Leseprobe
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die historische Entwicklung der Polikliniken
2.1 Die Jahre 1810 bis 1934
2.2 Die Nachkriegszeit
2.3 Die Polikliniken in der DDR
2.4 In den Jahren 1988/1989
2.5 Ein Rettungsanker für die Polikliniken
3 Von der Poliklinik zum Gesundheitszentrum - das Brandenburger Modell
4 Vom Gesundheitszentrum zum Medizinischen Versorgungszentrum
5 Das Medizinische Versorgungszentrum
5.1 Begriffsdefinition
5.2 Entwicklung der MVZ in den Jahren 2009 bis 2018
5.3 Vorteile eines MVZ
5.3.1 Interdisziplinäre Zusammenarbeit
5.3.2 Einsparungen bei den Behandlungskosten
5.3.3 Kostenreduzierung und Entlastung der Ärzte
5.3.4 Stabilität eines MVZ
5.3.5 Bedeutung der MVZ für die gesundheitliche Versorgung in der ländlichen Region
5.4 MVZ in der Kritik
5.4.1 Mangelnde Transparenz von Trägerstrukturen
5.4.2 Marktmacht
5.4.3 Kapitalinteressen in zahnärztlichen MVZ
5.4.4 Private Equity
6 Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Zur besseren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Hausarbeit auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulinum verwendet, wobei beide Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.
1 Einleitung
Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands wurden neben Wirtschaftsbetrieben der ehemaligen DDR auch Gesundheitseinrichtungen abgewickelt. Die Frage nach deren Funktionalität wurde nicht gestellt bzw. nicht wirklich diskutiert. Dr. Regine Hildebrandt, ehemalige Brandenburger Gesundheits- und Sozialministerin, schrieb dazu:
„Zweifellos haben wir mehr gewollt, und die Argumente für diese im ambulanten System der Bundesrepublik neuen Einrichtungen sind nach wie vor stichhaltig. [.] wir leben im Moment nicht gerade in reformfreudigen Zeiten, und auch die niedergelassenen Ärzte [.] haben im Moment andere Sorgen, als jetzt erneut darüber nachzudenken, ob es nicht anders als in der Einzelpraxis besser ginge. Wir überlassen das ohne Sorge der zukünftigen Diskussion. Die wirklichen und akuten Probleme werden uns in dieser Frage wieder zusammenführen“ (Schräder und Jacobs 1997).
Nachdem zunächst alle Versuche, die Idee der Poliklinik in das vereinigte Deutschland hinüber zu retten, auf politischer Ebene bekämpft wurden, hat im Gesundheitswesen inzwischen ein Wandel stattgefunden. Nur 15 Jahre später gab es in ganz Deutschland bereits mehr als 1500 poliklinisch aufgestellte Medizinische Versorgungszentren. Davon waren zu diesem Zeitpunkt drei Viertel in den alten Bundesländern oder im Westen Berlins tätig (vgl. Müller und Köppl 2010).
Vor dem Hintergrund steigender Kosten im Gesundheitssystem, zunehmender Spezialisierung in der Medizin und dem demografischen Wandel werden neue Versorgungsmodelle diskutiert, insbesondere im Hinblick auf eine integrierte Versorgung.
Die vorliegende Hausarbeit beleuchtet die Rolle des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im Rahmen der integrierten Versorgung im deutschen Gesundheitssystem und geht der Frage nach, ob das MVZ ein tragfähiges Modell für die Zukunft ist. Da die Idee des MVZ historisch gewachsen ist, soll in einem kurzen Abriss zunächst die Entstehungsgeschichte von der Gründung der ersten Poliklinik bis hin zum heutigen MVZ dargestellt werden. Anschließend wird ein kurzer Überblick über den Entwicklungstrend der MVZ in den vergangenen Jahren gegeben. Nachfolgend werden sowohl wichtige Vorteile des MVZ gegenüber niedergelassenen Einzelpraxen herausgearbeitet, als auch diverse Kritikpunkte, die mit den Rahmenbedingungen und Strukturen der MVZ in Zusammenhang stehen, dargelegt.
2 Die historische Entwicklung der Polikliniken
2.1 Die Jahre 1810 bis 1934
Ursprünglich waren Polikliniken kommunale oder private Krankenhäuser mit Spezialisierung auf einige wenige Krankheiten oder auf eine Fachrichtung. Darauf beruhend geht der Wortstamm des Wortes Poliklinik auf griechisch polis (Stadt) und griechisch kline (Bett) zurück. Poliklinik steht also für Städtisches Krankenhaus.Es ist somitaus der Historie heraus falsch, Polikliniken mittels der Ableitung der griechischen Vorsilbe poly als Mehrfachklinik zu übersetzen (vgl. Müller und Köppl 2010).
Einrichtungen mit Spezialisierung auf nur eine Krankheit oder auf eine Fachrichtung gab es bereits im 19. Jahrhundert in Österreich, Deutschland, England und Russland. Die älteste solcher Einrichtungen wurde bereits im Jahre 1733 im sächsischen Halle gegründet. Nach der Gründung der Berliner Universität 1810 wurde Christoph Hufeland erster Dekan der Medizinischen Fakultät und Professor am Lehrstuhl für Spezielle Pathologie und Therapie. Da die Situation der Armen Hufeland zeit seines Lebens am Herzen lag, richtete er 1810 die erste Poliklinik für unbemittelte Kranke in Berlin ein, eine Lehranstalt für den praktischen Unterricht (vgl. Peter Smith 2012). Die Behandlung in solchen Polikliniken war jedoch immer an die Verpflichtung der Patienten gebunden, sich zu medizinischen Demonstrationszwecken für die studentische Ausbildung zu Verfügung zu stellen (vgl. Müller und Köppl 2010). In Zeiten der Weimarer Republik stritten Ärzte und Krankenkasse in ganz Deutschland über die Höhe des ärztlichen Honorars. Die Berliner Ärzte stellten die Versorgung der Versicherten auf Krankenschein ein und verlangten für jede Behandlung eine Barzahlung. Zu dieser Zeit hatten die Krankenkassen die Aufgabe, die geregelte ambulante Versorgung sicherzustellen. Deswegen errichteten sie als Reaktion auf den Ärztestreik mittels der Versichertengelder eigene Behandlungsstätten, in denen bei den Kassen angestellte Ärzte tätig waren. Diese Einrichtungen wurden Ambulatorien genannt. Ziel war die Aufrechterhaltung einer kostenfreien Behandlung für die Versicherten auch während des Ärztestreiks in Verbindung mit der Idee einer poliklinischen Versorgung. Hauptsächlich sollte damit die soziale Lage der Arbeiterfamilien verbessert werden. Im Gegensatz zur Mehrheit der Ärzte, welche die Ambulatorien regelrecht bekämpften, fand die poliklinische Versorgung in der Weimarer Sozialdemokratie großen politischen Rückhalt. In der Folge konnten sich die Ambulatorien in ganz Berlin etablieren und wurden vor allem von den Arbeitern überaus dankbar in Anspruch genommen. 1924 kam es zu einem Kompromiss in den Honorarverhandlungen mit den Ärzten. Trotzdem wurden die Ambulatorien nicht geschlossen, sondern vom Kassenverband weiter ausgebaut und gleichzeitig für die Versorgung mitversicherter Angehöriger rege genutzt. Leider setzte sich 1928 im Ambulatorienstreit die Ärzteschaft juristisch durch und der Betrieb der Ambulatorien wurde zunehmend eingeschränkt. 1934 sorgten die Nationalsozialisten für die völlige Einstellung der Arbeit der Ambulatorien (vgl. Müller und Köppl 2010).
2.2 Die Nachkriegszeit
Die in Kapitel 2.1 genannten Ereignisse haben nach dem Krieg in beiden Teilen Deutschlands auf unterschiedliche Art und Weise nachgewirkt.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die 1931 per Notverordnung ins Leben gerufen wurden und in denen alle ambulant tätigen Vertragsärzte zwangsweise organisiert waren, wurden in der BRD übernommen. Als Gegenleistung für den Verzicht aufs Ärztestreiks, wie in den Jahren 1923/1924, übergab man diesen Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem Kassenarztgesetz von 1955 den Sicherstellungsauftrag für die geregelte ambulante Versorgung. Dieser lag bis dahin in der Hand der Krankenkassen. Das heißt, die Krankenkassen waren zwar Leistungszahler, aber hatten seit dieser Zeit keinen Einfluss mehr auf die Gestaltung der ärztlichen Versorgung. Aufgrund dessen und auch auf Grund der Erfahrungen in der Vergangenheit gelang es in der Bundesrepublik nicht, Alternativen zum einzelnen und in der eigenen Praxis selbständig tätigen Arzt durchzusetzen. Die Zeit der Weimarer Ambulatorien hatte bei den Ärzten deutlich negative Spuren hinterlassen. Ambulatorien und Polikliniken wurden - besonders mit Blick auf die Entwicklung in der DDR - als sozialistische Versorgungsstruktur interpretiert und abgelehnt (vgl. Müller und Köppl 2010).
