Im Steuerrecht begegnen wir häufiger dem Staat als es uns bewusst ist. Bereits mit seiner Geburt tritt der Bürger in ein Dauer-Steuerrechtsverhältnis zum Staat ein, das sich mit dem Beginn des Erwerbslebens zu Schuldverhältnissen entwickelt. Jede wirtschaftliche Betätigung, wie Sparen oder Konsumieren, wird vom Steuerrecht beeinflusst.
Das Steuerstrafrecht dagegen spielt im Leben eines steuerehrlichen Bürgers regelmäßig kaum eine Rolle. Ein Mensch kann nie Opfer einer Steuerstraftat werden, sondern selbst Täter oder Teilnehmer. Obwohl die Berührungspunkte des Bürgers mit dem Steuerstrafrecht im Allgemeinen nur gering sind, rückt das Steuerstrafrecht in den letzten Jahren immer mehr in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit. Zum einen liegt das an der Steuerlast, die als dauernd steigend empfunden wird, und der dadurch gestiegenen Bereitschaft, Steuern zu hinterziehen. Zum anderen ist die öffentliche Beachtung des Steuerstrafrechts durch den gestiegenen Fahndungsdruck der Finanzbehörden und die spektakulären Fälle prominenter Persönlichkeiten, wie Boris Becker und Peter Graf, gestiegen. Auch bisher eher vernachlässigte „kleinere“ Fälle werden immer mehr aufgedeckt und verfolgt.
Die Straf- und Bußgeldvorschriften der AO sollen die Beachtung der Steuergesetze und die Erfüllung der steuerlichen Pflichten durch den Bürger durch Androhung von Sanktionen erzwingen und damit den staatlichen Steueranspruch schützen. Auch das Interesse des jeden ehrlichen Steuerzahlers wird durch das Steuerstrafrecht geschützt, denn die Steuerpflicht des einzelnen Bürgers bleibt nur dann gerechtfertigt, wenn gewährleistet ist, dass der Staat die Steuerpflicht ebenso gegenüber den anderen durchsetzt. Der achte Teil der AO enthält Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 369-384 AO). Je nach Schwere der steuerlichen Pflichtverletzungen unterscheidet man Straftaten (§ 369 I AO) und Ordnungswidrigkeiten (§ 377 I AO).
Eine Straftat kann nur vorsätzlich begangen werden. Sie kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden und wird in das Bundeszentralregister eingetragen. Die Steuerstraftaten sind z. B. Steuerhinterziehung (§ 370 AO), gewerbs-/bandenmäßige (schwere) Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Bannbruch (§ 372 AO), Schmuggel (§ 373 AO) und Steuerhehlerei (§ 374 AO).
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Unterscheidung zwischen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten
- 3 Steuerhinterziehung
- 3.1 Objektiver Tatbestand
- 3.1.1 Tathandlung
- 3.1.1.1 Aktives Handeln (§ 370 I Nr. 1 AO)
- 3.1.1.2 Pflichtwidriges Unterlassen (§ 370 I Nr. 2 und Nr. 3 AO)
- 3.1.2 Täterkreis
- 3.1.3 Taterfolg
- 3.1.3.1 Steuerverkürzung (§ 370 IV 1 Hs. 1 AO)
- 3.1.3.2 Erlangung eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils
- 3.1.3.3 Versuchte Steuerhinterziehung (§ 370 II AO)
- 3.1.3.4 Kompensationsverbot (§ 370 IV 3 AO)
- 3.1.4 Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg
- 3.1.1 Tathandlung
- 3.2 Subjektiver Tatbestand
- 3.3 Beteiligungsform
- 3.3.1 Täterschaft (§ 25 StGB)
- 3.3.2 Teilnahme (§§ 26-27 StGB)
- 3.4 Konkurrenzregelungen (§§ 52-54 StGB)
- 3.5 Strafrahmen des § 370 AO
- 3.1 Objektiver Tatbestand
- 4 Durchsuchung beim Steuerberater
- 4.1 Pflicht zur Verschwiegenheit
- 4.2 Zeugnisverweigerungsrecht
- 4.3 Beschlagnahmeverbot
- 4.4 Ausnahmen vom Beschlagnahmeverbot
- 4.4.1 Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht
- 4.4.2 Teilnahmeverdacht
- 4.4.3 Beschlagnahme von Steuerberatungsunterlagen
- 5 Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit dem Thema der Steuerhinterziehung und der Durchsuchung beim Steuerberater. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen der Steuerhinterziehung im deutschen Steuerstrafrecht und untersucht die besonderen Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit der Durchsuchung von Steuerberatern ergeben. Die Arbeit beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Durchsuchung von Steuerberatern gelten, und diskutiert die Grenzen der Durchsuchungsbefugnisse im Hinblick auf die Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters.
- Steuerhinterziehung als Straftatbestand
- Objektiver und subjektiver Tatbestand der Steuerhinterziehung
- Durchsuchung beim Steuerberater
- Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters
- Ausnahmen vom Beschlagnahmeverbot bei Steuerberatern
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der Steuerhinterziehung ein und erläutert die Bedeutung des Steuerstrafrechts für die Gesellschaft. Sie stellt die Relevanz des Themas im Kontext der öffentlichen Aufmerksamkeit und der steigenden Steuerlast heraus.
Kapitel 2 befasst sich mit der Unterscheidung zwischen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Es werden die wesentlichen Unterschiede in Bezug auf die Voraussetzungen, die Strafbarkeit und die Rechtsfolgen der beiden Delikte erläutert.
Kapitel 3 analysiert die Steuerhinterziehung als Zentraldelikt des Steuerstrafrechts. Es werden der objektive und der subjektive Tatbestand der Steuerhinterziehung im Detail betrachtet. Dabei werden die verschiedenen Tathandlungen, der Täterkreis, der Taterfolg und die Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg untersucht.
Kapitel 4 widmet sich der Durchsuchung beim Steuerberater. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchsuchung von Steuerberatern im Hinblick auf die Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters und das Zeugnisverweigerungsrecht beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen Steuerhinterziehung, Steuerstrafrecht, Durchsuchung, Steuerberater, Verschwiegenheitspflicht, Beschlagnahmeverbot, Zeugnisverweigerungsrecht, Strafprozessordnung, Abgabenordnung.
- Quote paper
- Julia Halander (Author), 2007, Steuerhinterziehung und Durchsuchung beim Steuerberater , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113305