Raum bestanden haben.

Von maßgeblicher Bedeutung für die weitere Entwicklung von Verwaltung und Regierungspraxis in Nürnberg ist der sog. Freiheitsbrief des Kaisers Friedrich II vom 8.11.1219. In diesem Erlass wurden nicht nur die inzwischen erheblichen Privilegien der Stadt im Reich erweitert, etwa Freiheit von Zöllen, sondern der Gerichtsbarkeit der Stadt über ihre Bürger wurde auch Vorrang über alle äußeren Gerichtsbarkeiten eingeräumt28. Da zudem die Bürgerschaft der Stadt ab diesem Zeitpunkt nur noch einmalig geschlossen Steuern für die gesamte Stadtgemeinde entrichten sollte, besaß die Stadt quasi eine autonome Bedeutung als Steuer- und Rechtsgemeinde29. In ihrer inneren Entwicklung war die Stadt damit zusehends sich selbst überlassen. Für die weitere Regierungspraxis bedeutete dies, dass insbesondere der Schultheiß in seinen praktischen Befugnissen immer stärker eingeschränkt wurde, unter anderem, indem ihm für Gerichtsverhandlungen Schöffen an die Seite gestellt wurden, die in Gerichtsurteilen gleichwertig zum Schultheißen als Richter aufgeführt wurden30. Auch die Burg bzw. der Burgherr war von politisch immer geringerer Bedeutung31. Das ab 1240 bekannte Siegel der Stadt kann in diesem Zusammenhang als Hinweis darauf verstanden werden, dass sich in Nürnberg ab diesem Zeitpunkt die später bekannte Form der Selbstregierung über den Stadtrat aus den 26 bedeutendsten Patrizierfamilien sicher durchzusetzen begann (vgl. Anhang Abbildung 1)32. In seiner endgültigen Form existierte er in jedem Fall zum Beginn des 14. Jhd., ab dem Sammlungen von Satzungen des Stadtrates in umfangreichem Maße erhalten sind33. Auffällig ist an diesen Satzungen, von denen die frühesten in den Zeitraum von 1302-1315 eingeordnet werden, dass bereits von Anfang an Regelungen zur Praktizierung für die verschiedenen Handwerke im Einzelnen, z. B. bezüglich einzuhaltender Qualitätsstandards und teilweise sogar der Kontrolle von Gesellen enthalten sind34. Der Stadtrat übte also als übergeordnete Instanz Kontrolle auf die verschiedenen Handwerke im Detail aus, bei denen Zünfte zudem bereits ausdrücklich als verboten ausgewiesen waren35. Anders als in vielen anderen Städten ist ein Spielraum zur Selbstorganisation der Zünfte damit zu keiner Zeit ersichtlich36. Insgesamt ist für Nürnberg damit eine Entwicklung erkennbar, bei der Befugnisse und Vorrechte des Schultheißen zunehmend unter die Kontrolle des patrizischen Stadtrates fielen, welcher die Befugnisse des Schultheißen zunehmend aushöhlte. Entscheidungsbefugnisse über Vorgänge im Handwerk wanderten dabei offenbar direkt vom Entscheidungsraum des Schultheißen in den Entscheidungsraum des Stadtrates, ohne dass Raum für eine Entstehung von Zunftverfassungen bzw. eigenständigen Zünften eingeräumt wurde.

III. Der Handwerkeraufstand von 1348/49

Ein maßgeblicher Anstoß für die weitere individuelle Entwicklung der Nürnberger Stadtgesellschaft war der Handwerkeraufstand von 1348/49, durch den langfristig betrachtet die bereits bestehende Führungsrolle des patrizischen Stadtrates weiter gefestigt wurde37. Wie bereits bei vorangegangenen Entwicklungen lassen sich auch die Verwicklungen die zum sog. Handwerkeraufstand von 1348/49 führten nicht nur aus internen Entwicklungen innerhalb Nürnbergs erklären. Überregionale Politik und das Sonderverhältnis Nürnbergs zum Herrscher des Heiligen Römischen Reiches, durch das Nürnberg z.B. in erheblichem Maße von Zöllen im Reich befreit war, waren ebenso von maßgeblicher Bedeutung.

