Der unmittelbare Beitritt der MOES zu der EU wird die fünfte Erweiterung sein. Bis heute haben die Erweiterungswellen vor allem Kandidaten betroffen, die ein Regierungssystem hatten, das ähnlich zu dem der Mitgliedstaaten war, d.h. ein parlamentarisches und demokratisches System, das den Rechtsstaat, die Menschenrechte und eine wettbewerbsfähige und liberale Marktwirtschaft achtet.
Entsprechend diesen politischen und wirtschaftlichen Kriterien konnte die Süderweiterung1 in den 80er Jahren erst stattfinden, als Griechenland, Portugal und Spanien die Demokratie und den Rechtsstaat wiederhergestellt hatten. Dies bildet die erste Bezeichnung, die später „politische Konditionalität“ genannt wurde. Mitglied der EU zu sein, macht eine Rückkehr zur Macht von antidemokratischen Kräften schwieriger, da diese die Schwäche der Wirtschaft ausnützen.
Erst in den 90er Jahren, mit den Perspektiven der Osterweiterung, erschien die politische Konditionalität in dem gemeinschaftlich-rechtlichen System. Am Ende der 80er Jahre hat die Zersplitterung des Ostblocks die geopolitische Lage in Europa verändert. Die ehemaligen Satellitenstaaten waren frei, aber ohne langfristigen lebensfähigen Aufbau, weshalb ihre erste Reaktion darin bestand, sich für den Beitritt zur EU zu bewerben2.
Tiefgreifende Reformen haben angefangen ein demokratisches und wirtschaftliches System in diesen Staaten zu errichten, das entsprechend mit dem System der Mitglieder der EU eingeführt werden muss. Die EU stellt nämlich in diesen beiden Bereichen die Sicherheit, die Prosperität und die Normalität dar.
Innerhalb der EU wird die Frage gestellt, wie man die MOES integrieren soll, da ihre politische und wirtschaftliche Lage, die für einen Beitritt normalerweise geforderte Ebene nicht erreicht. Das betrifft die folgenden Kriterien: Europäische Identität, Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und die Fähigkeit, den Acquis communautaire sind in die nationale Rechtsordnung einzufügen. Dank der MOES konnte die politische Konditionalität in den Konventionalbereich eingeführt worden, da die Gemeinschaft durch Assoziierungsabkommen mit den Kandidaten die politische Konditionalität dort eingefügt hat, um ihre Integration gut vorzubereiten.
Lange wurde über die politische Konditionalität gesprochen, ohne dass sie definiert wurde [...]
Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG
I. DEFINITION DER POLITISCHEN KONDITIONALITÄT
A. Die Achtung des Acquis communautaire
1. Die Achtung des Acquis communautaire als traditionelle rechtliche und politische Bedingung für einen Beitritt
2. Die wirtschaftlichen Aspekte des Acquis communautaire
B. Die Achtung der Grundfreiheiten
1. Die besondere Rolle des Europarats
2. Die politische Konditionalität in den gemeinschaftlichen Verträge
3. Die politische Konditionalität und die Beiträge der gemeinschaftlichen Institutionen
II. DIE EINFÜGUNG DER POLITISCHEN KONDITIONALITÄT IN DIE EUROPAABKOMMEN
A. Die politische Konditionalität als wesentlicher Bestandteil der Europaabkommen
B. Die Sanktion zur Nichtbeachtung der politischen Konditionalität
C. Das Verfahren der Weiterverfolgung der Fortschritte
III. DIE AGENDA 2000
A. Die Staaten, die Beitrittsverhandlungen mit der EU angefangen haben
B. Die Staaten, die noch warten müssen
SCHLUSS
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Arbeit analysiert die Mechanismen der politischen Konditionalität im Kontext der Osterweiterung der Europäischen Union. Sie untersucht, wie die EU politische Anforderungen, wie die Achtung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, als notwendige Voraussetzungen für den Beitritt mittel- und osteuropäischer Staaten (MOES) institutionalisiert hat und welche Rolle dabei Europaabkommen sowie die Agenda 2000 spielten.
- Entwicklung und Definition der politischen Konditionalität im EU-Recht.
- Die Bedeutung des Acquis communautaire als Beitrittsvoraussetzung.
- Integration politischer Kriterien in die Europaabkommen und Sanktionsmöglichkeiten.
- Rolle der Kommission und des Europarats bei der Überwachung der Beitrittsfortschritte.
- Bewertung der Beitrittskandidaten auf Basis der Kopenhagener Kriterien.
