Nationale Flüchtlings- und Asylpolitiken: Die Situation in Baltikum


Hausarbeit, 2008

21 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

1.Geschichte der baltischen Region
1.1 Genfer Konventionen 1951 und Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge 1967
1.2 Dublin-II-Verordnung (Dublin Regulation)

2. Litauen
2.1 Grundzüge des Asylrechts
2.2 Asylprozess
2.3 Statistik

3. Estland
3.1 Grundzüge des Asylrechts
3.2 Asylprozess
3.3 Statistik

4. Lettland
4.1 Grundzüge des Asylrechts
4.2 Asylprozess
4.2 Statistik

Fazit

Quellen

Einleitung

Migration ist kein Phänomen, das nur Ende des 20. – Anfang des 21. Jh. aktuell ist. Im Laufe der ganzen Menschengeschichte gab es Leute, die in andere Länder flüchten oder emigrieren wollten, da sie sich in ihren Ländern nicht wohl fühlten. In der letzten Zeit aber hat die Migration einen anderen Charakter bekommen, die Zahl der Zuwanderer ist gestiegen.

Wanderung der Flüchtlinge, Asylbewerber oder Zuwanderer ist ein kaum vorhersehbarer Prozess, der von unterschiedlichen Faktoren abhängt, so wie sozialen, ökonomischen oder politischen Systemen verschiedener Länder, sowie auch davon, wie die Menschenrechte in einem oder anderem Staat geschützt werden. Die Hauptfragen für das Aufnahmeland – wie kann man erkennen, ob bestimmte Leute im Land leben und arbeiten können, sowie auch - wie soll der ganze Prozess geleitet werden.

Vor sechzehn Jahren haben die baltischen Staaten ihre Unabhängigkeit wiederhergestellt und haben sich seit dieser Zeit vielen Veränderungen untergezogen, sind auch mit vielen Schwierigkeiten zusammengestoßen. Eine davon ist illegale Migration. Anfang der 90er Jahre, nach der Verkündigung der Unabhängigkeit der Baltischen Länder, sind die ersten Zuflucht Suchenden (Kurden aus Irak) in Lettland angekommen und haben damit richtige Panik ausgelöst: was passiert und was wird daraus folgen?

Nach der Ratifikation der Genfer Konventionen von den Baltischen Ländern, und besonders nach ihrem Eintritt in die Europäische Union im Jahr 2004, als ihre östlichen Grenzen eine äußerliche Grenze der EU geworden sind, versuchten die baltischen Staaten die Schwierigkeiten zu überwinden, die durch internationale Migration entstanden waren.

Das Ziel dieser Arbeit ist, die Situation in jedem von Baltischen Ländern, die mit einer bestimmten Art der Migration verbunden ist – Asylanten in den letzten 10 Jahren, nach der Ratifikation der Genfer Konventionen 1951 und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, zu analysieren, sowie auch Prozeß über die Asylgewährung und gesetzliche Basis jedes Landes bezüglich dieser Migrationskategorie zu beschreiben

1.Geschichte der baltischen Region

Zu baltischen Staaten gehören Litauen, Lettland und Estland. Im 20. Jahrhundert hat sich die Geschichte dieser Länder grundlegend geändert. Referenzpunkt war Revolution und die sie begleitenden Ereignisse in Russland 1917. Neben Finnland und dem unabhängig gewordenen Polen erscheinen auf der Weltkarte drei neue Staaten: Lettland, Estland (aus dem russischen Gouvernement Estlandien) und Lettland (Kurlandien und Liflandien).

Lange Zeit haben die drei baltischen Länder unter ihrer besonderen geografischen Lage gelitten. Im Osten grenzen sie an Weißrussland und Russland, im Süden an Polen und ans russische Gebiet Kaliningrad (ehemalige deutsche Stadt Königsberg). Durch solche Lage wurden die baltischen Staaten abwechselnd von Deutschland und der Sowjetunion beeinflusst. Das baltische Gebiet wurde aufeinanderfolgend okkupiert – erst von sowjetischen, danach von deutschen Truppen und 1940 wurde das ganze Territorium von der UdSSR besetzt.

