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Humanitäre Intervention

Probleme und völkerrechtliche Zulässigkeit

Title: Humanitäre Intervention

Term Paper , 2008 , 21 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Martin Maerschalk (Author)

Politics - Topic: Public International Law and Human Rights
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Summary Excerpt Details

Humanitäre Interventionen sind seit jeher sowohl politisch, als auch juristisch höchst umstritten.
Schon in der klassischen Staatenpraxis vor dem ersten Weltkrieg finden sich Beispiele für Interventionen, denen zumindest Menschenrechtsverletzungen vorausgingen, wobei niemals allein aus diesem Grund interveniert wurde.1 Nach dem Ende des kalten Krieges und der damit einhegenden gegenseitigen Blockade der Großmächte im Sicherheitsrat der UNO gewann das Thema einer rein humanitär motivierten Intervention erstmals Aktualität. Dabei führte eine zunehmende
Erweiterung der Kompetenzen des Sicherheitsrates zu einer verstärkten Bereitschaft, im Namen der Menschenrechte auch in die staatliche Souveränität einzugreifen. Doch die anfängliche Euphorie über die neue Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft wich schnell allgemeiner Ernüchterung,
ergaben sich durch die neue Praxis doch auch eine Vielzahl von Problemen. Aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Sicherheitsrates in der Kosovo-Frage sah sich die NATO 1998 sogar gezwungen, ohne die Zustimmung der UNO zu intervenieren.
Im Rahmen dieser Arbeit soll zunächst der Begriff der Intervention im Allgemeinen, jener der humanitären Intervention im Besonderen, genauer bestimmt werden. Anschließend soll die besondere Bedeutung der Menschenrechte in der UN-Charta untersucht werden. Ferner ist zu überprüfen, inwieweit sich die humanitäre Intervention möglicherweise in einem Spannungsverhältnis zu wichtigen Artikeln der Charta befindet. Im Folgenden werden die im Rahmen
der UNO vorgenommenen humanitären Interventionen anhand von ausgewählten Fallbeispielen untersucht, wobei auch der Kompetenzerweiterung des Sicherheitsrates (im Folgenden mit „SR“ abgekürzt) genauere Aufmerksamkeit zukommen soll. Dabei sollen die Probleme angeschnitten werden, die sich bei der Durchführung einer humanitären Intervention im Rahmen der UNO ergeben
können. Schließlich gilt es, die Gründe für die unilaterale humanitäre Intervention der NATO zu untersuchen und deren Vereinbarkeit mit dem Völkerecht zu überprüfen.
Dabei können im Rahmen dieser Arbeit sämtliche Themengebiete nur angeschnitten werden. Es wurde trotzdem versucht, einen Überblick über die Problematik der humanitären Intervention zu geben.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmung

1.1. Definition Intervention

2.2. Definition Humanitäre Intervention

3. Humanitäre Interventionen und die UN-Charta – Ein Spannungsverhältnis?

3.2. Die Anerkennung der Menschenrechte in der UN-Charta

3.3. Vereinbarkeit mit dem Souveränitätsgrundsatz nach Art. 2, Ziff. 7

3.4. Vereinbarkeit mit dem Gewaltenverbot nach Art. 2, Ziff. 4

4. Humanitäre Interventionen im Rahmen der UNO

4.2. Der Sicherheitsrat nach Ende der Ost-West-Blockade

4.3. Das erweiterte Verständnis der Friedensbedrohung

4.4. Auf Euphorie folgt Ernüchterung

5. Humanitäre Interventionen mit Mandat des Sicherheitsrates

5.2. Somalia 1992-1994

5.3. Jugoslawien 1991- 1995

5.4. Ruanda 1994

5.5. Fazit der humanitären Interventionen mit UN-Mandat

6. Unilaterale Interventionen und ihre Völkerrechtliche Zulässigkeit

6.1. Die NATO-Intervention im Kosovo 1998

6.2. Die Völkerrechtliche Zulässigkeit einer unilateralen Intervention

7. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die völkerrechtliche Zulässigkeit und die problematischen Aspekte humanitärer Interventionen. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz fundamentaler Menschenrechte und den grundlegenden Prinzipien der UN-Charta, insbesondere dem Souveränitätsgrundsatz und dem Gewaltverbot.

