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Hart-Fuller-Debatte. Einführung in das Problem von Recht und Moral in der Rechtsphilosophie

Titel: Hart-Fuller-Debatte. Einführung in das Problem von Recht und Moral in der Rechtsphilosophie

Hausarbeit , 2021 , 18 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Roman Rogg (Autor:in)

Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Das problematische Verhältnis der Begriffe „Recht“ und „Moral“ hat in der angelsächsischen Rechtsphilosophie reichlich Zündstoff für eine jahrzehntelange und weiter anhaltende Debatte geboten.
Dass die Klärung des Verhältnisses vom Deskriptiven und Normativen in Sachen des Rechts einer den jeweiligen Phänomenen spezifischen Betrachtungsart bedarf, hat sich diese Arbeit zu zeigen, zum Anspruch genommen. Hierbei nimmt sie mit Hart aus dem Lager der Rechtspositivisten sowie dem Naturrechtstheoretiker Lon Fuller Beiträge zwei für die beiden dominierenden Denkschulen paradigmatischen Autoren in den Blick, welche die dem Recht vermeintlich inhärente Normativität in der Rechtsauslegung, dem Richterspruch sowie dem sogenannten moralischen „Minimalinhalt“ des Rechts verhandeln.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Vorbemerkungen

II. Die Hart-Fuller-Debatte

II.1. Der Positivismus ist ein Formalismus?

II.1.A. Fuller: Was ist Rechtsauslegung?

II.1.B. Hart: Die schöpferische Rolle des Richters

II.2. Die inhärente Moral des Rechts

II.2.A. Fuller: Ordnung vs. gute Ordnung

II.2.B. Hart: Für einen weiteren Begriff der Moral

III. Der Minimalinhalt des Rechts

III.1. Fünf natürliche Banalitäten

III.2. Der „weiche“ Rechtspositivismus als Synthese mit dem Naturrecht?

IV. Abschließende Bemerkungen

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit setzt sich zum Ziel, die fundamentale rechtsphilosophische Debatte zwischen H.L.A. Hart und Lon L. Fuller zu rekonstruieren, um das Verhältnis von Recht und Moral sowie die "Trennungsthese" des Rechtspositivismus kritisch zu beleuchten.

  • Die Kontroverse um die richterliche Rechtsauslegung und das Problem der "offenen Struktur".
  • Die Bedeutung der internen Moral des Rechts im Gegensatz zur positivistischen Sichtweise.
  • Der "Minimalinhalt des Rechts" als Erwiderung auf naturrechtliche Einwände.
  • Die Analyse der conditio humana als Grundlage für rechtliche Notwendigkeiten.

Auszug aus dem Buch

II.2.A. Fuller: Ordnung vs. gute Ordnung

„Man könnte sagen, das Recht repräsentiere Ordnung simpliciter. Gute Ordnung ist Recht, welches die Bedingungen der Gerechtigkeit oder der Moral oder Vorstellungen der Menschen davon erfüllt, was sein sollte.“ Die Pointe Fullers ist klar: Ordnung per se ist noch keine gute Ordnung. Letztere zeichne sich dadurch aus, dass sie durch ein ausreichendes Maß an Funktionalität in ihrer Organisation eine hohe Akzeptanz seitens der Rechtssubjekte aufweist, und einzig in diesem Fall „enthält der Begriff der Ordnung so etwas wie ein moralisches Element.“ Manch einer wird sich bei dem Gedanken ertappen, es handle sich bei einer solchen Angelegenheit um einen typischen Fall philosophischer Haarspalterei hinsichtlich der Zu- bzw. Aberkennung von Attributen. Tatsächlich stellt sich dieses Problem jedoch als eines von nicht zu unterschätzender Tragweite heraus, etwa wenn es um die rückwirkende Verurteilung von Straftaten geht, welche unter dem jeweils gültigen Strafgesetz juristisch gedeckt waren, wie beim exemplarisch angeführten Fall der Denunziation eines Mannes durch seine Ehefrau im Dritten Reich. Nun stelle das Gegenteil einer guten Rechtsordnung nach Fuller aber nicht einfach die schlechte Rechtsordnung dar, denn eine solche verdient sich ihren Status in der Naturrechtslehre erst durch eben diese moralische Qualität. Eine Organisationsstruktur, welche deren Anspruch nicht erfüllt, könne überhaupt kein Rechtssystem sein, daher sei es bezogen auf unser problematisiertes Beispiel „unmöglich, die durch den Fall des Naziregimes ausgeworfenen Schwierigkeiten einfach von der Hand zu weisen, indem man sagt: ‚Unter den Nazis gab es Recht, auch wenn es schlechtes Recht war.‘“

