Eine Schülerfahrt mit sportlichem Schwerpunkt Handball. Planung, Organisation und Gestaltung


Examensarbeit, 2016

63 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Planung und Organisation einer Schülerfahrt entsprechend der Bestimmungen
2.1 Grundsätze zur Durchführung einer Schülerfahrt
2.2 Finanzierung
2.3 Versicherungsschutz für Schüler und Lehrkräfte
2.4 Anforderungen an das Lehrpersonal
2.5 Unterkunft
2.6 Hin- und Rückreise
2.7 Programmgestaltung
2.8 Informationen für Erziehungsberechtigte

3. Lehrplan Sport
3.1 Lernbereiche des Sportunterrichts
3.2 Fachlehrplan Handball

4. Die motorischen Hauptbeanspruchungsformen im Handball
4.1 Konditionelle Fähigkeiten
4.1.1 Kraft
4.1.2 Ausdauer
4.1.3 Schnelligkeit
4.1.4 Beweglichkeit
4.2 Koordinative Fähigkeiten
4.2.1 Reaktionsfähigkeit
4.2.2 Orientierungsfähigkeit
4.2.3 Differenzierungsfähigkeit
4.2.4 Gleichgewichtsfähigkeit
4.2.5 Kopplungsfähigkeit
4.2.6 Rhythmisierungsfähigkeit
4.2.7 Umstellungsfähigkeit

5. Technik und Taktik im Handball
5.1 Technik
5.1.1 Ballannahme
5.1.2 Prellen
5.1.3 Passen
5.1.4 Schlagwurf
5.1.5 Sprungwurf
5.2 Taktik
5.2.1 Taktik der Abwehr
5.2.2 Taktik des Angriffs

6. Darstellung konkreter Spiel- und Übungsformen für eine Schülerfahrt mit sportlichem Schwerpunkt Handball
6.1 Konditionelle Fähigkeiten
6.2. Koordinative Fähigkeiten
6.3 Technik
6.4 Taktik

7. Verhalten und Maßnahmen bei Schülerunfällen

8. Fazit

Literaturverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

DARS. 2.1: RAHMENPROGRAMM EINER SCHÜLERFAHRT

DARS. 3.1: SPORTARTEN DES DIFFERENZIERTEN SPORTUNTERRICHTS

DARS. 3.2: SPORTLICHE GRUNDAUSBILDUNG UND HANDLUNGSFELDER

DARS. 3.3: GRUNDFORDERUNGEN FÜR DIE KONZEPTION DES HANDBALLSPIELS IN DER SCHULE

DARS. 4.1: HANDBALLSPEZIFISCHE KONDITIONEN

DARS. 4.2: DIE KRAFT UND IHRE VERSCHIEDENEN KRAFTFÄHIGKEITEN UND ERSCHEINUNGSFORMEN

DARS. 4.3: SCHNELLKRAFTFÄHIGKEIT UND IHRE KOMPONENTEN START- 1 UND EXPLOSIVKRAFTFÄHIGKEIT 2

DARS. 4.4: KRAFT-ZEIT-CHARAKTERISTIK BEI „EXPLOSIVEM“ KRAFTEINSATZ

DARS. 4.5.: SCHEMATISCHE DARSTELLUNG DER VERSCHIEDENEN FORMEN DER AUSDAUERLEISTUNGSFÄHIGKEIT

DARS. 4.6: STRUKTURPYRAMIDE DER HANDLUNGSSCHNELLIGKEIT

DARS. 5.1: ANNAHME HOCH ZUGESPIELTER BÄLLE

DARS. 5.2: ANNAHME FLACH ZUGESPIELTER BÄLLE

DARS. 5.3: PRELLEN

DARS. 5.4: SCHLAGWURF NACH ZUSPIEL

DARS. 5.5: SPRUNGWURF IN DIE WEITE

DARS. 5.6: DIE KOMPONENTEN DES TAKTISCHEN HANDLUNGSGEFÜGES

DARS. 5.7: ABWEHRSYSTEM 6:0

DARS. 5.8: ABWEHRSYSTEM 5:1

DARS. 5.9: TAKTIKELEMENTE IM ANGRIFF (KG = KLEINGRUPPE; I= INDIVIDUELL)

DARS. 5.10: KREUZEN OHNE BALL

DARS. 6.1: ÜBUNGSFORM HANDBALLSPEZIFISCHE AUSDAUER

DARS. 6.2: ÜBUNGSFORM PASSEN UND FANGEN

DARS. 7.1: LOKALISATION DER VERLETZUNGEN BEIM HANDBALLSPIEL

DARS. 7.2: VORGEHEN BEI VERLETZUNGEN DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

1. Einleitung

„Unterricht an außerschulischen Lernorten gilt als besonders effektiv.“1 Eine Schülerfahrt schafft einen solchen neuen Lernort außerhalb des Klassenzimmers oder der Turnhalle. Nach TRESSELT (2015) gehören Klassenfahrten für Schüler und Lehrer zu den Höhepunkten des Schullebens. Sie fördern die Gruppenzugehörigkeit und „[...] erweitern je nach gesetzten Bil- dungs- und Erziehungszielen viele Kompetenzen.“2

„Schüler vergessen schnell, was sie nur gesehen, gehört oder gelesen haben. Außerschu­lische Lernorte ermöglichen aktives, interdisziplinäres Lernen mit allen Sinnen. Zahl­reiche wissenschaftliche Studien belegen die Effektivität außerschulischen Ler­nens. Obendrein bieten sie Kindern und Jugendlichen die Gelegenheit, ihr Sozialverhal­ten zu trainieren und Lebenskompetenzen zu erwerben.“3

Durch Schullandheimaufenthalte werden den Schülern Erlebnisräume geboten, wie sie in ihrer häuslichen und schulischen Umwelt immer weniger zur Verfügung stehen. Das alltägliche Zusammensein während des Aufenthaltes mit seinen vielen positiven Erfahrungen, aber auch mit seinen Konflikten, ist ein Erlebnis für sich. Die Erlebnishaftigkeit einer Schülerfahrt lässt sich durch Aktivitäten wie einer Nachtwanderung, eines Lagerfeuers oder eines Abschluss­abends gezielt verstärken.4 Bei sport- und erlebnisorientierten Klassenfahrten wird die Klas­sengemeinschaft aktiv gefördert und die Freude an Bewegung steht im Mittelpunkt.

in der vorliegenden Arbeit wird das Handballspiel als sportlicher Schwerpunkt einer Schüler­fahrt gewählt. Während des Aufenthaltes sollen somit handballspezifische Unternehmungen umgesetzt werden. Für die Durchführung von Klassen- und Schulfahrten wurden Richtlinien vom BAYERiScHEN STAATSMiNiSTERiUM FÜR UNTERRicHT UND KULTUS festgesetzt, die als Rahmenbedingungen fungieren. Diese legen fest, dass Schülerfahrten „[...] einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, programmatisch aus dem Schulleben erwachsen und im Unter­richt vor- und nachbereitet werden [...]“5 müssen. Außerdem ist in jedem Bundesland die An­tragstellung, die Anzahl der begleitenden Personen, die Teilnahmevoraussetzungen der jewei­ligen Klassen sowie die Häufigkeit der Klassenfahrten weitestgehend geregelt.

Ziel dieser Arbeit ist es, diese Rahmenbedingungen für Schülerfahrten zusammenzufassen und zu verdeutlichen, um die Planung und Organisation von Klassenfahrten zu strukturieren.

Das erste Kapitel behandelt die Planung und Organisation einer Schülerfahrt entsprechend der oben genannten Bestimmungen. Hierbei wird zunächst auf die Finanzierung und auf den Ver­sicherungsschutz für Schuler und Lehrkräfte einer Klassenfahrt eingegangen.

Anschließend werden die Anforderungen an das Lehrpersonal aufgelistet. Außerdem werden die Auswahlkriterien einer geeigneten Unterbringung sowie die Hin- und Rückreisemodalitä­ten beschrieben.

Im Abschnitt 2.7 wird die Programmgestaltung während einer Klassenfahrt exemplarisch dar­gestellt. Für die Gestaltung des Rahmenprogramms werden beispielhaft geeignete Aktivitäten aufgeführt. Die Informationen für Erziehungsberechtigte bezüglich einer Schülerfahrt werden in Punkt 2.8 zusammengefasst.

Da unterrichtliche Vorgaben fester Bestandteil eines Schullandheimaufenthaltes sind, wird in Kapitel 3 der Lehrplan Sport hinsichtlich einer Schülerfahrt mit sportlichem Schwerpunkt Handball betrachtet.

In Kapitel 4 wird auf die motorischen Hauptbeanspruchungsformen im Handball eingegangen. Die konditionellen und koordinativen Fähigkeiten werden definiert und ihre Bedeutung für das Handballspiel wird dargestellt.

Die Technik des Handballspiels wird im Abschnitt 5.1 erklärt und es werden exemplarisch die wichtigsten technischen Formen wie beispielsweise das Passen, das Prellen und der Sprung­wurf beschrieben. Die Taktik der Abwehr und des Angriffs wird in Kapitel 5.2 näher erläutert. Im Anschluss werden konkrete Spiel- und Übungsformen für eine Schülerfahrt mit sportli­chem Schwerpunkt Handball in Kapitel 6 vorgestellt. Diese sollen einen Einblick in die mög­lichen Trainingseinheiten während eines Schullandheimaufenthaltes verschaffen.

Die Sicherheit und die Unfallverhütung sind bei schulischen Veranstaltungen von besonderer Bedeutung. In Kapitel 7 wird auf das Verhalten bei Schülerunfällen eingegangen und die mög­lichen Maßnahmen bei Verletzungen werden beschrieben.

