Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Lernen
3 Hausaufgaben
3.1 Funktionen von Hausaufgaben
3.2 Hausaufgabenvergabe
3.3 Unterstützung durch die Eltern
3.4 Wirkung auf die Lernleistung
4 Diskussion
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Die Gedanken zum Thema Hausaufgaben sind sehr vielfältig. Kinder denken oft „Nicht schon wieder so viele Hausaufgaben, die bringen doch eh nichts“. Ähnlich werden auch oft Eltern denken. Zusätzlich kommt hier noch eine organisatorische Komponente ins Spiel, da sie oft unterstützend bzw. kontrollierend neben ihren Kindern stehen und die Hausaufgabenzeit überwachen. Aber auch die Lehrer, die den Schülern die Hausaufgaben aufgeben, werden sich vermutlich oft fragen, ob der Nutzen den Aufwand wert ist. Schließlich müssen sie sich nicht nur die Hausaufgaben überlegen und vorbereiten. Auch die Kontrolle und im Idealfall die Verbesserung gehören dazu.
Da diese Thematik so viele Menschen betrifft, ist es nicht verwunderlich, dass die Frage nach dem Sinn oder Unsinn von Hausaufgaben ein viel diskutiertes Feld ist, das eine große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erhält (Nordt, 2019, S. 1046). Einige Argumente, die von Hausaufgabengegnern vorgebracht werden, sind z. B., dass sich Hausaufgaben negativ auf die motorische Entwicklung auswirken, da die Kinder so auch am Nachmittag einige Stunden zusätzlich sitzen müssen. Auch eine negative Auswirkung auf die Beziehung zwischen den Kindern und den Eltern wird Hausaufgaben nachgesagt. Zudem stellt sich auch die Frage, ob Kinder aus schwächeren sozialen Milieus (aufgrund der Rahmenbedingungen, z. B. Aufpassen auf die jüngeren Geschwister oder Mithelfen im Haushalt) benachteiligt werden. Befürworter von Hausaufgaben sehen darin oft eine Voraussetzung für das Lernen des Schulstoffes oder zur Verbesserung des Zeitmanagements der Kinder (Becker & Kohler, 2002, S. 11 ff.). Von entscheidender Bedeutung bei diesem Thema ist dabei die Frage, ob sich Hausaufgaben positiv auf die Lernleistung von Schülern auswirken.
Um sich diesem Thema anzunähern, wird zunächst betrachtet was man überhaupt unter Lernen versteht. Anschließend wird der Begriff „Hausaufgaben“ definiert und kurz auf die verschiedenen Funktionen davon eingegangen. Als nächstes wirft diese Arbeit einen kurzen Blick darauf, was bei der Hausaufgabenvergabe beachtet werden sollte. Da diese Aufgaben (wie der Name schon sagt) zuhause bearbeitet werden und die Kinder hier oft Unterstützung von den Eltern erhalten, wird auch diese Thematik beleuchtet. Als nächstes rückt die Frage, ob sich Hausaufgaben auf die Lernleistung von Schülern auswirken, in den Fokus. Abschließend wird diese Arbeit im Rahmen eines kritischen Ausblicks im Rahmen eines Fazits beendet.
Zur Vereinfachung des Leseflusses wird im Folgenden die männliche Schreibform gewählt, gemeint sind jedoch stets alle Geschlechter.
2 Lernen
Der Begriff des Lernens wird von vielen Menschen häufig im Alltag verwendet. Was genau aber darunter zu verstehen ist, kann nicht so leicht beantwortet werden. So verwundert es nicht, dass es auch in der Literatur unterschiedliche Definitionen für diesen Begriff gibt. In dieser Arbeit wird darunter ein nicht beobachtbarer Prozess verstanden, der mit einer (relativ) langfristigen Verhaltens- und/oder Wissensveränderung einhergeht. Diese Veränderung kann dabei explizit oder implizit von- stattengehen und ist das Ergebnis von Übung oder Erfahrungen (Mietzel, 2017, S. 15ff.).
Ein Ort, der stark mit diesem Begriff assoziiert wird, ist die Schule. Hier wird unter Lernen meist der Erwerb von Wissen verstanden. In diesem Kontext kann man zwischen deklarativem und prozeduralem Wissen unterscheiden. Unter deklarativem bzw. konzeptuellem Wissen versteht man das Aneignen von Fakten und deren Zusammenhängen. Demgegenüber meint das prozedurale Wissen die Anwendung von Wissen. Dies ist z. B. beim Lösen einer mathematischen Aufgabe oder beim Schreiben eines Aufsatzes der Fall . Neben diesen zwei Arten, gibt es auch noch das metakognitive Wissen (Renkl, 2009, S. 4f.). Hierunter versteht man das Wissen über die eigenen kognitiven Funktionen und die Kontrolle darüber. Flavell (1979) unterscheidet dabei zwischen deklarativem und prozeduralem Metawissen. Unter deklarativem Metawissen wird das Wissen über die Personenmerkmale (z. B. die Neigung zum ungenauen Lesen), die Aufgaben (z. B. den Schwierigkeitsgrad) und die Strategien (z. B. das Notizen machen) verstanden. Das prozedurale Metawissen beinhaltet das Planen, Überwachen und Regulieren des Lernprozesses (zit. n. Renkl, 2009, S. 5).
