Forensisch-psychologische Glaubwürdigkeitsbegutachtung, SORKC-Modell und Evaluation durch L-Daten, T-Daten und Q-Daten

Psychologische Diagnostik erklärt an praktischen Beispielen


Einsendeaufgabe, 2021

20 Seiten, Note: 2.3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Die Glaubwürdigkeitsbegutachtung

2 Das SORKC-Modell
2.1 Die Stimuluskomponente S
2.2 Die Organismuskomponente O
2.3 Die Verhaltenskomponente R
2.4 Die Kontingenzkomponente K
2.5 Die Konsequenzkomponente C
2.6 Beispiel

3 Evaluation
3.1 Stichprobenplanung
3.2 Instrumente der Evaluationsstudie
3.3 Daten
3.4 Beispiel
3.4.1 Führungsstil
3.4.2 Betriebsklima
3.4.3 Verbesserung der Fertigkeiten einzelner Mitarbeitenden

Literaturverzeichnis

1 Die Glaubwürdigkeitsbegutachtung

Der Zweck der Begutachtung ist es, eine Frage aus psychologischer Sicht zu beantworten, die durch einen Auftraggebenden gestellt wird. Auftraggebende für Gutachten können zum Beispiel Gerichte verschiedener Rechtszweige, Staatsanwaltschaften oder auch Kliniken des Maßregelvollzugs sein. Die gestellte Rechtsfrage durch oben genannte Institutionen wird nie vom Gutachter oder der Gutachterin selbst beantwortet. Auch trifft dieser oder diese keine endgültige Entscheidung im jeweiligen Fall. Je nach Bereich, in dem das Gutachten erstellt werden soll, variiert der Aufwand. Dementsprechend ist in manchen Bereichen der methodische Umfang geringer, was eine Vereinfachung des Prozesses mit sich bringt (Dressing & Förster, 2021). Ein Bereich der Begutachtung ist die Glaubwürdigkeitsbegutachtung, bei der es dem Gericht nicht mehr möglich ist, auf der Grundlage der eigenen Sachkunde zu einem Urteil zu gelangen. Die Glaubwürdigkeitsbegutachtung wird in der Regel nicht sehr häufig durchgeführt, einzig in Fällen, in denen es keine Zeugen gibt und das Opfer selbst – neben dem Täter – die einzige anwesende Person bei der Begehung einer möglichen Straftat war. Am häufigsten ist dies der Fall, wenn sexueller Missbrauch oder Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen im Raum stehen. Aber auch in anderen Fällen kann eine Glaubwürdigkeitsbegutachtung dazu dienen, um den Realitätsgehalt von Zeugenaussagen zu prüfen. Dies sind Fälle, in denen beispielsweise eine aktuelle oder dauerhafte Einschränkung der kognitiven Leistungsfähigkeit des Zeugen gegeben ist oder, wenn der Zeitraum zwischen der mutmaßlichen Tat und der Aussage sehr groß ist bzw. wenn es zu Widersprüchen zwischen den Aussagen verschiedener Zeugen gekommen ist (Westhoff & Kluck, 2014).

Die Glaubhaftigkeitsbeurteilung muss die Frage klären, ob die Aussage des zu Beurteilenden oder der zu Beurteilenden auf einem Ereignis beruht, das tatsächlich in dieser Art stattgefunden hat oder ob dieses auf eine andere Weise generiert wurde. Hinsichtlich der Kriterien, die der Beurteilung dienen, können jedoch keine logischen Merkmale herangezogen werden, um zu einem Ergebnis zu gelangen. Vielmehr besteht der Beurteilungsprozess aus dem Vergleich verschiedener Modelle, die berücksichtigt werden. Jedes dieser Modelle bietet eine alternative Erklärung, wobei in jedem konkreten Fall einzeln überprüft werden muss, ob die jeweilige Aussage auf einem tatsächlichen Tathergang beruht oder ob die Möglichkeit besteht, dass kein derartiges Erlebnis stattgefunden hat (Volbert, 2010).

Bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit werden im Allgemeinen zwei Gegenannahmen geprüft: zum einen die Lügenhypothese, die überprüft, ob es sich bei der getätigten Aussage um eine absichtliche Falschdarstellung handelt, sowie zum anderen die Suggestionshypothese. Sie meint, dass es sich bei der getätigten Aussage um eine Behauptung handeln kann, die der Zeuge oder die Zeugin für subjektiv wahr hält und die auf einer vermeintlichen Erinnerung beruht. Jedoch gründet die Erinnerung in diesem Fall nicht auf Tatsachen, die sich in der Realität ereignet haben, weshalb sie als Pseudoerinnerung bezeichnet wird (Volbert & Steller, 2014).

Es gilt ebenso zu erwähnen, dass zwischen den Termini Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit zu unterscheiden ist. Die Glaubhaftigkeit meint, dass eine Aussage hinsichtlich dessen beurteilt werden soll, ob sie als wahr oder unwahr gelten kann (Steller, 2003). Die Glaubwürdigkeit prüft hingegen, ob eine Person generell dazu tendiert, bewusst nicht die Wahrheit zu sagen. Die Tendenz, von der Wahrheit abzuweichen, besteht in diesem Fall situationsüberdauernd (Kubinger, 2019).

Als Beispiel kann angeführt werden, dass es um die Glaubwürdigkeitsbeurteilung eines Mädchens geht, das aussagt, dass sie von einem Verwandten missbraucht wurde. Das Gericht hat dies angeordnet, da der Verwandte den Vorwurf abstreitet und es dementsprechend Aussage gegen Aussage steht. Es ist nun die Aufgabe des vom Gericht beauftragten Gutachters oder der Gutachterin, das Mädchen zu befragen sowie entsprechende Testungen durchzuführen, die es erlauben, über den Wahrheitsgehalt der Aussage zu urteilen.

Gerade bei Kindern ist es notwendig, zu beachten, dass ein gewisses Lebensalter mit der Aussagetüchtigkeit einhergeht. Zwar können relevante Fähigkeiten mittels standardisierter Tests erhoben werden, dennoch sind Erlebnisse und Darstellungen des Kindes, die nicht mit dem eigentlichen Sachverhalt in Verbindung stehen, jedoch im zeitlichen Zusammenhang berichtet werden, bedeutsam. Der Grund dafür ist, dass diese Darstellungen meist anhand Dritter überprüfbar sind, und zwar hinsichtlich der Frage, ob sie sich so zugetragen haben. Beispielsweise können sich Kinder unter vier Jahren zwar an zurückliegende Ereignisse erinnern, jedoch bestehen in diesem Alter noch große Schwierigkeiten beim selbstständigen Abruf dieser Informationen. Demensprechend ist es notwendig, gewisse Hinweisreize zu geben. Im Alter von vier bis fünf Jahren nimmt diese Fähigkeit zu und kurze Selbstberichte sind möglich. Ab einem Alter von sechs Jahren wird davon ausgegangen, dass sich die getätigten Angaben hinsichtlich der Logik der Darstellung denen von Erwachsenen annähern, wobei dies im Fall einer vorliegenden Entwicklungsverzögerung erneut revidiert werden muss. Abgesehen von diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass in diesem Alter eine Aussagetüchtigkeit vorhanden ist (Volbert & Dahle, 2010).

Im Weiteren kann das konkrete Vorgehen wie folgt beschrieben werden: Zunächst gilt es, in einem Gespräch herauszufinden, ob das Mädchen eine mögliche Motivation aufweist, eine falsche Aussage zu tätigen. Denkbar wären beispielweise Motive wie Eifersucht, weil die Mutter einen neuen Lebensgefährten hat oder aber auch, dass eine dritte Person eine mögliche Schädigungsabsicht gegenüber dem Angeklagten aufweist und dem Mädchen nahegelegt hat, eine solche Aussage zu tätigen. Eine weitere Möglichkeit, die in Betracht gezogen werden kann, ist, dass das Mädchen Aufmerksamkeit sucht und sich zu solchen Aussagen hinreißen lässt. Dementsprechend gilt es, zunächst zu klären, wie die Aussage entstanden ist.

