Zahlreiche Familienunternehmen stehen unmittelbar vor weitreichenden Umstrukturierungsmaßnahmen aufgrund einer anstehenden Unternehmensnachfolge. Die Entscheidung erstreckt sich über die steuerliche Komponente hinweg über die zivilrechtlichen Problematiken bis hin zur Beeinflussung der Zukunft des Kundenstamms sowie der Mitarbeiter.
Die oftmals alters- oder krankheitsbedingte Maßnahme verlangt eine organisierte, strukturierte und vor allem frühzeitige Planung, um die vielschichtigen Problematiken zu bewältigen. Dabei steht die Unternehmenskontinuität sowie die finanzielle Absicherung des Übergebers im Fokus der Übertragung. Das primär gewünschte Szenario des Übergebers bildet das Verbleiben des Unternehmens in der Familienhand.
Damit einem geeigneten Familienmitglied nicht schon zu Beginn der Unternehmerschaft Liquiditätsproblematiken widerfahren, erfolgt eine solche Übertragung häufig ohne einen festgelegten, fremdüblichen Veräußerungspreis. Vielmehr ist ein stetiger und dauerhafter Mittelzufluss gewünscht, damit einer potenziell entstehenden Versorgungslücke entgegengewirkt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Unentgeltliche Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG
2.1 Grundlagen und Teleologie
2.2 Tatbestandsvoraussetzungen für die unentgeltliche Übertragung
2.2.1 Persönliche Voraussetzungen
2.2.2 Sachliche Voraussetzungen
2.2.2.1 Übertragung aller funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang
2.2.2.2 Unentgeltliche Übertragung
2.2.2.3 Aufgabe der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit des Übergebers
2.2.2.4 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven
2.3 Ertragsteuerrechtliche Folgen der Buchwertfortführung
2.4 Verhältnisse zu anderen Normen
3 Unentgeltliche Übertragung oder Überführung nach § 6 Abs. 5 EStG
3.1 Grundlage und Teleologie
3.2 Überführung nach § 6 Abs. 5 S. 1 und 2 EStG
3.3 Übertragung nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG
3.3.1 Anwendungsbereich
3.3.2 Der Begriff der Unentgeltlichkeit
3.3.2.1 Definition
3.3.2.2 Ansichten zur Trennungstheorie
3.3.2.3 Übertragung gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten
3.4 § 6 Abs. 5 S. 4 EStG
3.5 Verhältnisse zu anderen Normen
4 Rechtsprechungen und Verwaltungsauffassungen
4.1 BMF vom 03.05.2005 zu den Zweifelsfragen zu § 6 Abs. 3 EStG
4.2 Divergenzen zwischen BFH und BMF
4.2.1 Zeitgleiche Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG mit § 6 Abs. 5 EStG
4.2.2 Gesamtplangedanke
4.2.3 Zeitpunktbezogene Ausgliederung
4.3 BMF vom 20.11.2019 zu den Zweifelsfragen zu § 6 Abs. 3 EStG
4.3.1 Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils
4.3.2 Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils
4.3.3 Funktionsfähige betriebliche Einheit
5 Anwendungsfälle der Unternehmensnachfolge
5.1 Konzept der Übertragung
5.2 Ausgangssachverhalt
5.3 Ausgliederungsmodell
5.4 Weitere Lösungsmöglichkeiten
5.4.1 Übertragung unter Nießbrauch
5.4.1 Versorgungsleistungen
6 Zusammenfassung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht kritisch die unentgeltliche Übertragung betrieblicher Sachgesamtheiten nach § 6 Abs. 3 EStG und die Überführung bzw. Übertragung nach § 6 Abs. 5 EStG. Ziel ist es, die steuerlichen Konsequenzen, die Anforderungen an die Buchwertfortführung sowie die Divergenzen zwischen der Rechtsprechung des BFH und der Verwaltungsauffassung des BMF im Kontext der Unternehmensnachfolge zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten für die Praxis aufzuzeigen.
- Grundlagen der Buchwertfortführung bei Unternehmensübertragungen
- Abgrenzung der Anwendungsbereiche von § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 EStG
- Analyse der Gesamtplanrechtsprechung und ihrer Auswirkungen auf die Gestaltungspraxis
- Steuerliche Bewertung von Mitunternehmeranteilen und Sonderbetriebsvermögen
- Praktische Gestaltungsmöglichkeiten für die Unternehmensnachfolge (Ausgliederungsmodell, Nießbrauch, Versorgungsleistungen)
Auszug aus dem Buch
2.2.1 Persönliche Voraussetzungen
Die Normen des § 6 Abs. 3 EStG sind grundsätzlich unabhängig von der Gewinner mittlungsart praktikabel. Es wird nicht zwischen der Bilanzierung gem. den §§ 4 Abs. 1, 5 EStG und der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG differenziert. Ebenfalls wird nicht in der Rechtsform unterschieden. Die Buchwertfortführung wird sowohl für natürliche Personen und Personengesellschaften, als auch für Kapitalgesellschaften und Stiftungen gewährt. Dabei können diese sowohl Übergebers als auch Übernehmer sein. Eine Ausnahme hiervon bietet § 6 Abs. 3 S. 1 HS 2 EStG. Für den Fall der unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen sowie der unentgeltlichen Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils wird vorausgesetzt, dass der Erwerber eine natürliche Person ist. Weitere Abweichungen sind im EStG nicht definiert. Es müssen indes weitere Vorschriften beachtet werden, welche die Buchwertfortführung ausschließen können. So müssen im Fall einer Kapitalgesellschaft als Übergebers oder Empfänger die Normen des KStG berücksichtigt werden. Hierbei ist § 8 Abs. 3 KStG von zentraler Bedeutung. Die Regelungen zur verdeckten Gewinnausschüttung oder der verdeckten Einlage sind den Normen des EStG vorzuziehen. Überträgt eine Kapitalgesellschaft unentgeltlich eine betriebliche Sachgesamtheit auf einen Gesellschafter selbiger Kapitalgesellschaft, werden die stillen Reserven zwingend aufgedeckt und sind im Rahmen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der Kapitalgesellschaft zu besteuern. Selbiges gilt, wenn nicht auf den Gesellschafter der Kapitalgesellschaft übertragen wird, sondern auf eine diesem nahe stehende Person.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung thematisiert die steuerlichen Herausforderungen bei der Unternehmensnachfolge und stellt die Relevanz von § 6 Abs. 3 EStG für die Existenzsicherung von Unternehmen dar.