Um den Wissenserwerb zu fördern, gibt es einige Lernformen, denen wohl schon jeder im Laufe seiner Bildungskarriere begegnet ist. Dazu gehört das Lernen aus Texten und Vorträgen, das Lernen anhand von Beispielen und Modellen sowie das eigenständige Erarbeiten von Wissen. Aber auch Gruppenarbeiten und die Bearbeitung von Aufgaben, z. B. in Form von Hausaufgaben, gehören dazu (Renkl, 2009, S.14 ff.). Wenn sich jemand sein Wissen selbstständig erarbeitet oder dies eigenständig festigt, spricht man auch vom selbstregulierten Lernen (Schnyder Godel, S. 41). Wichtig hierbei ist, dass man sich bewusst dafür entscheidet den Wissenserwerb zu beginnen und diesen durch Strategien steuert und reguliert (Landmann, Perels, Otto, Schnick-Vollmer & Schmitz, 2009, S. 46).
Beim selbstregulierten Lernen kann dabei zwischen kognitiven, motivationalen und metakognitiven Komponenten unterschieden werden. Unter die kognitiven Faktoren fallen Informationen, Lernstrategien und Lernziele. Die motivationalen Komponenten beinhalten die Selbstmotivation, Willenskontrolle und die Bewertung des Ergebnisses. Wenn es um die Planung, Überwachung und Anpassung des Lernverhaltens geht, spricht man von den metakognitiven Komponenten (Brunstein & Spö- rer, 2018, S. 742).
3 Hausaufgaben
Wie die seit einigen Jahrzehnten laufende Hausaufgabenforschung (die immer noch aktuell ist) zeigt, handelt es sich hierbei um ein viel diskutiertes Thema (Nordt, 2013, S. 63). Deshalb gibt es ebenso wie für den Begriff des Lernens, auch hier unterschiedliche Definitionen für das Wort Hausaufgaben. Es kann dabei grob zwischen einer engen und einer weiten Definition unterschieden werden. Unter die enge Begriffsbestimmung fällt z. B. die Definition von Hintz, Pöppel & Rekus ( 1995, S. 139). Sie verstehen unter Hausaufgaben, Aufgaben die vom Lehrer in der Schule gestellt oder zusammen mit den Schülern gefunden werden und von diesen zuhause bearbeitet werden. Eine ähnlich Definition haben Cooper, Lindsay, Nye & Greathouse (1998, S. 70). Bei ihnen werden Hausaufgaben als Aufgaben gesehen, die vom Lehrer gestellt werden und von den Schülern in außerschulischen Stunden bearbeitet werden. Ein Beispiel für eine weiten Terminus stammt von Derschau (1979, S. 15). Er versteht darunter jedes Lernen für die Schule, das außerhalb des Unterrichts stattfindet.
Sowohl die enge als auch die weite Definition haben als Gemeinsamkeit, dass Hausaufgaben zu Hause bzw. außerhalb der Schule bearbeitet werden. Als Unterschied kann bei diesen beiden Ansätzen gesehen werden, dass Hausaufgaben in der engen Begriffsbestimmung vom Lehrer, bzw. in Zusammenarbeit mit den Schülern, aufgegeben werden. In der weiter gefassten Auslegung muss dies nicht zwingend der Fall sein. Hier sind sämtliche Leistungen inbegriffen, die dem Lernerfolg von Schülern dienen, also auch das Vor- und Nachbereiten des Unterrichts und das Lernen auf Prüfungen. In dieser Arbeit wird unter diesem Begriff folgendes verstanden: Hausaufgaben sind schriftliche oder mündliche Arbeitsaufträge, die vom Lehrer aufgegeben werden, einen festen Abgabetermin haben und zu Hause erledigt werden (Wagner, 2005, S. 15). Höhmann & Rademacker (2006, S. 132) betonen noch, dass diese Aufgaben möglichst selbstständig von den Schülern bearbeitet werden sollen. Trautwein & Lüdtke (2008, S. 239) merken außerdem an, dass es ratsam ist, die Hausaufgaben mit dem Lehrer zu besprechen und kontrollieren zu lassen. Bei dieser Definition sollte aber beachtet werden, dass sie im Rahmen einer Ganztagsschule nicht mehr zutreffen würden. Nordt (2013, S. 68) betont deshalb, dass Hausaufgaben in Ganztagsschulen auch in der Schule erledigt werden können, solange dies außerhalb des Unterrichts zu festen Zeiten stattfindet.