Mit Befehl der Militäradministratur vom 11.12.1947 wurden in der sowjetischen Besatzungszone die Errichtung von Ambulanzen und Polikliniken zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der deutschen Bevölkerung (vgl. SMAD-Befehl 1947) angeordnet. Wegen der vermehrten Abwanderung der Ärzteschaft in den westlichen Teil Deutschlands, reichte die Anzahl der Ärzte und der Bestand der medizinischen Ausrüstung jedoch nicht aus, um eine ausreichende flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in der sowjetischen Besatzungszone mittels kleiner einzelner Praxen gewährleisten zu können. Deshalb wurden vor diesem Hintergrund - unabhängig von o.g. SMAD-Befehl - aus rein ökonomischen Gründen durch örtliche Initiativen bereits Polikliniken gegründet (vgl. Müller und Köppl 2010).
2.3 Die Polikliniken in der DDR
Bis zum Jahre 1950 etablierten sich auf dem Gebiet der DDR 759 Ambulatorien, die jedoch meist mit nur zwei bis drei Ärzten besetzt waren. Dem gegenüber praktizierten noch 11.700 Haus-, Fach- und Zahnärzte frei. Grundsätzlich war die freiberufliche Niederlassung von Ärzten nicht verboten, jedoch war es bürokratisch so geregelt, dass sich keine neuen Ärzte niederlassen konnten. Dies führte zu einer Verringerung der Anzahl privater Arztpraxen, die vor allem in den 70er und 80er Jahren durch die Einrichtung von Ambulatorien und Polikliniken kompensiert wurde. Bis 1989 hatte sich die Anzahl der frei praktizierenden Ärzte und Zahnärzte auf 788 reduziert. Die Zahl der in Polikliniken, Ambulatorien und staatlichen Arztpraxen angestellten Ärzte belief sich hingegen auf 33.000 (vgl. Müller und Köppl 2010).
In der DDR unterschied man die medizinischen Einrichtungen nach ihrer Größe. Kleinere Einrichtungen wurden Ambulatorium genannt, als Poliklinik galten Zentren mit mindestens sieben Fachrichtungen und einer diagnostischen Abteilung. Es gab sowohl die Möglichkeit, dass große Polikliniken an Krankenhäuser angebunden waren, als auch die Möglichkeit, dass Polikliniken in Großstädten und großen Betrieben selbständig arbeiteten. Letztere waren jedoch nicht zwingend an einem Ort konzentriert, sondern fassten mehrere dezentral gelegene Arztstellen als organisatorische Einheit der Poliklinik zusammen. Dies resultierte aus der durch Mangelwirtschaft bedingten Notwendigkeit, sich mit den baulichen und räumlichen Gegebenheiten zu arrangieren. In Berlin und in den Bezirkshauptstädten hingegen wurden neue Großpolikliniken gebaut, teilweise mit bis zu 54 Arztpraxen unter einem Dach. Dies hatte den Vorteil, dass die Ärzte im ZweischichtSystem arbeiten konnten und so die Versorgung in den Ballungsgebieten rund um die Uhr gesichert war. Als Besonderheit der Ambulatorien und Polikliniken sei an dieser Stelle zu erwähnen, dass deren Aufgabe nicht nur die Behandlung kranker Menschen umfasste, sondern darüber hinaus auch Aufgaben der Prävention und Nachsorge erfüllte. In enger Zusammenarbeit mit den voll integrierten nichtärztlichen Einrichtungen kümmerten sie sich um Gesundheitsvorsorge, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation. Sie führten neben den kurativen Aufgaben auch die betriebsärztliche Betreuung, die Prophylaxe allgemeiner und chronischer Krankheiten, den Kinder- und Jugendgesundheitsschutz und die Familienberatung durch (vgl. Müller und Köppl 2010).
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- Arbeit zitieren
- Susann Lehniger (Autor:in), 2020, Das Medizinische Versorgungszentrum als Nachfolger der Poliklinik – Modell der Zukunft in der integrierten Versorgung?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1132218
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