In der Zeit zwischen 1940 und 1958 Jahren haben die baltischen Länder einen bedeutenden Bevölkerungsverlust erlebt. Ca. 1,5 Mio.[1] Menschen sind wegen der Ausweisungen, Kriegshandlungen und Holocaust ums Leben gekommen. Das hat insbesondere Akademiker und Volksminderheiten betroffen. In der Nachkriegszeit wurden die baltischen Länder von Russen und anderen ethnischen Gruppen der Sowjetunion besiedelt (meistens aus Russland, Weißrussland und der Ukraine). Industrialisierung hat auch weitere Arbeitsimmigration aus der Sowjetunion verursacht. 1989 hat die Zahl der Ausländer 10% der gesamten Bevölkerung erreicht.[2]

1990 haben die baltischen Länder die UdSSR verlassen und 1991 wurde ihre Unabhängigkeit verkündet. Trotz der Immigration nach der Wiederherstellung der Unabhängigkeit 1991 wird in den baltischen Ländern starke Bevölkerungsverminderung registriert. Es gab keinen Bevölkerungszuwachs – wie durch die Einheimischen, als auch durch Zuwanderer. Auch Auswanderung von ethnischen Minderheiten nach Russland und in die Ukraine hat angefangen. Der Grund war schwere Übergangsperiode von der planmäßig geführten Wirtschaft zur Marktwirtschaft, sowie auch der in den baltischen Ländern propagierte Nationalismus.

In der zweiten Hälfte der 90er Jahre herrscht Emigration in den baltischen Staaten. Die beliebtesten Regionen von Auswanderern sind Westeuropa und Nordamerika. Es gibt immer mehrere baltische Bürger in Großbritannien, Irland und Schweden.

Nach dem Eintritt in die Europäische Union im Mai 2004 sind die baltischen Staaten wieder ein Ziel für Zuwanderer geworden. Die meisten Einwanderer kommen aus Russland, Weißrussland, der Ukraine und Moldawien, sowie auch aus asiatischen Ländern – Afghanistan, Indien, Pakistan und Vietnam.

Zu Aufnahmeländern sind aber Litauen, Lettland und Estland erst vor kurzem geworden, nach der Ratifikation der Genfer Konventionen und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge im Jahre 1997. Nach diesen Ereignissen ist die Zahl der Zuwanderer und Asylbewerber in den baltischen Staaten gestiegen.

Was sind eigentlich die Genfer Konventionen und wie sind sie für Flüchtlinge hilfreich?

1.1 Genfer Konventionen 1951 und Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge 1967

Die Genfer Konventionen 1951 (auch Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge genannt) waren Reaktion auf europäische Krise der Flüchtlinge des zweiten Weltkrieges. Leider stellte es sich heraus, dass Probleme der Flüchtlinge immer aktuell sind, unabhängig von Zeit und geographischer Lage. Deswegen wurde von europäischen Ländern 1967 „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ entwickelt. Das Ziel war – jeder Flüchtling, unabhängig von Herkunft, muss Anspruch auf politisches Asyl in der ganzen Welt haben.

Die Genfer Konventionen stellen eine international anerkannte Bedeutung „Flüchtling“ dar, inklusive Bedingungen, bei denen Flüchtlinge den sogenannten Flüchtlingsstatus verlieren. In den Genfer Konventionen werden Rechte und Pflichte von Flüchtlingen festgestellt, sowie auch bestimmte Verpflichtungen von Staaten. Das Schutzrecht gegen Ausweisung oder Zwangsabschiebung ins Heimatland ist das wichtigste Recht der Genfer Konventionen.

Den Genfer Konventionen und dem Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge nach ist Flüchtling eine Person, die sich kraft begründeter Befürchtungen, ein Opfer der Verfolgungen nach dem Merkmal Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung zu werden, außerhalb ihres Heimatlandes befindet und ihr Schutzrecht in diesem Land nicht benutzen kann, oder nicht benutzen will wegen der obengenannten Befürchtungen; oder die Person, die über keine Staatsangehörigkeit verfügt.[3]

Nach der Abgabe des Antrags auf Asylgewährung in einem der Staaten der Europäischen Union wird vor allem eine Untersuchung durchgeführt. Das Ziel dieser Untersuchung ist, einen Staat zu bestimmen, der für den bestimmten Asylbewerber verantwortlich wird. Diese Untersuchung wird auf Grund der Dublin-Verordnung durchgeführt.

1.2 Dublin-II-Verordnung (Dublin Regulation)

Auf Grund der Dublin-Verordnung der Europäischen Union № 343/2003 vom 18.02.2003 wird, bevor der Antrag auf Asylgewährung von einem der EU-Länder anerkannt ist, ein Staat bestimmt, der für Behandlung des Antrags zuständig ist. Das Hauptziel der Dublin-Verordnung besteht darin, zu vermeiden, dass ein Asylbewerber Zuflucht in verschiedenen Ländern gleichzeitig beantragt. In dieser Verordnung sind Bedingungen bestimmt, mit denen ein bestimmter Staat im Einklang stehen soll, der für die Behandlung des Antrags eines Asylbewerbers zuständig ist. Wenn es sich im Laufe dieser Behandlung herausstellt und bestätigt wird, dass sich der Asylbewerber bis zum Ankommen in ein bestimmtes Land in einem anderen EU-Staat befand, wird er in diesen Staat zurückgeschickt und im Weiteren beschäftigt sich der für diesen Antragsteller zuständige EU-Staat damit.[4]

In den nächsten Teilen der Arbeit wird Situation der Flüchtlinge und Asylbewerber in jedem der baltischen Länder beschrieben.