Die Inhalte dieser Arbeit werden im Fazit abschließend zusammengefasst. Außerdem wird die Durchführbarkeit einer Schülerfahrt mit sportlichem Schwerpunkt Handball beurteilt.6

2. Planung und Organisation einer Schülerfahrt entsprechend der Bestimmungen

In der Vorbereitungs-Planungsphase von Klassenfahrten müssen wesentliche Faktoren wie die Finanzierung, der Versicherungsschutz, die Unterbringung, die Programmgestaltung sowie die Inhalte geregelt werden.

Die „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten“ des BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR UNTERRICHT UND KULTUS (2010) dienen allen Beteiligten als Richtlinie für eine erfolgreiche Planung der durchzuführenden Klassenfahrt.

Im Folgenden wird daher die Organisation eines Fahrtenprogramms mit sportlichem Schwer­punkt Handball anhand dieser Bestimmungen näher erläutert.

2.1 Grundsätze zur Durchführung einer Schülerfahrt

„Unter einem Fahrtenprogramm ist die Zusammenstellung aller ein- oder mehrtägigen Schülerfahrten gemäß Art. 30 BayEUG zu verstehen, die eine Schule im Laufe eines Schuljahres für ihre Schülerinnen und Schüler im Rahmen des ihr zugewiesenen Budgets durchzuführen plant.“7

Um diese Schülerfahrten realisieren zu können, findet zu Beginn des Schuljahres eine Lehrer­konferenz gemäß Art. 58 Abs. 4 Satz 1 BayEUG statt. Dort werden sowohl der Zeitpunkt, das örtliche Ziel, die pädagogische Zielsetzung, Art, Anzahl, Dauer sowie die teilnehmenden Jahrgangsstufen beziehungsweise die Klassen der Schülerfahrt festgelegt. Sowohl der Eltern­beirat als auch der Schülerausschuss sind hierbei einzubeziehen.8

Nach Abschluss dieser allgemeinen Rahmengestaltung folgt zeitnah die konkrete Planung der jeweiligen Schülerfahrt.

Da eine Schülerfahrt eine Schulveranstaltung ist, kommt eine Zeitplanung während der Schul­ferien nicht in Betracht.9 Die Entscheidung über den exakten Reisezeitpunkt bleibt dem Schul­leiter vorbehalten. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Themenschwerpunktes der Schüler­fahrt und nach Rücksprache mit den beteiligten Lehrkräften kann der bestmögliche Zeitpunkt der Fahrt ausgewählt werden. Je nach Schwerpunkt der jeweiligen Schülerfahrt erweisen sich unterschiedliche Zeiträume als geeignet. So findet beispielsweise das Skilager im Winter und das Segellager im Sommer statt.

Verbindlich vorgeschrieben ist die Betreuung einer Gruppe durch zwei Begleitpersonen, um eine zuverlässige Beaufsichtigung garantieren zu können. Dabei sollte eine Schülergruppe, nach Möglichkeit, nicht mehr als zwölf Schüler umfassen.10 Demnach wären bei einer Klas­senstärke von 24 Schülern vier begleitende Lehrkräfte notwendig. Zudem ist zu beachten, dass bei mehrtägigen Schülerfahrten mindestens eine männliche und eine weibliche Begleitperson am Programm teilnehmen muss.11

Lehramtsstudenten mit anerkannten Qualifikationen können ebenfalls als Begleitpersonen der Schülerfahrt eingesetzt werden. Die Schulleitung muss dem Einsatz sonstiger Begleitpersonen immer zustimmen.

2.2 Finanzierung

Jeder Fahrt wird nach der Festlegung des Programms ein bestimmter Geldbetrag zur Verfü­gung gestellt, in dessen Rahmen die Unternehmung umgesetzt werden muss. Diese Geldmittel umfassen ausschließlich die Aufwendungen der Schule, wie die Reisekosten der begleitenden Lehrkräfte oder Aufwendungen für eventuelle zusätzliche Begleitpersonen.12

Die entstehenden Kosten der Schüler sind von den jeweiligen Erziehungsberechtigten bezie­hungsweise von den volljährigen Schülern selbst zu tragen.

Um allen Schülern die Teilnahme am Fahrtenprogramm zu ermöglichen, sind die Ausgaben in einem zumutbaren Rahmen zu halten. Damit auch Schüler aus finanziell schlechter gestellten Familien an dem Programm teilnehmen können, sollten die Eltern über Unterstützungsmög­lichkeiten informiert werden.13

„Nach Art. 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II und Art. 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII gehört die Teil­nahme an einer vom Schulleiter genehmigten Klassenfahrt neben der Regelleistung zum notwendigen Lebensbedarf eines Schülers.“14

Die Kosten für Schullandheimaufenthalte, Klassen- und Schulfahrten werden bei Sozialhilfe­geldempfängern zusätzlich zur Regelleistung übernommen. Auch etwaige Nebenkosten wie beispielsweise geeignetes Schuhwerk oder Kleidung sind in dieser Erstattung inbegriffen.15 An vielen Schulen gibt es zudem Fördervereine, die in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat das Ziel haben, Programme dieser Art finanziell zu unterstützen.