Anhand verschiedener Quellen lässt sich nachvollziehen, dass Probleme Nürnbergs vor allem auf den wachsenden Gegensatz zwischen dem bisherigen römisch-deutschen König Ludwig dem Bayern und dem 1346 vom Papst ernannten Gegenkönig Karl IV von Luxemburg zurückzuführen sind38. Eine Abkehr Nürnbergs von Ludwig dem Bayern ist dabei bis zu dessen Tod am 11. Oktober 1347 nicht erkennbar39. Die folgende Anerkennung des nicht allgemein akzeptierten Karls IV durch den Nürnberger Stadtrat scheint in diesem Zusammenhang vor allem aufgrund politischen Kalküls, etwa zur Sicherung der Privilegien Nürnbergs im Reich, erfolgt zu sein40. Der anschließende, für den Ausbruch des Aufstandes maßgebliche Gegensatz innerhalb der Bevölkerung Nürnbergs muss damit zwischen den Parteien, die eine Unterstützung von Karl IV befürworteten und einer Partei, die dessen Anspruch als römisch deutscher König nicht anerkannten, bestanden haben41.

Details zum folgenden Aufstand, vor allem die Hauptbeteiligten am Aufstand, sind in den gängigen Quellen oft unzureichend als „Anhang“ des Rädelsführers Geißbart oder vollkommen heterogene Gruppe charakterisiert42. Hinweise hierzu lassen sich lediglich anhand von Bräuchen, wie dem vorübergehend bedeutsamen Nürnberger Fastnachtsbrauch des sog. Schembartlaufes, rekonstruieren43. Wesentliche Träger des Aufstandes seien hiernach vor allem junge Menschen und Anhänger der Schmiedezunft gewesen44. Auf der Gegenseite sollen vor allem die Metzger den im Sinne Karls IV handelnden Patrizierrat unterstützt haben45. Die wesentlichen Stationen des Schembartlaufes, die dem Ablauf des Aufstandes vom 4. Juni 1348 entsprochen haben sollen, bestehen dabei in einem Zug vor das Rathaus, danach zur sog. Fleischbrücke zu einem symbolischen Kampf gegen die Metzger und abschließend ins Vergnügungsviertel der Stadt46.

Die Einordnung des Brauches eines sog. Gesellenstechens gestaltet sich als noch schwieriger, bei dem als sicher lediglich eine Funktion zur Selbstinszenierung der adligen Führungsschicht über die anderen Stände nachvollziehbar ist47. Bezüge zum Handwerkeraufstand 1348/49 bestehen aber nur indirekt, unter anderem, indem das erste Gesellenstechen gleichzeitig mit dem angeblich ersten Schembartlauf 1387 stattgefunden haben soll und auch Veranstaltungen zum Gesellenstechen offensichtlich vorzugweise an Fastnacht stattfanden. Inwieweit dabei Zeremonien zur Eröffnung der Veranstaltung, insbesondere das symbolische, schauspielerisch inszenierte Niederreiten einer Reihe als „Gesellen“ bezeichneter Personen, in einem Bezug zum Handwerkeraufstand standen ist im Einzelnen aber nicht mehr rekonstruierbar48. Form, Ablauf und Preise der nachfolgenden Veranstaltung legen aber nahe, dass es sich in erster Linie um einen Wettkampf in Form von Turnierkämpfen für Angehörige von Patrizierfamilien der Stadt Nürnberg handelte49.

Charakterisierungen zur Regierungszeit, des im Nachfolgenden eingesetzten, provisorischen Stadtrates Nürnbergs existieren primär in Schriftquellen, welche dessen Arbeit z.B. auf dem Gebiet der Finanz und Steuerpolitik und in diesem Zusammenhang auch die Bildung von Zünften als vollkommen realitätsfern beschreiben50. Insgesamt gilt es aber inzwischen als weitestgehend gesichert, dass es sich bei der Befugnis zur Bildung von Zünften durch den provisorischen Rat primär um einen symbolischen Akt, vorerst ohne weitergehende Befugnisse, handelte51. Chaotische Zustände innerhalb der Nürnberger Stadtgesellschaft aufgrund der Einführung von Zünften bzw. einer erheblich veränderten Verwaltungspraxis sind damit durch den, zum Teil weiter durch dieselben Mitglieder besetzten, Stadtrat äußerst unwahrscheinlich52. Die Verwicklungen, die damit zum Zusammenbruch der provisorischen Regierung nach ca. 1 ½-jähriger Regierungszeit führten, sind vor allem auf der überregionalen Ebene des Heiligen Römischen Reiches zu suchen, auf der Karl IV seinen Machtanspruch erheblich festigen konnte53. Gerade das stark vom Handel abhängige Nürnberg musste aufgrund der damit verbundenen Isolationen fast zwangsläufig in eine finanzielle Notsituation geraten54.

