Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich zunächst mit einer Begriffsdefinition sowie den zivilrechtlichen Grundlagen, die für die Einordnung der Treuhandschaft zu beachten sind. Weiterhin wird eine Abgrenzung zu sonstigen rechtlichen Konstruktionen vorgenommen. Sodann folgt die Darstellung, wie Treuhandverhältnisse begründet werden, wobei der Treuhandvertrag eine zentrale Rolle spielt.
Diesen mehr zivil- und vertragsrechtlich ausgerichteten Überlegungen schließt sich die Untersuchung der Auswirkungen der Treuhandschaft für das Steuerrecht an. Dort werden zunächst die gesetzlichen Grundlagen der Treuhandschaft in der Abgabenordnung und die an sie zu stellenden formalen Erfordernisse dargestellt. Dem folgt als Schwerpunkt der Arbeit die Einordnung der Treuhandschaft in die Einkommensteuersystematik mit Untersuchung ihrer Auswirkungen in den einzelnen Einkunftsarten. Schließlich werden die steuerlichen Auswirkungen der Treuhandschaft in den übrigen ertragsteuerlichen Systemen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) erörtert.
Der Arbeit angefügt sind typische Vertragsmuster für den Fall der Übertragungstreuhand, der Erwerbstreuhand und der Vereinbarungstreuhand. Den Ausgangspunkt dieser Arbeit bildet eine Definition der notwendigen Begriffe. Zunächst muss geklärt werden, worum genau es sich bei einer Treuhandschaft handelt, welche Erscheinungsformen sie hat und in welchen Bereichen oder Konstellationen sie zur Anwendung kommt, ebenso, wie sie sich von ähnlichen rechtlichen Konstruktionen abgrenzt.
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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Aufbau und Struktur der Diplomarbeit
3 Grundlagen
3.1 Gegenstand der Treuhandschaft
3.2 Der Treugeber, seine Rechte und Pflichten
3.3 Der Treuhänder (Treunehmer), seine Pflichten und Rechte
4 Erscheinungsformen der Treuhandschaft
4.1 Die offene und die verdeckte Treuhand
4.2 Die echte und die unechte Treuhand
4.3 Die fiduziarische Treuhand
4.4 Die Ermächtigungstreuhand
4.5 Die Verwaltungstreuhand
4.6 Die Sicherungstreuhand
4.7 Die Nutzungstreuhand
4.8 Die doppelseitige Treuhand
4.9 Das Treuhandmodell
4.10 Treuhand zugunsten Dritter
5 Abgrenzung zu ähnlichen rechtlichen Konstruktionen
5.1 Stille Gesellschaft
5.2 Unterbeteiligung
5.3 Partiarisches Darlehen, Mezzanine Kapital
5.4 Pfandrecht
5.5 Nießbrauch
5.6 Betriebsführung, Betriebspacht und Betriebsüberlassung
5.7 Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag
5.8 Vollmachten
6 Begründung der Treuhandschaft
6.1 Der Treuhandvertrag
6.2 Die Form des Treuhandvertrages
7 Definition des Treuhandverhältnisses in der Abgabenordnung (AO)
7.1 Einordnung der Treuhandschaft in die Steuersystematik, insbesondere § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO
7.1.1 Der steuerliche Treuhandbegriff und Begründungsformen
7.1.2 Keine Anwendung von § 39 AO in allen Steuerarten
7.1.3 Steuerliche Anerkennung der Treuhandschaft
7.1.3.1 Nachweispflichten gem. § 159 AO
7.1.3.2 Treugutbilanzierungen als Hinweis auf die Durchführung der Treuhandabrede
7.1.3.3 Steuerliche Anerkennung unwirksamer Treuhandverhältnisse (§ 41 Abs. 1 AO)
7.2 Steuerliche Folgen des Treuhandverhältnisses in der AO
7.2.1 Steuerliche Pflichten des Treuhänders (§ 35 AO)
7.2.2 Die Haftung des Treuhänders gem. § 69 und § 75 AO
7.2.3 Duldung der Zwangsvollstreckung durch den Treuhänder aufgrund von Steuerschulden nach § 77 AO und § 262 AO
7.3 Treuhandschaft und Verfahrensrecht
7.3.1 Durchführung der Gewinnfeststellung
7.3.2 Rechtsbehelfs- und Klagebefugnis
7.4 Steuerliche Buchführungs-, Aufzeichnungs- und sonstige Mitwirkungspflichten des Treuhänders
8 Treuhandverhältnisse im Einkommensteuerrecht
8.1 Einordnung in die Einkommensteuersystematik
8.2 Zuordnung der Treuguteinkünfte
8.2.1 Die zeitliche Zurechnung von Treuguteinkünften
8.2.1.1 Die zeitliche Zurechnung bei den Gewinneinkünften
8.2.1.2 Die zeitliche Zurechnung bei den Überschusseinkünften
8.2.1.2.1 Das Zuflussprinzip
8.2.1.2.2 Das Abflussprinzip
