Die Xenotransplantation aus tierethischer Perspektive. Ein Vergleich der Bewertungen durch Tom Regan und Peter Carruthers


Hausarbeit (Hauptseminar), 2019

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Inhalt

1. Einleitung

2. Die ethische Bewertung der Xenotransplantation nach Tom Regan
2.1 Der inhärente Wert und die Präferenz-Autonomie
2.2 Das Subjekt-eines-Lebens-Kriterium und die Xenotransplantation

3. Ist die Regansche Position haltbar?
3.1 Carruthers Standpunkt zum Reganschen Subjekt-eines-Lebens-Kriterium
3.2 Eine kritische Prüfung der Argumente von Regan und Carruthers

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Tieren wird viel Leid durch uns Menschen zugefügt, obwohl sie Lebewesen sind. Sollten sie als solche nicht genauso am Leben partizipieren dürfen wie wir auch? Sollten sie nicht gar Rechte zugesprochen bekommen, die sie vor Schäden und dem Tod bewahren? Diese Ausgangsfragen bilden den Kerngedanken dieser wissenschaftlichen Arbeit. Um einen aktuellen und brisanten Theorie-Praxis-Transfer herzustellen, intendiere ich die aufgeführten Theorien an der Xenotransplantation zu evaluieren. Als Gegenstand der Bioethik ist sie stark umstritten und wirft eine Bandbreite an ethischen Fragen auf. Sie wird als Errungenschaft innerhalb der modernen Medizin und als mögliche Alternative für fehlende Organe betrachtet mit der Aussicht, dass die Übertragung von funktionsfähigen Zellen, Geweben oder Organen von Tieren in den menschlichen Organismus Menschenleben heilen oder sogar retten kann. Die artfremden Organe entfachen Diskussionen über das Dilemma, das sowohl Menschen als auch Tiere gleichermaßen betrifft. Denn es ist allseits bekannt, dass medizinische Forschung und wissenschaftliche Neugier im Zusammenspiel bei Neuentdeckungen skrupellos vorgehen können und Opfer einfordern. Deshalb widme ich mich in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern der Frage, wieso die tierischen Spender für die menschlichen Empfänger leiden sollen. Denn mir erscheint es nicht plausibel, weswegen Menschen davon überzeugt sind, ihnen das grundlegendste Recht, nämlich das Recht auf Leben, zu ihren Gunsten absprechen dürfen und sich über sie erheben, indem diese sie aller Rechte beraubt werden. Daher möchte ich mich hier mit den Rechten und dem daraus resultierenden moralischen Status beschäftigen, den ein Lebewesen durch die Anerkennung von Rechten, unabhängig von seiner Spezies, ihm Schutz und Würde gebieten kann. Es liegt in meinem Interesse die Hausarbeit zu nutzen, um Tieren auch Rechte zuzugestehen und nicht wie bei der Xenotransplantation am Mensch-Sein gemessen allen anderen Lebewesen, die keine Menschen sind, keine Rechte zuzubilligen. Denn es müssen doch auch Rechte für Tiere begründet werden können. Wenn meine antispeziesistische Haltung nicht legitimiert werden kann, so möchte ich wenigstens im Laufe dieser wissenschaftlichen Arbeit eine Theorie oder zumindest Ansätze vorgeführt bekommen, die den Speziesismus aufgrund logischer Argumentationen erlassen.

Dafür werde ich mich den Theorien von Tom Regan und Peter Carruthers annehmen, die kontrovers zueinander verlaufen. Während sich der Tierrechtsbeweger Tom Regan nämlich als Anti-Speziesist umfassend mit den Gründen für Tierrechte auseinandergesetzt hat, versucht Peter Carruthers durch seine Vertragstheorie zu erläutern, dass partout eine moralische Grenze zwischen Menschen und Tieren gezogen werden muss.