Entscheidet man sich für die Unterbringung in einem Schullandheim in Deutschland, muss man mit Kosten in Höhe von 15 bis 30 Euro täglich rechnen. Enthalten ist hierbei die Über­nachtung, die Bettwäsche und das Frühstück. Die Kosten für besondere Programmpunkte, Eintrittspreise oder höhere Fahrtkosten sind zusätzlich einzukalkulieren. Daraus ergibt sich ein Wochenpreis von durchschnittlich 200 Euro.16

2.3 Versicherungsschutz für Schüler und Lehrkräfte

Bei Schülerfahrten sind Schüler im Rahmen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gegen körperliche Schäden versichert. Dies gilt auch bei Fahrten ins Ausland. Es wird jedoch emp­fohlen, zusätzlich eine Gruppenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten sind von den jeweiligen Erziehungsberechtigten zu tragen. Daher sollte diese Thematik vorab im Beisein des Elternbeirates erörtert werden.17

Die begleitenden Lehrkräfte sind im Rahmen der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge bezie­hungsweise der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Zusätzliche Begleitpersonen, de­ren Einsatz von der Schulleitung bewilligt werden muss, sind ebenfalls im Rahmen der gesetz­lichen Unfallversicherung versichert.18

2.4 Anforderungen an das Lehrpersonal

Während der gesamten Zeit der Schülerfahrt ist jede Lehrkraft beziehungsweise Begleitperson verpflichtet, ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht im ihr übertragenen Rahmen wahrzunehmen. Dies gilt auch gegenüber volljährigen Schülern.

Nach dem BAYERiScHEN STAATSMiNiSTERiUM FÜR UNTERRicHT UND KULTUS (2010) richtet sich der Umfang der Aufsichtspflicht nach der geistigen und charakterlichen Reife der zu be­aufsichtigenden Schüler sowie nach der Art der durchgeführten Schülerfahrt.19

Da eine Schülerfahrt eine Schulveranstaltung darstellt, sollten die begleitenden Lehrkräfte die inhalte des Lehrplans der teilnehmenden Jahrgangsstufe beziehungsweise des Fachprofils (z.B. Sport) kennen, um das Programm der Veranstaltung demensprechend zu konzipieren. Auf den Lehrplan Sport sowie auf den Fachlehrplan Handball wird in Kapitel 3 näher einge­gangen.

Begleitende Lehrkräfte einer mehrtägigen Schülerfahrt, die sportliche inhalte auf der Grundla­ge des jeweiligen Lehrplans vermitteln soll, müssen zusätzlich über eine der folgenden Quali­fikationen für die entsprechende Sportart verfügen:

- Ausbildung und Prüfung im Rahmen eines Studien- bzw. Ausbildungsganges Sport,
- erfolgreiche Teilnahme an einem im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung durch­geführten Weiterbildungslehrgang,
- eine gültige Trainer c-Lizenz
- ein entsprechend gleichwertiger Qualifikationsnachweis.20

Mindestens eine der Begleitpersonen muss mit Maßnahmen der Ersten Hilfe vertraut und ge­prüft sein.21 Eine geeignete Erste-Hilfe-Ausrüstung ist bei allen schulischen Veranstaltungen bereit zu halten beziehungsweise mitzuführen. Die Sanitätstasche DiN 13160 ist speziell für Schullandheimaufenthalte, Gebirgswanderungen und Sportveranstaltungen außerhalb der Schule konzipiert.22 Auf das richtige Verhalten und die Maßnahmen bei Schülerunfällen wird in Kapitel 7 näher eingegangen.

Während einer Schülerfahrt mit sportlichem Schwerpunkt steht das Sporttreiben und Trainie­ren im Mittelpunkt. Auf Grund der neuen Umgebung außerhalb der Schule und dem motivie­renden Charakter der Schülergruppe kann es zu einer sogenannten „Trainingseuphorie“ und einer daraus resultierenden Selbstüberschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit kommen.

Überbeanspruchungen werden von Schülern dann nicht mehr wahrgenommen.23 Die betreuen­den Lehrkräfte sollten sich dessen bewusst sein und auf die Grundfähigkeiten und Grundfer­tigkeiten der Schüler Rücksicht nehmen.

2.5 Unterkunft

Die Entscheidung für das Fahrtziel sollte zwölf bis 15 Monate vor der geplanten Schülerfahrt getroffen und die Reservierung der Unterkunft vorgenommen werden.24 25 Die Wahl des Ortes und der Zeitpunkt sind durch den gesetzten Schwerpunkt des Fahrtenprogramms bedingt. Bei einer Schülerfahrt mit sportlichem Schwerpunkt ist die Entscheidung für geeignete Ört­lichkeiten durch die jeweilige Sportart (Winter- oder Sommersportart) vorgegeben.

