Bezüglich der Zurechnung des Gehilfenverhaltens an die Wohnungseigentümergemeinschaft ist zu prüfen, ob eine vertragliche Erfüllungsgehilfenhaftung nach § 1313a ABGB oder eine deliktische Besorgungsgehilfenhaftung nach § 1315 ABGB vorliegt. Auch ein mögliches Organisations-, Auswahl- oder Überwachungsverschulden des Verwalters ist in Betracht zu ziehen. Weiters ist nach dem in der jeweiligen Situation und Konstellation gebotenen Sorgfaltsmaßstab hinsichtlich der Verrichtung des Winterdienstes zu fragen. Durch Heranziehen von Fachartikeln, Entscheidungen des OGH und Rechtssätzen werden die aufgeworfenen Fragestellungen abgehandelt.
Bei einem entstandenen Schaden aufgrund unzureichend durchgeführten Winterdienstes ergeben sich haftungsrechtliche Problematiken und Fragestellungen. Es wird in dieser Seminararbeit betrachtet, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen und in welchem Ausmaß die Wohnungseigentümergemeinschaft auf den mit ihrer Liegenschaft in Zusammenhang stehenden Wegen für die Durchführung von Winterdienstarbeiten wie Schneeräumung und Verwendung von Streumitteln zu sorgen hat.
Als gesetzliche Regelungen für die Besorgung des Winterdienstes lassen sich § 93 Straßenverkehrsordnung (StVO), aufgrund der §§ 93 Abs 4 und 94 d Z 18 StVO ergangene ortspolizeiliche Verordnungen einer Gemeinde und die Wegehalterhaftung nach 1319a ABGB heranziehen.
Zudem ist zu fragen, ob und welche vertraglichen Beziehungen zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft, dem Verwalter und der geschädigten Person vorliegen und welche Rolle die Übertragung der Winterdienstarbeiten auf ein Fremdunternehmen spielt. Von der Übertragung der Schneeräum- und Streuarbeiten auf ein Fremdunternehmen abzugrenzen ist auch die Erledigung dieser durch einen als Hausmeister angestellten Wohnungseigentümer. Dabei ist zu überlegen, ob schadenersatzrechtlich zu unterscheiden ist, ob es sich beim Geschädigten um einen Wohnungseigentümer oder eine hausfremde Person handelt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Rechtsgrundlagen
1. § 1319a ABGB Haftung des Wegehalters
2. § 93 StVO
3. § 1319 ABGB
4. Allgemeine Verkehrssicherungspflichten
5. Haftung „ex contractu“
6. Übertragung der Verkehrssicherungspflichten
C. Eigentümergemeinschaft
1. Rechtspersönlichkeit
2. Haftung der Eigentümergemeinschaft für mangelhaft ausgeführten Winterdienst
3. Haftung der Eigentümergemeinschaft gegenüber ihren Mitgliedern bei mangelhaftem Winterdienst
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die haftungsrechtlichen Problematiken und Fragestellungen, die sich aus unzureichend durchgeführtem Winterdienst auf Liegenschaften einer Wohnungseigentümergemeinschaft ergeben, mit dem Ziel, die gesetzlichen Grundlagen und das Ausmaß der Haftung für Schneeräumung und Streupflichten zu klären.
- Gesetzliche Haftungsgrundlagen wie § 1319a ABGB, § 93 StVO und § 1319 ABGB
- Differenzierung der Haftung gegenüber Wohnungseigentümern und Dritten
- Die Rolle der Eigentümergemeinschaft als juristische Person bei Verwaltungshandlungen
- Zurechnung von Gehilfenverhalten (Hausbesorger, Fremdunternehmen)
- Abgrenzung von vertraglicher und deliktischer Haftung im Bereich der Liegenschaftsverwaltung
Auszug aus dem Buch
1. § 1319a ABGB Haftung des Wegehalters
Nach § 1319a ABGB haben der Wegehalter und seine Leute für den mangelhaften Zustand eines Weges einzustehen. § 1319a ABGB ist lex specialis zu allgemeinen Verkehrssicherungspflichten, weshalb im Anwendungsbereich des § 1319a ABGB andere Verkehrssicherungspflichten verdrängt werden.