Die nachdrückliche Restrukturierung der Nürnberger Stadtregierung beim nachfolgenden, militärischen Einmarsch Karls IV am 2. Oktober 1349 in Nürnberg erfolgte dementsprechend vor allem unter dem Gesichtspunkt die Bindung der Stadt an Karl IV persönlich zu bestärken55. Ob damit für Karl IV bei der Restrukturierung der Nürnberger Stadtgesellschaft ein nachhaltiges Verbot eigenständig organisierter Zünfte im Vordergrund stand, ist schwer zu rekonstruieren.

Bei einer Liste von 190 teilweise mit ihren Familien verbannten Personen geht man nur für ca. 72 Personen sicher für eine Zugehörigkeit zum Handwerkerstand aus und nur durch das individuelle Verhalten der jeweiligen Person während des Aufstandes, etwa als Bannerträger, ist eine Begründung des Urteils ersichtlich56. Ob der Handwerkeraufstand von 1348/49 wirklich primär durch die Handwerker der Stadt Nürnberg getragen wurde, muss damit offen bleiben.

[...]


1 Stahlschmidt, Rainer: Die Geschichte des eisenverarbeitenden Gewerbes in Nürnberg von den 1. Nachrichten im 12.-13. Jahrhundert bis 1630, Stadtarchiv Nürnberg, Nürnberg 1971, S. 38 (im Folgenden: Stahlschmidt 1971, S. 38)

2 Willers, Johannes Karl: Die Nürnberger Handfeuerwaffe bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts, Entwicklung, Herstellung, Absatz nach archivalischen Quellen, Stadtarchiv Nürnberg, Nürnberg 1973, S. 1 (Im Folgenden: Willers, 1971, S. 1)

3 Lehnert, Walter: Nürnberg - Stadt ohne Zünfte, die Aufgaben des reichsstädtischen Rugamtes, in: Elkar, Rainer S.: Deutsches Handwerk in Spätmittelalter und früher Neuzeit, Sozialgeschichte – Volkskunde - Literaturgeschichte, Schwartz, Göttingen 1983, S. 72 (Im Folgenden: Lehnert 1983, S. 72), vgl.: Satzungsbuch der Stadt Nürnberg V/D, von ca. 1382-15. Jhd., Blatt 28/rot 31.61. Jb, (Im Folgenden: Satzungsbuch der Stadt Nürnberg V/D, Bl. 28/rot 31.61. Jb)

4 Lehnert 1983, S. 73, vgl.: vgl.: Sigmund Meisterlin’s Chronik der Reichsstadt Nürnberg, Teil III, Kap. 18 Abs. 1 (Im Folgenden: Meisterlin, Teil III, Kap. 18, Abs 1)

5 Elkar, Rainer S.: Umrisse einer Geschichte der Gesellenwanderung im Übergang von der frühen Neuzeit zur Neuzeit, in: Elkar, Rainer S.: Deutsches Handwerk in Spätmittelalter und früher Neuzeit, Sozialgeschichte – Volkskunde - Literaturgeschichte, Schwartz, Göttingen 1983, S. 99

6 Lehnert, 1983, S. 80, 81

7 Ebd., S. 76

8 Ebd., S. 77, 78, 80

9 Endres, Rudolf: Handwerk – Berufsbildung, in: Notker, Hammerstein/Berg, Christina (Hrsg.): Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte, Band 1: 15. bis 17. Jahrhundert, von der Renaissance und der Reformation bis zum Ende der Glaubenskämpfe, Beck, München 1996, S. 388, 389 (im Folgenden: Endres 1996, S. 388, 389)

10 Lehnert 1983, S. 80

11 Nadler, Martin: Die Vor- und Frühgeschichte - Nürnbergs schriftlose Zeit, in: Friedel, Birgit: Nürnberg, Archäologie und Kulturgeschichte, Verlag Dr. Faustus, Büchenbach 1999, S. 22

12 Butzbach, Johannes: Wanderbüchlein, aus dem Leben eines Fahrenden Schülers im Jahrhundert, Kapitel 13 Absatz 4 (Im Folgenden: Butzbach, Kap. 13 Abs. 4)

