Diese Ausarbeitung beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob die aktualisierte Version des Prüfungsstandards IDW PS 350 n F die Qualität des Lageberichts verbessert und die Relevanz für wirtschaftliche Entscheidungen der Adressaten erhöht.
In Kapitel 2 wird der Lagebericht zunächst als eigenes Instrument der Rechnungslegung mit seinen wesentlichen Charakteristika und Berichtsinhalten dargestellt. Daran anschließend werden die gesetzlichen Prüfungsvorschriften nach HGB, IDW PS 350 n F sowie DRS 20 erläutert, die den Grundlagenteil der schriftlichen Ausarbeitung abrunden. Das folgende Kapitel 3 bildet den Hauptteil der Arbeit und beschäftigt sich in mehreren Unterkapiteln mit der Fragestellung, welche Bedeutung der aktualisierte Prüfungsstandard für die Lageberichterstattung und deren Prüfung hat. Konkret geht es um die Auswirkungen der wesentlichen Neuerungen auf die Relevanz und Qualität des Lageberichts. In diesem Zusammenhang wird ‚Qualität‘ als Maß der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften definiert und inkludiert klare Nachvollziehbarkeit von geprüften und nicht geprüften Angaben. Dahingegen steht ‚Relevanz‘ für die tatsächliche Zugrundelegung der Lageberichtsinformationen für wirtschaftliche Entscheidungen der Adressaten. Mit einem Fazit, welches das Endergebnis der Analyse reflektiert und einen Einblick in die zukünftige Entwicklung ermöglicht, wird diese wissenschaftliche Arbeit abgeschlossen.
„Ein Fehler bzw. eine falsche Darstellung ist immer dann wesentlich, wenn sie die wirtschaftliche Entscheidung des externen Rechnungslegungsadressaten beeinflussen kann.“ Dieses Zitat entstammt der Wirtschaftszeitschrift ‚Der Betrieb‘ und spiegelt die Bedeutsamkeit von schwerwiegenden Fehlinformationen im (Konzern-)Lagebericht wider. Um wirtschaftliche Entscheidungen der Adressaten aufgrund falscher Datengrundlage zu vermeiden, bildet sich der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung des Lageberichts ein Urteil darüber, ob die Berichterstattung unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten mit den zutreffenden Rechnungslegungsnormen übereinstimmt. Die Neufassung des Prüfungsstandards IDW PS 350 n. F. wurde am 12. Dezember 2017 final verabschiedet und war erstmals für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2018 begonnen, anzuwenden. Eine Ausnahme stellen lediglich Rumpfgeschäftsjahre dar, die vor dem 31. Dezember 2019 endeten.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen der Lageberichterstattung
2.1 Berichtsinhalte des Lageberichts
2.2 Gesetzliche Vorschriften zur Prüfung des Lageberichts
3 Kritische Analyse der Lageberichtsprüfung
3.1 Prüfungsplanung
3.2 Prüfungsdurchführung und -berichterstattung
3.2.1 Lageberichtstypische und lageberichtsfremde Angaben
3.2.2 Prüfbare und nicht prüfbare Angaben
3.2.3 Nichtfinanzielle Angaben
3.3 Zusammenfassende Würdigung
4 Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht kritisch, ob die aktualisierte Fassung des Prüfungsstandards IDW PS 350 n. F. die Qualität der Lageberichterstattung verbessert und deren Relevanz für die wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten erhöht. Im Zentrum steht dabei die Analyse, wie neue Klassifizierungen und Prüfungsvorgaben das Vorgehen des Abschlussprüfers beeinflussen und ob sie zur Verringerung der sogenannten Erwartungslücke beitragen.
- Analyse der Neuerungen im IDW PS 350 n. F. hinsichtlich der Lageberichtsprüfung.
- Klassifizierung von Angaben in lageberichtstypische vs. lageberichtsfremde sowie prüfbare vs. nicht prüfbare Informationen.
- Untersuchung der Anforderungen an nichtfinanzielle Berichterstattung und CSR-Aspekte.
- Diskussion des Einflusses von Prüfungsstandards auf die Qualität und Relevanz der Unternehmensberichterstattung.
