Der Ärztemangel in ländlichen Umgebungen

Der Masterplan Medizinstudium 2020 als Lösungsmodel


Hausarbeit, 2019

29 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problem
1.2 Zielsetzung
1.3 Vorgehensweise

2 Begriffsdefinition
2.1 Ärztemangel
2.2 Hausärztliche Versorgung
2.3 Vertragsärzte
2.4 Bedarfsplanung
2.5 Aufgaben der Bedarfsplanung

3 Aktuelle hausärztliche Versorgung in Deutschland
3.1 Medizinische Versorgung regional betrachtet
3.2 Entwicklung der Ärzte in Deutschland

4 Möglichkeiten zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung
4.1 Masterplan Medizinstudium 2020
4.2 Stipendium Landarztquote
4.3 Telemedizin

5 Diskussion

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problem

„Land sucht Arzt- dramatische Unterversorgung droht“1, „Ärztemangel: Den Nachwuchs aufs Land locken“2 und „Ärztemangel- Rauf aufs Land“3 kennzeichnen die Titelseiten der Tageszeitungen in Deutschland. Das Thema wird auch in allen medialen Berichterstattungen immer präsenter. Vielerorts ist der Ärztemangel schon spürbare Realität. Besonders ländliche Regionen sind unterversorgt. Legt man den Fokus auf das im Südosten von Nordrhein- Westfalen liegende Hochsauerland, gibt es dort aktuell noch keinen flächendenkenden Versorgungsnotstand. 2018 lag die Abdeckung der hausärztlichen Versorgung zwischen 80 und 110 Prozent.4 Von einer Unterversorgung spricht man erst ab einem Versorgungsgrad von 75 Prozent, aber angesichts der Tatsache, dass die Mehrzahl der Hausärzte und Hausärztinnen im Sauerland älter als 60 Jahre ist, werden hier in absehbarer Zeit Probleme entstehen.5 Die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) ermittelte bei einer neuen Modellrechnung, dass die Nachfrage der ärztlichen Versorgung bis zum Jahr 2030 ansteigen, jedoch das ärztliche Angebot sinken wird.6 Diese Prognose lässt sich auch für das Hochsauerland anwenden.7 Widersprüchlich erscheint die Aussage, dass in Deutschland trotz Mediziner-Schwemme ein Ärztemangel droht.8 Warum erscheinen ländliche Regionen für viele Mediziner und Medizinerinnen so unlukrativ? Gibt es Möglichkeiten den Mangel, der überwiegend die hausärztliche Versorgung betrifft, zu unterbinden oder wächst dieser so stark, dass es in einigen Jahren so gut wie keine hausärztliche Versorgung mehr auf dem Land geben wird? Hilft die Bedarfsplanung wirklich bei der Verteilung der Hausärzte in ländlichen Regionen? Bereits seit einem Jahrzehnt bemüht sich eine Projektgruppe der Bundesärztekammer um die Nachwuchsförderung/-gewinnung von Ärzten und Ärztinnen für die kurative Versorgung.9 Der im März 2017 beschlossene Masterplan Medizinstudium 2020 stellt eine grundlegende akademische Reform des Humanmedizinstudiums dar und wird dieses maßgeblich beeinflussen.10 2018 ebnet die Bundesärztekammer auf dem Deutschen Ärztetag, den Weg für die ausschließliche Fernbehandlung/Telemedizin.11 Damit kommt sie der Aufforderung des Ärztetages 2017 nach, Behandlung und Beratung aus der Ferne zu ermöglichen und trotzdem den persönlichen Arzt- Patienten- Kontakt zu bewahren.

1.2 Zielsetzung

Ziel der Seminararbeit „Der Ärztemangel in einer ländlichen Umgebung- Die Landarztquote als Lösungsmodel“ ist es zu erörtern, inwieweit ländliche Regionen in Deutschland vom Ärztemangel betroffen sind. Dazu werden zunächst verschiedene Begriffe zum Verständnis erläutert. Anschließend wird die aktuelle hausärztliche Versorgung in Deutschland aufgezeigt. Das darauffolgende Kapitel bezieht sich auf beeinflussende Faktoren der hausärztlichen Versorgung, die unter anderem den demografischen Wandel berücksichtigen. Damit die hausärztliche Versorgung auf dem Land nicht zu stark schwindet, sondern aufrechterhalten werden kann, beschäftigt sich diese Arbeit näher mit dem Lösungsansatz des Masterplans Medizinstudium 2020

1.3 Vorgehensweise

Für die vorliegende Seminararbeit wurde primär auf Literatur aus der Privatbibliothek zurückgegriffen. Ergänzend dazu erfolgte eine Literaturrecherche über Google Scholar durch Nutzung der folgenden Suchbegriffe: Ärztemangel, Landarztquote, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenärztliche Vereinigung NRW, Masterplan Medizinstudium 2020, Telemedizin, Hausarztpraxen, Medizinstudenten, Medizinstudienplätze Durch Literaturverweise in den bereits berücksichtigten Quellen konnten weitere Internet- und Literaturquellen gefunden werden.

