In dieser Hausarbeit werden daher zunächst die Rechtsgrundlagen für die Ablösung der Staatsleistungen erläutert und der historische Kontext dieser Rechtsgrundlagen dargelegt. Dabei wird kurz auf den Frieden von Lunéville, vor allem aber auf den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 eingegangen. Im zweiten Teil der Arbeit werden die Kompetenzen der Bundesländer und des Bundestags näher betrachtet, wobei der Fokus vor allem auf den Antrag der Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen (Drucksache 17/7372)7 und dem Gesetzesentwurf der Fraktionen FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/19237)8 liegt. Im letzten Teil der Arbeit wird eine Stellungnahme abgegeben. Am Ende wird ein Fazit gezogen.
Seit über 100 Jahren soll die Ablösung der Staatsleistungen vollzogen werden. `“Höchste Zeit zu handeln“, dachten sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und stellten im September 2019 einen Antrag die “Staatsleistungen ablösen - Verhandlungen mit den Kirchen aufnehmen”. Der Antrag befasst sich mit den Artikel 140 des Grundgesetzes (kurz: GG) in Verbindung mit dem Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung (kurz: WRV) von 1919. In diesem Artikel geht es um die Ablösung der Staatsleistungen an die katholische und evangelische Landeskirche in Deutschland. Die Ablösung der Staatsleistungen hat ihren Ursprung im 19. Jahrhundert, genauer gesagt im Reichsdeputationshauptschluss von 1803, wo die Kirchen im Zuge der Säkularisation große Teile ihrer Territorien an den Staat abtreten und somit auch Einbußen in ihren Einnahmen hinnehmen mussten. Um den Kirchen ihre Einnahmebußen zu erstatten, wurde seitdem eine Art Pachtzins für die einverleibten Territorien bezahlt. Die WRV fordert in §138 WRV die Ablösung dieser Staatsleitungen im Sinne einer Einmalzahlung durch die Bundesländer oder eine andere Art von Ausgleich nach dem Äquivalenzprinzip. Jedoch ist bis heute weder eine Ablösesumme bezahlt, noch wurde dem Verfassungsauftrag im Sinne des Art. 140 GG nachgekommen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen ist der Bund dazu angehalten, ein Grundsätzegesetzes zu erlassen, um die Ablösung der Staatsleistungen durch die Bundesländer zu gewährleisten. Ein halbes Jahr nach dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen legen sie zusammen mit den Fraktionen FDP und DIE LINKE einen Gesetzesentwurf für ein “Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen” im Bundestag vor.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ein neuer Wind weht durch Europa
3. Der Frieden von Lunéville 1801 und der Reichsdeputationshauptschluss von 1803
4. Die Rechtsgrundlagen und der Verfassungsauftrag für die Ablösung der Staatsleistungen
5. Die Kompetenzen des Bundes und der Länder bezüglich der Staatsleistungen
6. Stellungnahme
7. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der seit über 100 Jahren geforderten, aber bislang nicht umgesetzten Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Das primäre Ziel besteht darin, die historischen Hintergründe, die verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu analysieren und kritisch zu hinterfragen, warum der Verfassungsauftrag trotz bestehender Gesetzesentwürfe weiterhin nicht erfüllt wurde.
- Historischer Ursprung der Staatsleistungen in der Säkularisation (Reichsdeputationshauptschluss 1803)
- Verfassungsrechtliche Analyse von Art. 138 WRV i.V.m. Art. 140 GG
- Kompetenzverteilung und Handlungsspielräume von Bund und Bundesländern
- Evaluation aktueller politischer Gesetzesentwürfe zur Ablösung der Zahlungen
- Ökonomische Betrachtung der Belastung der Landeshaushalte
Auszug aus dem Buch
Die Rechtsgrundlagen und der Verfassungsauftrag für die Ablösung der Staatsleistungen
Die Säkularisationsbestrebungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts manifestierten sich abschließend in der Weimarer Verfassung (auch Weimarer Reichsverfassung). Diese wurde am 11. August 1919 beschlossen. Die Grundlage für die Abschaffung der Staatsleistungen wurden hier im Wesentlichen im dritten Abschnitt normiert, welcher grundsätzliche Normen zur Religion und Religionsgesellschaften enthält. Die Rechtsgrundlage sowie der Verfassungsauftrag folgen direkt aus Art. 138 WRV, welcher unter anderem mit den Artikeln 136, 137, 138, 139 und 141 WRV unter Abs. 140 GG in das Grundgesetz aufgenommen wurde.
„Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf. Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereinigungen an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigem Vermögen gewährleistet.“
Bereits aus dem ersten Satz lässt sich der Verfassungsauftrag herleiten, dass die bestehenden Individualabsprachen mit den Religionsgesellschaften durch entsprechende Regelungen in der Landesgesetzgebung zu ersetzen sind. Weiterführend obliegt die grundsätzliche Regelung der Grundsätze der verabschiedenden Landesgesetzte dem Reich, bzw. nach Entstehung der Bundesrepublik Deutschland und der Einführung des Grundgesetztes gemäß Art. 140 GG dem Bund. An dieser Stelle lohnt es sich zusätzlich Artikel 173 WRV zu betrachten, welcher die Abschaffung der Staatsleistungen an die Schaffung gesetzlicher Bestimmungen im Sinne des Artikel 138 bindet. Unter Berücksichtigung von Artikel 138 und Artikel 173 WRV lässt sich somit auch nachvollziehen, warum die Staatsleistungen nach wie vor an die Religionsgesellschaften ausgeschüttet werden, obwohl bereits mehrere Länder (z.B. NRW Landesverfassung Art. 21,22) die notwendigen Bestimmungen in die Landesgesetzgebung übernommen haben.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische und politische Thematik der Staatsleistungen ein und erläutert die Relevanz der aktuellen Debatte sowie den Aufbau der Arbeit.
2. Ein neuer Wind weht durch Europa: Dieses Kapitel betrachtet das 19. Jahrhundert im historischen Kontext der Aufklärung und der Säkularisation, die den Grundstein für die heutigen Entschädigungsansprüche legte.
3. Der Frieden von Lunéville 1801 und der Reichsdeputationshauptschluss von 1803: Hier werden die kriegsbedingten Gebietsabtretungen und die daraus resultierenden Pachtzins-Verpflichtungen des Reiches gegenüber den Kirchen dargelegt.
4. Die Rechtsgrundlagen und der Verfassungsauftrag für die Ablösung der Staatsleistungen: Das Kapitel analysiert die verfassungsrechtliche Verankerung der Ablösungspflicht in der WRV und dem Grundgesetz.
5. Die Kompetenzen des Bundes und der Länder bezüglich der Staatsleistungen: Diese Sektion untersucht die Aufgabenteilung, nach der der Bund Grundsätze setzen muss, während die konkrete Ablösung in die Kompetenz der Länder fällt.
6. Stellungnahme: Eine kritische Auseinandersetzung mit den aktuellen Gesetzesinitiativen und der finanziellen sowie rechtlichen Belastung für die Bundesländer.
7. Fazit: Die Zusammenfassung der Ergebnisse betont die Notwendigkeit einer zeitnahen, zwischen Bund und Ländern abgestimmten verfassungskonformen Lösung.
Schlüsselwörter
Staatsleistungen, Säkularisation, Reichsdeputationshauptschluss, Weimarer Reichsverfassung, Grundgesetz, Ablösung, Religionsgesellschaften, Äquivalenzprinzip, Landesgesetzgebung, Bund-Länder-Kompetenz, Gesetzesentwurf, Finanzbelastung, Verfassungsauftrag, Kirchenrecht, Entschädigungszahlungen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Verpflichtung zur Ablösung von Staatsleistungen an die Kirchen, die ihren Ursprung im frühen 19. Jahrhundert hat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die historische Säkularisation, die verfassungsrechtliche Verankerung in der WRV und im Grundgesetz sowie die aktuelle politische Debatte um die Ablösung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Analyse des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen und die Klärung der Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund und den Ländern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine deskriptive sowie analytische Betrachtung von Primärquellen, Gesetzestexten und aktuellen politischen Drucksachen vorgenommen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historischen Hintergründe, die rechtlichen Grundlagen sowie eine detaillierte Auswertung aktueller Gesetzesentwürfe und deren Auswirkungen auf die Länderhaushalte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Besonders prägend sind die Begriffe Staatsleistungen, Säkularisation, Verfassungsauftrag, Bund-Länder-Kompetenz und Grundgesetz.
Warum erfolgt die Ablösung trotz Verfassungsauftrag nicht?
Die Arbeit verdeutlicht, dass es an einem notwendigen Grundsatzgesetz des Bundes fehlt und zudem Uneinigkeit über die finanzielle Lastenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften besteht.
Welche finanzielle Rolle spielen die Länder bei der Ablösung?
Die Länder tragen eine enorme finanzielle Last; laut Berechnungen belaufen sich die Kosten auf circa 10,2 Milliarden Euro in den nächsten 20 Jahren, was die Frage nach einer fairen Kostenbeteiligung des Bundes aufwirft.
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- Anonym (Author), 2019, Staat und Religion. Rechtsgrundlagen und Verfassungsauftrag für die Ablösung der Staatsleistungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1134896