Auszug aus dem Buch
I. DEFINITION DER POLITISCHEN KONDITIONALITÄT
Zuerst gibt es eine geopolitische Vorbedingung: die Bedingung der „Europäanität“. Im Artikel 49 (ex-Artikel O) des EU-Vertrags wird sie vorgesehen: “Jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden”3. Aber diese Bedingung verursacht Probleme, weil es keine Definition für diesen Begriff der „Europäanität“ gibt. Trotzdem wird allgemein angenommen, dass die MOES-Kandidaten zur europäischen Identität gehören.
A. Die Achtung des Acquis communautaire
Während der letzten Erweiterung der EU auf 15 Mitglieder im Jahr 1995 wurden Vorbehalte gegen den Acquis geäußert. Die EFTA-Staaten haben nicht alle Bedingungen akzeptiert, die vom Grundsatz der Achtung des Acquis communautaire durchgesetzt sind. Zum Beispiel hat auch Großbritannien das Schengener Abkommen und die Wirtschafts und Währungsunion abgelehnt. Dies wirft das Problem der Glaubwürdigkeit der EU Forderungen gegenüber den MOES auf: wenn Mitgliedstaaten der EU sich von Aspekten des Acquis frei machen dürfen, warum müssen dann die MOES den ganzen Acquis integrieren ?
1. Die Achtung des Acquis communautaire als traditionelle rechtliche und politische Bedingung für einen Beitritt
Es erscheint logisch, dass ein Staat beachten muss, was eine Organisation bisher gemacht hat, wenn er beschließt Mitglied irgendwelcher internationalen Organisation zu werden. Dies gehört zum Völkerrecht und besonders zum Recht der internationalen Organisationen.
Zusammenfassung der Kapitel
EINLEITUNG: Einführung in die Thematik der EU-Osterweiterung und die historische Genese des Konzepts der politischen Konditionalität.
I. DEFINITION DER POLITISCHEN KONDITIONALITÄT: Erörterung der grundlegenden Anforderungen an Beitrittskandidaten, insbesondere hinsichtlich des Acquis communautaire und der Grundfreiheiten.
II. DIE EINFÜGUNG DER POLITISCHEN KONDITIONALITÄT IN DIE EUROPAABKOMMEN: Analyse der vertraglichen Verankerung der Konditionalität und der damit verbundenen Sanktionsmechanismen.
III. DIE AGENDA 2000: Auswertung der Fortschritte der Beitrittskandidaten anhand der Kopenhagener Kriterien durch die Kommission.
SCHLUSS: Zusammenfassende Betrachtung der Auswirkungen der Konditionalität und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Union.
Schlüsselwörter
Osterweiterung, Europäische Union, Politische Konditionalität, Acquis communautaire, Europaabkommen, Kopenhagener Kriterien, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Agenda 2000, MOES, Beitrittsverhandlungen, Europäische Integration, Grundfreiheiten, Institutionen, Vorbeitrittsstrategie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der politischen Konditionalität als Instrument der EU-Osterweiterung, um sicherzustellen, dass Beitrittskandidaten demokratische und rechtsstaatliche Standards erfüllen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die Definition von Beitrittskriterien, die Rolle des Acquis communautaire, die Integration dieser Anforderungen in Europaabkommen sowie die Überwachung der Fortschritte durch EU-Institutionen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, den Mechanismus zu beleuchten, mit dem die EU politische Bedingungen in den Beitrittsprozess integriert hat, um die Stabilität und Demokratiefähigkeit der MOES-Staaten zu gewährleisten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche und rechtliche Analyse, die auf der Auswertung von EU-Verträgen, Kommissionsberichten und bestehender Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Definition der Konditionalität, deren praktische Implementierung in Assoziierungsabkommen und die spezifische Evaluierung der Beitrittskandidaten im Rahmen der Agenda 2000.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Osterweiterung, Politische Konditionalität, Acquis communautaire, Kopenhagener Kriterien und Europaabkommen.
Wie unterscheidet sich die Rolle des Europarats von der der EU?
Der Europarat fungiert laut Arbeit als „Durchreiseort“, in dem Kandidaten grundlegende demokratische Standards und den Schutz der Menschenrechte lernen, während die EU diese Prinzipien als rechtlich verbindliche Konditionalität in ihre Verträge einbettet.
Was bedeutet die „wesentliche Bestandteil“-Klausel?
Diese Klausel definiert Demokratie und Menschenrechte als essenzielle Grundlagen der Abkommen, deren Verletzung die EU dazu berechtigt, die Vereinbarungen teilweise oder vollständig auszusetzen.
- Quote paper
- Patrick Nitsch (Author), 2002, Die Osterweiterung der Europischen Union: Die politische Konditionalität, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11262