Diese Seminararbeit geht der Frage nach, ob Push-Back Maßnahmen an der Außengrenze Spaniens im Rahmen der aktuellen Grenzsicherung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Hierbei wird versucht, dem Lesenden zunächst einen Zugang zur Entwicklung des spanischen Migrationsgeschehens zu geben, bevor sich darauf aufbauend der Thematik der Migrationskontrolle und den Push-Back Praktiken gewidmet wird. Am Beispiel der EGMR-Entscheidung der Großen Kammer im Fall N D und N T gegen Spanien von Februar 2020 werden die Push-Backs im Rahmen des Kollektivausweisungsverbots rechtlich bewertet und die Ergebnisse dieser Seminararbeit in einem abschließenden Fazit festgehalten.
Es ist unmöglich die südliche Außengrenze der Europäischen Union ausschließlich als Demarkationslinie der beiden Kontinente Afrika und Europa zu betrachten. In den vergangenen 30 Jahren hat sich gezeigt, dass diese Grenze vielmehr zu einem Instrument geworden ist, welches die Abgrenzung des globalen Nordens gegenüber dem globalen Süden symbolisiert. Insbesondere die spanischen Außengrenzen, die entlang der beiden Exklaven Ceuta und Melilla verlaufen, stellen für Migrant*innen eine Möglichkeit dar über den Landweg von Marokko in die Europäische Union einzureisen, um der Perspektivlosigkeit im Heimatland zu entkommen. Für einen internationalen Skandal sorgten die Ereignisse vom Herbst 2005, in der Migrant*innen versuchten die Grenze der spanischen Exklave Melilla zu überwinden, bei der mindestens 14 Menschen ums Leben kamen. An dem Tod waren vor allem spanische Grenzbeamten beteiligt, die die Menschen unter Anwendung von Gewalt an der Überwindung der Grenzanlagen hinderten.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- B. Migrations- und Fluchtgeschehen in Spanien
- I. Migration im Allgemeinen
- II. Entwicklung des Migrationsgeschehens
- III. Rechtlicher Umgang mit Migration
- IV. Migrationskontrolle
- 1. Praktische Grenzsicherung in Ceuta und Melilla
- 2. Push-Backs
- a. Rückübernahmeabkommen
- b. Externalisierung der Migrationskontrolle
- C. Vereinbarkeit mit Menschenrechten
- I. Grundlagen zum Kollektivausweisungsverbot
- 1. Ausgangssituation
- 2. Kammerurteil vom Oktober 2017
- II. Entscheidung des EGMR im Fall N.D. und N.T. gg. Spanien
- 3. Urteil der Großen Kammer vom Februar 2020
- 4. Bewertung des Urteils
- D. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Thematik der spanischen Push-Backs und deren Vereinbarkeit mit dem Kollektivausweisungsverbot. Im Zentrum steht die EGMR-Entscheidung (Große Kammer) im Fall N.D. und N.T. gegen Spanien vom 13.02.2020.
- Das Migrations- und Fluchtgeschehen in Spanien
- Die praktische Grenzsicherung in Ceuta und Melilla
- Die rechtlichen Grundlagen und die Praxis der Push-Backs
- Das Kollektivausweisungsverbot und seine Bedeutung für den Schutz von Flüchtlingen und Migranten
- Die Bewertung der EGMR-Entscheidung im Fall N.D. und N.T. gegen Spanien
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung liefert eine Einführung in die Thematik der spanischen Push-Backs und deren Relevanz im Kontext des Kollektivausweisungsverbots. Kapitel B beleuchtet das Migrations- und Fluchtgeschehen in Spanien, einschließlich der Entwicklung, des rechtlichen Umgangs und der Migrationskontrolle. Kapitel C behandelt die Vereinbarkeit der Push-Backs mit Menschenrechten, insbesondere mit dem Kollektivausweisungsverbot. Hier wird die Entscheidung des EGMR im Fall N.D. und N.T. gegen Spanien im Detail analysiert. Das Fazit fasst die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit zusammen.
Schlüsselwörter
Push-Backs, Kollektivausweisungsverbot, Menschenrechte, EGMR, Spanien, Ceuta, Melilla, Migrationskontrolle, Rückübernahmeabkommen, Flüchtlinge, Migranten, Grenzsicherung.
- Quote paper
- Valeria Krötz (Author), 2021, Spanische Push-Backs unter Berücksichtigung des Kollektivausweisungsverbots. Beispiel der EGMR-Entscheidung (Große Kammer) im Fall N.D. und N.T. gegen Spanien vom 13.02.2020, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1132401