2. Litauen

2.1 Grundzüge des Asylrechts

Litauen ist erst vor einigen Jahren ein Land geworden, das Flüchtlinge und Asylbewerber aufnimmt. 1997 hat Litauen die Genfer Konventionen und das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ratifiziert. Diese Abkommen, zusammen mit dem im Jahr 2000 angenommenen Gesetz von Flüchtlingen (Law on Refugees of the Republic of Lithuania) sind Grundlage der litauischen Asylgewährungspolitik. Laut des 2004 angenommenen Gesetzes vom legalen Ausländeraufenthalt (Law on the Legal Status of Aliens) hat sich der Prozess der Asylgewährung geändert und ist dem acquis communautaire der ЕU gleich geworden.

Asylgewährung in Litauen ist:

- Gewährung des Flüchtlingsstatus;
- Gewährung des zusätzlichen Schutzes;
- Gewährung des provisorischen Schutzes.

Flüchtlingsstatus wird einem Ausländer gewährt, der nach den Genfer Konventionen als Flüchtling anerkannt wird. Erlasse des ersten Teils des 86. Artikels des Gesetzes von den Ausländerrechten sind völlig mit dem A-Teil des ersten Artikels der Genfer Konventionen abgestimmt, in denen der Begriff „Flüchtling“ erklärt wird. Der erste Teil des 86. Gesetzartikels lautet wie folgt:

„Flüchtlingsstatus wird dem Asylbewerber gewährt, der sich kraft begründeter Befürchtungen, ein Opfer der Verfolgungen nach dem Merkmal Rasse, Konfession, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit einer bestimmten sozialen Gruppe oder politische Anschauungen zu werden, außerhalb seines Heimatlandes befindet und sein Schutzrecht in diesem Land nicht benutzen kann, oder nicht benutzen will wegen der obengenannten Befürchtungen; oder der Person, die über keine Staatsangehörigkeit verfügt und auf Grund der obengenannten Faktoren nicht in das Land zurückkehren kann, wo sie bisher gelebt hat“.[5]

Zusätzlicher Schutz in Litauen wird einem Asylbewerber gewährt, der sich außerhalb seines Heimatlandes befindet und kann in das Land nicht zurückkehren, weil er vor folgenden Maßnahmen Angst hat:

1) sich Qualen und Misshandlungen, Demütigung seiner Menschenwürde als Strafe auszusetzen;
2 ) dass seine Rechte und Grundfreiheiten verletzt werden;
3) dass es Lebens-, Gesundheits-, Sicherheits- oder Freiheitsgefahr gibt, wegen der verbreiteten Gewalt, die während eines Militärkonfliktes entsteht und Bedingungen für systematischen Verstoß gegen die Menschenrechte schafft (1. Teil des 87. Artikels des Gesetzes von Ausländerrechten in Litauen).[6]

Provisorischer Schutz wird beim Massenandrang der Ausländer auf Grund des 4. Teils des Gesetzes von Ausländerrechten in Litauen gewährt.[7] Kein Ausländer aber kann selbständig diesen Schutz beantragen.

[...]


[1] Tuchtenhagen (2005), S.47

[2] Tuchtenhagen (2005), S.48

[3] Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, Teil A 2

[4] Vgl. Offizielle Seit von European Commission

[5] Vgl. Offizielle Seit von litauisch Immigrationsdepartement

[6] Vgl. Offizielle Seit von litauisch Immigrationsdepartement

[7] Vgl. Offizielle Seit von litauisch Immigrationsdepartement

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Nationale Flüchtlings- und Asylpolitiken: Die Situation in Baltikum
Hochschule
Universität Hamburg
Note
2,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
21
Katalognummer
V113756
ISBN (eBook)
9783640144594
ISBN (Buch)
9783656872887
Dateigröße
982 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Nationale, Flüchtlings-, Asylpolitiken, Situation, Baltikum
Arbeit zitieren
MA Maryana Kitaychyk (Autor:in), 2008, Nationale Flüchtlings- und Asylpolitiken: Die Situation in Baltikum, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113756

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