Diese Arbeit beleuchtet die verschiedenen Möglichkeiten der erbschaftsteuerlichen Gestaltung im Rahmen der Generationennachfolge und analysiert sie im Hinblick auf das Steuerrecht. Dabei werden auch die Neuerungen der Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 untersucht.
Die Erbschaftsteuer gehört zu einer der ältesten Steuern, bereits im alten Ägypten 117 v. Chr. ist eine Besitzwechselabgabe nachgewiesen. In Preußen wurde 1873 das erste moderne Erbschaftsteuergesetz eingeführt. Mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches um 1900 wurde das Erbrecht des frühen Deutschlands vereinheitlicht, wobei die Grundlagen unseres heutigen Erbschaftsteuergesetzes im Jahre 1906 mit dem Reichserbschaftsteuergesetz gelegt wurden. Rund 6,99 Milliarden Euro hat die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2019 mit der Erbschaftsteuer eingenommen.
Besonders ungemütlich ist die Erbschaftsteuer, weil bereits mit Ertragsteuern belastetes Geld nochmals zur Besteuerung herangezogen wird. Wird ein Unternehmensvermögen aufgebaut, wurde bereits der unternehmerische Ertrag mit Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer und dem Solidaritätszuschlag belastet. Bei der Übertragung werden die Erben nochmals zur Kasse gebeten und sollen Erbschaftsteuer auf bereits steuerlich hoch belastetes Vermögen zahlen.
Besonders bei der Unternehmensnachfolge kann die Steuerbelastung zu erheblichen Problemen führen, da oftmals das Geld für die zu zahlende Erbschaftsteuer nicht unmittelbar zur Verfügung steht. Das Vermögen eines Unternehmens ist in Betriebsanlagen gebunden und teilweise durch den Firmenwert nicht materiell vorhanden. Dieses Dilemma hat der Gesetzgeber erkannt und mittels Verschonungsabschlägen das Produktivvermögen eines Betriebes anteilig oder sogar komplett steuerfrei gestellt, allerdings stellt die Generationennachfolge aus erbschaftsteuerlicher Sicht weiterhin eine gewaltige finanzielle und organisatorische Herausforderung dar. Eine erbschaftsteuerliche Planung ist in der Generationennachfolge unerlässlich, insbesondere um einsparpotentiale zu nutzen und das Fortbestehen des Betriebes und der damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern.
Inhaltsverzeichnis
1 PROBLEMSTELLUNG
2 ERBSCHAFTSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON BETRIEBSVERMÖGEN
2.1 Entstehung und Anwendung der ErbStR 2019
2.2. Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer
2.2.1 Einzelunternehmen
2.2.1.1 Vereinfachtes Ertragswertverfahren
2.2.1.2 Substanzwert
2.2.2 Anteile an Personengesellschaften
2.2.3 Anteile an Kapitalgesellschaften
2.2.4 Verbundvermögenaufstellung
2.3 Gewährung von Begünstigungen
2.3.1 Regel- und Optionsverschonung
2.3.2 Verwaltungsvermögensquote
2.3.3 Abzugsbetrag
2.3.4 Behaltensregelungen
2.3.5 Lohnsummenregelung
2.3.6 Freibetrag
3 GESTALTUNGEN BEI DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE
3.1 Verwaltungsvermögenstest
3.1.1 Reduzierung des Verwaltungsvermögens
3.1.2 Reduzierung des jungen Verwaltungsvermögens
3.1.3 Zweifache Bewertung des Unternehmens
3.2 Reduzierung der jungen Finanzmittel
3.3 Gestaltung der Lohnsummenregelung
3.3.1 Gestaltungsmaßnahmen
3.3.2 Auswirkungen der Corona-Krise auf die Lohnsummenregelung und Behaltensregelung
3.4 Poolung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
3.4.1 Vorrausetzungen der Poolvereinbarung
3.4.2 Risiken einer Poolvereinbarung
3.4.3 Vermeidung des Entfallens einer Poolvereinbarung
3.4.4 Zukauf weiterer Anteile
3.5 Freibeträge und Abzugsbetrag
3.5.1 Mehrfachnutzung von Freibeträgen
3.5.2 Optimierung der Freibeträge durch Vermächtnisse
3.5.3 Mehrfachnutzung des Abzugsbetrags
3.5.4 Kettenschenkungen
3.6 Gestaltungen nach der Vermögensübertragung
3.6.1 Überentnahmen nach § 13a Abs. 6 Nr. 3 ErbStG vermeiden
3.6.2 Steuerschädliche Veräußerungen vermeiden
3.6.3 Entnahme / Veräußerung von Wirtschaftsgütern
3.6.4 Rückausnahme Reinvestitionsklausel
3.6.5 Widerrufsklausel / Rückübertragungsvorbehalte als Gestaltungsinstrument
