In dieser Studienarbeit liegt der Fokus auf dem Anhang eines Jahresabschlusses von großen Kapitalgesellschaften, sodass die Thematik des Lageberichts ausgegrenzt wird. Nach einer kurzen Darstellung und Größeneinordnung der Unternehmen, die von der Pflicht der Anhangserstellung betroffen sind, richtet sich der Blick neben der Funktion der Berichterstattung insbesondere auf die börsennotierten Unternehmen mit ihren entsprechenden Besonderheiten und Pflichtbestandteilen. Hierzu werden zur Veranschaulichung entsprechende Beispiele aus börsennotierten Aktiengesellschaften herangezogen.
Ziel einer Kapitalgesellschaft ist es u. a. Kapital einzusammeln oder den Börsenwert zu steigern. Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie Investoren oder auch potentielle Aktionäre, haben großes Interesse daran, sich ein Bild der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens bzw. der derzeitigen Situation zu machen. Dazu ist es notwendig, alle relevanten wirtschaftlichen Daten und Verhältnisse zu kennen. Daher ist eine Kapitalgesellschaft entsprechend ihrer Größe verpflichtet einen alljährlichen Jahresabschluss nebst Anhang zu erstellen.
Nicht selten kommt es vor, dass der Jahresabschluss keine ausreichenden Informationen zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vermittelt. Insbesondere bei größeren Kapitalgesellschaften benötigen Gesellschafter und Gläubiger tiefergehende Informationen, um bestimmte Risiken einschätzen zu können.
Der Gesetzgeber verpflichtet aus diesem Grund Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur Bereitstellung weiterer Informationen. Zu finden sind diese Informationen im Anhang und im Lagebericht, welche den Jahresabschluss entsprechend erweitern.
Inhaltsverzeichnis
- 2 Einleitung
- 3 Rechtliche Grundlagen - Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften
- 3.1 Definition börsennotierte AG
- 3.2 Abgrenzung kapitalmarktorientiert vs. Börsennotiert
- 4 Anhang bei großen Kapitalgesellschaften – ein Überblick
- 4.1 Aufstellungspflicht nach HGB
- 4.2 Aufgaben und Funktionen des Anhangs
- 4.3 Aufbau / Inhalt des Anhangs
- 4.4 Grundlegende Bestandteile der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben im Anhang gem. §§ 284, 285 HGB
- 4.4.1 Allgemeine Angaben – Inhalt und Gliederung des Abschlusses
- 4.4.2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
- 4.4.3 Erläuterungen der Bilanz und der GuV (§ 284 HGB)
- 4.4.4 Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
- 5 Zusätzliche Pflichtangaben im Anhang bei (börsennotierten) Aktiengesellschaften
- 5.1 Einstellung des EK-Anteils von Wertaufholung in andere Gewinnrücklagen (§ 58 Abs. 2a S. 2 AktG)
- 5.2 Veränderung der Kapitalrücklage (§ 152 Abs. 2/3 AktG)
- 5.3 Darstellung der Entwicklung des Jahresüberschusses / -fehlbetrags zum Bilanzgewinn / -verlust (§ 158 Abs. 1 AktG)
- 5.4 Angaben zu Einzelangaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 1 und 7-8 AktG
- 5.5 Kapitalherabsetzung und Auflösung von gewonnenen Beträgen (§ 240 Satz 3 AktG)
- 5.6 Angabe von Gründen und Beifügung einer Sonderrechnung, falls eine bei einer Sonderprüfung festgestellte Unterbewertung nicht mehr zu einer entsprechenden Korrektur der Bilanzansätze führt (261 Abs. 1 Satz 3 und 4 AktG)
- 5.7 HGB-Pflichtangaben bei börsennotierten Aktiengesellschaften nach HGB
- 5.7.1 Angaben zu Bezügen der tätigen Organmitglieder (§ 285 Nr. 9a HGB)
- 5.7.2 Angabe der Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien (§ 285 Nr. 10 HGB)
- 5.7.3 Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften (§ 285 Nr. 11b HGB)
- 5.8 Erklärung zum Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG) gem. § 285 Nr. 16 HGB
- 6 Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Berichtspflichten im Anhang einer börsennotierten Aktiengesellschaft. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen des Anhangs zu erläutern, die verschiedenen Pflichtangaben im Detail zu beleuchten und die besonderen Anforderungen an den Anhang einer börsennotierten Aktiengesellschaft aufzuzeigen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen des Anhangs im Jahresabschluss
- Aufbau und Inhalt des Anhangs bei großen Kapitalgesellschaften
- Besonderheiten der Anhangspflicht bei börsennotierten Aktiengesellschaften
- Relevante Pflichtangaben im Anhang
- Verbindung zwischen Anhang und Corporate Governance Kodex
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Berichtspflichten im Anhang einer börsennotierten Aktiengesellschaft ein. Das Kapitel 3 behandelt die rechtlichen Grundlagen des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften, einschließlich der Definition einer börsennotierten Aktiengesellschaft und der Abgrenzung zu kapitalmarktorientierten Unternehmen.
Kapitel 4 bietet einen Überblick über den Anhang bei großen Kapitalgesellschaften, inklusive der Aufstellungspflicht nach HGB, den Aufgaben und Funktionen des Anhangs sowie dem Aufbau und Inhalt. Es werden die grundlegenden Bestandteile der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben im Anhang gemäß §§ 284, 285 HGB erläutert.
Kapitel 5 beleuchtet die zusätzlichen Pflichtangaben im Anhang bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Es werden verschiedene Aspekte wie die Einstellung des EK-Anteils von Wertaufholung in andere Gewinnrücklagen, die Veränderung der Kapitalrücklage, die Darstellung der Entwicklung des Jahresüberschusses/ -fehlbetrags zum Bilanzgewinn/ -verlust sowie Angaben zu Einzelangaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 1 und 7-8 AktG behandelt.
Schlüsselwörter
Die Arbeit fokussiert auf die Berichtspflichten im Anhang einer börsennotierten Aktiengesellschaft und behandelt Schlüsselbegriffe wie Jahresabschluss, Anhang, Kapitalgesellschaft, Aktiengesellschaft, börsennotierte Unternehmen, HGB, §§ 284, 285, AktG, Corporate Governance Kodex, Bilanzierung, Bewertung, Gewinnrücklagen, Kapitalrücklage, Bilanzgewinn, Bilanzverlust, Einzelangaben, Beteiligungen und Organmitglieder.
- Quote paper
- Christina Backer (Author), 2021, Die Berichtspflichten im Anhang einer börsennotierten Aktiengesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1132444