Tom Regans Perspektive soll für diese Zielsetzung zunächst durch eine Betrachtung seiner zentralen Begriffe: inhärenter Wert (2.1) und Präferenzautonomie (2.2) rekonstruiert werden. Danach soll die Xenotransplantation seiner Position zufolge ethisch bewertet werden (2.2). Um zu überprüfen, ob die Regansche Position haltbar ist, beschäftigt sich das nächste Kapitel anfangs mit der Frage, wie Carruthers zum Subjekt-eines-Lebens-Kriterium und damit zu Regans Position steht, indem ich die Erkenntnisse zum Subjekt-eines-Lebens direkt auf Peter Carruthers Theorie anwenden werde. Dabei aber explikativ Peter Carruthers Theorie angesichts der erörterten Aspekte aufspanne für 3.2 (3.1). Anschließend wird die Xenotransplantation auch von Carruthers Seite aus kurz durchleuchtet werden. Abschließend möchte ich durch eine eigene kritische Reflexion herausarbeiten, welche Position – die von Regan oder die von Carruthers – überzeugender ist. (3.2)

2. Die ethische Bewertung der Xenotransplantation nach Tom Regan

Tom Regan (1938-2017) war zu Lebzeiten ein US-amerikanischer Philosoph gewesen und gilt bis heute als einer der bedeutendsten und einflussreichsten Tierrechtsethiker in der modernen Tierrechtsdebatte. Sein wichtigstes Werk ist wohl sein im Jahre 1983 erschienenes Werk “The Case for Animal Rights“.1 Für den Einstieg in seine Tierrechtsbegründung sind zunächst Begrifflichkeiten zu klären. Regan unterscheidet in seiner Tierethik Moralsubjekte (“moral agents“) von Moralobjekten (“moral patients“). Einige Tiere sind den moral agents zuzuordnen, andere wiederum den moral patients. Zu Letzterem gehören neben vielen Tieren auch Kleinkinder, geistig Behinderte etc. Moral agents können als jene Individuen verstanden werden, die verantwortlich für ihre Handlungen sind, da sie als hochentwickelte Wesen dazu fähig sind, moralische Prinzipien objektiv danach abzuwägen, was moralisch richtig ist und was nicht, sodass sie sich gemäß den Ergebnissen dieser Reflexion verhalten. Moral patients dagegen erfüllen nicht die Voraussetzungen der Abwägung des moralischen Handelns, besitzen aber dafür das Bewusstsein über Bedürfnisse und Überzeugungen. Zudem sind sie empfindungsfähig. Zu ihnen gehören neben vielen Tieren auch Kleinkinder, geistig Behinderte etc. Moral patients können zwar nicht moralisch abwägen und handeln, aber durch moral agents moralische Handlungen empfangen.2 Diese Trennung wird also für den ethischen Aspekt notwendig, wenn es um die Frage geht, wer für seine Handlungen ethisch verantwortlich ist.

Moral agents können anderen Schaden zufügen oder es unterlassen, sodass wir direkte Pflichten gegenüber moral agents haben. Seine Überzeugung bezeichnet er als`considered beliefs` und folgert, dass es ceteris paribus falsch und verboten ist, moral agents Leid zuzufügen, ihnen ihre Bedürfnisbefriedigung zu verwehren und sie zu töten. Mit den direkten Pflichten ist diese Schuldigkeit gegenüber allen Mitgliedern der moralischen Gemeinschaft gemeint, die wir uns gegenseitig erweisen müssen durch die Pflicht, auf eine bestimmte Weise zu handeln. Moral patients gegenüber besitzen wir also nicht nur indirekte Pflichten, sondern direkte bzw. aktive Pflichten, auch wenn von vielen nur von indirekten Pflichten ausgegangen worden ist, was aber kontraintuitiv wäre.3

