Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht

Unfallversicherungsschutz an Probearbeitstagen

Titel: Unfallversicherungsschutz an Probearbeitstagen

Akademische Arbeit , 2021 , 18 Seiten

Autor:in: Anonym (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Ziel dieser Case Study ist es, den Unfallversicherungsschutz an Probearbeitstagen zu untersuchen. Dabei wird zunächst zur Einordnung der Thematik ein Überblick über die gesetzliche Unfallversicherung gegeben, indem die Rolle der gesetzlichen Unfallversicherung innerhalb der Sozialversicherung beleuchtet und Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung veranschaulicht werden. Anschließend erfolgt ein Überblick über Einfühlungsverhältnisse, wie sie bei Probearbeitstagen vorliegen. Dabei wird insbesondere eine Begriffsbestimmung unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten durchgeführt und der Sinn und Zweck solcher Probearbeitstage dargestellt. Im 4. Kapitel erfolgt die Untersuchung hinsichtlich des Unfallversicherungsschutzes an Probearbeitstagen. Hierbei wird die aktuelle Rechtsprechung beurteilt und die Bedeutung für die Personalpraxis verdeutlicht. Im Fazit erfolgt eine kurze Zusammenfassung sowie eine Würdigung der Thematik.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Überblick: Die gesetzliche Unfallversicherung

2.1 Einordnung in die Sozialversicherung

2.2 Grundlagen zur gesetzlichen Unfallversicherung

3 Überblick: Einfühlungsverhältnisse

3.1 Definition „Probearbeitstage“

3.2 Sinn und Zweck von Probearbeitstage

4 Unfallversicherungsschutz an Probearbeitstagen

4.1 Unfallversicherungsschutz in der Rechtsprechung

4.2 Bedeutung für die Personalpraxis

5 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die sozialrechtliche Einordnung von Probearbeitstagen und die damit verbundene Frage des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes. Dabei wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis als „Wie-Beschäftigung“ gilt und somit einen Versicherungsschutz im Schadensfall begründet.

  • Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV)
  • Definition und Abgrenzung von Einfühlungsverhältnissen
  • Analyse der aktuellen Rechtsprechung zum Unfallversicherungsschutz bei Probearbeit
  • Implikationen für die betriebliche Personalpraxis
  • Prüfkriterien für eine „Wie-Beschäftigung“

Auszug aus dem Buch

4.1 Unfallversicherungsschutz in der Rechtsprechung

Dass bei einem Einfühlungsverhältnis keine Beschäftigung i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VII vorliegt wurde bereits festgestellt. Doch wann spricht man von einer Wie-Beschäftigung? Dieser Sachverhalt wird in § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII beschrieben: „Ferner sind Personen versichert, die wie nach Absatz 1 Nr. 1 Versicherte tätig werden.“ Diese Regelung hat gegenüber § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII subsidiäre Wirkung. Gleichwohl besagt dieser Absatz 2, dass nicht alle Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII erfüllt sein dürfen, da sonst ein Versicherungstatbestand nach eben dieser Vorschrift vorliege. Jedoch muss die Tätigkeit schon mit einer originären Beschäftigung vergleichbar sein. Sinn hinter dieser Vorschrift ist, dass bei „Wie-Beschäftigungen“ ein ähnliches Schutzbedürfnis wie gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII anzunehmen ist. Eine „Wie-Beschäftigung“ setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass „eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit verrichtet wird, die – ungeachtet des Beweggrunds der Betätigung – ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden würde, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht“.

Daraus lassen sich fünf Prüfpunkte ableiten, die erfüllt sein müssen, damit bei einem Einfühlungsverhältnis Unfallversicherungsschutz gegeben ist.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung stellt die Bedeutung der gesetzlichen Unfallversicherung vor und führt in die Problemstellung des Versicherungsschutzes an Probearbeitstagen ein, motiviert durch ein konkretes Urteil des Bundessozialgerichts.

2 Überblick: Die gesetzliche Unfallversicherung: Das Kapitel erläutert die Rolle der Unfallversicherung als Säule der Sozialversicherung und definiert die rechtlichen Grundlagen für den Arbeitsschutz und die Finanzierung durch die Berufsgenossenschaften.

3 Überblick: Einfühlungsverhältnisse: Hier werden der Begriff der Probearbeit und das Konzept des „Einfühlungsverhältnisses“ definiert sowie deren Sinn und Zweck für Unternehmen und Bewerber erörtert.

4 Unfallversicherungsschutz an Probearbeitstagen: Dieses Kapitel analysiert anhand der Rechtsprechung, unter welchen Bedingungen Probearbeitstage als versicherte „Wie-Beschäftigung“ gelten und welche Bedeutung dies für die Personalpraxis hat.

5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die aktuelle Rechtslage, wobei der Autor eine Ausweitung des Versicherungsschutzes bei Probearbeitstagen anregt.

Schlüsselwörter

Sozialversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, GUV, Probearbeitstage, Einfühlungsverhältnis, Wie-Beschäftigung, Arbeitsunfall, Rechtsprechung, Bundessozialgericht, Personalpraxis, SGB VII, Arbeitsschutz, Fehlbesetzung, Arbeitsprobe, Beschäftigungsverhältnis.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die Frage, ob Personen, die einen Probearbeitstag absolvieren, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, falls sie währenddessen einen Unfall erleiden.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder sind das Sozialrecht, insbesondere das SGB VII, das Arbeitsrecht zur Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen und die betriebliche Personalauswahlpraxis.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist die Untersuchung, unter welchen Voraussetzungen bei einem sogenannten Einfühlungsverhältnis dennoch ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzestexten (SGB VII, BGB) und der Auswertung höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil beleuchtet die Grundlagen der Unfallversicherung, definiert Einfühlungsverhältnisse und prüft detailliert die Kriterien einer „Wie-Beschäftigung“ in der Praxis.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Sozialversicherung, Probearbeitstage, Einfühlungsverhältnis, Wie-Beschäftigung und SGB VII.

Welches Urteil ist für diese Untersuchung maßgeblich?

Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20.08.2019 (B 2 U 1/18 R) ist zentral, da es Rechtsklarheit für Probearbeitstage schuf.

Was sind die fünf Prüfpunkte für eine „Wie-Beschäftigung“?

Es muss eine ernstliche Tätigkeit mit wirtschaftlichem Wert vorliegen, die einem fremden Unternehmen dient, dem Willen des Unternehmers entspricht, einer Beschäftigung vergleichbar ist und bei der keine familiäre Sonderbeziehung besteht.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Unfallversicherungsschutz an Probearbeitstagen
Hochschule
Private Fachhochschule Göttingen
Autor
Anonym (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2021
Seiten
18
Katalognummer
V1127791
ISBN (eBook)
9783346488817
ISBN (Buch)
9783346488824
Sprache
Deutsch
Schlagworte
unfallversicherungsschutz probearbeitstagen Sozialversicherungsrecht Rechtsprechung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Anonym (Autor:in), 2021, Unfallversicherungsschutz an Probearbeitstagen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1127791
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  18  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum