Eine Notwendigkeit, Staatsangehörigkeitsfragen staatsvertraglich zu regeln ergab sich im 19. Jahrhundert aufgrund einer Auswanderungswelle von Europa nach Nord- und Südamerika. Zur Lösung des Auswanderungsproblems, wurden Verträge zwischen Ein- und Auswanderungsland geschlossen. Das erste große mehrseitige Vertragswerk zu Fragen der Staatsangehörigkeit entstand auf der Haager Kodifikationskonferenz von 1930. Nach dem zweiten Weltkrieg bemühten sich insbesondere die Vereinten Nationen um die Lösung von Staatsangehörigkeitsproblemen und trugen nachhaltig zur Verabschiedung völkerrechtlicher Verträge in diesem Bereich bei. Mit dem Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 sowie nachfolgenden Protokollen steht auch der Europarat in der Tradition, seinen Vertragsstaaten von supranationaler Ebene aus Regelungen zu geben. Zahlreiche Veränderungen im innerstaatlichen und internationalen Recht und natürlich die Entwicklung Europas ließen die Akteure des Europarats Ende der neunziger Jahre schließlich die Notwendigkeit einer ausführlichen Übereinkunft zu Fragen der Staatsangehörigkeit erkennen. Der Europarat verabschiedete daraufhin am 6.November 1997 ein Abkommen, mit dem nicht nur einzelne Fragen der Mehrstaatigkeit und der Wehrpflicht abgedeckt werden, sondern mit dem zum ersten Mal ein umfassendes Vertragswerk vorgelegt wurde, dass entsprechend der Ereignisse in den ehemaligen Ostblockstaaten sogar Fragen der Staatsangehörigkeit bei Staatensukzession einbezieht.
In der vorliegenden Arbeit zum Thema vom 6. November 1997 werden, die Regelungen dieses Übereinkommens in Bezug auf a) den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit, b) Mehrstaatigkeit und Wehrpflicht und schließlich c) Staatsangehörigkeit bei Staatensukzession dargestellt.
Ausgehend von den zentralen Begriffen, die sich in Teilen in den beiden näher betrachteten Übereinkommen wieder finden, wird im zweiten Teil dieser Arbeit die Institution des Europarates, sein Aufbau, seine Instrumente und Arbeitsfelder, beleuchtet.
Im dritten Teil der Arbeit, dem Hauptteil, ein historischer Abriss zu den -Aktivitäten des Europarats in Hinblick auf die Lösung von Staatsangehörigkeitsproblemen gegeben.
Anschließend erfolgt die Darstellung der Regelungsbereiche des 1963er Übereinkommens (ETS No. 43) und seiner nachfolgenden Protokolle.
Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG
1. ZENTRALE BEGRIFFE
1.1 Staatsangehörigkeit
1.2 Mehrstaatigkeit und Staatenlosigkeit
1.3 Staatensukzession
2. EUROPARAT
2.1 Aufbau und Organe
2.3 Arbeitsfelder und Ziele
3. ÜBEREINKOMMEN ETS NO. 43 & 166
3.1 Historischer Hintergrund der Europarats-Aktivitäten
3.2 Europäisches Übereinkommen vom 06.05.1963 & Protokolle
3.3 Europäisches Übereinkommen vom 06. November 1997
3.3.2 Mehrstaatigkeit und Wehrpflicht
3.3.3 Staatsangehörigkeit bei Staatensukzession
4. DEUTSCHLAND IM KONTEXT DES EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMENS
FAZIT
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Regelungen des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6. November 1997 sowie des Übereinkommens über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und die Wehrpflicht von Mehrstaatern von 1963. Dabei wird analysiert, wie diese völkerrechtlichen Instrumente Staatsangehörigkeitsfragen, insbesondere Mehrstaatigkeit, Wehrpflicht und Staatensukzession, adressieren und welche Bedeutung sie für das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht haben.
- Grundlagen der Staatsangehörigkeit und deren völkerrechtliche Bedeutung
- Aufbau, Instrumente und Ziele des Europarats
- Detaillierte Analyse des Übereinkommens ETS No. 166 (1997) und ETS No. 43 (1963)
- Staatsangehörigkeitsrechtliche Implikationen bei Staatensukzessionen
- Die Position und Anpassungen des deutschen Rechts im Kontext der Europarats-Übereinkommen
Auszug aus dem Buch
3.3.3 Staatsangehörigkeit bei Staatensukzession
Das Übereinkommen enthält in Kapitel VI (Art. 18 bis Art. 20) die Vorgaben bestimmter Rahmenbedingungen und Grundsätze, die von den betroffenen Staaten, insbesondere den Nachfolgestaaten zu beachten sind. Vorbehalte bezüglich dieser Vorschriften können nach Art. 29 der Konvention nicht angebracht werden.