2 Begriffsdefinition

2.1 Ärztemangel

Sucht man nach dem Begriff „Ärztemangel“ im Internet erscheinen täglich neue Meldungen. Auf verschiedene Weisen lässt sich der Ärztemangel definieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt eine objektivierbare Definition, wonach ein Ärztemangel vorliegt, wenn ein bestimmtes Einwohner/Arzt Verhältnis unterschritten wird.12 Im Fachärztebereich liegt das Verhältnis bei 50%, im Hausärztebereich sogar bei 75% der Sollquote.13 Ein Ärztemangel liegt laut der Kassenärztliche Vereinigung Baden- Württemberg vor, wenn die im Bedarfsplan vorgesehenen Arztsitze nicht nur vorübergehend nicht besetzt werden können und dadurch eine unzumutbare Erschwernis der Inanspruchnahme vertragsärztlicher Leistungen für Versicherte eintritt.14

Auch der Australische Gesundheitsminister definiert den Ärztemangel, als geografischen Bereich, in welchem der Bedarf an medizinischer Leistung der Bevölkerung nicht gedeckt wird.15 Der ehemalige geschäftliche Direktor des Institut für Ausbildung und Studiengelegenheiten der Medizinischen Fakultät Münster, Dr. Nippert definiert den Ärztemangel als Status, in dem die Nachfrage nach ärztlichen Leistungen, größer sei als das Angebot.16 Alle Definitionen haben gemeinsam, dass sie davon ausgehen, dass die Verfügbarkeit der Ärzte in einem bestimmten geographischen Bereich nicht ausreicht, um den Bedarf an medizinischer Leistung der ansässigen Bevölkerung zu decken. Zur Feststellung eines Ärztemangels muss demnach sowohl die Anzahl der Ärzte, als auch der Bedarf der Bevölkerung berücksichtig werden.

2.2 Hausärztliche Versorgung

Die ambulante Patientenversorgung wird in hausärztliche und fachärztliche Versorgung unterteilt. 1993 trat mit Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) diese Unterteilung in Kraft.17 Die hausärztliche Versorgung gliedert sich in vier große Punkte, die im §73 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch, (SGB V) festgelegt sind.18

1.(...)„die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfelds; Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen.19
2. (.) Die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen.
3. (.) Die Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus der ambulanten und stationären Versorgung.20
4. (.) Die Einleitung oder Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nichtärztlicher Hilfen und flanierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen.“21

Die hausärztliche Versorgung wird von Allgemeinmedizinern und Kinderärzten geleistet. Internisten, die keine Schwerpunktbeziehung haben, ist es frei überlassen, ob sie als Haus- oder Facharzt tätig sein wollen.22 Des Weiteren zählen Ärzte, die nach §95 Abs.4 und 5 Satz 1 in das Arztregister eingetragen sind und Ärzte, die am 31. Dezember 2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben zu der hausärztlichen Versorgung hinzu.23

2.3 Vertragsärzte

Ärzte, die für die Behandlung von Sozialversicherten zugelassen sind, nennt man Vertragsärzte.24 Sie sind Mitglieder in den jeweils für sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen und werden durch diese organisiert. Voraussetzung für die Zulassung zum Vertragsarzt ist die Approbation, eine Eintragung in das Arztregister sowie eine Verpflichtung auf die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).25 Zudem ist die Zulassung an einen bestimmten Vertragsarztsitz gebunden.26

2.4 Bedarfsplanung

Die Bedarfsplanung dient als Instrument, um einen gleichmäßigen und bedarfsgerechten Zugang für die Versicherten zur haus- und fachärztlichen Versorgung sicherzustellen.27 Somit ist die ambulante Versorgung ebenso wie die Niederlassung von Ärzte, gesetzlich im SGB V §99ff geregelt.28