3.6.6 Nachträglicher Antrag auf Optionsverschonung
3.7 Umstrukturierungen der Kapitalgesellschaft
3.7.1 Umwandlung in eine Personengesellschaft
3.7.2 Einbringung der Anteile in eine gewerblich geprägte Personengesellschaft
3.7.3 Vermeidung von Verstößen bei Umstrukturierungen
3.8 Nießbrauchrecht an Mitunternehmeranteilen
3.9 Handhabung § 7 Abs. 8 ErbStG
4 ANALYSE DER GESTALTUNGEN
4.1 Verwaltungsvermögenstest
4.1.1 Prämissen für den Vergleich
4.1.1.1 Ausgangsfall
4.1.1.2 Gestaltungsansatz
4.1.2 Auswertung
4.1.2.1 Ausgangsfall
4.1.2.2 Gestaltungsansatz
4.2 Mehrfachnutzung von Freibeträgen
4.2.1 Prämissen für den Vergleich
4.2.1.1 Ausgangsfall
5.2.1.2 Gestaltungsansatz
4.2.2 Auswertungen
4.2.2.1 Ausgangsfall
4.2.2.2 Gestaltungsansatz
4.3 Kettenschenkungen
4.3.1 Prämissen für den Vergleich
4.3.1.1 Ausgangsfall
4.3.1.2 Gestaltungsansatz
4.3.2 Auswertungen
4.3.2.1 Ausgangsfall
4.3.2.2 Gestaltungsansatz
4.4 Nachträglicher Antrag auf Optionsverschonung
4.4.1 Prämissen für den Vergleich
4.4.1.1 Ausgangsfall
4.4.1.2 Gestaltungsansatz
4.4.2 Auswertungen
4.4.2.1 Ausgangsfall
4.4.2.2 Gestaltungsansatz
5 FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert verschiedene erbschaftsteuerliche Gestaltungsansätze im Kontext der Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der Erbschaftsteuerrichtlinien 2019, steueroptimierende Strategien aufzuzeigen, um die Belastung durch die Erbschaftsteuer bei der Generationennachfolge zu minimieren und das Fortbestehen des Unternehmens sowie der Arbeitsplätze zu sichern.
- Erbschaftsteuerliche Behandlung von Betriebsvermögen und Bewertungsmethoden
- Strategien zur Optimierung der Verwaltungsvermögensquote und Reduzierung von jungem Verwaltungsvermögen
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Einhaltung der Lohnsummenregelung, auch unter Berücksichtigung der Corona-Krise
- Poolvereinbarungen und Kettenschenkungen als Instrumente zur steuerlichen Entlastung
- Mehrfachnutzung von Freibeträgen und Abzugsbeträgen sowie die Bedeutung von Vermächtnissen
Auszug aus dem Buch
3.1.3 Zweifache Bewertung des Unternehmens
Grundsätzlich hat der Steuerpflichtige zur Bewertung von Betriebsvermögen ein Wahlrecht. Er kann unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Gesellschaft das vereinfachte Ertragswertverfahren anwenden. Eine Anwendung darf nicht erfolgen, wenn ein offensichtlich unzutreffendes Ergebnis ermittelt wird.94
In folgenden Fällen führt nach Ansicht der Finanzverwaltung das Ertragswertverfahren zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen und kann somit nicht angewendet werden:
„1. bei komplexen Strukturen von verbundenen Unternehmen
2. bei neu gegründeten Unternehmen, bei denen der künftige Jahresertrag noch nicht aus den Vergangenheitserträgen abgeleitet werden kann, insbesondere bei Gründungen innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungsstichtag, weil das vereinfachte Ertragswertverfahren hier regelmäßig, zum Beispiel wegen hoher Gründungs- und Ingangsetzungsaufwendungen, zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt;
3. beim Branchenwechsel eines Unternehmens, bei dem deshalb der künftige Jahresertrag noch nicht aus den Vergangenheitserträgen abgeleitet werden kann;
4. in sonstigen Fällen, in denen auf Grund der besonderen Umstände der künftige Jahresertrag nicht aus den Vergangenheitserträgen abgeleitet werden kann. Hierzu gehören zum Beispiel Wachstumsunternehmen, branchenbezogene oder allgemeine Krisensituationen oder absehbare Änderungen des künftigen wirtschaftlichen Umfeldes;
5. bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, z. B. nach § 1 AStG, § 4 Absatz 1 Satz 3 EStG oder § 12 Absatz 1 KStG, sofern der jeweils andere Staat nicht die Ergebnisse des vereinfachten Ertragswertverfahrens seiner Besteuerung zugrunde legt.“95
Zusammenfassung der Kapitel
1 PROBLEMSTELLUNG: Einführung in die historische Entwicklung und die aktuelle steuerliche Belastungsthematik bei der Unternehmensnachfolge.
