Die Osterweiterung der Europischen Union: Die politische Konditionalität


Trabajo Escrito, 2002

22 Páginas, Calificación: 2,7


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG

I. DEFINITION DER POLITISCHEN KONDITIONALITÄT
A. Die Achtung des Acquis communautaire
1. Die Achtung des Acquis communautaire als traditionelle rechtliche und politische Bedingung für einen Beitritt
2. Die wirtschaftlichen Aspekte des Acquis communautaire
B. Die Achtung der Grundfreiheiten..
1. Die besondere Rolle des Europarats
2. Die politische Konditionalität in den gemeinschaftlichen Verträge..
3. Die politische Konditionalität und die Beiträge der gemeinschaftlichen Institutionen..

II. DIE EINFÜGUNG DER POLITISCHEN KONDITIONALITÄT IN DIE EUROPAABKOMMEN.
A. Die politische Konditionalität als wesentlicher Bestandteil der Europaabkommen...
B. Die Sanktion zur Nichtbeachtung der politischen Konditionalität.
C. Das Verfahren der Weiterverfolgung der Fortschritte

III. DIE AGENDA 2000.
A. Die Staaten, die Beitrittsverhandlungen mit der EU angefangen haben.
B. Die Staaten, die noch warten müssen

SCHLUSS

ANHANG

LITERATURVERZEICHNIS

EINLEITUNG

Der unmittelbare Beitritt der MOES zu der EU wird die fünfte Erweiterung sein. Bis heute haben die Erweiterungswellen vor allem Kandidaten betroffen, die ein Regierungssystem hatten, das ähnlich zu dem der Mitgliedstaaten war, d.h. ein parlamentarisches und demokratisches System, das den Rechtsstaat, die Menschenrechte und eine wettbewerbsfähige und liberale Marktwirtschaft achtet.

Entsprechend diesen politischen und wirtschaftlichen Kriterien konnte die Süderweiterung[1] in den 80er Jahren erst stattfinden, als Griechenland, Portugal und Spanien die Demokratie und den Rechtsstaat wiederhergestellt hatten. Dies bildet die erste Bezeichnung, die später „politische Konditionalität“ genannt wurde. Mitglied der EU zu sein, macht eine Rückkehr zur Macht von antidemokratischen Kräften schwieriger, da diese die Schwäche der Wirtschaft ausnützen.

Erst in den 90er Jahren, mit den Perspektiven der Osterweiterung, erschien die politische Konditionalität in dem gemeinschaftlich-rechtlichen System. Am Ende der 80er Jahre hat die Zersplitterung des Ostblocks die geopolitische Lage in Europa verändert. Die ehemaligen Satellitenstaaten waren frei, aber ohne langfristigen lebensfähigen Aufbau, weshalb ihre erste Reaktion darin bestand, sich für den Beitritt zur EU zu bewerben[2].

Tiefgreifende Reformen haben angefangen ein demokratisches und wirtschaftliches System in diesen Staaten zu errichten, das entsprechend mit dem System der Mitglieder der EU eingeführt werden muss. Die EU stellt nämlich in diesen beiden Bereichen die Sicherheit, die Prosperität und die Normalität dar.

Innerhalb der EU wird die Frage gestellt, wie man die MOES integrieren soll, da ihre politische und wirtschaftliche Lage, die für einen Beitritt normalerweise geforderte Ebene nicht erreicht. Das betrifft die folgenden Kriterien: Europäische Identität, Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und die Fähigkeit, den Acquis communautaire sind in die nationale Rechtsordnung einzufügen. Dank der MOES konnte die politische Konditionalität in den Konventionalbereich eingeführt worden, da die Gemeinschaft durch Assoziierungsabkommen mit den Kandidaten die politische Konditionalität dort eingefügt hat, um ihre Integration gut vorzubereiten.

Lange wurde über die politische Konditionalität gesprochen, ohne dass sie definiert wurde. Die politische Konditionalität existiert im Rahmen der Politik der Wirtschaftshilfe (besonders seit den 90er Jahren, insofern dass die Entwicklungshilfe immer abhängiger von der Achtung politischer Bedingungen wurde), aber vor allem im Konventionalrahmen der EU.