2.5 Aufgaben der Bedarfsplanung

Aufgabe des Bedarfsplanes ist es eine ausgewogene Versorgung im haus- und fachärztlichen Bereich zu schaffen. Dazu erfasst die Bedarfsplanung die Zahl der zugelassenen Vertragsärzte*Vertragsärztinnen im Verhältnis zu der Zahl der Einwohner in einem bestimmten Planungsbereich, welcher vom Bundesamt für Bauwesen und Raumvermessung bestimmt wird.29 1993 wurde die seit 1977 bestehende Bedarfsplanung reformiert, mit dem Ziel, dass durch den Bedarfsplan der Anstieg der Ärzte, in überversorgten Gebieten, verhindert werden soll. Durch das im Januar 2012 in Kraft getretene GKV- Versorgungsstrukturgesetz, änderte sich das zentrale Ziel zur Verhinderung der Unterversorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss bekam von dem Gesetzgeber die Erlaubnis zur Weiterentwicklung der Richtlinien der Bedarfsplanung, damit dieser flexibler auf besonders betroffene Gebiete, wie den ländlichen Raum, eingreifen kann.30

3 Aktuelle hausärztliche Versorgung in Deutschland

Schaut man sich die Ärztestatistik 2018 an, ist erkennbar, dass die Zahl der niedergelassenen Mediziner*Medizinerinnen ein Minus von 0,7 Prozent verzeichnet und somit auf 117.472 gesunken ist. Während der Anteil der im Krankenhaus beschäftigten

Mediziner*Medizinerinnen unverändert bleibt.31 Bei den niedergelassenen Hausarztpraxen stagnierte der Anteil der unter 40-Jährigen bei 2,7 Prozent. Zugleich ist der Anteil der mindestens 60-Jährigen von 32,6 Prozent auf 33,9 Prozent gestiegen.32

3.1 Medizinische Versorgung regional betrachtet

Schaut man sich die Zahlen für Nordrhein-Westfalen an, wird der Hausärztemangel noch klarer. 574 Hausarztsitze waren im Herbst 2017 im gesamten Bundesland unbesetzt.33 Die Zahl der jährlich ausscheidenden Hausärzte*Hausärztinnen stieg in Nordrhein- Westfalen seit 2006 um fast 80 Prozent, auf 457 Hausärzte*Hausärztinnen an.34 Der Nachwuchs fehlt. Nicht einmal die Hälfte der Zahlen wird pro Jahr neu zugelassen. Politiker sprechen von einer Katastrophe, wenn nicht schleunigst reagiert wird.35 Besonders alarmierend ist die Situation, wenn man bedenkt, dass alleine in der Region Westfalen- Lippe 20 Prozent der Hausärzte*Hausärztinnen über 65 Jahre alt sind und bald in den Ruhestand gehen. Doch auch in anderen Teilen von Nordrhein- Westfalen stellen sich die Zahlen nicht besser dar. 40 Prozent aller 6261 Hausärzte*Hausärztinnen sind über 60 Jahre und gehören somit zu den geburtenstarken Jahrgängen.36

3.2 Entwicklung der Ärzte in Deutschland

Die Zahl der Ärzte*Ärztinnen in Deutschland steigt. Zahlen der Bundesärztekammer zeigen, dass im vergangenen Jahr bundesweit 392.400 Ärzte*Ärztinnen in ihrem Beruf tätig waren. Das ist ein Plus von 1,9 Prozent im Vergleich zu 2017.37 Zugleich ist ein Trend zur Anstellung zu erkennen.38 Die Zahl der angestellten Vertragsärzte*Vertragsärztinnen stieg 2017 um 10 Prozent, auf 31.477. Gerade in der jungen Generation sind viele Mediziner nicht mehr bereit ihre Familie und eigene Gesundheit in den Hintergrund zu stellen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird als selbstständig niedergelassenere Arzt im Vergleich zum Angestellten, als bedeutend schwieriger angesehen.39