Nach Art. 19 sollen sich die betroffenen Vertragsstaaten bemühen, Fragen, die die Staatsangehörigkeit betreffen, möglichst durch völkerrechtliche Verträge unter Beachtung der in diesem Kapitel enthaltenen Grundsätze und Prinzipien zu lösen. Zu den bei der Behandlung von Fragen zur Staatensukzession zu beachtenden Grundsätze gehört nach Art. 18 Abs. 1 die Vermeidung von Staatenlosigkeit, die Beachtung der Menschenrechte (und der „rule of law“), sowie die in Artikel 4 (Grundsatz der Vermeidung von Staatenlosigkeit, das Recht des einzelnen auf Staatsangehörigkeit etc.) und 5 (Diskriminierungsverbot) niedergelegten Grundsätze.
Die bei der Verleihung zu berücksichtigende Anknüpfungspunkte stehen in Art. 18 Abs. 2. Hierzu zählen die echte und tatsächliche Beziehung der betroffenen Person zu dem neuen Staat, der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt des Eintretens der Staatennachfolge, der Wille des einzelnen, sowie der Geburtsort der vom Wechsel betroffenen Person.
Zusammenfassung der Kapitel
1. ZENTRALE BEGRIFFE: Erläutert grundlegende rechtliche Termini wie Staatsangehörigkeit, Mehrstaatigkeit, Staatenlosigkeit und Staatensukzession.
2. EUROPARAT: Beleuchtet die Geschichte, Struktur, Organe und die Rolle des Europarats als zwischenstaatliche Organisation.
3. ÜBEREINKOMMEN ETS NO. 43 & 166: Analysiert die historischen Hintergründe und die zentralen Inhalte der beiden maßgeblichen Europarats-Übereinkommen zur Staatsangehörigkeit.
4. DEUTSCHLAND IM KONTEXT DES EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMENS: Untersucht die Kompatibilität des deutschen Rechts mit dem Übereinkommen von 1997 und die Notwendigkeit der Kündigung des Abkommens von 1963.
FAZIT: Fasst zusammen, dass das Übereinkommen von 1997 eine umfassende Kodifizierung bisheriger Praxis darstellt und das Völkerrecht punktuell weiterentwickelt.
Schlüsselwörter
Staatsangehörigkeit, Europarat, Mehrstaatigkeit, Staatenlosigkeit, Staatensukzession, Völkerrecht, Wehrpflicht, Europäisches Übereinkommen, Einbürgerung, Deutschland, Staatsbürgerschaft, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Minderheitenschutz, Völkervertrag.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert zwei wichtige Übereinkommen des Europarats zu Fragen der Staatsangehörigkeit und deren Bedeutung für die internationale Rechtsordnung sowie das deutsche Recht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Vermeidung von Mehrstaatigkeit, Regelungen zur Wehrpflicht für Mehrstaater sowie die Problematik der Staatsangehörigkeit bei Staatensukzession.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen für Staatsangehörigkeitsfragen zu erläutern und die deutsche Position im Kontext dieser Verträge darzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Vertragstexten und einer Auswertung einschlägiger rechtswissenschaftlicher Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich einem historischen Abriss der Europarats-Aktivitäten sowie einer detaillierten Darstellung der Regelungsbereiche der Übereinkommen von 1963 und 1997.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Staatsangehörigkeit, Mehrstaatigkeit, Europarat, Staatensukzession und Völkerrecht.
Warum musste Deutschland das Übereinkommen von 1963 kündigen?
Die Kündigung erfolgte aufgrund der Modernisierung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts, da das alte Übereinkommen mit den neuen Regelungen, etwa zur Einbürgerung von Unionsbürgern, nicht mehr vollständig kompatibel war.
Was ist das Besondere am Übereinkommen von 1997 bei der Staatensukzession?
Es bietet zum ersten Mal ein umfassendes Vertragswerk, das auch Fragen des Wechsels der Staatsangehörigkeit im Kontext von Desintegrationsprozessen in ehemaligen Staaten abdeckt.
- Quote paper
- Thomas Schröder (Author), 2005, Deutschland im Rahmen des europäischen Übereinkommens über Staatsangehörigkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113291