I. DEFINITION DER POLITISCHEN KONDITIONALITÄT

Zuerst gibt es eine geopolitische Vorbedingung: die Bedingung der „Europäanität“. Im Artikel 49 (ex-Artikel O) des EU-Vertrags wird sie vorgesehen: “Jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden”[3]. Aber diese Bedingung verursacht Probleme, weil es keine Definition für diesen Begriff der „Europäanität“ gibt. Trotzdem wird allgemein angenommen, dass die MOES-Kandidaten zur europäischen Identität gehören.

A. Die Achtung des Acquis communautaire

Während der letzten Erweiterung der EU auf 15 Mitglieder im Jahr 1995 wurden Vorbehalte gegen den Acquis geäußert. Die EFTA-Staaten haben nicht alle Bedingungen akzeptiert, die vom Grundsatz der Achtung des Acquis communautaire durchgesetzt sind. Zum Beispiel hat auch Großbritannien das Schengener Abkommen und die Wirtschafts- und Währungsunion abgelehnt. Dies wirft das Problem der Glaubwürdigkeit der EU-Forderungen gegenüber den MOES auf: wenn Mitgliedstaaten der EU sich von Aspekten des Acquis frei machen dürfen, warum müssen dann die MOES den ganzen Acquis integrieren ?

1. Die Achtung des Acquis communautaire als traditionelle rechtliche und politische Bedingung für einen Beitritt

Es erscheint logisch, dass ein Staat beachten muss, was eine Organisation bisher gemacht hat, wenn er beschließt Mitglied irgendwelcher internationalen Organisation zu werden. Dies gehört zum Völkerrecht und besonders zum Recht der internationalen Organisationen.

Traditionell enthält der Begriff des Acquis communautaire[4] folgende Kriterien:

- den Inhalt, die Grundsätze und die politischen Ziele der Verträge von Rom, Maastricht und Amsterdam,
- die Gesetzgebung, die im Rahmen der Durchsetzung der Verträge und der Rechtsprechung des EuGH angenommen wurde,
- die im gemeinschaftlichen Rahmen angenommenen Erklärungen und Resolutionen,
- die internationalen Abkommen und die auf die Aktivitäten der Gemeinschaft bezüglichen Abkommen, die unter den Mitgliedstaaten geschlossen wurden.

Aber den Acquis communautaire zu achten reicht nicht aus; sie müssen ihn auch in ihre interne Rechtsordnung einfügen.

Der Acquis enthält auch die Fähigkeit zur Durchführung der GASP und die Aufnahme ihrer Ziele. Die folgenden anderen von EU geführten Bereiche unterstehen auch dem Acquis: die Bürgerschaft, die Subsidiarität und die dritte Säule der Kooperation im Bereich des Inneren und der Justiz.

Auf Seiten der EU ist es vorgesehen, dass sie fähig sein muss, die neuen Mitgliedstaaten aufzunehmen, ohne dass der Vorgang der Integration gebremst würde. Dies bedeutet, dass der Beitritt mit der Herstellung „einer leistungsfähigen Vorbeitrittsstrategie“[5] gut vorbereitet werden muss.

2. Die wirtschaftlichen Aspekte des Acquis communautaire

Die MOES müssen sich auch nach dem in der EU gültigen wirtschaftlichen liberalen System richten, was sehr schwierig sein kann, da dies eine ganze Reform des politischen und wirtschaftlichen System erfordert.

Der Ziel ist die Wirtschaft dieser Länder (die 40 Jahren Kommunismus erlebt haben) zu adaptieren, damit sie wettbewerbsfähig wird, um dann den wirtschaftlichen Acquis zu integrieren.

Dieser Acquis enthält die Forderungen des Binnenmarktes[6] und die Wirtschafts- und Währungsunion des Maastrichter Vertrages. Die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion innerhalb dieser zukünftigen Mitgliedstaaten wird wahrscheinlich sehr schwierig sein, da die Konvergenzkriterien schon innerhalb der EU als drakonisch betrachtet wurden.