2 ERBSCHAFTSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON BETRIEBSVERMÖGEN: Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Unternehmensbewertung und der Begünstigungsregelungen des Erbschaftsteuergesetzes.
3 GESTALTUNGEN BEI DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE: Detaillierte Analyse von Gestaltungsansätzen zur Steueroptimierung, unter anderem durch Verwaltungsvermögensreduzierung, Lohnsummengestaltung und Poolvereinbarungen.
4 ANALYSE DER GESTALTUNGEN: Rechnerische Analyse der zuvor vorgestellten Gestaltungsansätze anhand von Modellfällen aus der Praxis.
5 FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der analysierten Strategien und Ausblick auf die Bedeutung der Verwaltungsauffassung für die Steuerberatung.
Schlüsselwörter
Unternehmensnachfolge, Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Verwaltungsvermögen, Verschonungsabschlag, Lohnsummenregelung, Unternehmensbewertung, Freibeträge, Kettenschenkung, Poolvereinbarung, Erbschaftsteuerrichtlinien 2019, Steuerplanung, Ertragswertverfahren, Nachversteuerung, Behaltensfrist.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt erbschaftsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Unternehmensnachfolge, um die Steuerlast für Betriebe im Mittelstand zu minimieren.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf den Verschonungsregelungen, der Ermittlung der Verwaltungsvermögensquote, der Lohnsummenregelung sowie der strategischen Planung von Schenkungen zur Freibetragsausnutzung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, praxisorientierte Gestaltungsansätze zur Erbschaftsteueroptimierung bei der Generationennachfolge zu analysieren und deren Wirksamkeit unter den geltenden Richtlinien zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor führt eine steuerrechtliche Analyse durch und untermauert die theoretischen Ansätze mit rechnerischen Fallbeispielen in den Anlagen, um die steuerlichen Effekte der Gestaltungen zu verdeutlichen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die rechtliche Einordnung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen, die Darstellung spezifischer Gestaltungsmaßnahmen zur Steuerlastminderung und deren rechnerische Analyse.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Unternehmensnachfolge, Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Verwaltungsvermögensquote und Steuergestaltung charakterisieren.
Wie wirkt sich die Corona-Krise auf die Lohnsummenregelung aus?
Durch Kurzarbeit und Personalabbau kann das Lohnniveau sinken, was die Einhaltung der Mindestlohnsummen gefährden kann, da die Ausgangslohnsumme als Referenzwert maßgeblich bleibt.
Warum ist das "Berliner Testament" für die Erbschaftsteuerplanung oft nachteilig?
Es führt dazu, dass Freibeträge der Kinder erst beim zweiten Erbfall (Tod des überlebenden Ehegatten) genutzt werden können, anstatt sie durch eine Aufteilung auf beide Erbfälle doppelt in Anspruch zu nehmen.
- Quote paper
- Maximilian Jökel (Author), 2020, Erbschaftsteuerliche Gestaltungsansätze zur Unternehmensnachfolge im Mittelstand, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1128131