Auszug aus dem Buch
3.2.2 Prüfbare und nicht prüfbare Angaben
Neben der Unterscheidung zwischen lageberichtstypischen und lageberichtsfremden Angaben stellt auch die Unterteilung in prüfbare und nicht prüfbare Angaben eine wesentliche Neuerung des IDW PS 350 n. F. dar. Damit erhält der Abschlussprüfer ein Druckmittel, mit dessen Hilfe er den Lagebericht von nicht prüfbaren Angaben bereinigen kann. Dafür stehen ihm grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Er kann die gesetzlichen Vertreter im kommunikativen Austausch bitten, sämtliche nicht prüfbare Angaben aus dem Lagebericht zu entfernen. Dies würde das Prüfungsrisiko insgesamt senken und damit die Qualität des Lageberichts erhöhen. Ferner könnte die Relevanz der dargelegten Informationen für den Adressaten steigen, da nicht prüfbare Angaben oftmals subjektive Meinungen oder wertende Aussagen enthalten, wodurch der Lagebericht als eine Art Werbemittel eingesetzt wird. Dies widerspricht der Funktion als Informations- und Rechenschaftsinstrument. Allerdings besteht bei diesem Vorgehen die Gefahr, dass eigentlich nützliche Informationen verloren gehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Vorstellung des Themenkomplexes und Definition der zentralen Fragestellung zur Qualität und Relevanz von Lageberichten nach dem neuen Prüfungsstandard.
2 Grundlagen der Lageberichterstattung: Erläuterung der inhaltlichen Anforderungen an den Lagebericht sowie der gesetzlichen Prüfungsvorschriften nach HGB und IDW-Standards.
3 Kritische Analyse der Lageberichtsprüfung: Detaillierte Untersuchung des Prüfungsprozesses, der Kategorisierung von Angaben und der Herausforderungen durch nichtfinanzielle Berichtspflichten.
4 Fazit und Ausblick: Synthese der Ergebnisse mit dem Hinweis, dass die Neuerungen zwar die Transparenz erhöhen, aber aufgrund fehlender Prüfungspflichten bei nichtfinanziellen Aspekten noch Herausforderungen bestehen.
Schlüsselwörter
Lagebericht, IDW PS 350 n. F., Abschlussprüfung, Prüfungsqualität, Relevanz, Erwartungslücke, Lageberichtstypische Angaben, Nichtfinanzielle Berichterstattung, CSR, Risikomanagement, DRS 20, Wirtschaftsprüfer, Berichterstattung, Transparenz, Prüfungsplanung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert kritisch die Auswirkungen des aktualisierten Prüfungsstandards IDW PS 350 n. F. auf die Prüfung und Qualität von Lageberichten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit befasst sich mit der Prüfungsplanung, der Klassifizierung von Berichtsangaben, der Rolle nichtfinanzieller Informationen sowie den Erwartungen der Adressaten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Es soll geklärt werden, ob die Neuerungen im IDW PS 350 n. F. die Qualität und die Entscheidungsrelevanz des Lageberichts für externe Adressaten tatsächlich steigern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Untersuchung basiert auf einer fundierten Literaturrecherche und der normativen Analyse der relevanten Rechtsvorschriften und Prüfungsstandards.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfungsplanung, die praktische Umsetzung der Prüfung (inkl. Abgrenzung von Angaben) und die spezifische Problematik der nichtfinanziellen Berichterstattung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Lagebericht, IDW PS 350 n. F., Prüfungsqualität, Erwartungslücke und CSR-Berichterstattung.
Warum ist die Unterscheidung in prüfbare und nicht prüfbare Angaben für Prüfer so relevant?
Diese Unterscheidung gibt dem Prüfer ein Instrument an die Hand, um den Lagebericht von rein subjektiven oder nicht verifizierbaren Aussagen zu bereinigen, wodurch die Informationsqualität steigt.
Welche Rolle spielt die nichtfinanzielle Erklärung im Kontext der Abschlussprüfung?
Obwohl diese zunehmend an Bedeutung gewinnt, besteht bisher keine allgemeine inhaltliche Prüfungspflicht für den Abschlussprüfer, was laut Autor zur Erwartungslücke der Öffentlichkeit beitragen kann.
- Arbeit zitieren
- Christian Kerzmann (Autor:in), 2021, Prüfung von Lageberichten nach der Neufassung des Prüfungsstandards IDW PS 350 n. F., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1137808