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Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in NRW, am Beispiel der Kreise, unter besonderer Berücksichtigung der Funktion und Rechtsstellung seiner Organe

Title: Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in NRW, am Beispiel der Kreise, unter besonderer Berücksichtigung der Funktion und Rechtsstellung seiner Organe

Term Paper , 2003 , 41 Pages , Grade: sehr gut

Autor:in: Bastian Müller (Author)

Business economics - Law
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Summary Excerpt Details

Will man sich in einem ersten Schritt der Frage nach der rechtlichen Relevanz und Einordnung des Begriffes der „kommunalen Selbstverwaltung“ nähern, so scheint es sinnvoll der rechtlichen Entwicklung in der Bundesrepublik nach dem zweiten Weltkrieg sein Augenmerk zu widmen.1 Nach dem Krieg wurde Deutschland rechtlich als demokratischer, sozialer und föderaler Bundesstaat2 neu aufgebaut3. Dieser Neuaufbau fand und findet seine entsprechenden gesetzlichen Regelungen in der bundesrepublikanischen Verfassung – dem Grundgesetz. Beim Studium des Grundgesetzes (GG) ist zu erkennen, dass mit dem Artikel 28 GG eine Basis gefunden werden kann, um, wie oben erwähnt, sich dem Terminus der kommunalen Selbstverwaltung zu nähern. Dem Artikel 28 GG ist nämlich zu entnehmen, dass den Gemeinden und Kreisen4 das Recht zusteht, ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich und eigenständig (also selbstverwaltend) zu erfüllen.5 Dem Art. 28 GG entsprechend, ergibt sich demnach eine Selbstverwaltungsgarantie für die Gemeinden und Gemeindeverbände. Weiterhin ist dem Art. 28 GG im Abs. 1 Satz 2 zu entnehmen, dass in (Ländern)6, Kreisen und Gemeinden das Volk eine aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgehende Vertretung haben muss. Hieraus ergibt sich demnach auch auf Gemeinde- und Kreisebene der Grundsatz der repräsentativen Demokratie. Während die Homogenitätsklausel7 und die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 GG zwar einheitliche Grundlagen für das gesamte Bundesgebiet vorgeben, geht das heute in der Bundesrepublik Deutschland geltende Kommunalrecht jedoch auf Landesgesetze zurück, die in der Zeit zwischen 19468 und 1958 erlassen worden sind.9 Dies findet seine Begründung ebenfalls im GG, denn gemäß der Art. 70 und Art. 73 – 75 GG kommt den Ländern im Bereich des Kommunalrechts die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit zu.10 Auf Grund dieser Regelungen im GG kam und kommt es – unterhalb der harmonisierenden Vorgaben des GG – zu differenten Entwicklungen in den Kommunalverfassungen der Länder. Wenn auch an verschiedener Stelle in der Literatur dieser Umstand u.a. als eine „landesrechtliche Betonierung der Zersplitterung“11 bedauert wird, spiegelt sich in diesem Umstand aber auch die durch den Gesetzgeber gewollte Föderalstruktur wider. Das aus dem Art. 28 GG abzuleitende Recht der Gemeinden und Kreise auf Selbstverwaltung innerhalb ihrer Kommune12, [...]

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Inhaltsverzeichnis

1 Problemfeld

2 Verfassungsrechtliche Garantien und Rechtsgrundlagen

2.1 Bundes- und Landesrecht (Verfassungsrechtliche Garantien)

2.2 Allgemeine Rechtsvorschriften und kommunales Eigenrecht

2.3 Ergänzende Rechtsvorschriften

3 Exkurs: Gebietskörperschaft

4 Staatsprinzipien und Verwaltung

4.1 Verwaltungsstruktur

4.2 Aufbau der (kommunalen) Verwaltung NRW

5 Der Aufgabenbereich der Kreise innerhalb der Selbstverwaltung

5.1 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben der Kreise

5.1.1 Übergemeindliche Aufgaben

5.1.2 Ausgleichende Aufgaben

5.1.3 Ergänzende Aufgaben

5.2 Abgrenzungsregeln und Problematiken

6 Die innere Verfassung der Kreise

6.1 Der Kreistag

6.1.1 Rechtsstellung des Kreistages

6.1.2 Verfahrensrechtliche Grundlagen der Willensbildung

6.1.2.1 Einladung und Tagesordnung

6.1.2.2 Eröffnung und Beschlussfähigkeit

6.1.2.3 Leitung und Hausrecht

6.1.2.4 Niederschrift und Öffentlichkeit

6.1.2.5 Wahlen und Beschlüsse

6.1.2.6 Ausschüsse

6.2 Der Kreisausschuss

6.3 Der Landrat

7 Fazit

8 Schlussbemerkung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in Nordrhein-Westfalen am Beispiel der Kreise. Das Hauptziel besteht darin, die rechtliche Verankerung und die funktionale Ausgestaltung der Selbstverwaltungsorgane (Kreistag, Kreisausschuss, Landrat) im Staatsgefüge darzulegen und die praktische Problematik der Aufgabenzurechnung zu beleuchten.

  • Verfassungsrechtliche Grundlagen und Garantien der Selbstverwaltung
  • Aufbau der kommunalen Verwaltung und Verwaltungsstrukturen in NRW
  • Klassifizierung und Abgrenzung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben
  • Innerorganisatorische Funktionsweise der Kreise und ihre Gremienarbeit
  • Spannungsfeld zwischen lokaler Autonomie und staatlicher Aufsicht

Auszug aus dem Buch

6.1.1 Rechtsstellung des Kreistages

Der Kreistag stellt als kommunale Vertretung keine juristische Person dar. Dementsprechend hat er in diesem Sinne auch keine Rechtsfähigkeit. Er muss vielmehr als nicht rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts beschrieben werden. Unter Achtung dieses Aspektes stellt sich die Frage, wie der Kreistag als kommunale Vertretungskörperschaft rechtlich positioniert ist. Gemäß des Art. 28 Abs. 1 GG ist der Kreistag Volksvertretung, mit der Folge, dass auch das Petitionsrecht des Art. 17 GG zum Kreistag besteht (§ 21 KrO).

