In der folgenden wissenschaftlichen Ausarbeitung werden die Besonderheiten und Merkmale der Vorabkontrolle nach § 4d V BDSG und der DSFA nach Art. 35 DS-GVO dargestellt, um anschließend die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Instrumente näher betrachten zu können. Ziel der Arbeit ist es, ein Verständnis über den Ablauf und die Funktionsweise der Vorabkontrolle und der DSFA zu schaffen, um eine effektive Umsetzung der DSFA in der Praxis zu gewährleisten.
In unserer Welt wird die Digitalisierung und die damit verbundene Vernetzung immer bedeutsamer. Heutzutage nehmen die Online Verträge oder Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken, sowie die Speicherung von personenbezogenen Daten zu. Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten enthielt bisher nur das Bundesdatenschutzgesetz. Mit der neuen EU Datenschutzgrundverordnung, die zum 27.04.2016 erlassen worden ist und am 25.05.2018 in Kraft tritt, erfährt das BDSG eine umfassende Ergänzung und Änderung. Die Umsetzung der in der DGSVO enthaltenen Vorschriften wird die Unternehmen vor eine schwierige Aufgabe stellen, insbesondere die kleinen oder mittelständischen Unternehmen. Die Neuerungen und Anpassungen zwischen der DS-GVO und dem BDSG sind sehr weitläufig und speziell. Eine von diesen Änderungen ist die Datenschutz-Folgenabschätzung (nachfolgend DSFA), nach Art.35 DS-GVO, die die bisherige Vorabkontrolle nach § 4d V BDSG ersetzen soll.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Vorabkontrolle
I. Grundsatz der Durchführungspflicht
1. Automatisierte Verarbeitungen
2. Besondere Risiken
II. Vorabkontrolle-Verpflichteter
III. Umfang der Durchführung
IV. Ausnahmen der Vorabkontrolle
1. Gesetzliche Verpflichtung
2. Einwilligung
3. Durchführung oder Beendigung eines Schuldverhältnisses
V. Rechtsfolgen unterlassener Vorabkontrolle
C. Datenschutz-Folgenabschätzung
I. Zuständigkeit
II. Durchführungspflicht
1. Hohes Risiko
2. Fälle zwingender Datenschutz-Folgenabschätzung
3. Positivliste der Aufsichtsbehörden
III. Ausnahmen von Durchführungspflicht
IV. Mindestanforderungen an die Datenschutz-Folgenabschätzung
1. Systematische Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge Art.35 VII lit a
2. Bewertungsphase Art.35 VII lit b
3. Maßnahmephase
V. Rechtsfolgen bei Verstoß
D. Vergleich zwischen Datenschutz-Folgenabschätzung und Vorabkontrolle
I. Gemeinsamkeiten
II. Unterschiede
E. Fazit
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