Um zu prüfen, ob möglicherweise eine dritte Person an der Aussage beteiligt ist, muss zudem geklärt werden, ob vor der eigentlichen Aussage bereits Hinweise auf einen potenziellen Missbrauch vorlagen. Ebenso gilt es, zu überprüfen, wie über den möglichen Vorfall berichtet wird, das heißt, ob dieser direkt oder erst bei der Verwendung von Suggestivfragen kommuniziert wurde (Vollbert & Steller, 2014). Da sich im genannten Beispiel gezeigt hat, dass im Zuge der Exploration weder Fremd- noch autosuggestive Einflüsse feststellbar waren, folgen weitere Untersuchungen.

Um in diesem Fall weitere Anhaltspunkte zu finden, die es ermöglichen eine Beurteilung bezüglich des Wahrheitsgehalts der getätigten Aussage zu machen, ist es notwendig, personenbezogene Individualdaten zu erheben. Sie sollen Aufschluss darüber geben, ob das Mädchen anhand seiner kognitiven Fähigkeiten in der Lage ist, eine mögliche Falschaussage zu tätigen. Ebenso gilt es, zu erfragen, inwieweit ein Wissen um sexuelle Handlungen vorliegt, um aus diesen Komponenten eine Einschätzung dahingehend zu erhalten, ob das Mädchen eine potenzielle Erfindungs- bzw. Lügenkompetenz besitzt. Zudem ist es erforderlich, dass eine Persönlichkeitsdiagnostik erfolgt, bei der mögliche Aspekte wie Selbstwertprobleme, Geltungsbedürfnis oder Neurotizismus zu erheben sind. Auch diese Aspekte können als Faktoren für eine falsche Aussage in Betracht kommen (Vollbert & Steller, 2014).

Wurde anhand der erhobenen Daten festgestellt, dass eine Erfindungskompetenz grundsätzlich gegeben ist, folgt eine Analyse der Aussage anhand einer merkmalsorientierten Inhaltsanalyse. Dabei ist es wichtig, dass die Exploration selbst mit Ton und Video aufgezeichnet wird. Im Fokus steht dabei, möglichst jene Qualitätsmerkmale zu erheben, die es erlauben, die Qualität der Aussage angemessen zu überprüfen und zu bewerten. Beispielsweise ist es zu vermeiden, Fragen zu stellen, die lediglich bejaht oder verneint werden können bzw. müssen. Die hieraus gewonnen Antworten können nicht verwendet werden, um eine qualitative Bewertung der Aussage zu ermöglichen. Vielmehr sollte durch eine entsprechende Aufforderung an die zu befragende Person ein möglichst allumfassender Bericht erhoben werden. Weitere Fragen sollten erst im Anschluss an die Exploration gestellt werden. Dabei gilt es, zu beachten, dass diese zunächst allgemeine Aspekte umfassen und im Verlauf spezifischer werden können. Werden unangemessene Strategien zur Exploration verwendet, führt dies dazu, dass die Überprüfung des Realitätsgehalts einer Aussage weniger valide sein wird. Die Anwendung von Suggestivtechniken ist bei Glaubhaftigkeitsbeurteilungen untersagt (Vollbert & Steller, 2014).

Für die merkmalsorientierte Qualitätsanalyse haben Steller und Köhnken (1989) ein Klassifikationsschema entwickelt, das es erlaubt, Aussagen anhand inhaltlicher Qualitätsmerkmale zu beurteilen. Bewertet wird eine Aussage dabei anhand allgemeiner sowie spezieller Merkmale, inhaltlicher Besonderheiten und motivationsbezogener sowie deliktspezifischer Inhalte.

Die chronologisch unstrukturierte Darstellung, die zu den speziellen Inhalten gehört, wird als aussagekräftiges Qualitätsmerkmal bezeichnet, das allerdings selten auftritt. Es wird davon ausgegangen, dass es bei einer Falschaussage nicht möglich ist, die zuvor konstruierten zeitlichen Abläufe unstrukturiert darzustellen, da die Aussage zuvor geplant wurde. Um dieses Qualitätsmerkmal zu erfüllen, ist es zudem notwendig, dass eine Aussage als in sich stimmig erachtet wird, wie sich dies auch im Klassifikationsschema bei den allgemeinen Merkmalen der logischen Konsistenz finden lässt (Volbert & Dahle, 2010).