8.3 Treuguteinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§13 EStG)
8.4 Bilanzierung des Treugutes und der Treuguteinkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
8.4.1 Berichterstattung, Auskunftserteilung, Rechenschaftslegung
8.4.2 Treuhandverhältnisse im betrieblichen Rechnungswesen
8.4.3 Trennung zwischen Treugut und Eigenvermögen
8.4.4 Bilanzierung beim Treugeber
8.4.5 Bilanzierung beim Treuhänder
8.5 Treuhandschaft an gewerblichen Einzelunternehmen
8.5.1 Treuhandschaft an Geschäftsanteilen einer GbR, OHG oder dem Komplementäranteil einer KG
8.5.2 Durch Verwaltungstreuhand gehaltener Kommanditanteil
8.5.3 Treuhand an dem Kommanditanteil einer Publikumsgesellschaft
8.5.4 Nutzungstreuhand an einem Kommanditanteil
8.5.5 Die Behandlung von Verlusten nach § 15a EStG
8.5.6 Das Treuhandmodell unter einkommensteuerlichen Gesichtspunkten
8.6 Treuguteinkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)
8.7 Treuguteinkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (§ 19 EStG)
8.8 Treuguteinkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
8.9 Treuguteinkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
8.9.1 Einkünfte aus geschlossenen Immobilienfonds und anderen Grundbesitz haltenden Gesellschaften
8.9.2 Zu- und Abfluss bei Treuhandeinkünften aus Vermietung und Verpachtung
8.10 Sonstige Einkünfte (§ 22 u. § 23 EStG)
8.11 Ertragsteuerliche Behandlung der Begründung, der Übertragung und der Beendigung von Treuhandverhältnissen
8.11.1 Zurechnungswechsel bei der Begründung eines Treuhandverhältnisses
8.11.2 Zurechnungswechsel bei der Übertragung oder Beendigung eines Treuhandverhältnisses
8.11.3 Einkommensteuerrechtliche Folgen des Zurechnungswechsels
8.11.3.1 Treugut im Privatvermögen des Treugebers
8.11.3.2 Treugut im Betriebsvermögen des Treugebers
8.12 Die Behandlung der Treuhandvergütung in der Einkommensteuer
9 Treuhandverhältnisse im Körperschaftsteuerrecht
9.1 Einordnung der Treuhandschaft in die Körperschaftsteuersystematik
9.1.1 Allgemeines zur Treuhandschaft in der Körperschaftsteuer
9.1.2 Auswirkungen auf den Verlustabzug
9.2 Die Körperschaft als Treugeberin
9.3 Die Körperschaft als Treuhänderin
9.4 Das Treuhandmodell in der Körperschaftsteuer
9.5 Bescheinigungen gem. § 27 Abs. 3, 4 KStG und § 45a Abs. 2, 3 EStG
10 Treuhandverhältnisse in der Gewerbesteuer
10.1 Einordnung der Treuhandschaft in die Gewerbesteuersystematik
10.2 Die Treuhandschaft an einem Gewerbebetrieb
10.3 Die Treuhandschaft an Personengesellschaftsanteilen
10.4 Die Treuhandschaft an Kapitalgesellschaftsanteilen
10.5 Gewerbesteuerliche Behandlung des Treuhandmodells
10.6 Die Begründung und Veränderung von Treuhandverhältnissen an einem Gewerbebetrieb und einem Gesellschaftsanteil
10.6.1 Wegfall des vortragsfähigen Fehlbetrages gem. § 10a GewStG
10.6.2 Die Behandlung von Veräußerungsgewinnen oder -verlusten
10.7 Die Behandlung der Treuhandvergütung
11 Zusammenfassung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit unternimmt den Versuch einer aktuellen Darstellung der zivilrechtlichen Grundlagen und der steuerlichen Auswirkungen von Treuhandverhältnissen, wobei das Hauptaugenmerk auf der ertragsteuerlichen Behandlung liegt.
- Zivilrechtliche Grundlagen der Treuhandschaft
- Systematische Einordnung der Treuhandschaft in das Steuerrecht
- Steuerliche Behandlung von Treuhandeinkünften in den verschiedenen Einkunftsarten
- Untersuchung von speziellen Treuhandmodellen in der Unternehmenspraxis
- Verfahrensrechtliche Aspekte der steuerlichen Zurechnung von Treugut
Auszug aus dem Buch
3.1 Gegenstand der Treuhandschaft
Gegenstand eines Treuhandverhältnisse sind Sachen oder Rechte, kurz Treugut genannt. Zu den Rechten zählen insbesondere auch gesellschaftsrechtliche Beteiligungen, die Gegenstand von Treuhandverhältnissen sein können. Das Treugut wird bei der Treuhandschaft "zu treuen Händen" übertragen. Rechtsanwälte und Notare beispielsweise nehmen Gelder für ihre Mandanten in Empfang und müssen diese auf besonderen Treuhand- oder Anderkonten verwahren.