Aus Punkt 4 ließ sich bereits implizit ableiten, dass es sich bei den Vertretungsorganen des Kreises um Verwaltungsorgane handeln muss. Dies findet sich im § 8 KrO wider. Der Kreistag wird dort neben anderen als Verwaltungsorgan des Kreises beschrieben. Umgangssprachlich werden kommunale Vertretungskörperschaften auf Gemeinde- und Kreisebene häufig auch als Kommunalparlamente beschrieben. Auch wenn § 8 KrO treffend formuliert, dass die Verwaltung des Kreises dem Kreistag (dem Kreisausschuss und dem Landrat) obliegt und ist der Kreistag dementsprechend im Ergebnis kein (staatsrechtliches) Parlament ist, lassen sich bei kommunalen Vertretungskörperschaften typisch parlamentarische Merkmale aufzeigen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Problemfeld: Einführung in die rechtliche Relevanz der kommunalen Selbstverwaltung und Einbettung in das Grundgesetz.

2 Verfassungsrechtliche Garantien und Rechtsgrundlagen: Erläuterung der bundes- und landesrechtlichen Absicherung der Selbstverwaltung sowie relevanter Rechtssätze.

3 Exkurs: Gebietskörperschaft: Definition von Kreisen und Gemeinden als juristische Personen des öffentlichen Rechts mit spezifischen Merkmalen.

4 Staatsprinzipien und Verwaltung: Einordnung der Kommunalverwaltung als mittelbare Staatsverwaltung im föderalen Gefüge.

5 Der Aufgabenbereich der Kreise innerhalb der Selbstverwaltung: Erörterung der Aufgabentypen und der komplexen Abgrenzungsproblematik zwischen Kreis und Gemeinde.

6 Die innere Verfassung der Kreise: Detaillierte Analyse der Organe Kreistag, Kreisausschuss und Landrat sowie deren Verfahrensregeln.

7 Fazit: Zusammenfassende Betrachtung der rechtlichen Regelungen und der Bedeutung der Selbstverwaltung vor Ort.

8 Schlussbemerkung: Kritische Reflexion zu Abhängigkeiten der Organe, Finanzlagen und der Entwicklung zum Berufspolitikertum.

Schlüsselwörter

Kommunale Selbstverwaltung, Nordrhein-Westfalen, Kreise, Grundgesetz, Kreistag, Kreisausschuss, Landrat, Gebietskörperschaft, Verwaltungsstruktur, Rechtsstellung, Aufgabenzurechnung, Kommunalrecht, Demokratieprinzip, Selbstverwaltungsgarantie, Organleihe.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Organisation und Funktion der kommunalen Selbstverwaltung in Nordrhein-Westfalen, wobei der Fokus auf den Kreisen und der Rolle ihrer Organe liegt.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentral sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen, der Aufbau der Kommunalverwaltung, die Aufgabenverteilung zwischen Kreisen und Gemeinden sowie die innere Verfassung der Kreisorgane.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, die Organisation der kommunalen Selbstverwaltung im Staatsgefüge darzulegen und die Funktion sowie Rechtsstellung von Kreistag, Kreisausschuss und Landrat präzise zu erläutern.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die insbesondere auf der Auslegung der Kreisordnung (KrO), des Grundgesetzes und der Landesverfassung sowie der relevanten Literatur basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Rechtsgrundlagen, die Einordnung in den Staatsaufbau, die Aufgabendifferenzierung der Kreise und eine detaillierte Untersuchung der drei wesentlichen Kreisorgane.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Selbstverwaltung, Kreise, Kommunalrecht, Organe, Verwaltungsstruktur, Rechtsfähigkeit und Gebietskörperschaft.

Warum ist die rechtliche Stellung des Kreistags als "Verwaltungsorgan" so wichtig?

Die Einordnung als Verwaltungsorgan verdeutlicht, dass es sich rechtlich nicht um ein Parlament im Sinne der Legislative handelt, was Auswirkungen auf Rechte wie Immunität oder Zeugnisverweigerungsrechte der Mitglieder hat.

Was beschreibt das Konzept der "Organleihe" in dieser Arbeit?

Die Organleihe beschreibt den Umstand, dass der Landrat oder der Kreisausschuss in bestimmten Fällen staatliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, also als untere staatliche Verwaltungsbehörde fungieren, was ein zentraler Punkt im Spannungsfeld zwischen Selbstverwaltung und staatlicher Aufsicht ist.

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Details

Title
Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in NRW, am Beispiel der Kreise, unter besonderer Berücksichtigung der Funktion und Rechtsstellung seiner Organe
College
University of Wuppertal  (FB 6 (Wiwi))
Course
Öffentliches Recht - Wirtschaftsverwaltungsrecht
Grade
sehr gut
Author
Bastian Müller (Author)
Publication Year
2003
Pages
41
Catalog Number
V11370
ISBN (eBook)
9783638175494
Language
German
Tags
Kreistag Kreisausschuss Landrat kommunale Selbstverwaltung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Bastian Müller (Author), 2003, Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in NRW, am Beispiel der Kreise, unter besonderer Berücksichtigung der Funktion und Rechtsstellung seiner Organe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11370
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