Ziel dieser Arbeit ist es, aufzuzeigen, wie sich die COVID-19-Pandemie sowie die dadurch bedingte „Corona-Gesetzgebung“ auf das Strafverfahren auswirken. Der Hauptfokus liegt in dieser Hinsicht auf den Regelungen des neu eingeführten § 10 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung (EGStPO).
Für diesen Zweck erfolgt zunächst in der gebotenen Kürze die Betrachtung allgemeiner Auswirkungen auf das Strafverfahren. Darauf folgt die schwerpunktmäßige Durchleuchtung der Auswirkungen des § 10 EGStPO auf die Hauptverhandlung, auf Haftsachen sowie auf Verjährungsfristen. Eine zentrale Rolle wird hierfür die Frage spielen, ob der Beschleunigungs- sowie Öffentlichkeitsgrundsatz als verletzt angesehen werden können. Zum besseren Verständnis werden jedoch zuvor die Ausgangssituation sowie die genauen Regelungen der Norm dargestellt. Bei der Untersuchung der Auswirkungen wird zumeist erst der wesentliche Aspekt im Allgemeinen beschrieben und sodann die Besonderheiten während der Pandemie durchleuchtet.
Daraufhin folgen die Untersuchungen des Umgangs mit Inhaftierten sowie dem Vollzug von Strafbefehlen. Diese werden zwar nicht durch die Regelungen des § 10 EGStPO unmittelbar betroffen, sind jedoch ebenfalls von maßgeblicher Bedeutung für das Strafverfahren während der Corona-Krise.
Das Fazit, welches zugleich eine kritische Würdigung aus Sicht des Verfassers darstellt, fasst die herauskristallisierten Haupterkenntnisse aus den vorherigen Abschnitten in kompakter Form zusammen. Der Ausblick, welcher noch offene und noch zu untersuchende weitere Probleme aufzeigt, rundet die Arbeit schließlich ab.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Problemaufriss
II. Ziel und Aufbau der Arbeit
B. Das Strafverfahren während der Pandemie
I. Allgemeine Auswirkungen auf das Strafverfahren
1. Sitzungspolizeiliche Maßnahmen
2. Gefahrenpotential nach Fallgruppen
3. Gesichtsverhüllung im Straßenverkehr
4. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
II. Die Auswirkungen des § 10 EGStPO
1. Die Ausgangssituation
a) Die Unterbrechungsfrist nach § 229 StPO
b) Die Hemmung der Unterbrechungsfrist
c) Verfahrensaussetzung
d) Die Urteilsverkündungsfrist nach § 268 Absatz 3 StPO
2. Betrachtung des § 10 EGStPO
a) Die Einführung des § 10 EGStPO
b) Der Inhalt des § 10 EGStPO
aa) Die Regelung des Absatz 1
bb) Die Regelung des Absatz 2
3. Auswirkungen auf die Hauptverhandlung
a) Der Beschleunigungsgrundsatz
aa) Der Beschleunigungsgrundsatz im Allgemeinen
bb) Die Besonderheiten während der Pandemie
b) Der Öffentlichkeitsgrundsatz
aa) Der Öffentlichkeitsgrundsatz im Allgemeinen
bb) Die Besonderheiten während der Pandemie
4. Auswirkungen auf Haftsachen
a) Die Untersuchungshaft im Allgemeinen
b) Die Besonderheiten während der Pandemie
5. Auswirkungen auf Verjährungsfristen
a) Die Verjährungsfristen im Allgemeinen
b) Die Besonderheiten während der Pandemie
III. Der Umgang mit Strafgefangenen
1. Die Situation in Deutschland
2. Die Situation im Ausland
IV. Vollzug von Strafbefehlen
1. Das Strafbefehlsverfahren im Allgemeinen
2. Die Besonderheiten während der Pandemie
a) Ausweichen auf Strafbefehle nach § 407 StPO
aa) Gesundheit als Tatbestandsmerkmal
bb) Rechtliche Einordnung der ministerialen Äußerung
b) Ausweichen auf Strafbefehle nach § 408a StPO
C. Fazit und Ausblick
I. Fazit zugleich kritische Würdigung
II. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Diese Bachelorarbeit untersucht die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden gesetzgeberischen Maßnahmen auf das deutsche Strafverfahren. Im Zentrum steht dabei die Analyse, inwiefern fundamentale Prinzipien wie der Beschleunigungsgrundsatz und der Öffentlichkeitsgrundsatz durch pandemiebedingte Eingriffe, insbesondere durch den neu eingeführten § 10 EGStPO, belastet werden.
- Rechtliche Analyse der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Strafverfahren.
- Untersuchung der Funktion und Geltung des § 10 EGStPO.
- Erörterung der Bedeutung des Beschleunigungs- und Öffentlichkeitsgrundsatzes unter Pandemiebedingungen.
