Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Zölle als handelspolitisches Instrument
2.1 Begriffliche Grundlagen
2.2 Die Rolle der Welthandelsorganisation
3 Die Handelspolitik der USA in Bezug auf Zölle
3.1 Grundlage der US-amerikanischen Handelspolitik
3.2 Protektionistische Maßnahmen des US-Präsidenten Trump
3.3 Die Lage der US-amerikanischen Stahl - und Aluminiumindustrie
4 Ökonomische Analyse der Trump'schen Maßnahmen in den USA
4.1 Auswirkungen auf die US-Wirtschaft am Beispiel der Stahl- und Aluminiumindustrie
4.2 Der sich entwickelnde transatlantische Handelskrieg
5 Fazit
Literaturverzeinis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabellenverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abkürzungsverzeichnis
bspw. beispielsweise
bzw. beziehungsweise
et alii. (und andere)
EU. Europäische Union
GATS. General Agreement on Trade in Services (Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen)
GATT. General Agreement on Tariffs and Trade (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen)
NAFTA. North American Free Trade Agreement (Nordamerikanisches Freihandelsabkommen)
PKW. Personenkraftwagen
S. Seite
TPP. Trans-Pacific Partnership (Transpazifische Partnerschaft)
TRIPS. Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums)
TTIP. Transatlantic Trade and Investment Partnership (Transatlantisches Freihandelsabkommen)
u.a. unter anderem
USA. United States of America (Vereinigte Staaten von Amerika)
vgl. vergleiche
WTO. World Trade Organization (Welthandelsorganisation)
1 Einleitung
Auf dem heutigen Weltmarkt spielt der internationale Handel eine große Rolle, welcher von dem Austausch von Gütern und Dienstleistungen geprägt ist. In diesem Handel haben sich Zölle als gängiges Handelshemmnis manifestiert und daher an Bedeutung gewonnen. Als Rechtsgrundlage für den Handel unter Gebrauch von Zöllen dient zum einen das Zollrecht und zum anderen die Welthandelsorganisation WTO, welche spezielle Regeln im Welthandel festlegt und zugleich einen hohen Stellenwert genießt. Doch in der Entwicklung der WTO lassen sich negative Tendenzen abzeichnen. Demgemäß wird in Kapitel 2 sowohl der Einstieg in das Thema durch Klärung grundlegender Begriffe der Zollpolitik erleichtert und der Zusammenhang zwischen der WTO und der Zollpolitik betrachtet.
Am 20. Januar 2017 wurde der Nachfolger von Barack Obama, Donald John Trump, als 45. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika vereidigt.1 Mit dieser Präsidentschaft sollte nicht nur ein neuer Präsident in das Amt eingeführt, sondern vor allem ein Richtungswechsel in unterschiedlichen Bereichen in den USA vollzogen werden. Der unter dem Wahlspruch America First stehende US-amerikanische Politikstil sticht hervor: Die neue US-Regierung sieht scheinbar eine Abkehr vom Leitbild des Freihandels für die USA vor.2
Neben zahlreichen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels stellen die seit dem 23. März 2018 verhängten Importzölle, insbesondere auf Stahl- und Aluminium, einen zentralen Punkt der protektionistisch ausgelegten Handelspolitik dar.3 Die Grundidee von tarifären Handelshemmnissen in Form von Einfuhrzöllen bildet keine Neuerung ab, jedoch der Bezug Trumps auf eine andere Rechtsgrundlage. Was dabei der Gegenstand der neuen Handelspolitik ist und was Trumps genaue Vorhaben sind wird im dritten Kapitel geklärt. Als viertgrößtes Land der Welt sind die USA in einem breiten Netzwerk aus verschiedenen Handelspartnern verankert, welche unterschiedlich auf die verhängten Zölle reagie- ren.4 Demnach könnten die Folgen nicht nur den Bereich des Handels berühren, sondern auch auf zwischenstaatliche Außenbeziehungen übergreifen. Im vierten Kapitel wird analysiert, welche nationalen und weltweiten Folgen daraus resultieren könnten und ob diese förderlich für den internationalen Handel, besonders für die US-amerikanische Stahl- und Aluminiumindustrie, sind. Mit Hilfe einer Reflektion der zuvor gewonnenen Erkenntnisse und einer Prognose für die Zukunft im Fazit, wird diese Seminararbeit beendet.