Folgende Auswahlkriterien sollten Berücksichtigung finden: „[...] klimatisch günstige Bedin­gungen (Schön-Wetter-Länder), Höhenlage (Wintersportarten), spezielle Trainingsanlagen (geeignete Sportplätze, Hallenanlagen, Kraftraum, Schwimmhalle), [...] optimale Infrastruktur."25

Besonders geeignet sind Häuser in ländlicher Umgebung mit unmittelbarem Zugang zur Na­tur, da diese viele Möglichkeiten bieten, ein abwechslungsreiches Programm zu gestalten.26 Beispiele für die Planung des Rahmenprogramms bei Schullandheimaufenthalten werden im Abschnitt 2.7 skizziert.

Damit die Unterbringung der Schüler den Richtlinien des BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR UNTERRICHT UND KULTUS entspricht, müssen unter anderem folgende Rahmenbedingun­gen gegeben sein:

- ein Unterrichtsraum für jede Klasse, der zusätzlich als Gemeinschaftsraum verwendet werden kann,
- spezielle Räume für fachunterrichtliche Anforderungen,
- ein Außengelände mit Anlagen für den Sport,
- sonstige Einrichtungen für eine ansprechende Freizeitgestaltung.27

Darüberhinaus ist zu beachten, dass bei einer Schülerfahrt mit gemischten Gruppen eine ge- schlechterspezifische Trennung von Schlafräumen, Waschräumen und Toiletten gewährleistet ist.28 Die Größe des Hauses sollte daher im Voraus überprüft werden, um die Zimmerauftei­lung für Lehrkräfte und Schüler vor der Anreise festzulegen.

Die begleitenden Lehrer sollten sich vorweg auch über die Hausordnung, Hausdienste und Essenszeiten der Unterkunft informieren. Außerdem muss die Möglichkeit einer Sonderver­pflegung, beispielsweise für Allergiker, Vegetarier oder Muslime bei der Buchung des Hauses berücksichtigt werden.29

Für die Planung einer Schülerfahrt mit dem Schwerpunkt Handball ist die Ausstattung und Ausrüstung des Hauses entscheidend. Für sportliche Aktivitäten müssen ausreichend Sport­plätze, Sportgeräte (z.B. Tore, Bälle) und Hilfsmittel (z.B. Leibchen, Hütchen) vorhanden sein. Daher sollten diese fünf bis zehn Monate im Voraus durch die begleitenden Lehrkräfte überprüft und erkundet werden. Sowohl die Turnhallen als auch die Sportgeräte und Sportma­terialien sollten inspiziert und den Anforderungen entsprechend geprüft werden.

Hierfür können die „Checklisten zur Sicherheit im Sportunterricht“ des BUNDESVERBANDES DER UNFALLKLASSEN (2004) herangezogen werden, die unter anderem aufführen, welche Be­dingungen für die Sporthallen gelten. So müssen beim Hallenhandball die Tore gegen Kippen gesichert sein. Zudem dürfen keine vorstehenden Netzhaken oder gebrochene Torrahmen vor­handen sein und der Wandbereich neben den Toren muss besonders abgesichert werden (z.B. mit Weichböden oder Matten).30

2.6 Hin- und Rückreise

Die Hin- und Rückreise einer Schülerfahrt sollte grundsätzlich gemeinsam erfolgen. Es ist zu empfehlen, dass der Treff- und Endpunkt der Fahrt möglichst in der Nähe erreichbarer Ver­kehrsmittel und unweit der Schule liegt, damit eine reibungslose An- und Rückreise gewähr­leistet werden kann.31

Die Beförderung der Schüler ist prinzipiell mit den öffentlichen Verkehrsmitteln durchzufüh­ren. Je nach Notwendigkeit kann auch die Anmietung privater Busunternehmen für die Hin- und Rückreise in Betracht gezogen werden.

in begründeten Ausnahmefällen und wenn die Entfernung zum Zielort weniger als 100 Kilo­meter beträgt, kann die Schulleitung den Begleitpersonen genehmigen, private Kraftfahrzeuge zu nutzen und Schüler mitzunehmen.32

Um den Aufenthalt im Schullandheim zeitlich und inhaltlich so effektiv wie möglich zu ge­stalten, empfiehlt es sich, die An- und Abreise so zu planen, dass an beiden Tagen noch Unter­richtseinheiten oder Programmpunkte stattfinden können.

2.7 Programmgestaltung

Im Hinblick auf die Programmgestaltung einer Schülerfahrt unterscheidet man zwischen dem Grob- beziehungsweise Rahmenprogramm und dem Detailprogramm.

Das Grobprogramm umfasst die Essenszeiten, bei Schülerfahrten mit sportlichem Schwer­punkt die Trainingsblöcke, die Erholungsmaßnahmen und die Freizeit. Es sollte vor Beginn der Schülerfahrt aufgestellt werden.