Hausaufgaben kann man dabei in folgende Typen einteilen (Höhmann & Rademacker, 2006, S. 134):
- Bekanntes wiederholen
- Wissen vertiefen
- Auswendig lernen
- Anhand eines Beispiels anwenden
- Neues erarbeiten
- Entwickeln, z. B. von Referaten.
- Begonnenes fertigstellen
- Recherchieren
- Etwas für die nächste Stunde sammeln.
Wie bereits erwähnt, handelt es sich hierbei um ein viel beforschtes Thema. Eine Frage, die sich dabei stellt ist, welche Funktionen Hausaufgaben überhaupt erfüllen sollen.
3.1 Funktionen von Hausaufgaben
Seit dem Zweiten Weltkrieg haben sich unterschiedliche Meinungen dazu gebildet welche Funktionen Hausaufgaben erfüllen sollen (Appel & Rutz, 2009, S. 125). Grob kann man hier zwischen zwei unterschiedlichen Aufgaben unterscheiden. Dies ist zum einen die didaktisch-methodische und zum anderen die pädagogische Funktion. Bei der didaktisch-methodischen Zielstellung geht es um den Erwerb von Wissen und Fertigkeiten. Bei den pädagogischen Funktionen von Hausaufgaben geht es um den Aufbau der Selbstständigkeit, die Förderung der Selbstorganisation und der Eigenverantwortlichkeit sowie um die Stärkung des Selbstvertrauen und des Interesse am Fach geht es (Schwemmer, 1980, S. 24 ff.).
Dass es unterschiedliche Ansichten zu der Funktion von Hausaufgaben gibt, wird bereits bei einem Blick in die rechtlichen Vorgaben der einzelnen Bundesländer deutlich (Standop, 2013, S. 37). In diesem Kontext fällt zunächst auf, dass sechs der deutschen Bundesländer keine Informationen dazu liefern welchen Sinn Hausaufgaben in der Schule erfüllen sollen. Wenn man die übrigen Regelungen genauer betrachtet, wird man schnell feststellen, dass die didaktischen Funktionen am zahlreichsten genannt werden. Am häufigsten wird hierbei die Festigung und Vertiefung von Wissen sowie das Ergänzen von in der Schule begonnenen Lernprozessen genannt. Des Weiteren wird hier noch die Vorbereitung für die nächste Unterrichtsstunde, das Üben und Anwenden von Wissen, das selbstständige Lösen von Aufgaben und Problemen sowie das Gewinnen von Erkenntnissen, die über den Unterricht hinausgehen, verstanden. Neben diesen didaktischen sind auch erzieherische Funktionen, wenn auch nicht so häufig, Teil der rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier geht es überwiegend um die Förderung der Selbstständigkeit und um das eigenständige Arbeiten. Aber auch die Förderung der Konzentrationsfähigkeit, der Arbeitssorgfalt, des Interesses am Fach und des selbstständigen Einsatzes von Hilfsmitteln und der geeigneten Arbeitstechnik sind ein Teil dieser Vorgaben (Standop, 2013, S. 40f.).
Wenn man die Vielzahl an unterschiedlichen Funktionen betrachtet, die Hausaufgaben erfüllen sollen, erscheint es umso erstaunlicher, dass dieses Thema, das eine große Rolle im Schulalltag spielt, kaum Bestandteil im Lehramtsstudium oder im Curriculum der Lehrerbildung ist (Nordt, 2019, S. 1046). Diese Tatsache wirft die Frage auf, was bei der Hausaufgabenvergabe beachtet werden sollte, um eine positive Wirkung auf die Schüler zu haben.
3.2 Hausaufgabenvergabe
Um einen positiven Effekt auf die didaktischen und pädagogischen Ziele der Hausaufgaben zu erreichen, gibt es einige Aspekte, die bei der Hausaufgabenvergabe beachtet werden sollten. Rahm, Rabenstein & Nerowski (2015, S. 106) merken hier unter anderem an, dass die zu bearbeitenden Aufgaben zwar regelmäßig gestellt werden sollten, dies aber nur im geringen Umfang. Zusätzlich betonen sie die Integration der Aufgaben in den Unterricht. Entscheidend ist hierbei aber nicht die bloße Kontrolle, ob der Arbeitsauftrag erledigt wurde, sondern vielmehr wie die Aufgaben gelöst wurden. Trautwein & Lüdtke (2008, S. 246) betonen zusätzlich noch, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Hausaufgabenvergabe zu reflektieren. Hier muss vor allem darauf geachtet werden, welche Ziele erreicht werden sollen und wie diese erreicht werden können. Dies bedarf einer guten Vor- und Nachbereitung der Hausaufgaben. Neben der Motivation für die Hausaufgabenstellung muss laut Standop (2013, S. 85) auch die Art des Aufgabentyps und die Art der Aufgabenerteilung berücksichtigt werden.
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