Zusammenfassung der Kapitel

I. Vorbemerkungen: Einführung in die Problematik der Begriffsdefinition von Recht und Moral im Kontext der Debatte zwischen Rechtspositivismus und Naturrecht.

II. Die Hart-Fuller-Debatte: Untersuchung der Kontroverse über richterliche Interpretation, formale Tugenden und die moralische Dimension einer funktionierenden Rechtsordnung.

III. Der Minimalinhalt des Rechts: Analyse von Harts Konzept der "natürlichen Banalitäten" als notwendige Bedingungen des menschlichen Zusammenlebens und die Synthese mit positivistischen Grundannahmen.

IV. Abschließende Bemerkungen: Zusammenfassende Gegenüberstellung der Positionen von Hart und Fuller hinsichtlich der Konstituenten des Rechts und der Geltungsfragen.

Schlüsselwörter

Rechtsphilosophie, Rechtspositivismus, Naturrecht, Hart-Fuller-Debatte, Trennungsthese, Rechtsauslegung, Moral, Minimalinhalt des Rechts, conditio humana, richterliche Entscheidung, Gerechtigkeit, Legalität, Normativität, Kohärenz, Gesetzestreue.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die rechtsphilosophische Debatte zwischen H.L.A. Hart und Lon Fuller über das Verhältnis von Recht und Moral.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die richterliche Interpretation, der Begriff der Ordnung und die Frage nach notwendigen inhaltlichen Bedingungen des Rechts.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die rekonstruktive Darstellung der Trennungsthese und die Auseinandersetzung mit der Kritik an positivistischen Rechtsverständnissen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit verfolgt einen rekonstruktiven und diskursanalytischen Ansatz, um die Argumente beider Denkschulen gegenüberzustellen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil widmet sich der Analyse richterlicher Spielräume, der Moral des Rechts sowie Harts "fünf natürlichen Banalitäten".

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Begriffe wie Rechtspositivismus, Naturrecht, Trennungsthese, Rechtsauslegung und Minimalinhalt des Rechts sind zentral.

Warum spielt das "Dritte Reich" eine Rolle in der Debatte?

Es dient als exemplarisches Fallbeispiel für die Frage, ob ein bösartiges Regime überhaupt ein Rechtssystem hervorbringen kann oder ob moralische Mindeststandards zwingend sind.

Wie unterscheidet Fuller zwischen "Ordnung" und "guter Ordnung"?

Fuller argumentiert, dass Ordnung per se noch kein Recht darstellt, sondern erst durch ein Maß an Funktionalität und Gerechtigkeit den Status als Rechtsordnung verdient.

Welchen Ansatz verfolgt Hart mit den "fünf Banalitäten"?

Hart leitet aus der menschlichen Natur (z.B. Verletzlichkeit, begrenzte Ressourcen) notwendige Bedingungen ab, die jedes Rechtssystem erfüllen muss, um funktional zu sein.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Hart-Fuller-Debatte. Einführung in das Problem von Recht und Moral in der Rechtsphilosophie
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main  (Institut für Philosophie)
Note
1,0
Autor
Roman Rogg (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2021
Seiten
18
Katalognummer
V1137575
ISBN (eBook)
9783346509734
ISBN (Buch)
9783346509741
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Philosophy Philosophie Recht Rechtsphilosophie Philosophy of Law Law Positivismus Rechtspostivismus Positivism Legal Positivism Hart Fuller Utilitarismus Utilitarianism analytische Philosophie analytical philosophy
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Roman Rogg (Autor:in), 2021, Hart-Fuller-Debatte. Einführung in das Problem von Recht und Moral in der Rechtsphilosophie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1137575
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Leseprobe aus  18  Seiten
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