Römische Frauen als Investoren und Unternehmer zur Zeit des Prinzipats


Hausarbeit (Hauptseminar), 2018

13 Seiten, Note: 2,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1) Einleitung

2) Die Stellung der Frauen in der römischen Gesellschaft

3) Römische Frauen als Bankiers?
3.1.) Frauen im Darlehensgeschäft und als Reedereiunternehmerinnen

4) Ziegeleien und Baustoffbranche

5) Handwerk und Gewerbe

6) Fazit

7) Quellen- und Literaturverzeichnis

1.) Einleitung:

In der jüngeren Zeit tritt die Genderbewegung immer mehr auf den Plan und weltweit fühlen sich Frauen mit der Bewegung verbunden. Sie fand aber auch zu Beginn des Jahrtausends Eingang in die Universitäten und stellt mittlerweile einen eigenen Forschungsbereich dar - die Genderforschung. Immer mehr etabliert sich auch in den deutschsprachigen Altertumswissenschaften ein genderspezifischer Standard, was die Differenzierung zwischen biologischen und sozialem Geschlecht und die Anerkennung von Geschlechterdifferenzen als eine Ordnungskategorie von Gesellschaften angeht.1 Für uns Historiker bietet sich dadurch ein anderer Blick auf bereits bestehende Forschungsergebnisse und die Möglichkeitdie Rolle, die Aufgabenund vor allem die Rechte von Frauen in allen Geschichtsepochen neu zu betrachten. Mit Blick auf die römische Antike wurde sich in der älteren Forschung vor allem mit Einzelproblemen beschäftigt: Die Aufgabe der Frau im Haus, als Ehefrau, Mutter oder Konkubine, um nur einige Beispiele zu nennen. Erst in der jüngeren Forschung wird sich nicht mehr nur mit Einzelproblemen und Personen befasst, sondern der Frau im Ganzen. Die Historikerin Jane Gardner hat sich besonders intensiv mit den Frauen im antiken Rom, insbesondere mit der Geschäftsfähigkeit von Frauen, auseinandergesetzt. Idealerweise war die römische Matrone Hausfrau und Mutter und bildete einen Gegenpart zu den Aufgaben ihres Ehemannes. Tatsächlich hatte die römische Frau aber viel mehr Möglichkeiten, als nur Hausfrau und Mutter zu sein. Das viele Frauen in den sozial niederen Schichten der römischen Gesellschaft einem Gelderwerb nachgegangen sind, um ein zusätzliches Einkommen für die Familie zu haben, ist in der Forschung hinreichend belegt worden. Mit Beginn des Prinzipats setzte sich auch die Manus-freie Ehe immer stärker durch, was einen beachtlichen gesellschaftlich - rechtlichen Umwälzungsprozess einleitete. Durch diese Art der Ehe wurden die Frauen auch sui juris,juristisch unabhängig, und unterstanden nicht länger der Gewalt und Vormundschaft der patria potestas und der Ehegewalt einer Manus Ehe. Das ermöglichte den Römerinnen vor allem der Oberschicht geschäfts- und vermögensfähig zu werden und Rechtsgeschäfte abzuwickeln, ohne die Zustimmung eines Vormundes einholen zu müssen. Ihr Vermögen setzte sich dabei aus der Mitgift und gegebenenfalls aus einem Erbe zusammen, wenn die Frau ihrem Ehemann ihr Vermögen nicht vertraglich überlassen hatte. Allerdings wurden die Frauen dadurch keineswegs gleichberechtigt, denn in der Politik hatten sie weiterhin kein Mitspracherecht, von einer politischen Amtsausübung ganz zu schweigen. Aus dem antiken Rollenverständnis heraus, hatte die Frau in der Berufswelt keinen Platz, jedoch konnten sich Frauen aus der Oberschicht leichter von ihren häuslichen Zwängen befreien und einer Berufstätigkeit nachgehen. Ob sie dabei Anfeindungen ausgesetzt waren und mit gesellschaftlichen Vorurteilen zu kämpfen hatte, wird in dieser Arbeit näher erläutert. Das Ganze wird unter der Fragestellung: „Bildeten Frauen, die über eigene Vermögenswerte verfügten und einer gewerblichen Tätigkeit nachgegangen sind, die Ausnahme in einer patriarchaischen Gesellschaftsordnung und in wie weit wurde der Gelderwerb von Frauen in der römischen Gesellschaft akzeptiert?“ geführt. Die Quellenlage ist dabei etwas schwierig, denn wir finden nur sehr wenige Belege dafür, dass Frauen der Oberschicht in bestimmten Berufen vertreten waren und ihre Involvierung in Geschäfte meisterhaft verschleiern konnten. Zu Beginn wird sich mit der rechtlichen Stellung von Frauen zur Zeit des Prinzipats befasst, wo nicht nur ihre Rechte näher erläutert werden, sondern auch ihre Aufgaben und Pflichten, die sie von der Gesellschaft zugeordnet bekommen hatte. Darauf folgen römische Frauen als Bankiers, inwieweit Frauen in dieser Berufsbranche vertreten waren und auch offiziell als solche auftreten konnten. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird auf Frauen die im Darlehensgeschäft und in Reedereiunternehmen vertreten waren, eingegangen um sich dann den Ziegeleien und der Baustoffbranche zuzuwenden. Bei diesem Punkt wird auf die Weitervererbung einer Ziegelei zwischen Mutter und Tochter eingegangen, was insweit von Interesse ist, dass Erbschaften zwischen Mutter und Tochter nicht häufig Beleg in den Quellen finden.Bis zu diesem Punkt stehen vor allem Frauen aus der Oberschicht im Fokus, der letzte Punkt der Arbeit befasst sich mit dem Berufsfeld des Handwerks und Gewerbe, wo vor allem Frauen aus der Unterschicht vertreten waren, die häufig Freigelassene oder Sklavinnen waren. Am Ende wird die Fragestellung noch mal aufgegriffen und ein Fazit gezogen.