13 Friedel, Birgit/ Großmann, Georg Ulrich: Die Kaiserpfalz Nürnberg, Schnell und Steiner, Regensburg, S. 4 (Im Folgenden: Friedel/ Großmann, 1999, S. 4), vgl.: Nürnberger Urkundenbuch, Urkunde Nr. 9

14 Wietzorek, Paul: Das historische Nürnberg, Bilder erzählen, Imhof, Petersberg 2011, S. 17 (Im Folgenden: Wietzorek 2011, S. 17)

15 Wood, Gabriele: Sigena, vom Leben der Frauen in Nürnberg um 1050, in: Bennewitz, Nadja: Am Anfang war Sigena, ein Nürnberger Frauengeschichtsbuch, Ars vivendi, Cadolzburg 1999, S. 22 ( Im Folgenden: Wood 1999, S. 22)

16 Wendehorst, Alfred: Die Reichsstadt Nürnberg von den Anfängen bis zum Ende ihrer großen Zeit, in: Bott, Gerhard/ Angerer, Martin: Nürnberg 1300-1550, Kunst der Gotik und Renaissance, Prestel, München 1986, S. 11 ( Im Folgenden: Wendehorst 1986, S. 11)

17 Wood 1999, S. 27

18 Bost, K.: Die Anfänge der Stadt unter den Saliern, in: Pfeiffer, Gerhard: Nürnberg – Geschichte einer europäischen Stadt, Beck, München 1971, S. 12, 13 ( Im Folgenden: Bost 1971, S. 12, 13) , vgl.: Nürnberger Urkundenbuch, Urkunde Nr. 22

19 Nürnberger Urkundenbuch, Urkunde Nr. 127

20 Stahlschmidt 1971, S. 14

21 Bost 1971, S. 15, vgl.: 35 1975 A 1696 (Buchtitel: Stadtrat Nürnberg (Hrsg.): Nürnberger Urkundenbuch, Urkunde Nr. 14

22 Wendehorst 1986, S. 11, 22, vgl.: Nürnberger Urkundenbuch, Urkunde Nr. 72

23 Seibt, Ferdinand: Karl IV., ein Kaiser in Europa; 1346-1378, Südt. Verlag, München 1985, S. 155 ( Im Folgenden: Seibt 1985, S. 155), vgl.: Butzbach, Kap. 13 Abs. 1

24 Friedel, Birgit: Spuren der frühesten Stadtentwicklung, in: Friedel, Birgit: Nürnberg, Archäologie und Kulturgeschichte, Verlag Dr. Faustus, Büchenbach 1999, S. 48, 51, (Im Folgenden: Friedel 1999, S. 48, 51), vgl.: Butzbach, Kap. 12, Abs. 3

25 Nürnberger Urkundenbuch, Urkunde Nr. 31-47

26 Wendehorst 1986, S. 12

27 Bartelmeß, Albert: Handwerk und frühe Größe, das Gewerbe in der Reichsstadt Nürnberg, in: Sonneberger, Franz: Leute vom Fach, Nürnberger Handwerker im Industriezeitalter, Tümmels, Nürnberg 1988, S. 15 (Im Folgenden: Bartelmeß 1988, S. 15)

28 Nürnberger Urkundenbuch, Urkunde Nr. 178

29 Ebd., vgl.:Wendehorst 1986, S. 12

30 Wendehorst 1986, S. 16, vgl.: Nürnberger Urkundenbuch, Urkunde Nr. 349

31 Friedel/ Großmann, 1999, S. 7

32 Fleischmann, Peter: Rat und Patriziat in Nürnberg: Die Herrschaft der Ratsgeschlechter vom 13. bis zum 18 Jahrhundert, Band 1: Der Kleinere Rat, Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg, Nürnberg 2008, S. 20 (Im Folgenden: Fleischmann 2008, Band 1, S. 20)

33 Ebd., S. 21

34 Lehnert 1983, S. 71, 72, vgl.: Satzungsbuch II/B der Reichsstadt Nürnberg von 1314.ca. 1320, 1332, Blatt 14,b (Im Folgenden: Satzungsbuch II/B 14,b)