Alle weiteren Aspekte innerhalb des Schemas beziehen sich auf einzelne Passagen der Aussage. Dabei wird nochmals eine Unterscheidung zwischen nicht motivationalen und motivationalen Merkmalen getroffen. Bei einer Aussage, die komplex ist und darüber hinaus zahlreiche Details beinhaltet, wird darauf geschlossen, dass diese nicht frei erfunden ist; hier wird mit der kognitiven Überforderung argumentiert. Kognitive Ansätze gehen davon aus, dass Menschen, die eine nicht wahrheitsgemäße Aussage treffen, höheren kognitiven Anforderungen unterliegen als jene, die eine wahrheitsgemäße Aussage treffen. Daraus resultiert neben körperlich direkt beobachtbaren Merkmalen auch eine geringere Komplexität im Zuge der Schilderung einer falschen Aussage (Zuckerman, Koestner & Driver, 1981). Gerade Aussagen, die neben dem eigentlichen Hergang weitere augenscheinlich irrelevante Aspekte beinhalten, können den Ablauf plastisch erscheinen lassen und liefern somit einen Hinweis darauf, dass die getätigte Aussage der Wahrheit entspricht. Bei der Befragung von Kindern ist ebenfalls zu beachten, dass diese in manchen Fällen noch nicht über ausreichend spezifisches Wissen in bestimmten Gebieten verfügen und Dinge dementsprechend auf der Basis ihres vorhandenen Wissens beschreiben. Es wird in diesem Sinne darauf hingewiesen, dass eine falsche Aussage, die beispielsweise ein Wissen um Dinge beinhaltet, über die das Kind eigentlich (noch) kein Wissen besitzen kann, den eigenen Verständnishorizont nicht überschreiten kann. Dies wird als weiteres, besonders prägnantes Qualitätsmerkmal beschrieben. Ebenso wird die Schemainkonsistenz als Merkmal erläutert, das besagt, dass bei einem typischen Ablauf keine Störungen einer Handlung oder unerwartete Elemente bedacht werden. Kommen derartige Details dennoch in Aussagen vor, kann dies ein Hinweis auf den Wahrheitsgehalt sein, da bei frei erfundenen Aussagen derartige Aspekte nicht miteinfließen. Auch würden solche Aspekte bei einer Falschaussage eine durchgängige Widergabe der Aussage erschweren und somit nicht getätigt werden (Volbert & Dahle, 2010).

Des Weiteren können Merkmale motivationaler Natur einer Prüfung unterzogen werden. Gemeint sind mit diesen Merkmalen Selbstbelastung und Entlastung von Beschuldigten. Gemäß Niehaus, Krause und Schmidke (2005) verfolgen Personen, die sich zu falschen Aussagen hinreißen lassen, folgende Ziele: Zunächst dient ihre Aussage dazu, die eigene Person als kompetent darzustellen sowie als moralisch makellos erscheinen zu lassen. Dies geschieht dadurch, dass beispielsweise versucht wird, Erinnerungslücken zu vermeiden oder gemachte Angaben spontan korrigiert werden; zudem werden auch Selbstbelastungen vermieden. Ein weiteres Merkmal einer motivierten Falschaussage kann sein, dass der Beschuldigte oder die Beschuldigte abgewertet wird. Das verfolgte Ziel ist, eine Unglaubwürdigkeit dieser Person herzustellen, um selbst als glaubwürdiger zu gelten. Realisiert wird dies beispielsweise durch das Vermeiden von Entlastungen. Auch die unauffällige Präsentation einer Aussage kann als Merkmal gelten, da in diesem Falle versucht wird, keine unnötige Angriffsfläche für Zweifel zu bieten.

Niehaus (2008) zufolge kann gerade dann von einer objektiven Darlegung des Sachverhalts ausgegangen werden, wenn eine vermeintlich eigene Mitschuld am Delikt kommuniziert wird oder Einwände gegen die eigene Glaubwürdigkeit ausgesprochen werden. Diese Faktoren können als Anzeichen dafür gewertet werden, dass derjenige oder diejenige, der oder die als Zeuge oder Zeugin begutachtet wurde, nicht darum bemüht ist, aktiv seine oder ihre Glaubwürdigkeit darzustellen. Vielmehr ist es sein oder ihr Interesse, den Sachverhalt so, wie er oder sie ihn wahrgenommen und erlebt hat, vorzubringen.