4 Möglichkeiten zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung

Am 23.Juli 2015 trat das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft.40 Ziel des Gesetzes ist es auch in Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung auf hohem Niveau, insbesondere in unterversorgten Regionen auf dem Land, sicherzustellen. Das Gesetz sagt aus, dass das bisherige hohe Niveau des deutschen Gesundheitssystems gehalten und verbessert werden soll. Allerdings gibt es angesichts der demographischen Entwicklung, der unterschiedlichen Versorgungssituation von Ballungsräumen und ländlichen Regionen und der neuen Möglichkeiten, die der medizinisch- technische Fortschritt mit sich bringen wird, gesetzgeberischen Handlungsbedarf.41 Insbesondere in ländlichen Regionen droht ein Mangel aus Hausärzten*Hausärztinnen und Fachärzten*Fachärztinnen, wenn die Rahmenbedingungen nicht geändert werden. Um strukturellen Problemen der Versorgung entgegenzuwirken, bedarf es mehrerer Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen. Das Gesetz gibt den Verantwortlichen vor Ort mehr Möglichkeiten, stärkere Anreize für eine Niederlassung insbesondere in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen.42 Um die hausärztliche Versorgung nachhaltig zu stärken, wird die Zahl der mindestens zu fördernden allgemeinmedizinischen Weiterbildungsstellen von 5.000 auf 7.500 Stellen erhöht.43 Aber die Erhöhung der Stellen alleine bringt nichts, wenn nicht genügend approbierte Ärzte*Ärztinnen sie in Anspruch nehmen. Um auch einen finanziellen Anreiz für die hausärztliche Versorgung zu schaffen, soll der Verdienst, dem eines Assistenzarztes im Krankenhaus angeglichen werden.44 Das Gesetz baut zudem auf der Telemedizin und dem Masterplan Medizinstudium 2020 auf.

[...]


1 Vgl. hllps:www.well.de polilikdeulschlandarlicle156800436Land-suchl-Arzl- dramatische-Unterversorgung-droht.html, Zugriff am 23.03.20l9

2 Vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/172060/Aerztemangel-Den-Nachwuchs-aufs- Land-locken, Zugriff am 23.03.20l9

3 Vgl. https://www.mttmischen.de/diskutieren/topthemen/politikfeld_wirtschaft/deutsche Einhett/Landpartie/index.jsp, Zugriff am 23.03.2019

4 Vgl. https://www.sauerlandkurier.de/hochsauerlandkreis/meschede/rezepte-gegen- aerztemangel-land-sieht-derzeit-10051030.html, Zugriff am 23.03.2019

5 Vgl. https://www.sauerlandkurier.de/hochsauerlandkreis/meschede/rezepte-gegen- aerztemangel-land-sieht-derzeit-10051030.html, Zugriff am 23.03.2019

6 Vgl. hllps:www.khv.dehlmllhemenl0~6.php, Zugriff am 23.03.2019

7 Vgl. https://www.wp.de/region/sauer-und-siegerland/zukunftsrauschen/kommt-ein- patient-in-den-kiosk-id215586451.html, Zugriff am 23.03.2019

8 Vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitssystem-in- deutschland-droht-ein-aerztemangel-trotz-mediziner- schwemme/21127004.html?ticket=ST-4238558-HcSaNLAAD5fg1dzcm0r7-ap6, Zugriff am 23.03.2019

9 Vgl. https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/versorgung/nachwuchsfoerderung/ Zugriff am 23.03.2019

10 Vgl. https://www.bdc.de/masterplan-medizinstudium-2020-was-bedeutet-er-fuer- lehre-und-pruefungen/, Zugriff am 24.05.2019

11 Vgl. https://www.bundesaerztekammer.de/presse/pressemitteilungen/news-detail/121- deutscher-aerztetag-ebnet-den-weg-fuer-ausschliessliche-fernbehandlung/, Zugriff am 23.03.2019

12 Vgl. hllps:www.g-ha.dedownloads 62-492-l~43BPL-RL20l8-I0-l8iK20l9-0I- 17.pdf, Zugriff am 24.03.2019

13 Vgl. https://www.g-ha.de/downloads/62-492-1743/BPL-RL_2018-10-18_iK_2019-01- 17.pdf, Zugriff am 24.03.2019

14 Vgl.https://www.kvhawue.de/kvhw/suche/?id=15&L=0&q=eme+unzumuthare+ersch wernis+der+inanspruchnahme+vertrags%C3%A4rztlicher+leistungen+f%C3%BC r+versicherte+eintritt, Zugriff am 24.03.2019

15 Vgl. http://www.health.gov.au/internet/main/puhlishing.nsf/Content/work-pr-dws Zugriff am 24.03.2019

16 Vgl. Prof. Dr. Nippert R.P. (2011): Der Ärztemangel als Triebfeder von Auswahlkriterien? S.3

17 Vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/78586/Hausaerztliche-und-fachaerztliche- Versorgung, Zugriff am 20.04.2019