2.) Die Stellung der Frauen in der römischen Gesellschaft

In der älteren Forschungsliteratur findet sich häufig die These, dass römische Frauen aus der Oberschicht im Vergleich zu ihren griechischen Zeitgenossinnen gleichberechtigt mit dem Mann waren. Tatsächlich waren die römischen Frauen im Gegensatz zu ihren griechischen Zeitgenossinnen relativ frei und emanzipiert, wenn auch nicht in der Art und Weise wie wir das aus unserer Gegenwart kennen und schon gar nicht gleichberechtigt mit den Männern. Der antike Historiker Cornelius Nepos sah am Ende der Republik „den Hauptunterschied zwischen römischen und griechischen Frauen darin, dass letztere üblicherweise in ihrem Haus eingeschlossen blieben, während die Römerinnen ihre Ehegatten in die Häuser anderer Männer begleiteten“.2 Die Freiheiten der Römerinnen setzten sich aus ihren Rechten zusammen, die im Folgenden näher erläutert werden. Ein Mensch in der Antike wurde weniger als Einzelperson, sondern als Teil des häuslichen oder politischen Verbandes, in dem er lebte, beurteilt.3 Auch die rechtliche Stellung einer jeweiligen Person(in diesem Fall die der Frauen) ergab sich aus der Stellung der Familie, bzw. des Familienoberhauptes.4 Mit Blick auf die Menschen zur Zeit des römischen Prinzipats nahm die römische Frau in der Gesellschaftsordnung der Oberschicht einen angesehen aber wohldefinierten Platz ein und hatte von der Gesellschaft Aufgabenbereiche zugeordnet bekommen, die sie erfüllen musste. Dies galt allerdings nicht nur für die Frauen, sondern ebenso für die Männer, oder um es mit den Worten des Historikers Geza Alföldy zu beschreiben: „Jeder war einer Kollektivmoral verpflichtet und musste, um gesellschaftlich anerkannt zu werden, die Anforderungen dieser Ethik erfüllen“.5 Daher wurde die Frau vor allem als Gefährtin und Ergänzung zu ihrem Ehemann gesehen, die aber als Mitarbeiterin des Mannes und als Herrin des Hauses bei allen wichtigen Entscheidungspunkten, die die Familie betraf, mit eingebunden wurde. [67]Die römische Gesellschaft sah die Hauptaufgabe von Frauen in dem Gebären von Kindern, um den Nachwuchs für das römische Reich zu garantieren, allerdings zählte zu ihrem Aufgabenbereich genauso die Leitung der Hauswirtschaft, wie die Kindererziehung und das Spinnen von Wolle. Nach der Abschaffung der Manus-Ehe unter Kaiser Augustus wurden die Frauen sui juris, juristisch unabhängig, besaßen allerdings kaum eigene Rechte. Die neuere Forschung deutet diese Beschränkungen der Rechte und Einflusssphäre von Frauen als Schutz gegen ihre eigene Unfähigkeit, denn bereits der Grieche Aristoteles sah Frauen als „ein juristisch Schutzes bedürftiges, weil irrationales, von Leidenschaften beherrschtes Objekt [...] “6 7 8 an. Diese Haltung änderte sich eigentlich nicht großartig im Laufe der Zeit und zog die Konsequenz nach sich, dassFrauen weites gehend von der Organisation, Verwaltung und Kontrolle des öffentlichen Lebens (Bürgerinnenrechte) ausgeschlossen wurden.9 So durften Frauen zum Beispiel nicht im Colosseum neben ihren Mann sitzen, sondern in einem Bereich, der den Frauen vorbehalten war. Allerdings konnten sich Frauen in der Zeit des Prinzipats von ihrem Mann scheiden lassen, was sich dannin der Kaiserzeitals gängige Praxis etablierte.Ein Vorteil jedoch den Frauen besaßen, war das Recht auf ihr eigenes Vermögen womit sie wirtschaften konnten10. In wie weit die römischen Frauen dort eingeschränkt waren, wie das Wirtschaften aussah und in wie weit sie mit gesellschaftlichen Vorurteilen zu kämpfen hatten, wird im Folgenden näher erläutert.

