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Verkehrssicherungspflichten und ihre Delegation auf Dritte

Haftung für Glatteis an Haltestellen (NJW-RR 2020, 1344)

Titel: Verkehrssicherungspflichten und ihre Delegation auf Dritte

Seminararbeit , 2021 , 19 Seiten , Note: 13

Autor:in: Luke Tilson (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Diese Arbeit befasst sich schwerpunktmäßig mit den Rechtsfolgen der Delegation von Verkehrssicherungspflichten. Zuvor werden Verkehrssicherungspflichten im Allgemeinen beleuchtet. Um die Rechtsfolge von einer bzw. mehreren Delegationen darzustellen, wird stetig Bezug auf ein Urteil des OLG Nürnberg genommen und dieses kritisch begutachtet. Weiterhin erfolgt die Darstellung unter stetigem Aufgreifen der materiellen Wertungsgesichtspunkte des Deliktsrechts und dem Zweck der Verkehrssicherungspflichten.

Die Arbeit stellt umfassend die Bedeutung von Verkehrssicherungspflichten und ihrer Übertragung dar, sodass dieses umfassende Wissen für das Deliktsrecht und damit den zivilrechtlichen Teil des 1. Staatsexamens liefert. Die Arbeit ist geeignet für Studierende ab dem 2. Semester bis hin zum 2. Staatsexamen.

Leseprobe


Gliederung

§ 1 Einführung

§ 2 Verkehrssicherungspflichten – Grundlagen

I. Funktion und materielle Wertungsgesichtspunkte

II. Inhalt, Entstehung und Zuordnung von Verkehrssicherungspflichten

§ 3. Delegation von Verkehrssicherungspflichten

I. (Erste) Delegation der Verkehrssicherungspflicht

1. Auswirkung auf die deliktsrechtliche Verantwortlichkeit

a. Auswirkung auf den Übernehmenden (B2)

b. Auswirkung auf den Übergebenden (B1)

(1) Verengung auf Kontroll- und Überwachungspflichten

(2) Mögliche Anwendung des § 278 BGB im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten

2. Zwischenfazit

II. (Zweite) Delegation einer Verkehrssicherungspflicht

1. Auswirkung auf den originär Verkehrssicherungsverpflichteten (B1)

a. Ausdehnung der Pflichten des primär Verpflichteten -

b. Überspannung der Kontroll- und Überwachungspflicht der B1

(1) Beurteilung der Ansicht des OLG Nürnberg

(2) Alternativer Lösungsweg der Literatur

(3) Zwischenfazit

2. Auswirkung auf den sekundär Verkehrssicherungsverpflichteten (B2)

3. Auswirkung auf den unmittelbar Verkehrssicherungsverpflichteten (X-Service GmbH)

§ 4 Gesamtfazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die deliktsrechtliche Haftung bei der (mehrfachen) Delegation von Verkehrssicherungspflichten unter Berücksichtigung des Berufungsurteils des OLG Nürnberg vom 15.7.2020. Ziel ist es, den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Literatur kritisch zu hinterfragen und die Zurechnung von Pflichtverletzungen bei arbeitsteiligen Strukturen rechtlich zu bewerten.

  • Grundlagen und Funktionen der Verkehrssicherungspflichten
  • Faktische Delegation von Verkehrssicherungspflichten auf Dritte
  • Deliktsrechtliche Verantwortlichkeit bei mehrstufiger Delegation
  • Kontroll- und Überwachungspflichten des originär Verpflichteten
  • Abgrenzung zur Zurechnung gemäß § 831 BGB

Auszug aus dem Buch

(Erste) Delegation der Verkehrssicherungspflicht

Dem Gefahrbeherrschungsprinzip folgend ist die Delegation als rein faktisch zu begreifen, d.h., sie gilt sogar selbst dann, wenn ein Übertragungsvertrag nicht rechtswirksam zustande gekommen ist. Hier stellt das OLG Nürnberg genau auf eine solche tatsächliche Handlung ab, indem die B1 durch den Verlust des unmittelbaren Besitzes auch den Einfluss auf die Gefahrenquelle des Grundstücks verliert. Die B2 ist mit Erlangung des unmittelbaren Besitzes in den Bereich der möglichen Gefahrbeherrschung eingetreten und hat daher die Verkehrssicherungspflichten delegiert bekommen.

Auswirkung auf die deliktsrechtliche Verantwortlichkeit: Im diskutierten Fall wurde die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des winterlichen Streu- und Räumdienstes also auf die B2 übertragen. Es stellt sich somit die Frage, inwiefern die jeweiligen Parteien nun für die Verkehrssicherungspflicht deliktsrechtlich verantwortlich sind.

Auswirkung auf den Übernehmenden (B2): Nach ständiger Rechtsprechung und nach Auffassung der Literatur hat ein Übergang bzw. eine Übernahme einer Verkehrssicherungspflicht zur Folge, dass der Übernehmende selbst und eigenständig deliktsrechtlich verantwortlich wird für den Schutz Dritter vor solchen Gefahren, die der gefahrdrohenden Sache entspringen. Die B2 ist also durch den Übergang unmittelbar verkehrssicherungspflichtig geworden und hatte somit über die Sturzfläche zu wachen. Begründet wird dies zunächst mithilfe des Gefahrbeherrschungsprinzips, da der Übernehmende regelmäßig (wie hier auch B2) nach der Übertragung der Verkehrssicherungspflicht tatsächliche Herrschaft über die Gefahrenquelle hat. Weiterhin ließe sich annehmen, dass der Rechtsverkehr nun auf die ordnungsgemäße Pflichtwahrnehmung durch den Übernehmenden vertraut.