  • Rechtliche Definition von Interventionen und humanitären Interventionen
  • Konfliktlinien zwischen Menschenrechtsschutz und staatlicher Souveränität
  • Interpretation des Sicherheitsratsmandats nach dem Ende des Kalten Krieges
  • Analyse von Fallbeispielen mit UN-Mandat (Somalia, Jugoslawien, Ruanda)
  • Bewertung unilateraler Interventionen am Beispiel des Kosovo-Konflikts

Auszug aus dem Buch

1.1. Definition Intervention

Das „Herder Lexikon Politik“ definiert den Begriff „Intervention“ wie folgt:

„die autoritäre Einmischung in die Angelegenheiten eines fremden Staates durch Androhung oder Anwendung v. Gewalt; völkerrechtswidrig, wenn nicht vertragsgemäß oder gewohnheitsrechtl. zulässig.“

Hierbei handelt es sich um den klassischen Interventionsbegriff, der in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstand und die Völkerrechtsliteratur bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts dominierte. Gerade auf sie zielt das Gewalt- und Interventionsverbot in Artikel 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen. Freilich hat sich im modernen Völkerrecht noch kein Konsens hinsichtlich der Frage herausbilden können, welches zwischenstaatliche Verhalten unter den Begriff der Intervention zu fallen hat. Als allgemein anerkannt gilt lediglich die Ansicht, dass der Begriff einer völkerrechtlichen Intervention ausschließlich zwischenstaatliches Handeln erfasst.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung umreißt die politische und juristische Kontroverse um humanitäre Interventionen und legt die Zielsetzung sowie das methodische Vorgehen der Arbeit dar.

2. Begriffsbestimmung: Dieses Kapitel definiert die grundlegenden Begriffe der Intervention sowie der spezifischen Form der humanitären Intervention.

3. Humanitäre Interventionen und die UN-Charta – Ein Spannungsverhältnis?: Es wird das Spannungsfeld zwischen der Anerkennung von Menschenrechten und den Kernprinzipien der UN-Charta wie Souveränität und Gewaltverbot untersucht.

4. Humanitäre Interventionen im Rahmen der UNO: Das Kapitel analysiert die geänderte Rolle des Sicherheitsrates nach der Ost-West-Blockade und die Erweiterung des Begriffs der Friedensbedrohung.

5. Humanitäre Interventionen mit Mandat des Sicherheitsrates: Anhand der Beispiele Somalia, Jugoslawien und Ruanda werden Praxis und Probleme mandatierter Interventionen dargestellt.

6. Unilaterale Interventionen und ihre Völkerrechtliche Zulässigkeit: Dieses Kapitel befasst sich mit der NATO-Intervention im Kosovo und den rechtlichen Argumentationen für unilaterale Einsätze.

7. Schlussbetrachtung: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der völkerrechtlichen Vereinbarkeit von Interventionen und reflektiert über die Zukunft des Völkerrechts.

Schlüsselwörter

Humanitäre Intervention, Völkerrecht, UN-Charta, Sicherheitsrat, Souveränität, Gewaltverbot, Menschenrechte, Friedensbedrohung, Mandat, Kosovo-Konflikt, Internationale Sicherheit, Souveränitätsgrundsatz, Interventionsverbot, Intervention, Völkerrechtliche Zulässigkeit

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die völkerrechtliche Problematik und Zulässigkeit von humanitären Interventionen im Kontext der Vereinten Nationen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen das Gewaltverbot, der Souveränitätsschutz von Staaten und die Entwicklung des Mandats des UN-Sicherheitsrates.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es zu untersuchen, inwieweit humanitäre Interventionen mit der UN-Charta vereinbar sind und wo die rechtlichen Grenzen für sowohl mandatisierte als auch unilaterale Einsätze liegen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor führt eine theoretische und rechtliche Analyse von Fachliteratur und Dokumenten durch und verknüpft diese mit einer Untersuchung ausgewählter Fallbeispiele.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die theoretischen Grundlagen der Intervention, die Praxis des Sicherheitsrates nach 1990, konkrete Fallbeispiele mit Mandat sowie die Analyse unilateraler Interventionen am Beispiel des Kosovos.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Humanitäre Intervention, Völkerrecht, UN-Charta, Sicherheitsrat, Souveränität, Gewaltverbot und Menschenrechtsschutz.

Warum wird der Kosovo-Konflikt als Fallbeispiel angeführt?

Der Kosovo-Konflikt dient als Paradebeispiel für eine unilaterale Intervention ohne direktes UN-Mandat, an dem sich die völkerrechtliche Kontroverse besonders gut verdeutlichen lässt.

Zu welchem Fazit kommt der Verfasser?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass Interventionen mit Mandat völkerrechtlich eher vereinbar sind, während unilaterale Einsätze, trotz humanitärer Motive, oft mit fundamentalen Prinzipien des Völkerrechts kollidieren.

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Details

Title
Humanitäre Intervention
Subtitle
Probleme und völkerrechtliche Zulässigkeit
College
LMU Munich  (Geschwister- Scholl- Institut für politische Wissenschaft)
Course
Übung: Genese, Struktur- und Funktionswandel der Vereinten Nationen
Grade
1,7
Author
Martin Maerschalk (Author)
Publication Year
2008
Pages
21
Catalog Number
V113624
ISBN (eBook)
9783640148387
ISBN (Book)
9783640148479
Language
German
Tags
Humanitäre Intervention Genese Struktur- Funktionswandel Vereinten Nationen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Martin Maerschalk (Author), 2008, Humanitäre Intervention, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113624
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