2.1 Der inhärente Wert und die Präferenz-Autonomie

Nach Tom Regan dürfen bestimmte Tiere nicht als Mittel zum Zweck anderer verwendet werden, da er die Auffassung vertritt, dass es Lebewesen gibt, die einen eigenen Wert zugeschrieben bekommen müssen. Mit diesem Eigenwert ist ein innerer, dem Wesen schon immer innewohnender und zu anderen gleichberechtigter Wert (“inherent value“), gemeint. Es liegt also, wenn man den Diskurs auf ethische Probleme innerhalb der Mensch-Tier-Beziehung überträgt, ein Wert an sich für Tiere vor, unabhängig des Wertes, den das Tier für den Menschen und für das rationale Kosten-Nutzenkalkül einnimmt. Tom Regan erhebt damit Tiere auf die gleiche rechtliche Ebene mit Menschen. Der Tierethiker unterscheidet den inhärenten Wert nicht graduell, sondern beschreibt ihn stattdessen als inkommensurablen, festen Wert, der für alle Träger inhärenten Wertes gleich groß ist.4 Im Kontrast zum inhärenten Wert, der auch als Eigenwert umschrieben wird, steht der intrinsische Wert (“intrinsic value“), der auch Selbstwert genannt wird. Während der inhärente Wert für alle gleich ist, lässt sich der intrinsische Wert an der Erfahrung von Glück und Leid eines Lebewesens abmessen.5 Die Regansche Tierrechtsdebatte konzentriert sich primär auf den inhärenten Wert, weshalb auf den inhärenten Wert nicht weiter einzugehen ist. Hinzu kommt, seiner Darlegung entnehmend, neben der Inkommensurabilität des inhärenten Wertes, dass er nicht erwerbbar und daraus ableitend geschützt ist, sodass er weder gewonnen noch verloren werden kann. Diese einzigartigen Individuen können nicht ersetzt werden und sind als Entitäten in der Welt für sich wertvoll.6 :

,,Die Zuschreibung eines inhärenten Werts macht nur dann Sinn, wenn dieser nicht gestuft, nicht skalar oder kommensurabel ist, wenn er nicht durch Verdienst erworben wird, sondern unverdient zukommt, wenn er nicht verlierbar und nicht übertragbar ist.“7

Doch welche Wesen sind nun Träger dieses inhärenten Wertes? Hierfür beruft sich Tom Regan auf Immanuel Kant, der den Schutz und die Achtung der Menschenwürde einfordert. Er greift dieses Verständnis auf und weitet es als Präferenz-Autonomie-Index von Menschen auf Tiere aus. Diesen neuformulierten Index besitzen alle Wesen, die dazu fähig sind, in Folge des Abwägens von Handlungsoptionen, selbstständig Handlungen zu initiieren, die auf ihre Interessenbefriedigung ausgerichtet sind.8 Die Frage nach der Trägerschaft eines inhärenten Wertes wird damit beantwortet, dass alle Wesen mit Präferenz-Autonomie über einen inhärenten Wert verfügen.

Die Realisierung des Individualinteresses löst, wie bei Menschen auch, in den Tieren ein Gefühl des Wohlergehens aus und umgekehrt generieren nicht gestillte Bedürfnisse Unzufriedenheit. Die Präferenz-Autonomie kann jedoch keine feste, sondern muss eine objektive Größe sein, da wir keinen Zugriff in das Seelenleben der Tiere erhalten können auf deren Basis wir zweifelsohne ihre Wünsche und Interessen ermitteln könnten.9 Tom Regans Verständnis vom konstitutiven Kriterium der Moral kann folglich unterschiedlich interpretiert werden, da nur vage zu konstatieren ist, welche Wesen diese Form der Selbstbestimmung (“inherent value“) besitzen.

2.2 Das Subjekt-eines-Lebens-Kriterium und die Xenotransplantation

Tom Regan sucht fortan nach entscheidenden Ähnlichkeiten zwischen moral agents und moral patients in Abgrenzung zu anderen Entitäten, die evident darlegen sollen, dass ihnen ein inhärenter Wert zukommen muss mit der Untersuchung der Ausgangsfrage, für wen Rechte alles gelten sollen. Dafür stellt der Philosoph das “Subjekt-eines-Lebens-Kriterium“ (“subject-of-a-life-criterion“) vor.10