Zusammenfassung der Kapitel

§ 1 Einführung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Verkehrssicherungspflichten bei Glatteis an Haltestellen ein und umreißt den Fokus auf die deliktsrechtliche Haftung bei (mehrfacher) Delegation.

§ 2 Verkehrssicherungspflichten – Grundlagen: Hier werden die materiellen Wertungsgesichtspunkte wie das Vertrauens-, Gefahrbeherrschungs-, Gefahrerhöhungs- und Interessensprinzip als theoretisches Fundament der Haftung erörtert.

§ 3. Delegation von Verkehrssicherungspflichten: Dieser Hauptteil untersucht die rechtlichen Folgen der Delegation, insbesondere die Verengung der Pflichten auf Kontroll- und Überwachungspflichten sowie die Grenzen der Zurechnung bei mehrstufigen Übertragungsketten.

§ 4 Gesamtfazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, lehnt eine analoge Anwendung des § 278 BGB ab und betont die Bedeutung von § 831 BGB bei der Begrenzung der Zurechnung in arbeitsteiligen Delegationsverhältnissen.

Schlüsselwörter

Verkehrssicherungspflicht, Deliktsrecht, Delegation, Gefahrbeherrschungsprinzip, Vertrauensprinzip, Räum- und Streupflicht, Haftung, Kontrollpflicht, Überwachungspflicht, § 823 BGB, § 831 BGB, Zurechnung, Winterdienst, Arbeitsteilung, Gefahrerhöhungsprinzip.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Haftung für Glatteis an Haltestellen und den verkehrssicherungspflichtigen Aufgaben, insbesondere unter dem Aspekt, wie diese Pflichten durch Delegation auf Dritte übertragen werden können.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Grundlagen der Verkehrssicherungspflichten, die rechtliche Einordnung der Delegation (sowohl einfach als auch mehrfach) und die daraus resultierenden Kontroll- und Überwachungspflichten der beteiligten Akteure.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Untersuchung zielt darauf ab, den aktuellen Stand der Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des OLG Nürnberg vom 15.07.2020, kritisch zu beleuchten und zu hinterfragen, inwiefern eine Delegation die Haftung der ursprünglich verpflichteten Partei verändert.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine juristische Analyse auf Basis der geltenden Rechtsprechung und der maßgeblichen Literatur durchgeführt, wobei materielle Wertungsgesichtspunkte zur normativen Begründung herangezogen werden.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil wird analysiert, wie sich die Haftung nach einer ersten und einer zweiten Delegation auf den originär Verpflichteten, den Übernehmenden und weitere involvierte Unternehmen (wie der X-Service-GmbH) auswirkt.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie Verkehrssicherungspflicht, Delegation, Deliktsrecht, Gefahrbeherrschung, § 831 BGB und Kontrollpflichten definieren.

Warum lehnt der Autor die Anwendung von § 278 BGB analog ab?

Der Autor argumentiert, dass § 278 BGB aufgrund des Fehlens eines vertraglichen Verhältnisses zum Geschädigten nicht passt und die Zurechnung von deliktischem Verhalten bereits durch § 831 BGB hinreichend und korrekt abgebildet wird.

Was kritisiert der Autor an der Ansicht des OLG Nürnberg bezüglich der Überwachungspflicht?

Der Autor kritisiert, dass das Gericht die Überwachungspflicht des primär Verpflichteten zu weit fasst; dies würde den wirtschaftlichen Sinn der Delegation und die Entlastung durch Arbeitsteilung konterkarieren.

Was schlägt der Autor als Alternative zur Überwachungspflicht vor?

Anstatt einer unmittelbaren Überwachung der Gefahrenquelle durch den primär Verpflichteten sollte sich die Pflicht auf eine Erkundigungs- und Fragepflicht gegenüber dem Übernehmenden beschränken.

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Details

Titel
Verkehrssicherungspflichten und ihre Delegation auf Dritte
Untertitel
Haftung für Glatteis an Haltestellen (NJW-RR 2020, 1344)
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Note
13
Autor
Luke Tilson (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2021
Seiten
19
Katalognummer
V1127139
ISBN (eBook)
9783346495105
ISBN (Buch)
9783346495112
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deliktsrecht Delegation Verkehrssicherungspflicht materielles Recht mehrfache Delegation Verengung von Verkehrssicherungspflichten § 823 I § 831 BGB Zivilrecht OLG-Urteil Winterdienst Räum- und Streupflicht Rechtsfolge Christian von Bar OLG Nürnberg Kontroll- und Überwachungspflicht Kontrollpflicht Überwachungspflicht Seminararbeit
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Luke Tilson (Autor:in), 2021, Verkehrssicherungspflichten und ihre Delegation auf Dritte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1127139
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  19  Seiten
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