2 Unentgeltliche Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen, die Teleologie und die detaillierten Tatbestandsvoraussetzungen für die Buchwertfortführung bei der unentgeltlichen Übertragung betrieblicher Sachgesamtheiten.
3 Unentgeltliche Übertragung oder Überführung nach § 6 Abs. 5 EStG: Hier werden die spezifischen Regelungen für die Überführung und Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen untersucht.
4 Rechtsprechungen und Verwaltungsauffassungen: Dieses Kapitel widmet sich den Divergenzen zwischen BFH und BMF, insbesondere dem Gesamtplangedanke und der zeitgleichen Anwendung der Normen.
5 Anwendungsfälle der Unternehmensnachfolge: Anhand praktischer Konzepte wie dem Ausgliederungsmodell, Nießbrauch und Versorgungsleistungen werden Gestaltungsmöglichkeiten für die Nachfolge aufgezeigt.
6 Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer Synthese der Erkenntnisse und einer Bewertung der Handlungsoptionen für die steuerliche Beratung bei Umstrukturierungen.
Schlüsselwörter
§ 6 Abs. 3 EStG, § 6 Abs. 5 EStG, Buchwertfortführung, Unternehmensnachfolge, Mitunternehmeranteil, betriebliche Sachgesamtheit, Stille Reserven, Gesamtplangedanke, Trennungstheorie, Sonderbetriebsvermögen, Ausgliederungsmodell, Nießbrauch, Versorgungsleistungen, Umwandlungssteuergesetz, Rechtssicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die steuerlichen Regelungen zur unentgeltlichen Übertragung betrieblicher Sachgesamtheiten, insbesondere die Anwendung der §§ 6 Abs. 3 und 6 Abs. 5 EStG bei Unternehmensumstrukturierungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Kernbereichen gehören die Voraussetzungen der Buchwertfortführung, die Abgrenzung zur steuerpflichtigen Veräußerung sowie die steuerliche Behandlung von Mitunternehmeranteilen und deren Sonderbetriebsvermögen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, auf Basis der aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen rechtssichere Gestaltungspfade für eine steuerneutrale Unternehmensnachfolge zu entwickeln und bestehende Rechtsunsicherheiten aufzuklären.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine deduktive Herangehensweise durch Auswertung von Gesetzestexten, aktueller BFH-Rechtsprechung, BMF-Schreiben sowie einschlägiger Fachliteratur zur steuerlichen Gestaltung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretischen Grundlagen der §§ 6 Abs. 3 und 6 Abs. 5 EStG, die Analyse kontroverser Punkte zwischen Finanzverwaltung und Rechtsprechung sowie die Darstellung konkreter Anwendungsfälle der Nachfolgeplanung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Buchwertfortführung, betriebliche Sachgesamtheit, Mitunternehmeranteil, Gesamtplangedanke und steuerneutrale Übertragung.
Warum ist die Unterscheidung zwischen funktional wesentlichen und unwesentlichen Wirtschaftsgütern so wichtig?
Für die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG ist das Bestehen einer funktionsfähigen betrieblichen Einheit zwingend. Während unwesentliche Wirtschaftsgüter vor der Übertragung ausgegliedert werden können, führt das Fehlen oder die Ausgliederung funktional wesentlicher Wirtschaftsgüter zur Aufdeckung stiller Reserven.
Welche Rolle spielt die "Gesamtplanrechtsprechung" für die Gestaltung?
Die Gesamtplanrechtsprechung versuchte, mehrere Rechtsgeschäfte als einheitlichen Vorgang zu bewerten. Durch das BMF-Schreiben vom 20.11.2019 wurde diese Sichtweise für § 6 Abs. 3 EStG weitgehend aufgegeben, was Gestaltungen durch "logische Sekunden" (Reihenfolge von Übertragungen) für die Praxis deutlich rechtssicherer macht.
- Citar trabajo
- Henrik Tolkmitt (Autor), 2021, Eine kritische Würdigung der unentgeltlichen Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG. Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1137311