3) Römische Frauen als Bankiers?

Den römischen Frauen stand es frei, ihr Privatvermögen nach eigenem Gutdünken zu verleihen, es wird allerdings davon ausgegangen, dasssie dabei keine Bankierstätigkeit ausüben durften. Als Beleg dafür wird in der Fachliteratur gerne ein Text des Callistratus zitiert; „Man erachtet Frauen als vom Bankgeschäft ausgeschlossen, weil dies eine männliche Tätigkeit ist.“11 Ob diese Meinung auch andere Juristen der Antike teilten, ist der Forschung nicht bekannt, da die Notiz des Callistratus in keiner anderen Quelle belegt ist.12 Als weiterer Beleg dafür, dass Frauen nur Privatihr Vermögen verleihen konnten beruht auf einem Reskript des Kaisers Antonius Pius aus dem Jahr 155 n. Chr.; Ein Mann namens Manilius wandte sich an den Kaiser, weil er Geld bei einer Frau hinterlegt und Schwierigkeiten bei der Rückforderung hatte. Das praetorische Edikt verpflichtete Bankiers im Streitfall ihre Rechnungsbücher offen bei Gericht vorzulegen, wenn Kunden dies verlangten. Im Falle der Frau aber, die das hinterlegte Geld des Manilius verwahrte, riet der Kaiser ihm gerichtlich vorzugehen, damit ein Richter die Frau dazu zwänge ihre Rechnungsbücher offenzulegen, da sie als Private Geldverleiherin dazu nicht gesetzlich verpflichtet war.13 Jedoch bestand für Frauen dennoch die Möglichkeit, sich im Bankgewerbe zu betätigen, indem sie ihre Sklaven als Unternehmer der Banken anführten und so nach außen hin ihr Gesicht wahren und nach innen im Bankwesen sich betätigen konnten. Frauen konnten also nicht Bankiers sein, aber dennoch als Geldverleiherin agieren.14