Zusätzlich zu der zuvor beschriebenen inhaltlichen Qualitätseinschätzung ist zudem die Konstanz mehrerer Aussagen der gleichen Person zum gleichen Sachverhalt zu unterschiedlichen Befragungszeitpunkten zu überprüfen. Es konnte diesbezüglich gezeigt werden, dass Widersprüche in wahren Aussagen signifikant seltener zu finden waren; ebenso zeigten wahre Aussagen mehr qualifizierte Ergänzungen. Auch nach einem Jahr zwischen der Aussage und einer weiteren Befragung zeigten sich noch signifikant mehr Übereinstimmungen als bei frei erfundenen Aussagen. Hinsichtlich der Vergessensprozesse kann demnach gesagt werden, dass diese in wahren Aussagen unregelmäßig verlaufen. Zu Bedenken ist gerade bei der Untersuchung und Befragung von Kindern, dass eine absichtliche Falschbezichtigung, die einer hohen Qualität an Täuschung entspricht, vor allem bis in die ersten Grundschuljahre eher nicht erwartet werden kann (Volbert & Dahle, 2010).

2 Das SORKC-Modell

Das SORKC-Modell (Kanfer & Saslow, 1974) ist ein Modell, das in der kognitiven Verhaltenstherapie verwendet wird und der Diagnostik, Erklärung und Veränderung von Verhalten allgemein sowie von Problemverhalten im Speziellen dient (Heuse, 2021). Ansätze, die ihre Diagnostik auf diesem Modell begründen, werden als Verhaltensanalyse bezeichnet (Narciss, 2011), wobei auch die Bezeichnung der horizontalen Verhaltensanalyse verwendet wird (Heuse, 2021). Das Akronym SORKC steht dabei für die Variablen Stimulus, Organismus, Reaktion, Konsequenzen und Kontingenz (Narciss, 2011).

2.1 Die Stimuluskomponente S

Die Stimuluskomponente wird als jene Komponente betrachtet, bei der der Stimulus der auslösende externe oder interne Reiz ist. Als Stimuli können dementsprechend sowohl Situationen als auch Gedanken betrachtet werden (Heuse, 2021); zudem gehen sie einem gezeigten Verhalten voraus. Bei der Analyse ist es notwendig, herauszufinden, welche dieser Stimuli dafür verantwortlich sein können, dass ein problematisches und/oder unerwünschtes Verhalten gezeigt wird. Diese Stimuli sind innerhalb des Modells von besonderem Interesse, da sie als ursächlich für ein bestimmtes Verhalten angenommen werden; zudem sind sie mit einer spezifischen Konsequenz verknüpft. Die meisten dieser Verknüpfungen entstehen durch Lernprozesse, die mit der Theorie des klassischen Konditionierens (Pavlov, 1927) beschrieben werden können oder auch durch Reizdiskriminationslernen zustande kommen (Hoffmann & Engelkamp, 2013). Als wesentliche Aufgabe bei der Analyse verschiedener Stimuli wird das Nachvollziehen dieser Konditionierungs- und Diskriminierungsabläufe beschrieben. In diesem Kontext wird davon ausgegangen, dass dies die bedeutenden Punkte sind, die benötigt werden, um eine Verhaltensveränderung aufzuzeigen (Narciss, 2011).

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Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Forensisch-psychologische Glaubwürdigkeitsbegutachtung, SORKC-Modell und Evaluation durch L-Daten, T-Daten und Q-Daten
Untertitel
Psychologische Diagnostik erklärt an praktischen Beispielen
Hochschule
SRH Fernhochschule
Note
2.3
Jahr
2021
Seiten
20
Katalognummer
V1134666
ISBN (eBook)
9783346513076
ISBN (Buch)
9783346513083
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Glaubwürdigkeitsbegutachtung, SORKC-Modell, SORKC, Evaluation, Stimulus, Organismus, Verhalten, Kontingenz, Konsequenz, forensisch-pschologisch, L-Daten, T-Daten, Q-Daten, P-Daten
Arbeit zitieren
Anonym, 2021, Forensisch-psychologische Glaubwürdigkeitsbegutachtung, SORKC-Modell und Evaluation durch L-Daten, T-Daten und Q-Daten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1134666

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