Das Detailprogramm beschreibt ausführlich die einzelnen Tagespunkte und Unterrichtseinhei­ten. Dieses sollte ebenfalls vorweg geplant werden, um den Schülern eine rechtzeitige Vorbe­reitung auf das Programm zu ermöglichen. Jedoch sollte das Detailprogramm nicht zu streng gehandhabt werden, sodass Änderungen, die sich spontan innerhalb des Verlaufs einer Schü­lerfahrt ergeben, vorgenommen werden können.33

In Kapitel 6 werden beispielhaft einzelne Übungsaufgaben skizziert, die sich auf Grundlage des Lehrplans für die Konzeption des Detailprogramms für eine Schülerfahrt mit Schwerpunkt Handball eignen. Trotz des sportartspezifischen Schwerpunktes einer solchen Schülerfahrt sollten die begleitenden Lehrkräfte neben dem Handballspiel ein geeignetes, abwechslungsrei­ches Rahmenprogramm planen. Die Wünsche und ideen der Schüler sollten bei der Konzepti­on Berücksichtigung finden. Es ist daher empfehlenswert, die Vorschläge der Kinder im Vor­feld zu sammeln und diese gemeinsam zu besprechen.

Je nach Lage und Ausstattung der gewählten Unterkunft können verschiedene Aktivitäten zur Gestaltung der freien Zeit angeboten werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dars. 2.1: Rahmenprogramm einer Schülerfahrt34

Bei den oben aufgeführten Beispielen handelt es sich um eine Zusammenstellung geeigneter Aktivitäten für eine Schülerfahrt. Diese können situativ ausgewählt und erweitert werden.

Jedoch stellen diese Aktivitäten bestimmte Anforderungen an die Qualifikation der Lehrkräfte. So muss bei einem Badeausflug während einer Schülerfahrt mindestens eine Begleitperson rettungsfähig sein. Die Mindestqualifikation hierfür stellt das Rettungsschwimmabzeichen Bronze dar.34 35

Um die Schüler in die Planung des Schullandheimaufenthaltes miteinzubeziehen, können im Voraus Arbeitsgruppen gebildet werden, die jeweils für die Organisation eines bestimmten Programmpunktes, wie den Diskoabend, Spieleabend oder die Schnitzeljagd verantwortlich sind. Ebenso können mehrere sogenannte Dokumentationsteams gegründet werden, deren Aufgabe darin besteht, den Schullandheimaufenthalt durch Fotos, Videos oder Mitschriften zu erfassen. Diese Aufzeichnungen können dann beispielsweise am letzten Abend in Form einer Dia-Show gezeigt und im Nachhinein für einen Beitrag in der Schülerzeitung genutzt werden. Ein Handballturnier gegen Ende des Aufenthaltes kann als Höhepunkt der Fahrt gemeinsam organisiert werden. Dieses kann, je nach Klassengröße, klassenintern oder unter Einbeziehung externer Klassen, die ebenfalls diese Unterkunft besuchen, stattfinden.

2.8 Informationen für Erziehungsberechtigte

Eine mehrtägige Schülerfahrt mit geplanten Übernachtungen und mit minderjährigen Schülern setzt immer eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten voraus.

Sollten Schüler in begründeten Ausnahmefällen nicht an einer verpflichtenden Schülerfahrt teilnehmen können, so müssen sie für den Zeitraum der Fahrt, den Unterricht anderer Klassen der Schule besuchen.36

Außerdem können Schüler, die den Ablauf und das Gelingen einer Schülerfahrt beispielsweise durch Disziplinlosigkeit gefährden, durch die Schulleitung und nach Rücksprache mit der be­gleitenden Lehrkraft, vor Beendigung des Fahrtenprogramms nach Hause geschickt werden. Die betroffenen Schüler werden dann entweder von den jeweiligen Erziehungsberechtigten abgeholt, oder treten, je nach Alter und geistiger Reife, die Heimfahrt ohne Begleitung an. Die durch die vorzeitige Abreise zusätzlich entstehenden Kosten sind von den Erziehungsberech­tigten beziehungsweise von den volljährigen Schülern selbst zu tragen.37 Hierüber sind die Eltern im Vorfeld in Kenntnis zu setzten.

Ab der 10. Jahrgangsstufe kann den Schülern der Ausgang in kleinen Gruppen und an einzel­nen Abenden gewährt werden. Hierfür ist, bei nicht volljährigen Schülern, die vorherige schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten einzuholen. In Absprache mit der Lehrkraft müssen dann das Ziel der Unternehmung, die Erreichbarkeit der Schüler sowie der genaue Zeitpunkt der Rückkehr festgelegt werden. Sollten sich die Schüler über die vereinbarten Re­gelungen hinwegsetzten, verlieren sie unter Umständen ihren gesetzlichen Unfallschutz. Hie­rauf sollten sowohl die Schüler als auch die Erziehungsberechtigten vorab hingewiesen wer- den.38

Für einen erfolgreichen Verlauf ist ein Informationsaustausch zwischen Schule und Eltern obligatorisch. So ist beispielsweise das in Kenntnis setzen der begleitenden Lehrkräfte durch die jeweiligen Erziehungsberechtigten über etwaige Medikationen oder Allergien ihres Kindes von großer Bedeutung.39

In Elternbriefen werden die obengenannten Informationen und Bestimmungen verfasst und an die Erziehungsberechtigten übermittelt. Außerdem enthalten sie Erläuterungen über den Ab- lauf der Schülerfahrt. Nach Kenntnisnahme bestätigen die Erziehungsberechtigten durch Un­terschrift ihr Einverständnis.40