2 Zölle als handelspolitisches Instrument
2.1 Begriffliche Grundlagen
Obwohl heutzutage die Ansicht, dass Freihandel für die allgemeine Wohlfahrt am förderlichsten sei, überwiegt, stellen protektionistische Maßnahmen die entscheidenden Strategien dar. Durch die Form des Protektionismus kann sich jedes Land bestimmte Vorteile gegenüber anderen Handelspartnern verschaffen.5
In dem internationalen Handel zwischen verschiedenen Staaten wird mittels tarifärer und nichttarifärer Instrumente eingegriffen. Die Beeinflussung internationaler Handelsbeziehungen durch tarifäre Handelshemmnisse wird durch Zölle vollzogen. Zölle stellen dabei staatliche Abgaben dar, die bei einem grenzüberschreitenden Handel auf die Einfuhr von Waren und Dienstleitungen erhoben werden. Man kann dabei zwischen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrzöllen unterscheiden, wobei überwiegend Einfuhrzölle erhoben werden. Diese Art von Zöllen entsteht sowohl beim ordnungsgemäßen als auch beim ordnungswidrigen unmittelbaren Eingang von Waren in den Wirtschaftskreislauf.6
Unter Betrachtung der Zielsetzung und des Zweckes von Zöllen gibt es verschiedene Arten: Finanz-, Retorsions- und Schutzzölle. Finanzzölle, auch Fiskalzölle genannt, dienen der Erzielung von Staatseinnahmen. Retorsionszölle können zur Vergeltung protektionistischer Maßnahmen des Auslandes, zum Beispiel in Form von Dumping ausländischer Akteure oder Subventionen ausländischer Regierungen, erhoben werden. Daher werden diese auch Antidumping- oder Abgeltungszölle genannt. Schutzzölle wiederum haben die Funktion, die inländischen Märkte vor ausländischer Konkurrenz zu schützen.7
Unter der Entstehung der Europäischen Zollunion im Jahr 1968, konnte sich die Rechtsgrundlage im grenzüberschreitenden Warenverkehr bilden: das Zollrecht. Es beinhaltet Vorschriften und Regularien in Bezug auf Zölle. Zu dem europäischen und nationalen Zollrecht gibt es das internationale Zollrecht, welches Zollförmlichkeiten auf weltweiter Ebene vereinfacht und vereinheitlicht. Verhandlungen zwischen einzelnen Staaten inner- halb der Welthandelsorganisation, in denen es sich beispielsweise um den Abbau von Zöllen handelt, haben unmittelbaren Einfluss auf dieses Recht.8
2.2 Die Rolle der Welthandelsorganisation
Nach der Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren, welche ursprünglich durch Zolländerungen vorangetrieben wurde, trat im Jahr 1948 das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT in Kraft. Dieses Abkommen bildete das Vorläuferabkommen für die heutige Welthandelsorganisation.9
Die WTO ist eine der wichtigsten internationalen Organisationen die direkten Einfluss auf das Zollrecht hat. Sie wurde am 01. Januar 1995 mit Sitz in Genf gegründet und hat derzeit über 160 Mitglieder, welche 98% des Welthandels ausmachen.10 Als Nachfolgeorganisation führt sie heute die von dem GATT verfolgte Politik weiter. Ihre Hauptaufgabe ist dabei die Liberalisierung des Welthandels mit Hilfe verschiedener Regularien im Bereich des Güterverkehrs und die Schlichtung von Handelsstreitigkeiten.11
Neben dem GATT zählt das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) zu den Hauptsäulen der WTO.12
Die Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet den folgenden Prinzipien der WTO zu folgen: Nichtdiskriminierung, Reziprozität, Multilateralismus und der Abbau von Handelshemmnissen und Zöllen. Mit dem Versprechen, diesen Prinzipien Folge zu leisten, erwarten die WTO-Mitglieder wechselseitige Gleichberechtigung und Ausgewogenheit in Bezug auf eingeräumte Befugnisse. Aus diesem Grund ist eine Verpflichtung zur Transparenz, d.h. die Offenlegung der Außenhandelspolitik, im Regelwerk der WTO veran- kert.13
Außerdem sind im WTO-Recht zahlreiche Richtlinien zum Zollabbau festgelegt. Demnach ist bspw. in Artikel II des GATT eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Festlegung eines Maximalzolls niedergeschrieben. Diese Bindung wird mit Hilfe von Listen festgehalten, auf denen für bestimmte Waren ein maximal zu erhebender Zoll festgelegt ist. So haben sich einige Länder im Rahmen von Verhandlungen der WTO auf Beschränkungen beim Einsatz von Zöllen geeinigt.14