Einen Eigenwert, ergo inhärenten Wert, haben nach Regan alle Subjekte-eines-Lebens, die er als grundlegende Träger von Rechten in Rückgriff auf Analogieschlüsse zwischen Menschen und Tieren dechiffriert. In Anbetracht der konstatierten Verwandtschaft und Ähnlichkeit von konsensuellen menschlichen untereinander und menschlichen zu tierischen Tatsachenbeständen, gelangt er zu dem logisch zwingenden Schluss, dass aufgrund der analogen Beschaffenheit von Menschen und Tieren zwischen:

,,Common Sense“, ,,Gleiche Sprache“, ,,Gleiches Verhalten“, ,,Gleiche Körper“, Gleiche Systeme“, Gleiche Ursprünge“11

, auch eine analoge Behandlungsweise, die über die Spezieszugehörigkeit hinausgeht, erforderlich wird. Das Axiom, dass ausschließlich Menschenrechte nicht verletzt werden dürfen, ist nach dieser Prüfung nicht länger moralisch haltbar, sodass Tom Regan im nächsten Schritt die Gattungsgrenze zwischen Menschen und Tieren in Annäherung an das Konsistenzpostulat zu verschieben beginnt. Denn, so konkludiert er, würde eine Vorrangstellung der Menschen unserem heutigen Erkenntnisstand gemäß, eine arbiträre Diskriminierung von Tieren bedeuten. Da Menschen das Recht auf Respekt zugestanden bekommen, muss der Rechtsbegriff im Sinne des kategorischen Imperativs allgemeines Gesetz werden und auch auf Tiere anwendbar sein. Die geforderte Universalisierbarkeit verlangt demgemäß schon in der Wurzel nach der Entwicklung eines neuen Tierrechtsmodells, das auf der Nachweisbarkeit von ebenjenen benannten fundamentalen Ähnlichkeiten zwischen Menschen und Tieren gründet.12

Gleichwohl gibt es aber auch Lebewesen mit einem inhärenten Wert, die weil sie keine Subjekte-eines-Lebens sind, keinen genuinen moralischen Status haben und dennoch zu schützen sind, weil der inhärente Wert bei Regan schon ein hinreichendes Kriterium ist.13 Darüber hinaus werden auch ,,Wesen ohne inhärenten Wert sowie ohne Bewusstsein und Empfindung umrissen“14, die durchaus instrumentalisiert werden dürfen wie Kunstwerke, Flüsse und Berge. Regan geht nicht weiter auf sie ein.15

An dieser Stelle ist zu erörtern, wer sich nun als Subjekt-eines-Lebens (“subject-of-a-life“) der Reganschen Aufstellung nach, wenn man einen Theorie-Praxis-Transfer aufzuziehen intendiert, selbst oder durch andere veranlasst behaupten darf, ergo wie die Grenze zwischen Subjekt und Nicht-Subjekt zu ziehen ist. Zu den Subjekten sind höher entwickelte Lebewesen zu subsummieren, die eine Liste mit notwendigen Bedingungen bzw. Qualitäten durch das Aufweisen eines komplexen Seelenlebens erfüllen müssen. Die geistigen Fähigkeiten, die diese Komplexität ausmachen, bilden ein Lebewesen mit:

,,Überzeugungen und Wünsche (>>beliefs and desires<<)“, ,,Wahrnehmung (>>perception<<)“, Erinnerung und einen Sinn für die Zukunft, einschließlich der eigenen Zukunft (>>memory, and a sense of future, including their own future<<)“, ein Gefühlsleben, mit dem Gefühl von Lust und Schmerz (>>an emotional life together with feeling of pleasure and pain<<)“, ,,Präferenzinteressen und Interessen des Wohlergehens (>>preference and welfare-interests<<) und die Fähigkeit, Handlungen zur Verfolgung ihrer Interessen zu unternehmen (>>ability to initiate action in pursuit of their goals<<)“, das Gefühl des psychophysischen Identität (>>a psychophysical identity over time<<)“ und ,,ein individuelles Wohlergehen in dem Sinne, daß ihr Leben ihnen besser oder schlechter erscheint, unabhängig von Interessen anderer Wesen (>>and an individual welfare in the sense that their experimental live fares well or ill for them logically independently of their being the object of anyone else´s interest<<)“, ab.16