3.1.) Frauen im Darlehensgeschäft und als Reedereiunternehmerinnen

Wie zuvor schon naher erläutert, konnten Frauen ihr Vermögen Privat verleihen und taten dies wohl auch im großen Stil. Dabei wurde das Verleihen von Geld nicht nur in der Oberschicht praktiziert, sondern unabhängig vom gesellschaftlichem Stand. Der Althistoriker Karl- Sigurd Gödde verweist in seiner Dissertation darauf, dass Frauen überdurchschnittlich häufig im Darlehensgeschäft vertreten waren und sich darüber hinaus in dem mit großen Risiko behafteten Seedarlehensgeschäft betätigten. Dies lag dem wirtschaftlichen Zweck zugrunde, dass Vermögen noch weiter zu mehren.15 Das sich Frauen im Seedarlehensgeschäft so häufig wagemutig betätigen, lag wohl anden hohen Gewinnen, die diesebei einem erfolgreichen Ausgang mit sich brachten. Ein Seedarlehen war im Vergleich zu einem einfachen Darlehen etwas anders aufgebaut, denn ein Seedarlehen wurde vom Schiffseigentümer zum Ausrüsten eines Schiffes und zum Ankauf von Waren aufgenommen und nur bei einem erfolgreichen Ausgang der Reise zurückgezahlt. Andererseits musste bei einem einfachen Darlehen die Summe an den Darlehensgeber in jedem Fall zurückgezahlt werden; „Durch die Hingabe eines Geldbetrages entsteht eine Verpflichtung des Empfängers zur Rückerstattung der gleichen Summe. Die Leistungspflicht des Darlehensschuldners ist unabhängig vom Schicksal der empfangenen Sache.“16 Gerade für die Frauen aus der Oberschicht stellte das Darlehensgeschäft einen lukrativen Anreiz dar, denn die Geschäfte konnten von zu Hause aus geführt werden und die Frau musste sich nicht der Öffentlichkeit preisgeben. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass dem Senatorenstand angehörende Frauen es verstanden, ihre Involvierung in Bankgeschäfte zu verschleiern.17 Frauen waren aber nicht nur im Darlehensgeschäft vertreten, sondern konnten auch Reedereiunternehmen führen.18 Der Jurist Ulpian verweist in einer Textpassage darauf, dass auch Frauen diese Unternehmen führen konnten; „Es ist von geringer Bedeutung ob die Person, die ein Reedereiunternehmen betreibt, ein Mann, oder eine Frau [..] ist.“19 Es sind zwar keine Quellen bekannt, wo explizit von Frauen als Reedereiunternehmer die Rede ist, jedoch verhält es sich ähnlich wie bei den Darlehensgeschäften, dass Sklaven als Unternehmensführung angegeben wurden, und die Frauen die Geschäfte im Hintergrund führten.

[...]


1 Barbara Feichtinger: Einleitung, in: Feichtinger, Barbara, Wöhrle, Georg (Hg.): Genderstudies in den Altertumswissenschaften. Möglichkeiten und Grenzen, Trier 2002, S. 5.

2 Jane F. Gardner: Frauen im antiken Rom. Familie, Alltag, Recht, München 1995. S.258

3 Evelyn Höbenreich, Giuno Rizzeli:Scylla. Fragmente einer juristischen Geschichte der Frauen im antiken Rom. Das Korsett der römischen Familie, Wien 2003. S. 11.

4 Aloys Winterling; Rom. Haus und Familie, in: Eckhard Wirbelauer (Hg.): (OGL) Antike, München 2007, S.163.

5 Geza Alföldy: Römische Gesellschaft. Die Rolle des Einzelnen in der Gesellschaft des römischen Kaiserreiches. Erwartungen und Wertmaßstäbe. Stuttgart 2011. S. 340.

6 Reinhard Pohanka: Die Römer. Kultur und Geschichte. Die Stellung der Frauen, Wiesbaden 2014. S. 73.

7 Auf die Ausführung der gesellschaftlichen Aufgaben des Mannes verzichte ich an dieser Stelle, weil es keine maßgebliche Relevanz für diese Arbeit besitzt

8 Evelyn Höbenreich, Giuno Rizelli: Scylla. S.40

9 Ebd. S. 41

10 Andrea Rottloff: Lebensbilder römischer Frauen, Mainz am Rhein 2006, S. 71-73 und S. 115.

11 Call. I. ed monit. D. 2,13,12.

12 Evelyn Höbenreich, Giuno Rizelli: S. 172.

13 Jane F. Gardner: S. 237f.

14 Ebd. S. 238.

15 Karl-Sigurd Gödde: Die Entwicklung der Ökonomie in Italien und den westlichen Provinzen des Imperium Romanum während der Kaiserzeit des 1.-2. Jahrhunderts aus neuzeitlicher wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive, Bochum 2016. S. 196.

16 Heinrich Honsell: Römisches Recht, Berlin Heidelberg 72010

17 Evelyn Höbenreich. Giuno Rizelli: S. 171.

18 Ebd. S. 171.: Die Autorinnen verweisen darauf, dass dies allerdings in keiner Quelle belegt ist, so dass wir nicht wissen, ob es tatsächlich Frauen gab, die sich in diesem Bereich betätigten.

19 Ulp. 28 ed. D. 14, I, I, 16

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Römische Frauen als Investoren und Unternehmer zur Zeit des Prinzipats
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum  (Historisches Institut)
Note
2,0
Jahr
2018
Seiten
13
Katalognummer
V1134903
ISBN (eBook)
9783346505774
ISBN (Buch)
9783346505781
Sprache
Deutsch
Schlagworte
römische, frauen, investoren, unternehmer, zeit, prinzipats
Arbeit zitieren
Anonym, 2018, Römische Frauen als Investoren und Unternehmer zur Zeit des Prinzipats, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1134903

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