Diese vermeintliche Erfolgsgeschichte der WTO pausiert allerdings seit über zwei Jahrzehnten: Der Abschluss der sogenannten Uruguay-Runde im Jahr 1994 wird als letzter Erfolg dokumentiert. Dort wurden die Zölle das letzte Mal zwischen der Europäischen Union und den USA festgelegt. Durch die im Jahr 2001 einberufene Doha-Runde sollten diese Erfolge weitergeführt werden. Jedoch trat eine unerwartete Stagnation der Verhandlungsrunden innerhalb der WTO ein, welche bis heute ergebnislos sind.15
Die Regularien und Zollverpflichtungen der Welthandelsorganisation sind derzeit nicht an die aktuelle handelspolitische Situation angepasst: Sowohl die Mitgliederzahl der EU als auch die der WTO ist im Zeitraum von 1995 bis heute um circa 50% bzw. 33% gestiegen. Daher werden veraltete Grundsätze als Maßstab für das gegenwertige Welthandelssystem genutzt, obwohl der EU 13 und der WTO 52 weitere Mitgliedsstaaten beigetreten sind.16
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Entwicklung der Mitgliederzahl der Welthandelsorganisation von 1995 bis 2018
Quelle: Eigene Darstellung. Daten aus: World Trade Organization 2018 a
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Entwicklung der Mitgliederzahl der Europäischen Union von 1958 bis 2008
Quelle: Eigene Darstellung. Daten aus: Europäische Union 2018
Neben dieser Entwicklung innerhalb der beiden internationalen Organisationen, rückt die fortschreitende Globalisierung der Technologie in den Fokus mit der eine umfassende Modernisierung der Werte und Bedingungen des Welthandelssystems betrachtet werden sollte, um den Freihandel weiterhin stärken zu können.
3 Die Handelspolitik der USA in Bezug auf Zölle
3.1 Grundlage der US-amerikanischen Handelspolitik
Eines der wichtigsten Voraussetzungen für einen grenzüberschreitenden Handel ist der Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen.17 Um dieses Ziel erreichen zu können, wurden verschiedene Handelsabkommen zwischen den größten Handelsnationen geschlossen.
Als eines der ersten Amtshandlungen von Präsident Trump gilt die Auflösung der Transpazifischen Partnerschaft TPP, welche etwa ein Viertel des Welthandels ausgemacht hätte.18 Neben TPP gibt es bspw. noch das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP, welches den Handel zwischen den USA und der EU regeln soll und das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA, deren Vertragspartner die USA, Mexiko und Kanada sind. Allerdings pausieren die Verhandlungen über TTIP und in Bezug auf NAFTA konnten bis heute lediglich Einigungen mit Mexiko, jedoch nicht mit Kanada erzielt werden. Statt eines Vertragsabschlusses sind bisher nur allgemeine Einigungen mit den US- amerikanischen Handelspartnern geschlossen worden.19
Bei der Betrachtung der US-amerikanischen Handelspolitik fällt auf, dass ein Schwerpunkt auf dem Aspekt der Reduzierung von bilateralen Handelsbilanzdefiziten liegt. Dazu vertritt der US-amerikanische Präsident die Ansicht, dass gegenüber den USA regelwidrige Handelspraktiken vollzogen werden, welche es zu überwinden gilt. Als Grund für sein Bestreben gibt Trump die Mitwirkung in den 1980er Jahren an der Liberalisierung des internationalen Handels an.20 Die USA hätten bspw. die Gründung der WTO unterstützt. Sowohl Freihandelsabkommen mit den USA als auch der Einsatz von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen würden missbräuchlich verwendet worden sein, wodurch die Vereinten Nationen deutliche Arbeitsplatzverluste im verarbeitenden Gewerbe verzeichnen mussten.21
Trump setzt sich demzufolge Verhandlungen neuer Handelsabkommen und die Beendigung der vorangegangenen unfairen Praxis in Bezug auf die USA als Ziel, um unter anderem den Marktzugang für inländische Firmen zu verbessern. Um die Reduzierung des Handelsbilanzdefizits realisieren zu können, zielen die USA darauf ab, Importe zu beschränken und gleichzeitig Exporte auszuweiten. Gelingen soll dieses Vorhaben durch die Isolierung des heimischen Marktes und zugleich der Öffnung ausländischer Märkte für US-amerikanische Produkte.22
3.2 Protektionistische Maßnahmen des US-Präsidenten Trump