Die Übertragung dieser Terminologie auf Lebewesen impliziert, dass Regan Menschen ab dem Alter von einem Jahr zu den mit diesen Qualitäten ausgestatteten Lebewesen kategorisiert, unter jene auch ein Großteil der Tiere zu gliedern sind, wie alle geistig normal entwickelten Säugetiere, Vögel und sogar alle Wirbeltiere, inklusive der Fische. Fische erfüllen die gesamte Kriterienliste und sind aufgrund dieser Übereinstimmungen als Subjekte-eines-Lebens zu werten. Dieser Status muss ihnen folglich zugesprochen entgegen aller Kontroversen zugesprochen werden.17 Entlang dieser Rechtsbasis sind nach Regan moral agents wie auch moral patients also Subjekte-eines-Lebens.18

[...]


1 Vgl. Tuner, Linn/Sellbach, Undine/Broglio, Ron: The Edinburgh Companion to Animal Studies. Edinburgh: 2018, S. 534.

2 Vgl. Regan, Tom: The Case for Animal Rights. Updated with a new Preface. Los Angeles: 2004. S. 154 f.

4 Vgl. Hauskeller, Michael: Versuch über die Grundlagen der Moral. München: 2001, S. 48 ff.

5 Vgl. Vilkka, Leena: The Intrinsic Value of Nature. Niederlande: 1997, S. 45.

6 Vgl. Alzmann, Norbert: Zur Beurteilung der ethischen Vertretbarkeit von Tierversuchen. Tübingen: 2016, S. 52.

7 Vgl. Regan, Tom: The Case for Animal Rights. Updated with a new Preface. Los Angeles: 2004, S. 235 ff.

8 Vgl. Hamilton, Christopher: Understanding Philosophy for AS Level. Großbritannien: 2003, S. 153 f.

9 Vgl. Bode, Philipp: Einführung in die Tierethik. Wien: 2018, S. 119 f.

10 Vgl. Regan, Tom: The Case for Animal Rights. Updated with a new Preface. Los Angeles: 2004, S. 235 ff.

11 Vgl. Regan, Tom: Von Menschenrechten zu Tierrechten. In: Schmitz, F. (Hrsg.): Tierethik. Grundlagentexte. Berlin, S. 103 ff.

12 Vgl. Regan, Tom: Von Menschenrechten zu Tierrechten. In: Schmitz, F. (Hrsg.): Tierethik. Grundlagentexte. Berlin, S. 111 ff.

13 Vgl. Bode, Philipp: Einführung in die Tierethik. Wien: 2018, S. 129.

14 Flury, Andreas: Der moralische Status der Tiere. Henry Salt, Peter Singer und Tom Regan. 2. Auflage. 2016, S. 172 f.

15 Ebd., S. 172 f.

16 Ebd., S. 186 f.

17 Vgl. Regan, Tom: Von Menschenrechten zu Tierrechten. In: Schmitz, F. (Hrsg.): Tierethik. Grundlagentexte. Berlin, S. 112 f.

18 Vgl. Regan, Tom: Von Menschenrechten zu Tierrechten. In: Schmitz, F. (Hrsg.): Tierethik. Grundlagentexte. Berlin, S. 111 ff.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Die Xenotransplantation aus tierethischer Perspektive. Ein Vergleich der Bewertungen durch Tom Regan und Peter Carruthers
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Veranstaltung
Praktische Philosophie: SE Tierethik
Note
1,3
Autor
Jahr
2019
Seiten
21
Katalognummer
V1137395
ISBN (eBook)
9783346513939
ISBN (Buch)
9783346513946
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ethik, Bioethik, Xenotransplantation Praktische Philosophie, Tom Regan, Peter Carruthers
Arbeit zitieren
Zeynep Ataman (Autor:in), 2019, Die Xenotransplantation aus tierethischer Perspektive. Ein Vergleich der Bewertungen durch Tom Regan und Peter Carruthers, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1137395

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