Zahlreiche Familienunternehmen stehen unmittelbar vor weitreichenden Umstrukturierungsmaßnahmen aufgrund einer anstehenden Unternehmensnachfolge. Die Entscheidung erstreckt sich über die steuerliche Komponente hinweg über die zivilrechtlichen Problematiken bis hin zur Beeinflussung der Zukunft des Kundenstamms sowie der Mitarbeiter.
Die oftmals alters- oder krankheitsbedingte Maßnahme verlangt eine organisierte, strukturierte und vor allem frühzeitige Planung, um die vielschichtigen Problematiken zu bewältigen. Dabei steht die Unternehmenskontinuität sowie die finanzielle Absicherung des Übergebers im Fokus der Übertragung. Das primär gewünschte Szenario des Übergebers bildet das Verbleiben des Unternehmens in der Familienhand.
Damit einem geeigneten Familienmitglied nicht schon zu Beginn der Unternehmerschaft Liquiditätsproblematiken widerfahren, erfolgt eine solche Übertragung häufig ohne einen festgelegten, fremdüblichen Veräußerungspreis. Vielmehr ist ein stetiger und dauerhafter Mittelzufluss gewünscht, damit einer potenziell entstehenden Versorgungslücke entgegengewirkt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Unentgeltliche Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG
- 2.1 Grundlagen und Teleologie
- 2.2 Tatbestandsvoraussetzungen für die unentgeltliche Übertragung
- 2.2.1 Persönliche Voraussetzungen
- 2.2.2 Sachliche Voraussetzungen
- 2.2.2.1 Übertragung aller funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang
- 2.2.2.2 Unentgeltliche Übertragung
- 2.2.2.3 Aufgabe der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit des Übergebers
- 2.2.2.4 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven
- 2.3 Ertragsteuerrechtliche Folgen der Buchwertfortführung
- 2.4 Verhältnisse zu anderen Normen
- 3 Unentgeltliche Übertragung oder Überführung nach § 6 Abs. 5 EStG
- 3.1 Grundlage und Teleologie
- 3.2 Überführung nach § 6 Abs. 5 S. 1 und 2 EStG
- 3.3 Übertragung nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG
- 3.3.1 Anwendungsbereich
- 3.3.2 Der Begriff der Unentgeltlichkeit
- 3.3.2.1 Definition
- 3.3.2.2 Ansichten zur Trennungstheorie
- 3.3.2.3 Übertragung gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten
- 3.4 § 6 Abs. 5 S. 4 EStG
- 3.5 Verhältnisse zu anderen Normen
- 4 Rechtsprechungen und Verwaltungsauffassungen
- 4.1 BMF vom 03.05.2005 zu den Zweifelsfragen zu § 6 Abs. 3 EStG
- 4.2 Divergenzen zwischen BFH und BMF
- 4.2.1 Zeitgleiche Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG mit § 6 Abs. 5 EStG
- 4.2.2 Gesamtplangedanke
- 4.2.3 Zeitpunktbezogene Ausgliederung
- 4.3 BMF vom 20.11.2019 zu den Zweifelsfragen zu § 6 Abs. 3 EStG
- 4.3.1 Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils
- 4.3.2 Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils
- 4.3.3 Funktionsfähige betriebliche Einheit
- 5 Anwendungsfälle der Unternehmensnachfolge
- 5.1 Konzept der Übertragung
- 5.2 Ausgangssachverhalt
- 5.3 Ausgliederungsmodell
- 5.4 Weitere Lösungsmöglichkeiten
- 5.4.1 Übertragung unter Nießbrauch
- 5.4.2 Versorgungsleistungen
- 6 Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der unentgeltlichen Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG. Ziel ist es, die Rechtslage im Zusammenhang mit der Übertragung von Unternehmen, insbesondere im Kontext der Unternehmensnachfolge, kritisch zu würdigen und die aktuelle Rechtslage im Detail darzustellen.
- Grundlagen und Teleologie des § 6 Abs. 3 EStG
- Tatbestandsvoraussetzungen der unentgeltlichen Übertragung, insbesondere die Übertragung funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen, die Unentgeltlichkeit und die Aufgabe der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit
- Ertragsteuerrechtliche Folgen der Buchwertfortführung
- Abgrenzung zur Überführung nach § 6 Abs. 5 EStG
- Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsauffassungen
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel führt in die Thematik der unentgeltlichen Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG ein und erläutert die Ziele der Arbeit. Kapitel zwei analysiert die Grundlagen und die Teleologie der Norm sowie die Tatbestandsvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine unentgeltliche Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG zu ermöglichen. Im Fokus steht dabei die Übertragung funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, die Unentgeltlichkeit der Übertragung, die Aufgabe der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit durch den Übergeber sowie die Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven. Kapitel drei befasst sich mit der Abgrenzung zur Überführung nach § 6 Abs. 5 EStG, wobei sowohl die Überführung als auch die Übertragung nach § 6 Abs. 5 EStG im Detail betrachtet werden. Im Mittelpunkt steht dabei der Begriff der Unentgeltlichkeit und dessen Abgrenzung in verschiedenen Anwendungsfällen.
Schlüsselwörter
Unentgeltliche Übertragung, § 6 Abs. 3 EStG, Unternehmensnachfolge, Überführung, § 6 Abs. 5 EStG, funktional wesentliche Betriebsgrundlagen, Unentgeltlichkeit, Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit, Buchwertfortführung, Rechtsprechung, Verwaltungsauffassungen, BFH, BMF, Ausgliederung, Nießbrauch, Versorgungsleistungen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die zentrale Bedeutung von § 6 Abs. 3 EStG bei der Unternehmensnachfolge?
§ 6 Abs. 3 EStG ermöglicht die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen unter Fortführung der Buchwerte. Dies verhindert die sofortige Aufdeckung und Besteuerung stiller Reserven, was die Liquidität des Nachfolgers schont.
Welche sachlichen Voraussetzungen müssen für eine unentgeltliche Übertragung erfüllt sein?
Es müssen alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang übertragen werden. Zudem muss die Übertragung unentgeltlich erfolgen und der Übergeber muss seine bisherige unternehmerische Tätigkeit in diesem Bereich aufgeben.
Was sind die Folgen der Buchwertfortführung?
Durch die Buchwertfortführung übernimmt der Rechtsnachfolger die steuerlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers. Eine Gewinnrealisierung beim Übergeber findet nicht statt, wodurch die Besteuerung der stillen Reserven in die Zukunft verschoben wird.
Wie unterscheidet sich die Übertragung nach § 6 Abs. 3 von § 6 Abs. 5 EStG?
Während § 6 Abs. 3 EStG die Übertragung ganzer Sachgesamtheiten (Betriebe) regelt, bezieht sich § 6 Abs. 5 EStG auf die Überführung oder Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben oder verschiedener Steuerpflichtiger.
Welche Rolle spielt der Nießbrauch bei der Unternehmensnachfolge?
Die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt ist ein Gestaltungsinstrument, um dem Übergeber weiterhin Erträge aus dem Unternehmen zu sichern, während das zivilrechtliche Eigentum bereits auf den Nachfolger übergeht.
Was versteht man unter dem Gesamtplangedanke in diesem Kontext?
Der Gesamtplangedanke beschreibt die steuerliche Sichtweise, mehrere zeitlich zusammenhängende Einzelvorgänge als einheitlichen Übertragungsvorgang zu bewerten, um missbräuchliche Gestaltungen zur Umgehung der Steuerpflicht zu verhindern.
- Quote paper
- Henrik Tolkmitt (Author), 2021, Eine kritische Würdigung der unentgeltlichen Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG. Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1137311