Die angekündigte Beschränkung der Importe in die USA wurde am 23. März 2018 in die Realität umgesetzt: Die Vereinigten Staaten erheben seitdem Importzölle. Als Begründung wird die Beeinträchtigung der nationalen Sicherheit angeführt, wodurch das Gesetz U.S. Trade Expansion Act von 1962 zum Einsatz kommt. Demnach kann eine Beschränkung der Importe in die USA durchgeführt werden, wenn die US-amerikanische nationale Sicherheit gefährdet wird.23 Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde lediglich vereinzelt versucht den Handel mit der Begründung, die nationale Sicherheit sei gefährdet, zu beschränken. Die letzte Verhandlung, aus der eine Zollerhebung resultierte, wurde im Jahr 1986 unter US-Präsident Ronald Reagan geführt.24
Darüber hinaus gab eine Ausnahmeregelung, welche allerdings zum 01. Juni 2018 abgelaufen ist. Sie schrieb vor, dass Länder nur dann von den Importzöllen ausgenommen werden, wenn diese ihre eigenen Exporte in die USA freiwillig mengenmäßig beschränken. Bisher haben sich jedoch lediglich Südkorea und Argentinien mit den USA geei- nigt.25
Ein weiteres Bestreben Trumps ist es, die USA erneut als Weltmarktführer in der Automobilproduktion zu etablieren. Der direkte Vergleich der Jahre 1999 und 2017 zeigt, dass die USA ihren Platz an der Weltspitze an China mit einem Abstand von ca. 18 Millionen Autos verloren hat.26
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Automobilproduktion nach Ländern von 1999 und 2017 (1000 Stück)
Quelle: Eigene Darstellung. Daten aus: International Organization of Motor Vehicle Manufacturers 2018
Neben den zuvor genannten Maßnahmen führt der Präsident weiter an, sowohl auf importierte Autos als auch auf Dumping Produkte und Re-Importen Einfuhrzölle in Höhe von 35% zu erheben. Dazu soll auf Produkte aus China ein allgemeiner Zoll in Höhe von 45% und auf Produkte aus Mexiko ein allgemeiner Zoll in Höhe von 20% erhoben werden. Die von der mexikanischen Seite gezahlten Zölle sollen dem Bau der Grenzmauer zwischen den USA und Mexiko dienen. Dieses Vorhaben Trumps soll seine Absicht, die Weltmarktspitze der Automobilproduktion zu erreichen, unterstützen.27 Ebenso werden seit März 2018 Importzölle in Höhe von 25% bzw. 10% auf die Einfuhr von Stahl bzw. Aluminium erhoben.28
Ende Juli dieses Jahres trafen sich EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Trump im Weißen Haus, um über die aktuelle Situation zu verhandeln. Demnach sollen sowohl auf Autos als auch auf Industriegüter keine neuen Sonderzölle erhoben werden.29
3.3 Die Lage der US-amerikanischen Stahl - und Aluminiumindustrie
Die Situation auf dem Aluminiummarkt in den USA schrumpft seit einigen Jahren stark zusammen und ist infolgedessen stark angespannt. Bei der Betrachtung der weltweiten Aluminiumproduktion von circa 58,9 Millionen Tonnen im Jahr 2016 fällt auf, dass der Anteil der USA nur bei knapp 1,5% liegt. Dabei entfällt mehr als die Hälfte auf China mit 54% gefolgt von Russland mit 6% und Kanada mit 5,4%.30
[...]
1 vgl. Bandholz, 2016, S.3
2 vgl. Breuss, 2018, S.10
3 vgl. Breuss, 2018, S.11
4 Central Intelligence Agency, 2018
5 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, 2008
6 vgl. Morasch; Bartholomae, 2011, S.238
7 vgl. Büter, 2013, S.37
8 vgl. Büter, 2013, S.37
9 vgl. Rudloff, 2018, S.1
10 vgl. World Trade Organization, 2018 b
11 World Trade Organization, 2018 b
12 vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2018 c
13 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2018 c
14 Benedek, 1998, S.66
15 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2018 b
16 vgl. u.a. Abbildung 1; Abbildung 2
17 vgl.: Bundeszentrale für politische Bildung, 2017
18 Klodt, H., 2017, S.116
19 vgl. u.a. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2018 a; Postinett, 2018
20 Whitehouse, 2018 a und b
21 U.S. Department of Commerce 2018 a
22 Office of the United States Trade Representative, 2018
23 U.S. Department of Commerce, 2017 und 2018 a
24 Whitehouse, 2018 a und b
25 vgl. Breuss, 2018, S.11
26 vgl. Tabelle 1
27 vgl. Bandholz, 2016, S.4
28 Whitehouse, 2018 a und b
29 vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2018
30 U.S. Geological Survey, 2018