18 Vgl. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/73.html, Zugriff am 20.04.2019

19 Vgl. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/73.html, Zugriff am 20.04.2019

20 Vgl. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/73.html, Zugriff am 20.04.2019

21 Vgl. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/73.html, Zugriff am 20.04.2019

22 Vgl. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/73.html, Zugriff am 20.04.2019

23 Vgl. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/73.html, Zugriff am 20.04.2019

24 Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a- z/v/vertragsaerzte.html, Zugriff am 20.04.2019

25 Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a- z/v/vertragsaerzte.html, Zugriff am 20.04.2019

26 Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a- z/v/vertragsaerzte.html, Zugriff am 20.04.2019

27 Vgl. https://www.g-ba.de/themen/bedarfsplanung/bedarfsplanungsrichtlinie/, Zugriff am 20.04.2019

28 Vgl. https://www.g-ba.de/downloads/39-26l-3493/20l8-09-20_Endbericht- Gutachten-Weiterentwickklung-Bedarfsplanung.pdt?, Zugriff am 20.04.2019

29 Vgl. https://www.kbv.de/media/sp/Instrumente_Bedarfsplanung_Broschuere.pdj, Zugriff am 20.04.20l9

30 Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a- z/b/bedarfsplanung.html, Zugriff am 20.04.20l9

31 Vgl. https://www.hundesaerztekammer.de/ueher-uns/aerztestatistik/aerztestatistik- 2018/, Zugriff am 22.05.2019

32 Vgl. https://www.hundesaerztekammer.de/ueher-uns/aerztestatistik/aerztestatistik- 2018/, Zugriff am 22.05.2019

33 Vgl. https://www.ksta.de/politik/mangel-an-hausaerzten-in-nrw-verschaerft-sich-fast- 600-praxen-sind-verwaist-29677802, Zugriff am 22.05.2019

34 Vgl. https://www.ksta.de/politik/mangel-an-hausaerzten-in-nrw-verschaerft-sich-fast- 600-praxen-sind-verwaist-29677802, Zugriff am 22.05.2019

35 Vgl. https://www.ksta.de/politik/mangel-an-hausaerzten-in-nrw-verschaerft-sich-fast- 600-praxen-sind-verwaist-29677802, Zugriff am 22.05.2019

36 Vgl. https://www.ksta.de/politik/mangel-an-hausaerzten-in-nrw-verschaerft-sich-fast- 600-praxen-sind-verwaist-29677802, Zugriff am 22.05.2019

37 Vgl. https://www.bundesaerztekammer.de/ueber-uns/aerztestatistik/aerztestatistik- 2018/gesamtzahl-der-aerzte/, Zugriff am 22.05.2019

38 Vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/92153/Aerztestatistik-Mehr-Aerzte- Trend-zur-Anstellung, Zugriff am 22.05.2019

39 Vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/92153/Aerztestatistik-Mehr-Aerzte- Trend-zur-Anstellung, Zugriff am 22.05.2019

40 Vgl. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@ attr_id=%2527bgbl115s1211.pdf%2527]#__bgbl_ %2F%2F*%5B%40attr_id%3D%2 7bgbl115s1211.pdf%27%5D^ 1556019993536, Zugriff am 23.04.2019

41 Vgl. http://dipbt.bundestag.de/dip2l/btd/l7/069/l 706906.pdf, Zugriff am 23.04.20l9

42 Vgl. https://www.kbv.de/media/sp/Instrumente_Bedarfsplanung_Broschuere.pd1, Zugriff am 23.04.20l9

43 Vgl. https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/926530/verso rgungskrise-idealismus-alleine-reicht-nicht.html, Zugriff am 23.04.20l9

44 Vgl. https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/926530/verso rgungskrise-idealismus-alleine-reicht-nicht.html, Zugriff am 23.04.20l9

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Der Ärztemangel in ländlichen Umgebungen
Untertitel
Der Masterplan Medizinstudium 2020 als Lösungsmodel
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Köln
Note
1,0
Autor
Jahr
2019
Seiten
29
Katalognummer
V1134855
ISBN (eBook)
9783346507457
ISBN (Buch)
9783346507464
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ärztemangel, Landarzt, Bedarfsplanung, Medizinische Versorgung, Masterplan Medizinstudium 2020, Telemedizin
Arbeit zitieren
B.A. Linda Bödefeld (Autor:in), 2019, Der Ärztemangel in ländlichen Umgebungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1134855

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