Bei Gesellschaftsanteilen, insbesondere bei Anteilen an juristischen Personen wie der GmbH oder der AG, ist die Einsetzung von „Strohmännern“ verbreitet. Diese sind Inhaber der Gesellschaftsrechte und aufgrund eines Treuhandvertrages mit einem Dritten verpflichtet, in dessen Interesse und nach dessen Weisung zu handeln.
Das Treuhandverhältnis wird durch mindestens zwei Personen begründet. Auf der einen Seite steht der Treugeber, auf der anderen der Treuhänder, der auch Treunehmer genannt wird. Sowohl auf der Treugeber- wie auch auf der Treunehmerseite können allerdings jeweils gleich mehrere Personen stehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung gibt einen Überblick über die historische Entwicklung der Treuhandschaft vom antiken Rom bis zum modernen deutschen Steuerrecht.
2 Aufbau und Struktur der Diplomarbeit: Hier wird der methodische Ansatz der Arbeit erläutert, der zivilrechtliche Definitionen vor die steuerliche Untersuchung stellt.
3 Grundlagen: Dieses Kapitel definiert zentrale Begriffe, insbesondere das Treugut, sowie die Rechte und Pflichten von Treugebern und Treuhändern.
4 Erscheinungsformen der Treuhandschaft: Das Kapitel differenziert zwischen verschiedenen Treuhandarten wie der fiduziarischen, der Verwaltungs- oder der Sicherungstreuhand.
5 Abgrenzung zu ähnlichen rechtlichen Konstruktionen: Hier erfolgt eine Abgrenzung zu Rechtsinstituten wie der stillen Gesellschaft, dem Nießbrauch oder Gewinnabführungsverträgen.
6 Begründung der Treuhandschaft: Dieses Kapitel analysiert das Zustandekommen von Treuhandverhältnissen und die formellen Anforderungen an den Treuhandvertrag.
7 Definition des Treuhandverhältnisses in der Abgabenordnung (AO): Hier wird die steuerliche Einordnung nach § 39 AO und die verfahrensrechtliche Bedeutung der Treuhand für das Finanzamt diskutiert.
8 Treuhandverhältnisse im Einkommensteuerrecht: Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Zuordnung von Treuguteinkünften in den verschiedenen Einkunftsarten des EStG.
9 Treuhandverhältnisse im Körperschaftsteuerrecht: Dieses Kapitel erörtert die körperschaftsteuerliche Anerkennung und die Auswirkungen auf Verlustabzüge bei Kapitalgesellschaften.
10 Treuhandverhältnisse in der Gewerbesteuer: Hier wird die gewerbesteuerliche Problematik, insbesondere die Frage der Unternehmereigenschaft des Treuhänders, beleuchtet.
11 Zusammenfassung: Das Fazit stellt die Komplexität der Materie heraus und betont die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung zur steuerlichen Zurechnung.
Schlüsselwörter
Treuhandschaft, Treuhandvertrag, Treugut, Treugeber, Treuhänder, AO, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Zurechnung, Wirtschaftsgut, fiduziarisch, Verwaltungstreuhand, Sicherungstreuhand, Mitunternehmerschaft
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen und insbesondere steuerlichen Einordnung von Treuhandverhältnissen in Deutschland.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die zivilrechtlichen Grundlagen, die steuerliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern nach § 39 AO sowie die Auswirkungen auf Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist eine aktuelle Darstellung der steuerlichen Behandlung von Treuhandverhältnissen unter Berücksichtigung der herrschenden Rechtsprechung und Literatur.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine dogmatische Analyse, die die zivilrechtlichen Grundlagen mit steuerrechtlichen Normen und höchstrichterlicher Rechtsprechung (insbesondere BFH) verknüpft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Erscheinungsformen der Treuhand, ihre Abgrenzung zu ähnlichen Rechtsfiguren sowie die detaillierte steuerliche Analyse in den unterschiedlichen Steuerarten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Treuhand, Treugut, AO, Zurechnungswechsel, Mitunternehmerschaft und wirtschaftliche Betrachtungsweise.
Wie unterscheidet sich die echte von der unechten Treuhand steuerlich?
Die echte Treuhand (Übertragungstreuhand) wird nach der Zurechnungsfiktion des § 39 AO generell anerkannt; bei der unechten Treuhand war die steuerliche Anerkennung lange Zeit umstritten, ist aber nach aktueller Rechtsprechung bei Nachweis der tatsächlichen Durchführung möglich.
Welche Bedeutung hat das CTA-Modell in dieser Arbeit?
Das CTA-Modell wird mehrfach als Beispiel für komplexe Treuhandgestaltungen angeführt, die sowohl Verwaltungs- als auch Sicherungstreuhandelemente kombinieren können.
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- Tammo Hoffhenke (Autor), 2007, Treuhandverhältnisse im Steuerrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113597