- Evaluierung der Untersuchungshaft und der Verjährungsfristen in der Corona-Krise.
- Analyse des Umgangs mit Strafgefangenen sowie des Vollzugs von Strafbefehlen.
Auszug aus dem Buch
I. Allgemeine Auswirkungen auf das Strafverfahren
Mehrere Maßnahmen zum Schutze der Anwesenden sind von der Justiz eingeführt worden. So müssen Teilnehmer der Verhandlung vor dem Gerichtsgebäude unter der Aufsicht eines Justizwachmeisters die Hände desinfizieren. Des Weiteren ist zu jeder Zeit der Abstand von zwei Metern einzuhalten. In einigen Gerichten sind auch Fragebögen zum Gesundheitszustand und Kontaktformulare auszufüllen. Auch wird teilweise vor der Verhandlung Fieber gemessen oder jeder zweite Stuhl für die Öffentlichkeit entfernt, sodass die Abstände gewahrt sind. Auch wurde von Rechtsanwälten berichtet, die sich weigerten, die Verhandlung in einem vollen Gerichtssaal durchzuführen.
Im Heilbronner Landgericht wiederum wurden spezielle Luftreiniger sowie Trennwände installiert und die Verhandlungsdauer auf drei Stunden begrenzt, nachdem festgestellt wurde, dass der 120 Quadratmeter große Gerichtssaal für über 50 Prozessbeteiligte nicht den geforderten Abstand gewährleistet.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der strafprozessualen Herausforderungen während der Corona-Pandemie ein und erläutert das Ziel der Arbeit, die gesetzgeberischen Reaktionen kritisch zu würdigen.
B. Das Strafverfahren während der Pandemie: In diesem Hauptkapitel wird zunächst ein Überblick über allgemeine Schutzmaßnahmen in Gerichten gegeben und im Anschluss die spezifische Bedeutung von § 10 EGStPO für die Hauptverhandlung, die Untersuchungshaft und Verjährungsfristen detailliert analysiert.
C. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, indem es die pandemiebedingten Eingriffe in strafprozessuale Grundsätze bewertet, während der Ausblick mögliche künftige Entwicklungen im Justizwesen adressiert.
Schlüsselwörter
Strafverfahren, COVID-19-Pandemie, § 10 EGStPO, Beschleunigungsgrundsatz, Öffentlichkeitsgrundsatz, Untersuchungshaft, Verjährungsfristen, Strafbefehlsverfahren, Infektionsschutz, Prozessmaximen, Rechtsstaatlichkeit, Infektionsgefahr, Strafgefangene, Justizvollzug, Corona-Gesetzgebung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das deutsche Strafprozessrecht und untersucht insbesondere, wie der Gesetzgeber auf die neuen Anforderungen reagiert hat.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind der Schutz der Verfahrensbeteiligten vor Infektionen, die Modifikationen an Unterbrechungsfristen in Hauptverhandlungen, die Auswirkungen auf Haftsachen sowie die Rolle des Strafbefehlsverfahrens.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die „Corona-Gesetzgebung“ das Strafverfahren beeinflusst und kritisch zu prüfen, ob hierbei grundlegende Verfahrensmaximen in unzulässiger Weise beeinträchtigt werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die auf der Analyse von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung und juristischer Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der allgemeinen Auswirkungen auf das Strafverfahren, die detaillierte Betrachtung des § 10 EGStPO, die Analyse der Haftsachen, Verjährungsfristen sowie des Umgangs mit Strafgefangenen und Strafbefehlen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die zentralen Begriffe sind Strafverfahren, COVID-19-Pandemie, § 10 EGStPO, Beschleunigungsgrundsatz, Öffentlichkeitsgrundsatz und Untersuchungshaft.
Warum spielt der § 10 EGStPO eine so zentrale Rolle für die Argumentation?
Der § 10 EGStPO ist die zentrale gesetzgeberische Antwort, um Unterbrechungsfristen in Hauptverhandlungen während der Pandemie zu hemmen und somit Aussetzungen von Verfahren zu vermeiden, was jedoch zu Konflikten mit dem Beschleunigungsgrundsatz führt.
Wie bewertet der Autor das „Ausweichen“ auf Strafbefehlsverfahren?
Der Autor hinterfragt kritisch, ob gesundheitliche Aspekte ein zulässiges Kriterium für die Wahl des Strafbefehlsverfahrens sein können, da die Erforderlichkeit einer Hauptverhandlung nach rein rechtlichen und inhaltlichen Kriterien und nicht nach prozessökonomischen Gesichtspunkten zu beurteilen ist.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2021, Das Strafverfahren während der Corona-Pandemie. Unter Einbeziehung des § 10 EGStPO, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1130873