Als „Weg“ im Sinne des § 1319a ABGB versteht man eine Landfläche, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen für den Verkehr jeder Art oder für bestimmte Arten des Verkehres benützt werden darf, selbst wenn sie nur für einen eingeschränkten Benutzerkreis bestimmt ist. Zum Weg gehören auch die dort befindlichen und dem Verkehr dienenden Anlagen wie Brücken, Stützmauern, Futtermauern, Durchlässe, Gräben und Pflanzungen. Ob der Zustand eines Weges mangelhaft ist, orientiert sich daran, was nach der Art des Weges, besonders nach seiner Widmung, für seine Anlage und Betreuung angemessen und zumutbar ist. Halter des Weges ist derjenige, der die Kosten zur Errichtung und Erhaltung des Weges trägt und die Verfügungsmacht hat. Nicht erforderlich ist, dass der Halter auch der Eigentümer des Weges ist.
Als Kriterium für einen Weg im Sinne dieser Bestimmung ist verlangt, dass die Fläche von jedermann zu gleichen Bedingungen für den Verkehr jeder Art oder für bestimmte Arten des Verkehrs benutzt werden darf. Steht eine Fläche nur einem eingeschränkten Kreis, wie etwa Fußgängern oder Radfahrern, all diesen jedoch zu gleichen Bedingungen offen, ist ein Weg im Sinne des § 1319a ABGB gegeben. In einem abgezäunten Grundstück befindliche Wege wie beispielsweise in einem Fabrik-, Krankenhaus- oder Eisenbahngelände gelegene Verkehrsflächen, ebenso wie der Öffentlichkeit nicht zugängliche Wege in einem privaten Garten, Park oder Wald sind außerhalb des Anwendungsbereiches des § 1319a ABGB.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung umreißt die haftungsrechtlichen Problematiken bei unzureichendem Winterdienst auf Wegen einer Wohnungseigentümergemeinschaft und führt die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sowie die geplante methodische Vorgehensweise ein.
B. Rechtsgrundlagen: Dieses Kapitel erläutert die zentralen Bestimmungen wie die Wegehalterhaftung, Anrainerpflichten nach der StVO und allgemeine Verkehrssicherungspflichten, um die haftungsrechtliche Basis für Winterdienstversäumnisse darzulegen.
C. Eigentümergemeinschaft: Hier wird die Rolle der Eigentümergemeinschaft als juristische Person im Verwaltungsbereich analysiert, insbesondere deren deliktische Haftung sowie die komplexe Zurechnung von Fehlverhalten bei der Ausführung des Winterdienstes.
Schlüsselwörter
Winterdienst, Haftung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wegehalterhaftung, Verkehrssicherungspflichten, ABGB, StVO, Schneeräumung, Streupflicht, Schadenersatz, Gehilfenhaftung, Verwalter, Hausbesorger, Liegenschaftsverwaltung, Rechtsfähigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Haftung für unzureichend durchgeführten Winterdienst auf Liegenschaften im Kontext von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für Schadenersatz bei Glatteis oder Schnee, die Abgrenzung von Verkehrssicherungspflichten und die Haftung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Wohnungseigentümern und Dritten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Klärung, auf welchen gesetzlichen Grundlagen und in welchem Ausmaß die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Durchführung des Winterdienstes auf den zur Liegenschaft gehörenden Wegen verantwortlich ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Analyse erfolgt durch die Auswertung von Fachartikeln, einschlägigen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) und der entsprechenden Rechtsätze.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der gesetzlichen Grundlagen (z.B. § 1319a ABGB, § 93 StVO) und eine tiefgehende Untersuchung der Eigentümergemeinschaft als juristische Person und deren Haftungsrisiken.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wesentlichen Begriffe sind Winterdienst, Haftung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wegehalterhaftung, Verkehrssicherungspflichten und Gehilfenhaftung.
Wie unterscheidet sich die Haftung nach § 1319a ABGB von jener nach § 93 StVO?
Der Hauptunterschied liegt im Verschuldensmaßstab: Während die Haftung nach § 1319a ABGB auf grobes Verschulden begrenzt ist, sieht § 93 StVO bereits für leichte Fahrlässigkeit eine Haftung vor.
Ist die Eigentümergemeinschaft automatisch für den Hausbesorger verantwortlich?
Die Zurechnung hängt davon ab, ob der Hausbesorger als Repräsentant mit eigenverantwortlicher Entscheidungsbefugnis tätig ist; bloß untergeordnete Tätigkeiten unterliegen strengeren Zurechnungsregeln nach § 1315 ABGB.
Besteht zwischen der Eigentümergemeinschaft und den Wohnungseigentümern eine besondere Haftungsbeziehung?
Die Rechtsprechung verneint eine allgemeine Verwaltungspflicht als Sonderbeziehung, weshalb Haftungsfragen im Innenverhältnis primär deliktisch zu behandeln sind.
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- Amanda Reiter (Author), 2021, Die Wohnungseigentümergemeinschaft und der Winterdienst, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1135117