Der Elternbrief kann von der Lehrkraft im Klassenzimmer in Papierform an die Schüler aus­gehändigt oder auf der Homepage der Schule zum Download bereitgestellt werden. Manche Schulen nutzen zudem das System ESIS (Elektronisches Schüler-Informations-System). Die­ses Programm informiert die Eltern aktiv über die aktuellsten Rundschreiben und Bekanntma­chungen per Newsletter über E-Mail oder über eine Smartphone-App.41

Im ersten Schreiben über die anstehende Klassenfahrt sollten folgende Informationen enthal­ten sein:

- Dauer der Schulreise,
- Zielort und dortige Unterbringung,
- Art der Anfahrt (Bus, Bahn, sonstige Verkehrsmittel)
- voraussichtliche Kosten,
- Einverständniserklärung.42

Das Beifügen einer Packliste ist zu empfehlen. Diese kann den Eltern als Hilfestellung dienen, ihren Kindern die benötigte Ausstattung mitzugeben. Je nach Schwerpunkt der Schülerfahrt ist beispielsweise bestimmte Kleidung (Sportklamotten, Wanderschuhe, Schwimmsachen) erfor­derlich. Auch auf die Notwendigkeit wichtiger Dokumente wie Personalausweis, Krankenver­sicherungskarte und Notruf-Telefonnummern der Schüler sollte hingewiesen werden.

Das „Informationsblatt zu Schülerfahrten“43 des bayerischen Staatsministeriums für un­terricht UND KULTUS kann als Vorlage dienen, um die notwendigen Informationen zu geben sowie gegebenenfalls das Einverständnis der Erziehungsberechtigten minderjähriger Schüler einzuholen.

im Anschluss an das erste Schreiben bietet es sich an einen Elternabend zu veranstalten, um detailliert über den Ablauf der Schülerfahrt zu informieren und etwaige Fragen klären zu kön­nen.

3. Lehrplan Sport

Schülerfahrten müssen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben. Daher muss bei der Planung des Programmes für die bevorstehende Klassenfahrt der jeweilige Lehrplan der teil­nehmenden Jahrgangsstufe berücksichtigt werden.

Im folgenden Kapitel werden daher zunächst die Inhalte und Ziele des Sportunterrichts skiz­ziert. Da die hier beschriebene Schülerfahrt den sportlichen Schwerpunkt Handball beinhaltet, wird im Anschluss auf den Fachlehrplan Handball in Bayern näher eingegangen.

Der Lehrplan in Bayern umfasst den gesamten Pflichtsportunterricht für Gymnasien. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 besteht der Pflichtsportunterricht aus dem Basissportunterricht, der zwei Wochenstunden umfasst und dem Erweiterten Basissportunterricht, der ebenfalls zwei Stunden pro Woche ausmacht. Für die Jahrgangsstufen 7 mit 11 sieht der Lehrplan zwei Wochenstunden Basissportunterricht und zwei Wochenstunden Differenzierten Sportunterricht vor.44

Der Basissportunterricht und der Erweiterte Basissportunterricht haben die Aufgabe, den Schülern einen Grundbestand sportmotorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten in den traditio­nellen Schulsportarten Leichtathletik, Schwimmen, Gymnastik und Tanz, Turnen an Geräten und in den Sportspielen zu vermitteln. Aber auch die Wintersportarten Eislaufen, Rodeln und Skilaufen sollen geschult werden, sofern die entsprechenden Übungsstätten in Schulnähe so­wie die erforderlichen Sportausrüstungen vorhanden sind.44 45

Die Intention des Differenzierten Sportunterrichts besteht darin, die Schüler zu einer lebens­langen und lebensbegleitenden sportlichen Betätigung zu befähigen und zu motivieren. Ent­sprechend ihrer Neigungen und Interessen können Schüler individuell verschiedene Sportbe­reiche und Sportarten wählen.

„Der Differenzierte Sportunterricht soll in den Jahrgangsstufen 7 mit 11 die in den Sportar­ten des Basissportunterrichts erworbenen sportmotorischen Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse, Einstellungen und Werthaltungen vertiefen oder durch neue Sportarten erwei­tern. Hierbei sollen die sportartspezifischen Besonderheiten erkannt und gezielt trainiert werden.“46

Die folgende Tabelle führt Sportarten und -bereiche auf, die im Differenzierten Sportunterricht angeboten werden können.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dars. 3.1: Sportarten des Differenzierten Sportunterrichts47

3.1 Lernbereiche des Sportunterrichts

Im Fachlehrplan Sport werden die Ziele und Inhalte des Sportunterrichts anhand von vier Lernbereichen, Gesundheit, Fairness/Kooperation, Umwelt und Leisten/Gestalten/Spielen dar- gestellt.47 48 Diese vier Lernbereiche werden im Unterricht stets mit den Inhalten der sportlichen Handlungsfelder vernetzt (vgl. Dars. 2).