B. Die Achtung der Grundfreiheiten

Die Perspektive einer Osterweiterung hat die gemeinschaftlichen Institutionen gezwungen, den Begriff der politischen Konditionalität aufzuhellen. Die politischen „Verfassungsbedigungen“, die eine Interpretation verlangten, wurden genauer angegeben. Die Gesamtheit der Grundfreiheiten muss geachtet werden, namentlich den Rechtsstaat, die Demokratie und die Menschenrechte. Der Amsterdamer Vertrag stellt die Äußerung des spezifischen Modells der Demokratie europäischer Art dar[7], das gemäß dieser politischen (und auch wirtschaftlichen und strategischen) Forderungen hergestellt wurde.

Allmählich haben die gemeinschaftlichen Verträge und Institutionen (erst die politischen, dann die wirtschaftlichen) Kriterien herausgestellt. Es scheint auch, das der Europarat eine eigentümliche Rolle gespielt hat.

1. Die besondere Rolle des Europarats

Der Europarat[8] stellt eine Art obligatorischen Durchreiseort dar, durch welche die Kandidaten vor einem Beitritt gehen sollten, in dem sie den Rechtsstaat und den Schutz der demokratischen Grundfreiheiten lernen können.

Diese politische regionale Organisation hat nämlich seit ihrer Gründung am 5. Mai 1949 fast 150 Konventionen angenommen, besonders die EMRK am 4. November 1950.

In ihrer Präambel macht die EMRK deutlich, dass die Erhaltung der Justiz und des Friedens sich „auf ein echtes demokratisch-politisches Regime“ und „auf eine gemeinsame Achtung der Menschenrechte“ gründet[9].

2. Die politische Konditionalität in den gemeinschaftlichen Verträgen

Im Vertrag von Rom 1957 wurden Anspielungen auf die politische Konditionalität gemacht. Die Präambel sieht vor, dass jeder Kandidat zum Beitritt sich zur Achtung des demokratischen Ideals verpflichten muss, das die Gemeinschaften vorgeben.

In Absatz 3 der Präambel der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 wird über Demokratie gesprochen: „Entschieden die Demokratie zusammen zu fördern, indem sich auf die Grundrechte gestützt wird, die in den Verfassungen und Gesetzen der Mitgliedstaaten, in der EMRK und der europäischen sozialen Charta anerkannt sind, besonders die Freiheit, die Gleichheit und die soziale Gerechtigkeit...“. Die EU-12 kommt dem Europarat näher, indem sie sich auf die EMRK und die europäische soziale Charta bezieht[10].

[...]


[1] Griechenland ist 1981 Mitglied der EU geworden, Spanien und Portugal 1986.

[2] Ungarn bewarb sich am 31. März 1994, Polen am 5. April 1994, Rumänien am 22. Juni 1995, die Slowakei am 27. Juni 1995, Lettland am 27. Oktober 1995, Estland am 24. November 1995, Litauen am 8. Dezember 1995, Bulgarien am 14. Dezember 1995, Tschechen am 17. Januar 1996 und Slowenen am 10. Juni 1996.

[3] „Europarecht“, Textausgabe, EU-Vertrag.

[4] Tucny, S. 42.

[5] Tucny, S. 44

[6] im Einheitlichen Europäischen Akte 1986 vorgesehen

[7] Tucny, S. 49.

[8] Herdegen, S. 14 f.

[9] Tucny, S. 57.

[10] Tucny, S. 51.

Final del extracto de 22 páginas

Detalles

Título
Die Osterweiterung der Europischen Union: Die politische Konditionalität
Universidad
University of Freiburg  (Seminar für wissenschaftliche Politik)
Curso
Europäische Integration
Calificación
2,7
Autor
Año
2002
Páginas
22
No. de catálogo
V11262
ISBN (Ebook)
9783638174688
Tamaño de fichero
381 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
MOE-Ländern Osterweiterung Konditionalität
Citar trabajo
Patrick Nitsch (Autor), 2002, Die Osterweiterung der Europischen Union: Die politische Konditionalität, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11262

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