35 Satzungsbuch I/A der Reichsstadt Nürnberg von 1302-1315, Blatt 69 CU (Im Folgenden: Satzungsbuch I/A 69 CU )

36 Bartelmeß 1988, S.15

37 Fleischmann 2008, Band 1, S. 37

38 Diefenbacher, Michael/ Beyerstedt, Horst-Dieter/ Bauernfeind, Martina: Kleine Nürnberger Stadtgeschichte, Pustet, Regensburg 2012, S. 34 (Im Folgenden: Diefenbacher/ Bauernfeind/Beyerstedt 2012, S. 34), vgl.: Nunnebeck, Lienhard: Ein schonner Spruch von dem Tanz so jerlich die Flayschhacker in Nüremberg verbringen, Vers 89-103 (Im Folgenden: Nunnenbeck, ein schonner Spruch, Vers 89-103)

39 Fleischmann 2008, Band 1, S. 31

40 Ebd., S. 32

41 Henselmeyer, Ulrich: Ratsherren und andere Delinquenten, die Rechtssprechungspraxis bei geringfügigen Delikten im spätmittelalterlichen Nürnberg, UVK-Verlag, Konstanz 2002, S. 101, 102 (Im Folgenden: Henselmeyer 2002, S. 101, 102), vgl.: Sachs, Hans: Scheinpart-Spruch, Ankunft und desselben Bedeutung, Randnummer K 821 ( Im Folgenden: Sachs, der Scheinpartspruch, Rdnr,. K 821)

42 Müllner, Johannes: Die Annalen der Reichsstadt Nürnberg von 1623, Blatt 610 (Im Folgenden: Müllner, Bl. 610), vgl.: Meisterlin, Teil III, Kap. 11, Abs 2- Kap. 12, Abs. 1

43 Meyer, Carl: Die Stadt als Thema, Nürnbergs Entdeckung in Texten um 1500, Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern 2009, S. 413, 414 (Im Folgenden: Meyer 2009, S. 413, 414)

44 Ebd., S. 414, 415, vgl.: Sachs, der Scheinpartspruch, Rdnr,. ABC 1, 408

45 Ebd., S. 412, vgl.: ( Im Folgenden: Sachs, der Scheinpartspruch, Rdnr,. K 821)

46 Meyer 2009, S. 414, vgl.: Sachs, der Scheinpartspruch, Rdnr., ABC 1, 408

47 Meyer 2009, S. 417, vgl.: Sachs, Hans: Das Gesellenstechen, Rdnr. AC 2, 3, 191; K 2, 3, 379, (Im Folgenden: Sachs: Das Gesellenstechen, Rdnr. AC 2, 3, 191; K 2, 3, 379)

48 Sachs: Das Gesellenstechen, Rdnr. K 2, 3, 378

49 Ebd. S. 746, 747, vgl.: Müllner, Bl. 1080

50 Müllner, Bl. 616-618

51 Fleischmann 2008, Band 1, S. 35

52 Ebd., S. 32, 33, vgl.: Müllner, Bl. 615 a- 616

53 Diefenbacher/ Bauernfeind/Beyerstedt 2012, S. 35, : vgl.: Meisterlin, Teil III, Kap. 13, Abs. 3

54 Schultheiss, Werner: Der Handwerkeraufstand von 1348,49, in: Pfeiffer, Gerhard (Hrsg.): Nürnberg-Geschichte einer europäischen Stadt, Beck, München 1971, S. 74 (Im Folgenden: Schultheiss 1971, S. 74), vgl.: Meisterlin, Teil III, Kap. 14, Abs. 4

55 Schultheiss 1971, S.S. 74, vgl.: Meisterlin, Teil III, Kap. 18, Abs. 1

56 Fleischmann 2008, Band 1, S. 36, vgl.: Achtbuch der Stadt Nürnberg II von 1308- 1358,59, Blatt 28-42 (Im Folgenden: Nürnberg Achtbuch II , Blatt 28-42)

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Details

Titel
Das Ausbildungswesen von Gesellen der Stadt Nürnberg im Mittelalter
Hochschule
Universität Kassel
Note
1,7
Autor
Jahr
2013
Seiten
31
Katalognummer
V1126210
ISBN (eBook)
9783346485755
ISBN (Buch)
9783346485762
Sprache
Deutsch
Schlagworte
ausbildungswesen, gesellen, stadt, nürnberg, mittelalter
Arbeit zitieren
Gunnar Maier (Autor:in), 2013, Das Ausbildungswesen von Gesellen der Stadt Nürnberg im Mittelalter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1126210

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