Mit dem Erlernen elementarer Fähigkeiten und Fertigkeiten in den jeweiligen Sportarten und Sportbereichen kann die sogenannte sportliche Grundausbildung erworben werden.49 50

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dars. 3.2: Sportliche Grundausbildung und Handlungsfelder50

3.2 Fachlehrplan Handball

Der Fachlehrplan Handball in Bayern sieht vor, dass die Schüler die folgenden Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben sollen: Erweiterte technische und taktische Fertigkeiten sowie Spie­le in verminderter Mannschaftsstärke bis hin zum Wettkampfspiel und wesentliche Bewe­gungsmerkmale. Außerdem sollen Varianten des Sportspiels und gegebenenfalls die freizeitre­levante Anwendung thematisiert werden. Schulsportrelevante Bewertungskriterien, Fachtheo­rie und Fachsprache sieht der Fachlehrplan Handball ebenso als relevant an. Die Grundlagen­ausdauer und spezifische Kraftfähigkeiten sollen unter dem Gesichtspunkt der gesundheitsori­entierten Fitness im Unterricht behandelt werden.51

Um den Anforderungen des Lehrplans gerecht zu werden, sind folgende Grundforderungen für die Konzeption des Handballspiels in der Schule oder während eines Schullandheimaufenthal­tes aufzustellen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dars. 3.3: Grundforderungen für die Konzeption des Handballspiels in der Schule52

Im nächsten Absatz werden die vier Lernbereiche Gesundheit, Fairness/Kooperation, Umwelt und Leisten/Gestalten/Spielen in Bezug zum Fachlehrplan Handball beschrieben. Der Einfluss des Handballspielens auf die Schüler soll im Folgenden veranschaulicht werden, um die Be­deutsamkeit einer Schülerfahrt mit Schwerpunkt Handball zu begründen.

[...]


1 Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV): Klassenfahrt [online].

2 Tresselt (2015), S. 11.

3 Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV): Klassenfahrt [online].

4 Vgl. Schullandheimwerk Niederbayern-Oberpfalz e.V.: inspiration [online].

5 Deutsches Jugendherbergswerk: Richtlinien [online].

6 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

7 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2010), S. 204.

8 Vgl. ebd.

9 Vgl. ebd.

10 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2010), S. 205.

11 Vgl. ebd.

12 Vgl. ebd., S. 204.

13 Vgl. ebd., S. 204f.

14 Tresselt (2015), S. 12.

15 Vgl. Tresselt (2015), S. 12.

16 Vgl. ebd.

17 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: (2010), S. 207.

18 Vgl. ebd.

19 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2010), S. 206.

20 Vgl. ebd., S. 205f.

21 Vgl. ebd., S. 206.

22 Vgl. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband (2007) [online].

23 Vgl. Hottenrott [online].

24 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Hamburger Schullandheime e.V. (2015), S. 15.

25 Weineck (2010), S. 123.

26 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Gute Schule unterwegs [online].

27 Vgl. ebd.

28 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2010), S. 204.

29 Vgl. Deutsches Jugendherbergswerk (2005), S. 10.

30 Vgl. Bundesverband der Unfallklassen: Checklisten zur Sicherheit im Sportunterricht [online].

31 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2010), S. 206f.

32 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2010), S. 206f.

33 Vgl. Weineck (2010), S. 124.

34 Eigene Darstellung

35 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2010), S. 205.

36 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2010), S. 204.

37 Vgl. ebd., S. 207.

38 Vgl. ebd., S. 206.

39 Vgl. ebd., S. 204.

40 Vgl. Deutsches Jugendherbergswerk: Elternbrief Klassenfahrt [online].

41 Vgl. Elsner (2016) [online].

42 Vgl. Deutsches Jugendherbergswerk: Elternbrief Klassenfahrt [online].

43 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2010), S. 210-212.

44 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Fachprofil Sport [online].

45 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Differenzierter Sportunterricht [online].

46 Ebd.

47 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Differenzierter Sportunterricht [online].

48 Vgl. ebd.

49 Vgl. Bayerisches Staatministerium für Unterricht und Kultus: Fachprofil Sport [online].

50 Ebd.

51 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Jahrgangsstufenlehrplan [online].

52 Bayerischer Handball-Verband (2002), S. 5.

Ende der Leseprobe aus 63 Seiten

Details

Titel
Eine Schülerfahrt mit sportlichem Schwerpunkt Handball. Planung, Organisation und Gestaltung
Hochschule
Technische Universität München
Note
1,0
Autor
Jahr
2016
Seiten
63
Katalognummer
V1129095
ISBN (eBook)
9783346498649
ISBN (Buch)
9783346498656
Sprache
Deutsch
Schlagworte
eine, schülerfahrt, schwerpunkt, handball, planung, organisation, gestaltung
Arbeit zitieren
Anne Hamburger (Autor:in), 2016, Eine Schülerfahrt mit sportlichem Schwerpunkt Handball. Planung, Organisation und Gestaltung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1129095

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